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Pflegedokumentation – Richtig, effizient und rechtssicher

Die Pflegedokumentation sichert die Pflegequalität, ermöglicht die laufende Evaluation und ist rechtlich ein zentrales Beweismittel. Mit der Einführung der Strukturierten Informationssammlung (SIS) wurde die Dokumentation in Deutschland deutlich entbürokratisiert.

SIS
Strukturierte Informationssammlung
6
Themenfelder der SIS
§ 630f
BGB Dokumentationspflicht

Grundsätze der Pflegedokumentation

Pflegedokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 113 SGB XI, § 630f BGB) und erfüllt mehrere Funktionen gleichzeitig: Kommunikation im Pflegeteam, Nachweis erbrachter Leistungen, rechtliche Absicherung und Qualitätssicherung. Die folgenden Grundsätze gelten unabhängig vom Dokumentationssystem:

  • Zeitnah dokumentieren: Einträge möglichst unmittelbar nach der Maßnahme – spätestens am Ende der Schicht. Rückdatierungen sind problematisch.
  • Faktenbasiert: Beobachtungen und Maßnahmen beschreiben – keine Wertungen oder Vermutungen. „Bewohner war unruhig“ statt „Bewohner hat schlechte Laune“.
  • Nur Abweichungen dokumentieren: Seit der Entbürokratisierung gilt: Was planmäßig verläuft, muss nicht täglich beschrieben werden. Nur Abweichungen vom Maßnahmenplan und besondere Vorkommnisse werden dokumentiert.
  • Nachvollziehbar: Jeder Eintrag mit Datum, Uhrzeit, Handzeichen/Kürzel. Einträge dürfen nicht gelöscht, sondern nur nachträglich kommentiert werden.
  • Für den Patienten: Seit dem Patientenrechtegesetz (2013) hat jeder Pflegebedürftige und seine Bevollmächtigten ein Einsichtsrecht in die Dokumentation.

Die SIS – Strukturierte Informationssammlung

Die SIS wurde 2015 im Rahmen des Projekts „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ (EinSTEP) eingeführt und hat die Dokumentation in Deutschland grundlegend vereinfacht. Kernidee: Eine einmalige, gründliche Ersterfassung ersetzt die frühere umfangreiche Anamnese und baut auf dem persönlichen Gespräch mit dem Pflegebedürftigen auf.

Die 6 Themenfelder der SIS

1️⃣

Kognition & Kommunikation

Orientierung, Gedächtnis, Sprache, Verständigung. Einschränkungen und Ressourcen.

2️⃣

Mobilität & Beweglichkeit

Fortbewegung, Lagewechsel, Treppensteigen, Hilfsmittelbedarf. → Mobilisation

3️⃣

Krankheitsbezogene Anforderungen

Medikamente, Wundversorgung, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Vitalzeichen.

4️⃣

Selbstversorgung

Körperpflege, An-/Auskleiden, Ernährung, Ausscheidung. Was kann allein, was braucht Hilfe?

5️⃣

Leben in sozialen Beziehungen

Tagesgestaltung, soziale Kontakte, Aktivitäten, Gewohnheiten, Biografie-Aspekte.

6️⃣

Haushaltsführung (nur ambulant)

Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung – nur im ambulanten Kontext relevant.

Kernprinzip der SIS: Die SIS beginnt mit einer offenen Frage an den Pflegebedürftigen: „Was bewegt Sie im Moment? Was ist Ihnen wichtig?“ Diese subjektive Perspektive (Feld C) ist das Herzstück – sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt und ergänzt die fachliche Einschätzung der Pflegefachkraft (Risikomatrix).

Selbsttest 1 – Grundlagen
Welches Element bildet den Kern des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation?
A) Das AEDL-Modell nach Krohwinkel mit 13 Lebensbereichen
B) Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) mit 6 Themenfeldern
C) Der Pflegeprozess nach Fiechter & Meier in 6 Phasen
D) Die Pflegevisite nach dem PDCA-Zyklus
Richtige Antwort: B) – Die SIS mit ihren 6 Themenfeldern (Kognition/Kommunikation, Mobilität/Beweglichkeit, krankheitsbezogene Anforderungen, Selbstversorgung, Leben in sozialen Beziehungen, Wohnen/Häuslichkeit) ist das zentrale Element des Strukturmodells. A: Das AEDL-Modell ist ein Pflegemodell, kein Dokumentationsinstrument. C: Der 6-Phasen-Prozess beschreibt den Ablauf, nicht die Dokumentationsstruktur. D: Die Pflegevisite ist ein Evaluationsinstrument.

Das Strukturmodell – 4 Elemente

Die entbürokratisierte Pflegedokumentation besteht aus vier Elementen, die aufeinander aufbauen:

1
SIS – Strukturierte Informationssammlung

Einmalige, umfassende Ersterfassung im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen. Die 6 Themenfelder plus Risikomatrix bilden die Grundlage für die Planung.

2
Maßnahmenplan

Aus der SIS abgeleitete individuelle Maßnahmen – wer macht was, wann, wie oft? Der Maßnahmenplan ersetzt das frühere aufwendige Pflegeplanungsformular (→ Pflegeplanung).

3
Berichteblatt (Pflegebericht)

Hier werden nur Abweichungen vom Maßnahmenplan dokumentiert. Was planmäßig läuft, gilt als durchgeführt und muss nicht beschrieben werden.

4
Evaluation

Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und Anpassung der SIS. Bei Veränderung des Zustands, spätestens alle 6 Monate (oder nach Vorgabe des Trägers).

Risikomatrix – Pflegerelevante Risiken erkennen

Die Risikomatrix ist Teil der SIS und ersetzt einzelne Risikoassessments in der Ersterfassung. Die Pflegefachkraft schätzt ein, ob ein Risiko vorliegt (ja/nein) und ob Handlungsbedarf besteht:

RisikobereichFragestellungBezug zum Expertenstandard
DekubitusBesteht ein erhöhtes Risiko für Druckschäden?DNQP Dekubitusprophylaxe
SturzprophylaxeBesteht ein erhöhtes Sturzrisiko?DNQP Sturzprophylaxe
Dehydration / MangelernährungRisiko für Flüssigkeitsmangel oder Mangelernährung?DNQP Ernährungsmanagement
InkontinenzBesteht Harn- oder Stuhlinkontinenz?DNQP Kontinenzförderung
SchmerzBestehen akute oder chronische Schmerzen?DNQP Schmerzmanagement
KontrakturenRisiko für Bewegungseinschränkungen?(kein eigener DNQP-Standard)

Wichtig: Die Risikomatrix ist kein Ersatz für vertiefte Risikoassessments. Wenn ein Risiko identifiziert wird, kann die Pflegefachkraft weiterhin z. B. die Braden-Skala, den Barthel-Index oder NRS/BESD einsetzen – sie ist dazu aber nicht mehr verpflichtet. Die fachliche Einschätzung der Pflegefachkraft gilt als ausreichend, solange sie nachvollziehbar dokumentiert ist.

Selbsttest 2 – Strukturmodell
Was bedeutet das Prinzip „Dokumentation der Abweichungen“ im Strukturmodell?
A) Nur Fehler in der Pflege werden dokumentiert
B) Was planmäßig verläuft, gilt als durchgeführt – nur Abweichungen werden im Bericht dokumentiert
C) Jede Maßnahme muss doppelt dokumentiert werden
D) Die Dokumentation entfällt bei Routinemaßnahmen komplett
Richtige Antwort: B) – Im Strukturmodell gilt: Wenn Maßnahmen planmäßig durchgeführt werden, reicht der Leistungsnachweis (Handzeichen). Im Pflegebericht wird nur dokumentiert, was anders läuft als geplant (Zustandsveränderungen, verweigerte Maßnahmen, besondere Vorkommnisse). A: Es geht nicht um Fehler, sondern um jede Abweichung. D: Die Dokumentation entfällt nicht – der Leistungsnachweis (Handzeichen) ist weiterhin Pflicht.

Digitale Pflegedokumentation

Digitale Dokumentationssysteme ersetzen zunehmend die papierbasierte Doku. Die Vorteile liegen auf der Hand – aber auch die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit steigen:

Vorteile digitaler Dokumentation

  • Zeitersparnis: Vorlagen, Textbausteine, automatische Zeitstempel
  • Lesbarkeit: Keine Entzifferung von Handschriften mehr
  • Verfügbarkeit: Alle Einträge jederzeit einsehbar (statt langer Suche in Ordnern)
  • Schnittstellen: Anbindung an Ärzte, Apotheken, Krankenkassen
  • Qualitätssicherung: Pflichtfelder verhindern unvollständige Einträge

Datenschutz-Anforderungen (DSGVO)

  • Personenbezogene Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert (Art. 9 DSGVO)
  • Zugriffskontrolle: Nur berechtigte Personen dürfen Einträge lesen/schreiben
  • Revisionssicherheit: Änderungen müssen nachvollziehbar protokolliert werden
  • Aufbewahrungsfrist: Pflegedokumentation mindestens 10 Jahre (§ 630f Abs. 3 BGB)
  • Server-Standort: EU/EWR – keine Speicherung auf US-Servern ohne Garantien

Der Pflegebericht – Was gehört hinein?

Der Pflegebericht ist das zentrale Kommunikationsinstrument im Pflegeteam. Im Rahmen der Entbürokratisierung gilt: Nur Abweichungen vom Maßnahmenplan werden dokumentiert. Typische berichtspflichtige Situationen:

  • Zustandsveränderungen: Verschlechterung oder Verbesserung des Allgemeinzustands, neue Symptome
  • Verweigerte Maßnahmen: Medikament nicht eingenommen, Körperpflege abgelehnt – mit Begründung
  • Besondere Vorkommnisse: Sturz, Aggression, nächtliche Unruhe, Schmerzäußerung
  • Arzt-/Krankenhausbesuche: Verordnungsänderungen, Befunde, Anweisungen
  • Kommunikation mit Angehörigen: Wesentliche Absprachen, Wünsche, Beschwerden
  • Wunddokumentation: Größe, Tiefe, Belag, Geruch, Rand, Exsudat – bei jedem Verbandwechsel
Gutes vs. schlechtes Beispiel

❌ „Bewohner war heute schlecht drauf.“ – Wertung, nicht nachvollziehbar.

✔ „Bew. verweigerte Morgenpflege um 7:30 Uhr, schlug nach Pflegekraft. Ruhig angesprochen, nach 20 Min. erneut angeboten – Teilwäsche akzeptiert. Arzt informiert wg. zunehmender Unruhe seit 3 Tagen. Schmerzassessment durchgeführt, NRS 6.“

Häufige Dokumentationsfehler – und wie man sie vermeidet

FehlerWarum problematisch?Richtig machen
Wertende Formulierungen„War aggressiv“, „hat keine Lust“ – subjektiv, nicht nachprüfbarVerhalten konkret beschreiben: „Schlug um 14:00 nach PK, als Medikament gereicht wurde“
Copy-Paste-EinträgeIdentische Tagesbefunde über Wochen wirken unglaubwürdig in der MD-PrüfungIndividuelle Beobachtungen dokumentieren. Wenn sich nichts ändert: „Zustand stabil, keine Abweichung“
Fehlende UhrzeitZeitliche Zuordnung unklar, bei Sturzprotokoll/Medikamenten-Dokumentation besonders kritischImmer Datum + Uhrzeit + Handzeichen
Lücken im LeistungsnachweisFehlende Handzeichen = Maßnahme gilt als nicht durchgeführtSofort am Schichtende kontrollieren, ob alle Handzeichen gesetzt sind
Nachträgliche ÄnderungenEinträge überschreiben oder mit Tipp-Ex überkleben ist FälschungsverdachtFalsche Einträge durchstreichen (lesbar lassen!), Kürzel + Datum der Korrektur
Zu viel dokumentieren„Alles aufschreiben“ war vor 2015 Standard, kostet nur ZeitStrukturmodell: Nur Abweichungen berichten, Leistungsnachweis per Handzeichen

Leistungsnachweis – Die stille Säule der Dokumentation

Der Leistungsnachweis (Durchführungsnachweis) ist neben dem Pflegebericht das zweite zentrale Element der laufenden Dokumentation. Hier wird per Handzeichen bestätigt, dass geplante Maßnahmen durchgeführt wurden – ohne jedes Mal erneut zu beschreiben, was getan wurde.

Was wird abgezeichnet?

  • Körperpflege (Ganzkörperwäsche, Teilwäsche, Mundpflege)
  • Lagerung / Positionswechsel
  • Medikamentengabe
  • Mahlzeiten (Essen gereicht, Trinkmenge)
  • Kompressionsstrümpfe an-/ausgezogen
  • Vitalzeichen-Kontrolle

Wichtige Regeln

  • Handzeichen = persönliche Bestätigung der Durchführung
  • Nie vorab oder für Kollegen abzeichnen (Urkundenfälschung!)
  • Fehlende Handzeichen = Maßnahme gilt als nicht durchgeführt
  • Bei Verweigerung: Handzeichen + Kürzel „V“ (verweigert) + Vermerk im Bericht
  • Handzeichenliste muss im Dokumentationsordner aktuell vorliegen
Selbsttest 3 – Praxis
Ein Bewohner verweigert die Morgenpflege. Was ist dokumentarisch korrekt?
A) Nichts dokumentieren – der Bewohner hat das Recht zur Verweigerung
B) Im Leistungsnachweis abzeichnen, als wäre die Pflege durchgeführt worden
C) Im Leistungsnachweis „V“ für verweigert eintragen + Vermerk im Pflegebericht mit Uhrzeit und Situation
D) Den Angehörigen sofort anrufen und die Situation melden
Richtige Antwort: C) – Bei Verweigerung wird im Leistungsnachweis ein „V“ eingetragen und im Pflegebericht dokumentiert: wann, was, warum verweigert, welche Alternativen angeboten, wie der Bewohner reagiert hat. A: Das Selbstbestimmungsrecht ist korrekt, aber die Dokumentation ist trotzdem Pflicht. B: Falsche Dokumentation ist Urkundenfälschung. D: Angehörige müssen nicht bei jeder Verweigerung informiert werden – nur bei signifikanten, wiederholten Problemen.

Häufige Fragen zur Pflegedokumentation

Muss ich als pflegender Angehöriger auch dokumentieren?

Gesetzlich: nein – die Dokumentationspflicht betrifft professionelle Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Aber: Ein Pflegetagebuch ist für Angehörige trotzdem sehr empfehlenswert. Es hilft bei der Pflegegrad-Begutachtung, beim ärztlichen Austausch und bei der eigenen Übersicht über Medikamente, Vitalzeichen und Verhaltensänderungen.

Was passiert bei fehlender Dokumentation?

Im Haftungsfall gilt: „Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt.“ Das ist zwar kein Gesetz, aber ein von Gerichten angewendeter Grundsatz. Fehlende Dokumentation kann zur Beweislastumkehr führen – die Pflegeeinrichtung muss dann beweisen, dass sie korrekt gehandelt hat, statt dass der Kläger das Gegenteil beweisen muss.

Kann ich die Pflegedokumentation meines Angehörigen einsehen?

Ja – wenn Sie eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten besitzen oder als gesetzlicher Betreuer bestellt sind. Das Einsichtsrecht ergibt sich aus § 630g BGB und gilt auch gegenüber ambulanten Pflegediensten. Sie dürfen Kopien verlangen (ggf. gegen Kostenerstattung).

Wie lange muss Pflegedokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB). Manche Träger bewahren 30 Jahre auf (Verjährungsfrist für Personenschäden). Nach Ablauf der Frist muss die Dokumentation datenschutzkonform vernichtet werden (Aktenvernichter DIN 66399 Stufe P-4 oder höher).

Was prüft der MD bei der Dokumentation?

Der MD prüft bei Qualitätsprüfungen: Ist eine SIS vorhanden und aktuell? Stimmen Maßnahmenplan und tatsächliche Versorgung überein? Sind Abweichungen im Bericht nachvollziehbar dokumentiert? Werden Expertenstandards berücksichtigt (Risikoeinschätzung, Maßnahmenableitung)? Sind Evaluationen zeitnah erfolgt?

Brauche ich für die SIS ein bestimmtes Formular?

Das EinSTEP-Projekt stellt offizielle SIS-Formulare bereit (SIS ambulant, SIS stationär, SIS Tagespflege). Viele digitale Dokumentationssysteme haben die SIS bereits integriert. Die 6 Themenfelder und die Risikomatrix müssen abgebildet werden – das genaue Layout ist aber flexibel.

Dürfen Pflegehilfskräfte dokumentieren?

Ja – Pflegehilfskräfte dokumentieren die von ihnen durchgeführten Maßnahmen im Leistungsnachweis (Handzeichen) und im Pflegebericht (Abweichungen). Die SIS-Ersterfassung, Risikoeinschätzung und Maßnahmenplanung liegen aber in der Verantwortung der Pflegefachkraft. Pflegehilfskräfte müssen Auffälligkeiten sofort an die Fachkraft weiterleiten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegedokumentation und Pflegeplanung?

Die Pflegeplanung (Maßnahmenplan) ist ein Teil der Pflegedokumentation. Sie beschreibt, welche Maßnahmen für einen Pflegebedürftigen geplant sind. Die Pflegedokumentation umfasst darüber hinaus die SIS, den Pflegebericht, den Leistungsnachweis, die Evaluation und alle Zusatzdokumente (ärztliche Verordnungen, Sturzprotokolle etc.).

Quellenangaben

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine trägerspezifische Schulung zur Pflegedokumentation. Die konkreten Vorgaben können je nach Einrichtung und Bundesland variieren. Stand: Juni 2026.

Pflegedienstleitung (PDL) – Weiterbildung

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Tim Reinhold – Gründer und Hauptdozent von Weiterbildungen Reinhold
Tim Reinhold Gründer & Hauptdozent

Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter und Pflegedienstleitung. Gründer von Weiterbildungen Reinhold (Hattingen) seit 2020. Über 1.500 Unterrichtseinheiten Fachqualifizierung in Behandlungspflege, Palliativ Care und Beatmungspflege. Mehr zur Person ›