0 23 24 / 99 07 464

Mo - Fr: 10 - 18 Uhr

AGB-Zusatz: Ratenzahlung für Privatkunden

Weiterbildungen sind aufgrund ihres Umfanges in einer gehobenen Preisklasse, obwohl wir Weiterbildungsanbieter versuchen diese möglichst niedrig zu halten.
Um dennoch den Zugang zu ermöglichen, bieten wir Privatkunden eine Ratenzahlungsmöglichkeit auf 3,6 und 9 Monate an, auch um eine gewisse geldliche Flexibilität zu gewährleisten.

Welche Ratenzahlungszeiträume sind möglich?

Wir bieten momentan 3, 6 und 9 Monate als Ratenzahlungszeiträume an.

Zu welchen Konditionen?

Die Ratenzahlung ist gegliedert in eine Anzahlung:
Bei 3 Monaten – 33 %
Bei 6 Monaten – 25 %
Bei 9 Monaten – 25 %
Jeweils als erste Monatsrate.
Die restlichen Monatsraten werden entsprechend aufgegliedert.

Beispiel: 6 Monate Ratenzahlung
Für einen Kurspreis von 1000,- €
Monatsrate 1: 250,- €
Monatsrate 2: 150,- €
Monatsrate 3: 150,- €
Monatsrate 4: 150,- €
Monatsrate 5: 150,- €
Monatsrate 6: 150,- €

Ein Zinsaufpreis für die Ratenzahlung, sowie eine Bearbeitungsgebühr, wird nicht erhoben.
Die erste Rate wird mit Rechnungsstellung fällig, um am Kurs teilnehmen zu können.
Ab der zweiten Rate startet ein monatlicher Zyklus jeweils zum 15. als Fälligkeit des Folgemonats.
Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung behalten wir uns das Recht vor, den vollständigen Betrag mit sofortiger Wirkung einzufordern.

Kann ich einen Bildungsscheck einreichen und dennoch Ratenzahlung wählen?

Ja, der Bildungsscheck kann auch bei Ratenzahlung eingereicht werden. Dieser wirkt sich aber nicht auf die Anzahlung, sondern auf die Folgeraten aus und reduziert diese entsprechend.

Beispiel: für 6 Monate Ratenzahlung mit Bildungsscheck
Für einen Kurspreis von 1000,- € abzüglich Bildungsscheck von 500,- €
Monatsrate 1: 250,- €
Monatsrate 2: 50,- €
Monatsrate 3: 50,- €
Monatsrate 4: 50,- €
Monatsrate 5: 50,- €
Monatsrate 6: 50,- €

Wo finde ich meine Monatsraten und Anzahlung?

Die Ratenzahlung wird auf unserer Rechnung mit ausgegeben, sowie die entsprechende Anzahlung, Ratenhöhe und Fristen.

Erlischt die Widerspruchsregelung bei einer Ratenzahlung?

Die Widerspruchsregelung bleibt durch eine Ratenzahlung unangetastet. Sie kann, wie auch bei sofortiger Zahlung durchgeführt werden.

Kann ich vorzeitig den Betrag begleichen?

Ja, die vollständige Zahlung ist unabhängig von den Monatsraten zu jederzeit möglich und beendet bei vollständigem Ausgleich die Ratenzahlung automatisch.
Sollten höhere Ratenzahlungen überwiesen werden:
Beispiel: Veranschlagte Rate 50,-€, überwiesen wurden 75,-€, werden diese auf den Folgemonat übertragen, sodass dieser sich entsprechend von 50,- € auf 25,-€ verringert.
Überzahlungen, über den vollen Rechnungsbetrag hinaus, werden von uns innerhalb von 14 Tagen zurück überwiesen.
Wir bitten vorher um eine kurze Information per E-Mail an verwaltung@weiterbildungen-reinhold.de oder telefonisch, um dieses zu vermerken.

Wann erhalte ich mein Zertifikat?

Wir behalten uns das Recht vor, das Zertifikat, erst mit Abschluss der Ratenzahlung auszuhändigen. Ein vollständiges Absolvieren incl. Prüfung ist aber vorzeitig möglich.

Bitte beachten Sie auch unsere:

AGB´s
Widerspruchregelung