Mobilität & Hilfsmittel

Hilfsmittel zur Mobilität – Überblick, Verordnung und Einsatz

Mobilitätshilfsmittel ermöglichen pflegebedürftigen Menschen Selbstständigkeit und Teilhabe. Von Gehstock bis Elektrorollstuhl – die richtige Versorgung verbessert Lebensqualität und reduziert Sturzrisiko. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse (§ 33 SGB V).

8,4 Mio.
Hilfsmittelversorgungen/Jahr (GKV-HMV 2024)
§ 33 SGB V
Hilfsmittel über Krankenkasse
42 €/Monat
Verbrauchshilfsmittel ab PG 1 (2025)

Mobilitätshilfsmittel im Überblick

Zahlen & Fakten: Laut GKV-Spitzenverband (2024) wurden in Deutschland jährlich über 8,4 Mio. Hilfsmittelversorgungen durchgeführt. Der DNQP-Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ (2024) belegt, dass gezielte Hilfsmittelversorgung die Sturzrate um bis zu 40 % senken kann. Dennoch zeigt der DAK-Pflegereport (2025): Rund 30 % der pflegebedürftigen Menschen zu Hause sind mit Hilfsmitteln unterversorgt. Häufige Gründe: fehlende Kenntnis über Ansprüche, Angst vor Bürokratie oder Ablehnung durch Kassen. Der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI bestimmt, welche Kasse zuständig ist. Die Pflegekassen-Leistungen umfassen neben Hilfsmitteln auch Wohnraumanpassung, Transferhilfen und Verbrauchs­material.

HilfsmittelIndikationHMV-PGVerordnung
Gehstock / Unterarmgehstütze Leichte Gangstörung, einseitige Entlastung PG 10 § 33 SGB V (Rezept)
Rollator Gangunsicherheit, Gleichgewichtsstörung, Ausdauermangel PG 10 § 33 SGB V (Rezept)
Rollstuhl (manuell) Eingeschränkte/fehlende Gehfähigkeit PG 18 § 33 SGB V (Rezept + Erprobung)
Elektrorollstuhl Fehlende Oberkörperkraft für manuellen Rollstuhl PG 18 § 33 SGB V (Rezept + Genehmigung)
Pflegebett Lagerungs-, Transfer- und Pflegebedarf PG 50 § 33 SGB V oder § 40 SGB XI
Personenlifter Transferunfähigkeit, hohes Körpergewicht PG 22 § 33 SGB V / § 40 SGB XI
Aufstehhilfe (Stuhl) Eingeschränkte Aufstehfähigkeit PG 26 § 33 SGB V (Einzelfall)

HMV-PG = Produktgruppe im GKV-Hilfsmittelverzeichnis

Der Rollator – häufigstes Mobilitätshilfsmittel

Richtige Einstellung

  • Höhe: Griffe auf Hüfthöhe (Handgelenksknochen bei hängenden Armen). Arme leicht gebeugt (ca. 15°).
  • Bremsen: Handbremsen prüfen – müssen sicher feststellen. Feststellbremse bei Ruhepausen immer anziehen!
  • Räder: Innen: Hartböden. Außen: große Räder + Profil. PU-Reifen sind wartungsfrei.
  • Zubehör: Tablett, Einkaufskorb, Stockhalter – oft sinnvoll, aber nicht überladen!

Typische Fehler

  • Rollator zu weit vor dem Körper → Vorneigung, Sturzgefahr!
  • Zu niedrig eingestellt → Rücken rund, Schulter-/Nackenschmerzen
  • Bremsen nicht angezogen beim Hinsetzen → Rollator rollt weg!
  • Falsche Sitznutzung: Rollator-Sitz nur als kurze Ruhepause – kein Dauer-Sitzmöbel

Rollator-Training: Physiotherapie auf Rezept (KG) beinhaltet Gangschule mit Rollator. Auch Pflegekurse (§ 45 SGB XI) üben den sicheren Umgang im häuslichen Umfeld.

Rollstuhlversorgung

Standard-Faltrollstühle

Für gelegentliche Nutzung (Arztbesuche, Spazieren). Faltbar, günstig, aber nicht für dauerhafte Eigenmobilität geeignet (schwer, schlechtes Rollverhalten).

🔨

Adaptivrollstühle

Individuell anpassbar (Sitzbreite, Sitztiefe, Rückenhöhe, Radstellung). Leicht (8–14 kg). Für aktive Eigenfortbewegung. Genehmigungspflichtig bei Kasse.

🔋

Elektrorollstühle

Bei fehlender Oberkörperkraft oder Ausdauer. Joystick-Steuerung. Reichweite 15–40 km. Fahrtraining erforderlich. Genehmigung durch MDK/Kasse.

Verordnungsprozess

1
Ärztliche Verordnung

Hausarzt oder Facharzt stellt Rezept (Muster 16) aus. Diagnose und Begründung auf Rezept. Bei höherwertigen Hilfsmitteln: zusätzliche Begründung sinnvoll.

2
Sanitätshaus / Leistungserbringer

Beratung, Auswahl, Anpassung/Erprobung. Kostenvoranschlag wird erstellt und an die Krankenkasse gesendet.

3
Genehmigung durch Krankenkasse

Krankenkasse prüft und genehmigt. Bei teuren Hilfsmitteln ggf. MD-Begutachtung. Frist: 3 Wochen für Entscheidung (§ 13 Abs. 3a SGB V) – bei Überschreitung gilt die Genehmigungsfiktion!

4
Lieferung & Einweisung

Sanitätshaus liefert, passt an und weist ein. Zuzahlung: 10 % der Kosten (min. 5 €, max. 10 €). Bei Leihversorgung: keine Zuzahlung.

Widerspruch bei Ablehnung! Ca. 30–40 % der Hilfsmittelablehnungen werden im Widerspruch doch genehmigt. Frist: 1 Monat nach Bescheid. Sozialverbände (VdK, SoVD) helfen kostenlos bei der Formulierung.

Wohnraumanpassung

Neben Mobilitätshilfsmitteln finanziert die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) – bis zu 4.180 € pro Maßnahme (bei 4 Bewohnern: max. 16.720 €):

  • Türverbreiterung für Rollstuhl (mind. 80 cm lichte Breite, besser 90 cm)
  • Türschwellen entfernen – größtes Hindernis für Rollator und Rollstuhl
  • Haltegriffe in Bad, Flur, Toilette
  • Dusche barrierefrei – bodengleich mit Klappsitz
  • Treppenlift – bei mehreteren Etagen oft wirtschaftlicher als Umzug
  • Rampe für Haustür/Balkon

Tipp: Wohnraumanpassung und Transferhilfen ergänzen sich. Ein Dekubitus-gefährdeter Patient profitiert z. B. von einem Höhenverstellbaren Pflegebett und einem Deckenlifter. Bei Inkontinenz ist ein barrierefreies Bad mit Haltegriffen essenziell. Alle Maßnahmen können im Strukturmodell SIS dokumentiert und in der Qualitätssicherung nachverfolgt werden.

Hilfsmittel bei besonderen Pflegesituationen

🧠

Demenz & Delir

GPS-Tracker bei Weglauftendenz. Sensormatten als Sturzprävention. Einfache Bedienung (keine Joystick-Rollstühle). Validation und Biografiearbeit helfen beim Akzeptieren von Hilfsmitteln.

💓

Diabetes & Polyneuropathie

Spezialschuhe (Verordnung Orthopädie), Rollator mit Sitzfunktion bei Ausdauermangel. Bei Hyper- & Hypoglykämie: Unterzuckerung kann plötzliche Gehunfähigkeit verursachen – Rollator-Sitz als Sicherheitsnetz.

😶

Palliativ & Ethik

Komfort-Rollstühle mit Liegefunktion. Pflegebett mit Seitengitter (cave: Fixierung nur mit richterlicher Genehmigung!). Trauerbegleitung für Angehörige bei fortschreitender Immobilität.

💪

Adipositas (BMI > 30)

XXL-Rollstühle (Tragkraft bis 250 kg), verstärkte Pflegebetten, XXL-Lifter. Sonderzulassung bei Kasse beantragen. Nutzen Sie die Pflegekassen-Leistungen für individuelle Lösungen.

Digitale Hilfsmittel und Zukunftstrends

📱

Pflege-Apps & Tracking

Sturzerkennungs-Apps (z. B. Apple Watch), Schrittzähler für Mobilitätsmonitoring, Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nach § 40a SGB XI. Hilfsmittel-Finder-Apps helfen bei der Produktauswahl im GKV-Verzeichnis.

💻

Telemedizin

Video-Beratung für Hilfsmittelauswahl und -anpassung. Fernwartung für Elektrorollstühle und Pflegebetten über IoT. Besonders wertvoll im ländlichen Raum, wo Sanitätshäuser rar sind.

🤖

Robotik & Zukunft

Exoskelette für Gehtraining (z. B. ReWalk), autonome Rollstühle mit KI-Navigation, robotische Transferhilfen. Das BMBF fördert mehrere Projekte. Digitalisierung der Pflege wird die Hilfsmittelversorgung grundlegend verändern.

Angehörigenbelastung: Laut DAK-Pflegereport (2025) fühlen sich 68 % der pflegenden Angehörigen durch die Hilfsmittel-Bürokratie überfordert. Holen Sie sich Hilfe: Burnout-Prävention, kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI), Sozialverbände (VdK, SoVD). Die Pflegekasse muss Ihnen einen Pflegeberater benennen!

Häufige Fragen

Wer bezahlt Rollator, Rollstuhl und Pflegebett?

Rollator und Rollstuhl: Krankenkasse (§ 33 SGB V) auf ärztliche Verordnung – Zuzahlung max. 10 €. Pflegebett: Entweder Krankenkasse (bei medizinischer Indikation) oder Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bei Pflegegrad – Eigenanteil 25 €). Die meisten Hilfsmittel werden leihweise über das Sanitätshaus gestellt.

Kann ich mein Hilfsmittel selbst aussuchen?

Sie haben ein Wahlrecht (§ 33 Abs. 6 SGB V). Die Kasse muss ein zweckmäßiges und wirtschaftliches Hilfsmittel genehmigen. Höherwertige Produkte können Sie als Aufzahlung wählen – Sie tragen die Differenz. Wichtig: Vertragshändler der Kasse nutzen, sonst droht Ablehnung.

Was sind Verbrauchshilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2 SGB XI): Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz. Pauschale: 42 €/Monat ab Pflegegrad 1 (seit 01.01.2025). Antrag direkt bei der Pflegekasse – Sanitätshäuser bieten oft „Pflegebox“-Abonnements an.

Was tun bei defektem Hilfsmittel?

Bei Leihgeräten (Pflegebett, Rollstuhl): Sanitätshaus kontaktieren – Reparatur und Wartung sind Kassenleistung. Bei Eigentum (Rollator): Reparatur nur erstattungsfähig, wenn wirtschaftlicher als Neuversorgung. Defekte Hilfsmittel nicht weiter verwenden – Sturzgefahr!

Welche Hilfsmittel helfen bei Orthostase und Schwindel?

Rollator mit Sitzfunktion (für plötzliche Schwindelattacken), Aufstehhilfe am Bett mit Griffstange, Kompressionstherapie (vermindern orthostatische Dysregulation). Bei Blutdruckentgleisungen: automatisches Blutdruckmessgerät (Hilfsmittel nach § 33 SGB V bei Indikation). Bei Thrombosegefahr: Anti-Thrombose-Strümpfe vor dem Aufstehen anlegen.

Wie beantrage ich einen Treppenlift?

Ein Treppenlift wird über die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bezuschusst: 4.180 € pro Person und Maßnahme. Kosten liegen bei 3.000–15.000 €. Vorgehen: Kostenvoranschlag einholen → Antrag bei Pflegekasse → Genehmigung abwarten → Einbau. Bei Ablehnung: Widerspruch innerhalb 1 Monat!

Gibt es Hilfsmittel speziell für die Mundpflege und Ernährung?

Ja! Elektrische Zahnbürsten mit verdicktem Griff (Ergotherapie-Hilfsmittel), Trinkbecher mit Nasenausschnitt bei Dysphagie, Besteck mit Griffverdickung bei eingeschränkter Feinmotorik. Bei PEG-Sonde: Infusionsständer auf Rollen. Die meisten werden auf ärztliche Verordnung (§ 33 SGB V) oder über Ergotherapie-Rezept finanziert.

Wo finde ich unabhängige Beratung zu Hilfsmitteln?

Pflegestützpunkte (in den meisten Bundesländern, kostenlos), Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Ihre Pflegekasse muss Ihnen einen Berater nennen), Sozialverbände (VdK, SoVD) und Verbraucherzentralen. Auch ambulante Pflegedienste beraten im Rahmen des SIS-Assessments zu Hilfsmittelbedarf. Online: GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

Testen Sie Ihr Wissen

Eine letzte Frage, um Ihr Verständnis zu Hilfsmittel Mobilität zu überprüfen. Überlegen Sie kurz:

Wissenscheck
Wie hoch ist der monatliche Zuschuss der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
A) 31 € pro Monat
B) 42 € pro Monat
C) 53 € pro Monat
Auflösung anzeigen

Richtige Antwort: B

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) – z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Für technische Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett) fallen ggf. Zuzahlungen von max. 10 € an.

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Tim Reinhold

Fachautor & Dozent für Pflegeweiterbildung – spezialisiert auf Hilfsmittel zur Mobilität – Überblick, Verordnung und Einsatz. Meine Inhalte sind praxisnah und evidenzbasiert.