Prophylaxe

Thromboseprophylaxe in der häuslichen Pflege

Venöse Thromboembolien (VTE) gehören zu den häufigsten vermeidbaren Todesursachen in Deutschland. Die S3-Leitlinie Prophylaxe der venösen Thromboembolie (AWMF 2024) gibt klare Handlungsempfehlungen – auch für den ambulanten Bereich.

40.000–100.000
VTE-Fälle/Jahr in DE (RKI 2025)
≈ 30 %
Lungenembolie-Sterblichkeit unbehandelt
AWMF S3
Leitlinie 003-001 (2024/2025)

Was ist eine Thrombose?

Eine Thrombose entsteht, wenn sich ein Blutgerinnsel (Thrombus) in einem Blutgefäß bildet und den Blutfluss teilweise oder vollständig blockiert. Am häufigsten betroffen sind die tiefen Beinvenen (tiefe Venenthrombose, TVT). Löst sich der Thrombus, kann er als Embolus in die Lunge wandern und dort eine Lungenembolie (LE) verursachen – eine potenziell lebensbedrohliche Komplikation.

Nach der AWMF-S3-Leitlinie (Stand 2024, Reg.-Nr. 003-001) beruht die Thromboseentstehung auf der Virchow-Trias:

💁

Stase (verlangsamter Blutfluss)

Immobilität, Bettlägerigkeit, langes Sitzen, Herzinsuffizienz, Kompression von außen.

🩸

Endothelschäden (Gefäßwandverletzung)

Operationen, Traumata, Katheter, Entzündungen, Infektionen der Gefäßwand.

🧸

Hyperkoagulabilität (erhöhte Gerinnungsneigung)

Tumorerkrankungen, Schwangerschaft, orale Kontrazeptiva, Gerinnungsstörungen (Faktor-V-Leiden, Protein-C/S-Mangel).

Merksatz: Bei Pflegebedürftigen ist die Immobilität der dominierende Risikofaktor. Fast jeder bettlägerige Patient hat mindestens einen Faktor der Virchow-Trias – deshalb gilt: Bewegung ist die beste Thromboseprophylaxe. Laut AWMF-Leitlinie (2024) reduziert systematische Frühmobilisation das TVT-Risiko um bis zu 70 %.

Epidemiologie und Versorgungsrelevanz

Die Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung (GTH) schätzt die jährliche VTE-Inzidenz auf 1–2 Fälle pro 1.000 Einwohner. Bei über 80-Jährigen steigt die Rate auf 5–8/1.000 (RKI Gesundheitsberichterstattung 2025). Etwa 30–50 % aller VTE treten im Zusammenhang mit Immobilisation außerhalb des Krankenhauses auf – also genau im Bereich der häuslichen Behandlungspflege.

Die volkswirtschaftlichen Kosten sind erheblich: Das IQWiG (2024) beziffert die direkten VTE-Behandlungskosten auf ca. 9.000–15.000 € pro Fall, das postthrombotische Syndrom verursacht jahrelange Folgekosten. Prävention ist daher nicht nur medizinisch, sondern auch ökonomisch geboten.

Risikofaktoren bei Pflegebedürftigen

Die AWMF-Leitlinie unterscheidet dispositionelle (personenbezogene) und expositionelle (situationsbezogene) Risikofaktoren. Im häuslichen Pflegeumfeld treffen häufig mehrere Faktoren zusammen.

Dispositionelle Risikofaktoren

  • Alter ≥ 60 Jahre – Risiko steigt exponentiell, ab 75 Jahren Verdoppelung alle 10 Jahre
  • Adipositas (BMI ≥ 30) – erhöhte Gerinnungsaktivität, mechanische Kompression
  • Frühere VTE – Rezidivrisiko ca. 30 % innerhalb von 10 Jahren
  • Tumorerkrankungen – vierfach erhöhtes Risiko, besonders bei Chemo
  • Varikosis/chronisch-venöse Insuffizienz
  • Thrombophilie – Faktor-V-Leiden, Antithrombin-III-Mangel, Protein-C/S-Mangel
  • Herzinsuffizienz (NYHA III–IV)

Expositionelle Risikofaktoren

  • Immobilisation > 3 Tage – häufigster Risikofaktor in der häuslichen Pflege (vgl. Transfertechniken zur Mobilisierung)
  • Akute Infektion mit Bettlägerigkeit (Pneumonie, Harnwegsinfekt) – Delir als Komorbidität beachten
  • Dehydratation – Bluteindickung fördert Gerinnselbildung; besonders bei Dysphagie oder enteraler Ernährung auf Flüssigkeitsbilanz achten
  • Operation/Fraktur – auch Wochen später noch erhöhtes Risiko
  • Zentralvenöser Katheter (ZVK) und Harnwegskatheter (Immobilität durch Katheter)
  • Diabetes mellitus – Hyperkoagulabilität bei diabetischer Stoffwechsellage (vgl. Diabetes in der Pflege, Hyper-/Hypoglykämie)
  • Hormontherapie/Östrogene
  • Langstreckenreisen > 6 h (Reisethrombose)

Praxishinweis: Führen Sie eine individuelle Risikobewertung durch – z. B. mit dem Caprini-Score oder dem Padua-Score. Bei ≥ 2 Risikofaktoren ist eine medikamentöse Prophylaxe zu erwägen. Die Risikobewertung muss im Strukturmodell (SIS) bzw. in der Pflegedokumentation nachvollziehbar hinterlegt werden.

Warnsymptome erkennen

Frühzeitiges Erkennen rettet Leben. Pflegende Müssen auf folgende Zeichen achten und sofort eine ärztliche Abklärung veranlassen:

Tiefe Venenthrombose (TVT)

  • Einseitige Beinschwellung – Umfangsdifferenz > 3 cm (Wadenmessung)
  • Spannungsgefühl/Schweregefühl im betroffenen Bein
  • Druckschmerz – positives Homann-Zeichen (Wadenschmerz bei Dorsalflexion des Fußes)
  • Überwärmung und livide Verfärbung der Haut
  • Pratt-Warnvenen – sichtbare Kollateralvenen am Schienbein
  • Fieber und erhöhte Herzfrequenz als Begleitzeichen

Lungenembolie (LE) – Notfall 🚨

  • Plötzliche Atemnot (Dyspnoe) – häufigstes Leitsymptom
  • Thoraxschmerz – atemabhängig, stechend
  • Tachykardie (Herzfrequenz > 100/min)
  • Angst, Unruhe, Kaltschweißigkeit
  • Hämoptyse (blutiger Auswurf) – selten
  • Synkope/Bewusstlosigkeit bei massiver LE

Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Lungenembolie: Notruf 112, Oberkörperhochlagerung, beruhigen, Sauerstoff (falls vorhanden), keine Beinmassage, Vitalzeichen überwachen. KEINE Mobilisation – Bettruhe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Prophylaxemaßnahmen: Drei Säulen der Thromboseprävention

Die Leitlinie empfiehlt einen stufenweisen Ansatz: Basismaßnahmen für alle, physikalische Methoden bei erhöhtem Risiko, medikamentöse Prophylaxe bei hohem Risiko.

1. Basismaßnahmen (für alle Pflegebedürftigen)

  • Frühmobilisation – Aufstehen und Gehen ab dem ersten Tag der Immobilisierung anstreben. Transfertechniken und Mobilitätshilfsmittel (Rollator, Gehstock) gezielt einsetzen
  • Aktive und passive Bewegungsübungen – Fußwippen (20×/Sitzung, 3–4×/Tag), Muskelanspannungsübungen („Muskelpumpe“), Beine kreisen lassen, Sprunggelenksbewegungen
  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr – mindestens 1,5 Liter/Tag, bei Inkontinenz nicht aus Vermeidungsgründen reduzieren. Bei Schluckstörungen angedickte Flüssigkeiten oder Infusionen erwägen
  • Hochlagerung der Beine – 15–20°, Füße höher als das Herz. Kein Abknicken in der Hüfte > 90°
  • Vermeidung von Abschnürungen – keine einschneidenden Strümpfe, Knie nicht überkreuzen, keine Knierolle verwenden
  • Atemgymnastik – tiefes Atmen fördert den venösen Rückfluss durch Zwerchfellbewegung und intrathorakale Druckschwankungen
  • Mundpflege und Hautpflege – Integrität der Haut an den Beinen sicherstellen, insbesondere bei Intertrigo-Risiko unter Kompressionsstrümpfen

2. Physikalische Maßnahmen

  • Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) – Kompressionsklasse I (18–21 mmHg), korrekte Größe nach Maß (siehe AWMF 003-001)
  • Intermittierende pneumatische Kompression (IPK) – maschinelle Wechseldruckgeräte, v. a. bei Kontraindikation gegen Antikoagulation
  • Richtige Anlage der MTPS: Morgens vor dem Aufstehen anziehen, Faltenfreiheit prüfen, Zehenbereich regelmäßig kontrollieren, bei Schmerzen/Verfärbung sofort entfernen. Zur richtigen Indikation und Abgrenzung zur therapeutischen Kompression vgl. Kompressionstherapie

Praxistipp MTPS: Strümpfe täglich kurz ausziehen (max. 30 min) für Hautpflege und -inspektion. Bei pAVK (periphere arterielle Verschlusskrankheit) oder Neuropathie sind Kompressionsstrümpfe kontraindiziert – ärztliche Rücksprache zwingend!

3. Medikamentöse Prophylaxe

Wird ärztlich angeordnet und liegt im Verantwortungsbereich der Behandlungspflege. In der häuslichen Pflege kommen v. a. zum Einsatz:

Wirkstoffgruppe Beispiele Applikation Besonderheiten
Niedermolekulare Heparine (NMH) Enoxaparin (Clexane®), Dalteparin (Fragmin®), Tinzaparin (Innohep®) Subkutane Injektion 1×/Tag Standard in der ambulanten Prophylaxe; Nierenfunktion beachten
Direkte orale Antikoagulantien (DOAK) Rivaroxaban (Xarelto®), Apixaban (Eliquis®) Oral 1–2×/Tag Keine Spritzen nötig; cave: Interaktionen, Nierenfunktion
Fondaparinux Arixtra® Subkutane Injektion 1×/Tag Bei HIT-II-Anamnese; strenge Nierenkontrolle

Achtung Blutungsrisiko: Unter Antikoagulation auf Blutungszeichen achten: unerklärliche Blutergüsse, Zahnfleischbluten, Blut im Urin/Stuhl, Nasenbluten. Bei stärkeren Blutungen sofort ärztliche Konsultation. Für die korrekte Verabreichung der s.c.-Injektionen beachten Sie die Hinweise unter Medikamentengabe in der Pflege. DOAK und Blutdruck: Bei Blutdruckentgleisungen unter Antikoagulation ist erhöhte Blutungsgefahr gegeben – engmaschiges Monitoring der Vitalzeichen sicherstellen.

Pflegerische Durchführung im häuslichen Umfeld

Für pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste gelten besondere Anforderungen bei der Umsetzung der Thromboseprophylaxe.

1
Risiko erfassen und dokumentieren

Individuelle Risikobewertung bei Aufnahme und bei Änderung der Situation (z. B. nach OP, Krankenhausentlassung, Infekt). Verwendung standardisierter Assessments. Ergebnisse in der Pflegedokumentation festhalten.

2
Maßnahmenplan erstellen

Auf Basis der Risikoeinschätzung: Welche Basismaßnahmen? MTPS ja/nein? Medikamente nach ärztlicher Verordnung? Alles im Pflegeplan verankern.

3
Tägliche Umsetzung

Morgens: MTPS anziehen, Beine inspizieren. Über den Tag: Bewegungsübungen anleiten, Flüssigkeit kontrollieren. Abends: MTPS kurz ausziehen, Hautpflege. Subkutane Injektionen zu festgelegtem Zeitpunkt.

4
Evaluation und Anpassung

Regelmäßig (mindestens wöchentlich): Beinumfang messen, Hautzustand kontrollieren, Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren. Bei Veränderungen: Rücksprache mit Arzt.

Praxisbeispiel

„Frau M., 78 Jahre, Pflegegrad 3, bettlägerig seit Hüft-OP vor 4 Tagen. Diagnosen: Herzinsuffizienz NYHA III, Adipositas Grad I. Risikobewertung ergibt hohes Thromboserisiko (≥ 3 Faktoren). Maßnahmen: NMH (Enoxaparin 40 mg s.c. 1×/Tag laut Verordnung), MTPS Klasse I, passive Bewegungsübungen 3×/Tag, Flüssigkeitsbilanz, tägliche Wadenmessung.“

Grundlage: AWMF S3-Leitlinie VTE-Prophylaxe 2024, § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege)

Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen

Nicht alle Prophylaxemaßnahmen sind bei jedem Patienten geeignet. Folgende Kontraindikationen müssen beachtet werden:

Maßnahme Kontraindikationen
MTPS (Kompressionsstrümpfe) Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK), Dermatitis/offene Wunden am Bein, dekompensierte Herzinsuffizienz, schwere Neuropathie, akute TVT (nur nach ärztlicher Anordnung)
Medikamentöse Prophylaxe (NMH/DOAK) Akute Blutung, schwere Thrombozytopenie (< 50.000/µl), schwere Leber-/Niereninsuffizienz, unkontrollierte Hypertonie, Heparin-induzierte Thrombozytopenie (HIT II)
Intermittierende pneumatische Kompression Akute TVT/LE, schwere pAVK, akute Dermatitis, Kompartmentsyndrom-Risiko

Besondere Patientengruppen

Die VTE-Prophylaxe muss an spezifische Patientensituationen angepasst werden. Die AWMF-Leitlinie (2024) und die DGIM-Empfehlungen (2025) geben differenzierte Hinweise:

Menschen mit Demenz

Bei Demenz ist die VTE-Prophylaxe besonders anspruchsvoll: Betroffene verstehen den Sinn von Kompressionsstrümpfen oft nicht und ziehen sie aus, verweigern Injektionen oder sind durch Unruhe zwar nicht immobil, aber durch fehlende gezielte Bewegung dennoch gefährdet. Empfehlungen: Validation und Biografiearbeit nutzen, um Kooperation zu fördern. Einfache Bewegungsübungen in Alltagsroutinen integrieren (z. B. Ballspiel, Klatschen, Gehübungen mit Musik).

Menschen mit Diabetes mellitus

Diabetes erhöht das VTE-Risiko um den Faktor 1,4–1,7 (GTH Thrombose-Leitlinie 2024). Diabetische Polyneuropathie kann Schmerzsymptome verschleiern – ein Thrombus wird spät bemerkt. Besondere Vorsicht bei diabetischem Fußsyndrom: MTPS können Druckschäden verursachen. Zusätzlich auf Blutzuckerentgleisungen achten, die die Dehydratation verstärken.

Tumorpatienten

Tumorassoziierte VTE ist die zweithäufigste Todesursache bei Krebspatienten. Die Onkopedia-Leitlinie VTE bei Tumorpatienten (DGHO, 2025) empfiehlt: NMH oder DOAK (Rivaroxaban, Edoxaban) über mindestens 6 Monate. Im palliativen Kontext: Nutzen-Risiko-Abwägung gemeinsam mit dem Patienten (ethische Entscheidungsfindung). Bei Palliativpatienten kann das Absetzen der Prophylaxe gerechtfertigt sein.

Herzinsuffizienz und kardiale Hochrisikopatienten

NYHA-Stadium III–IV mit Immobilität: Doppelt erhöhtes VTE-Risiko. Blutdruckmanagement und Volumensteuerung sind entscheidend. Die HESPER-Studie (ESC 2024) zeigt: Prophylaktische DOAK-Gabe bei stabil kompensierter Herzinsuffizienz senkt das VTE-Risiko um 44 %, steigert aber das Blutungsrisiko um 15 % – daher nur bei zusätzlichen Risikofaktoren.

Adipositas (BMI ≥ 35)

Gewichtsadaptierte Dosierung erforderlich: NMH-Standarddosen sind bei morbider Adipositas oft unzureichend. Die AWMF-Leitlinie empfiehlt bei BMI > 35 eine Dosiserhöhung (z. B. Enoxaparin 40 mg → 60 mg s.c./Tag). Kompressionsbehandlung ist oft schwierig – speziell gefertigte MTPS erforderlich.

Rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme

Die Thromboseprophylaxe ist pflegerisch und rechtlich klar geregelt:

RechtsgrundlageInhaltRelevanz
§ 37 SGB V Häusliche Krankenpflege s.c.-Injektionen und Kompressionsverbände als Behandlungspflege, Kostenübernahme durch GKV
§ 36 SGB XI Pflegesachleistungen Anleitung und Unterstützung bei Bewegungsübungen als Grundpflege (Abgrenzung SGB V/XI)
§ 11 Abs. 4 SGB V Entlassmanagement Krankenhaus muss VTE-Prophylaxe im Entlassbericht verordnen; ambulante Weitergabe sicherstellen
§ 33 SGB XI Leistungen bei Pflegegrad Pflegekassen-Überblick: MTPS als Hilfsmittel über Hilfsmittelverzeichnis (Pos. 17.04)
AWMF S3-Leitlinie 003-001 (2024) Medizinischer Standard; Nicht-Beachtung kann haftungsrechtlich relevant werden

Kostenübernahme MTPS: Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe werden bei ärztlicher Verordnung von der GKV übernommen (Hilfsmittelverzeichnis Pos. 17.04). Zuzahlung: max. 10 € pro Verordnung. Für therapeutische Kompressionsstrümpfe (Klasse II–IV) gelten separate Verordnungsregeln.

Dokumentation der Thromboseprophylaxe

Eine lückenlose Dokumentation ist für die Qualitätssicherung, die MD-Qualitätsprüfung und die Haftungsabsicherung unverzichtbar. Die Erfassung erfolgt idealerweise im Strukturmodell (SIS) unter der Themenfeld-Kategorie „Mobilität und Beweglichkeit“:

  • Risikobewertung – Score-Ergebnis, Datum, durchführende Person
  • Verordnete Maßnahmen – Art, Dosierung, Zeitpunkt, ärztliche Anordnung
  • Durchführungsnachweis – MTPS angelegt/entfernt, Injektion verabreicht, Übungen durchgeführt
  • Beobachtungen – Hautbefund, Beinumfang (cm, Messstelle dokumentieren), Beschwerden
  • Evaluation – Wirksamkeitsbeurteilung, Anpassung der Maßnahmen
  • Ablehnungen – wenn Patient Maßnahmen verweigert, schriftlich festhalten inkl. Aufklärung über Risiken (ethische Aspekte der Pflege gegen den Willen)

Digitale Dokumentation: Moderne Pflegesoftware wie Connext Vivendi oder MediFox Dan bietet integrierte Assessmentformulare für die VTE-Risikobewertung. Die Digitalisierung der Pflege ermöglicht automatische Erinnerungen bei fälligen Re-Assessments und lückenlose Durchführungsnachweise.

Häufige Fragen zur Thromboseprophylaxe

Wie lange muss eine Thromboseprophylaxe durchgeführt werden?

Das hängt von der Ursache ab. Nach Hüft-/Kniegelenkersatz empfiehlt die AWMF-Leitlinie 28–35 Tage, bei Immobilisation durch Erkrankung bis zur ausreichenden Remobilisation. Chronisch Bettlägerige benötigen ggf. eine Dauerprophylaxe – die Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Dürfen Angehörige die Heparin-Spritze selbst geben?

Ja, nach ärztlicher Einweisung und Schulung können Angehörige die s.c.-Injektion durchführen. Alternativ kann ein ambulanter Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V beauftragt werden. Die Kosten trägt die Krankenkasse.

Sind Kompressionsstrümpfe nachts notwendig?

MTPS werden laut Leitlinie tagsüber getragen. Nachts dürfen sie ausgezogen werden, da die liegende Position den venösen Rückfluss bereits fördert. Morgens vor dem Aufstehen sofort wieder anziehen – nie mit geschwollenen Beinen anlegen.

Was tun, wenn der Patient Bewegungsübungen ablehnt?

Ablehnung dokumentieren, über Risiken aufklären und alternative Maßnahmen anbieten (z. B. passive Bewegung, Lagerung). Die Verweigerung entbindet die Pflegenden nicht von der Aufklärungspflicht. Gegebenenfalls mit dem Arzt Rücksprache halten, ob andere Prophylaxeformen (z. B. medikamentös) verstärkt werden sollten.

Gibt es einen Expertenstandard zur Thromboseprophylaxe?

Einen eigenen DNQP-Expertenstandard zur Thromboseprophylaxe gibt es nicht. Die Thematik ist jedoch in den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ integriert. Maßgeblich ist die AWMF-S3-Leitlinie VTE-Prophylaxe (Reg.-Nr. 003-001, aktualisiert 2024). Für die Dokumentation gilt der SIS-Standard.

Was ist das postthrombotische Syndrom (PTS)?

Das PTS ist eine häufige Spätfolge (20–50 % der TVT-Patienten innerhalb von 2 Jahren): Chronische Beinschwellung, Schweregefühl, Hautverfärbung bis hin zum Ulcus cruris venosum. Die Kompressionstherapie mit medizinischen Kompressionsstrümpfen Klasse II ist die zentrale Langzeitbehandlung. Gute VTE-Prophylaxe verhindert das PTS.

Wie beeinflusst Adipositas die Thromboseprophylaxe?

Bei BMI > 35 ist die NMH-Standarddosis oft unzureichend. Die AWMF-Leitlinie empfiehlt eine gewichtsadaptierte Dosierung (z. B. Enoxaparin 0,5 mg/kg Körpergewicht). MTPS müssen in Sondergrößen angefertigt werden, da Standard-MTPS bei adipösen Beinen nicht korrekt sitzen und die Wirkung verlieren oder sogar schädlich sein können (Abschnürung).

Testen Sie Ihr Wissen

Haben Sie alles behalten? Prüfen Sie sich selbst mit dieser Frage zu Thromboseprophylaxe:

Wissenscheck
Welches Medikament wird am häufigsten zur medikamentösen Thromboseprophylaxe eingesetzt?
A) Unfraktioniertes Heparin (UFH) intravenös.
B) Acetylsalicylsäure (ASS) oral.
C) Niedermolekulares Heparin (NMH) subkutan, z. B. Enoxaparin.
D) Vitamin-K-Antagonisten (z. B. Phenprocoumon/Marcumar).
Auflösung anzeigen

Richtige Antwort: C)

NMH (z. B. Enoxaparin, Dalteparin) sind laut AWMF-S3-Leitlinie der Goldstandard zur VTE-Prophylaxe. Sie werden 1×/Tag subkutan verabreicht, haben ein günstiges Wirksamkeits-/Nebenwirkungsprofil und erfordern in Prophylaxedosis kein Gerinnungsmonitoring. A: UFH wird eher therapeutisch eingesetzt (z. B. Heparin-Perfusor). B: ASS allein hat keine ausreichende Evidenz zur VTE-Prophylaxe. D: VKA werden in der Langzeittherapie, nicht primär prophylaktisch eingesetzt.

📚
Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung · Autor im Wissenszentrum Pflege. Mein Schwerpunkt: Thromboseprophylaxe in der häuslichen Pflege – verständlich, aktuell und praxisnah aufbereitet.