Das Strukturmodell (SIS®) – Pflegedokumentation vereinfacht
Die Strukturierte Informationssammlung (SIS®) ist das zentrale Instrument des EinSTEP-Projekts zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Seit der bundesweiten Einführung ab 2014 arbeiten über 80 % aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit dem Strukturmodell (Quelle: ein-step.de, 2025). Die vollständig überarbeitete Version EinSTEP 3.0 wurde im Mai 2025 veröffentlicht; die Multiplikatoren-Schulungen laufen seit November 2025. Das Modell ersetzt die aufwändige AEDL-/ABEDL-basierte Anamnese durch ein schlankes, pflegefachlich fundiertes System in vier Elementen und sechs Themenfeldern.
Warum das Strukturmodell?
Das Projekt „Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ (EinSTEP) wurde im Juli 2013 auf Empfehlung der Ombudsfrau Elisabeth Beikirch durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gestartet. Die Schirmherrschaft liegt seit 2024 bei Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Ziel: 40–50 % weniger Dokumentationsaufwand bei gleichbleibender Pflegequalität und Rechtssicherheit (§ 113 SGB XI).
Meilensteine des Projekts: Praxistest (09/2013–02/2014) mit 26 stationären + 31 ambulanten Einrichtungen → Bundesweite Implementierung ab Mitte 2014 → 1. Phase abgeschlossen Juni 2016 → Erweiterung auf Tages- und Kurzzeitpflege 2017 → Übergabe an Trägerverbände Oktober 2017 → Handreichung zum Maßnahmenplan (Anlage 10) 2024 → EinSTEP 3.0 Mai 2025. Über 80 % aller ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen dokumentieren inzwischen nach dem Strukturmodell. Die Qualitätssicherung im Pflegedienst baut unmittelbar darauf auf.
Vorher (AEDL-basiert)
- 13 AEDL/ABEDL einzeln abarbeiten
- Umfangreiche Informationssammlung (15–30 Seiten)
- Ziele + Maßnahmen für jedes AEDL formulieren
- Tagesstrukturierte Leistungsnachweise
- Separate Evaluationsbögen
Nachher (Strukturmodell)
- 1 Gespräch → 6 Themenfelder kompakt
- Risikomatrix statt einzelner Assessments
- Maßnahmenplan als individueller Tagesablauf
- Berichteblatt nur bei Abweichungen
- Evaluation bei Änderungen, nicht nach Zeitplan
Die vier Elemente des Strukturmodells
Element 1: SIS®
Strukturierte Informationssammlung: 6 Themenfelder + Risikomatrix. Wird im Erstgespräch mit der pflegebedürftigen Person ausgefüllt. Die persönliche Sicht („Eingangsfrage“) wird wörtlich dokumentiert. Risiken wie Dekubitus, Thrombose, Inkontinenz und Ernährungsdefizite werden in der integrierten Risikomatrix erfasst.
Element 2: Maßnahmenplan
Individueller Tagesablauf – kein Pflegeplan im alten Sinne. Beschreibt wer–was–wann–wie. Beinhaltet pflegerische Maßnahmen (z. B. Kompressionstherapie, Katheterpflege, Mundpflege), hauswirtschaftliche Versorgung, Medikamente und ärztliche Anordnungen. Seit 2024 ergänzt die Handreichung zum Maßnahmenplan (Anlage 10, EinSTEP) die Schulungsunterlagen.
Element 3: Berichteblatt
Nur Abweichungen vom geplanten Maßnahmenplan dokumentieren („Prinzip der Abweichungsdokumentation“). Routinehandlungen werden nicht einzeln berichtet – spart enorm Zeit. Typische Einträge: Blutdruckentgleisung, plötzliches Delir, Blutzuckerentgleisung, Aspiration.
Element 4: Evaluation
Überprüfung der Pflege – nicht nach starrem Zeitplan, sondern anlassbezogen (z. B. Krankenhausentlassung, neuer Pflegegrad, Zustandsveränderung, Sturz). Änderungen fließen in eine aktualisierte SIS zurück. Die Evaluation ist Kernbestandteil der Qualitätssicherung und wird in der QPR-Prüfung kontrolliert.
Die sechs Themenfelder der SIS
| TF | Themenfeld | Inhalt / Kernfragen | Bezug |
|---|---|---|---|
| TF 1 | Kognition & Kommunikation | Orientierung, Gedächtnis, Sprachfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Willensäußerung | NBA Module 2 + 3 |
| TF 2 | Mobilität & Bewegung | Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen, Hilfsmittelbedarf, Sturzrisiko | NBA Modul 1 |
| TF 3 | Krankheitsbezogene Anforderungen | Medikation, Wundversorgung, Injektionen, Arztbesuche, therapiebedingte Anforderungen | NBA Modul 5 |
| TF 4 | Selbstversorgung | Körperpflege, An-/Auskleiden, Ernährung, Ausscheidung, Haushalt | NBA Modul 4 |
| TF 5 | Leben in sozialen Beziehungen | Tagesgestaltung, soziale Kontakte, Ruhe-/Schlafbedürfnis, Interessen, Rollenverlust | NBA Modul 6 |
| TF 6 | Haushaltsführung ambulant | Einkaufen, Kochen, Reinigung, Finanzen, Behördengänge – nur ambulant relevant | NBA Modul 6 (ambulant) |
Merksatz: Im stationären Bereich entfällt TF 6. In der ambulanten Pflege werden alle 6 Themenfelder erhoben. Die Eingangsfrage „Was bewegt Sie im Moment? Was brauchen Sie? Was kann ich für Sie tun?“ wird wörtlich dokumentiert – sie ist der Ausgangspunkt für alle weiteren Themenfelder und die anschließende Risikoeinschätzung.
Themenfelder und Wissenszentrum: Für die pflegefachliche Vertiefung einzelner Themenfelder finden Sie im Wissenszentrum detaillierte Fachseiten: TF 2 Mobilität → Transfertechniken, Hilfsmittel & Mobilität | TF 3 Krankheitsbezogene Anforderungen → Diabetes-Pflege, Kompressionstherapie, Stomapflege, PEG-Sonde | TF 4 Selbstversorgung → Inkontinenz, Mundpflege, Dysphagie | TF 5 Soziale Beziehungen → Biografiearbeit, Validation nach Feil
Die Risikomatrix
Statt einzelne Assessmentskalen (Braden, Norton, Barthel, Mini-Nutritional, ...) für jeden Klienten auszufüllen, fasst die Risikomatrix die Einschätzung kompakt zusammen:
| Risikofeld | Grundlage der Einschätzung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Dekubitus | Mobilität, Ernährung, Hautzustand, Feuchtigkeit | Kein Risiko / Risiko / Hohes Risiko |
| Sturz | Mobilität, Medikation, Kognition, Hilfsmittel | Kein Risiko / Risiko / Hohes Risiko |
| Inkontinenz | Kontrollfähigkeit, Mobilität, Kognition | Kontinent / Risiko / Inkontinent |
| Ernährung | BMI, Ess-/Trinkmenge, Schluckstörung, Gewichtsverlauf | Kein Risiko / Risiko / Hohes Risiko |
| Schmerz | Schmerzanamnese, Verlauf, Medikation | Schmerzfrei / Risiko / Chronischer Schmerz |
| Kognitive Beeinträchtigung | Orientierung, Kommunikation, Verhalten | Keine / Leicht / Schwer |
Fachliche Einschätzung statt Score! Die Risikomatrix basiert auf pflegefachlicher Kompetenz, nicht auf Punktwerten. Einzelne Skalen (z. B. Braden) können ergänzend genutzt werden – die Risikomatrix ersetzt sie aber als Pflichtdokumentation.
Vertiefung im Wissenszentrum: Jedes Risikofeld der Matrix hat eine eigene Fachseite: Dekubitus – Dokumentation & Prophylaxe | Thromboseprophylaxe | Sturzprävention & Transfertechniken | Inkontinenz | Dysphagie & Ernährung | Aspirationsprophylaxe | PEG-Sonde | Delir & kognitive Beeinträchtigung. Dokumentieren Sie identifizierte Risiken stets im Berichteblatt (Element 3) und leiten Sie Maßnahmen im Maßnahmenplan (Element 2) ab.
Das SIS-Erstgespräch – Schritt für Schritt
„Was bewegt Sie im Moment?“ Die Antwort wörtlich dokumentieren (Feld C). Diese Sicht der pflegebedürftigen Person ist Anker für die gesamte Planung.
Im Gespräch systematisch durch alle Themenfelder gehen. Nicht abfragen – erzählen lassen. Ressourcen und Probleme erfassen. Auch Angehörige einbeziehen!
Fachliche Einschätzung auf Basis der Themenfelder. Keine Pflicht zur Begründung – die Themenfelder sind die Begründung. Bei Risiko: Maßnahmen direkt ableiten.
Aus SIS + Risikomatrix den individuellen Tagesablauf ableiten. Wer macht was, wann, wie? Tagesstruktur abbilden – nicht pflegetheoretisch gliedern.
SIS in der ambulanten vs. stationären Pflege
Ambulante Pflege
- 6 Themenfelder (inkl. TF 6 Haushaltsführung)
- Maßnahmenplan orientiert sich am Leistungskatalog (SGB V / SGB XI)
- Berichteblatt: Abweichungen pro Einsatz dokumentieren
- Häufigere Evaluation durch wechselnde Pflegekräfte
- Digitale Dokumentation über Tablet/Smartphone (z. B. Medifox, connext Vivendi, DAN Pflege)
Stationäre Pflege
- 5 Themenfelder (TF 6 entfällt)
- Maßnahmenplan = individueller Tageszeitplan (morgens, mittags, abends, nachts)
- Berichteblatt: „Kein Bericht = alles nach Plan“
- Evaluation oft mit Bezugspflegekraft
- Integration in QPR-Prüfung und Ergebniserfassung
Rechtsgrundlagen und Qualitätsprüfung (QPR)
Das Strukturmodell ist keine gesetzliche Pflicht, wird aber durch die Rahmenbedingungen des SGB XI massiv gestützt. Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 113 SGB XI („Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität“): Dort wird eine praxistaugliche, den Pflegeprozess unterstützende Pflegedokumentation gefordert, die „in der Regel vollständig in elektronischer Form erfolgen“ kann. Zeitliche Einsparungen durch neue Dokumentationsmodelle dürfen laut Gesetz nicht zu einer Absenkung der Pflegevergütung führen, sondern sollen der Arbeitsverdichtung entgegenwirken.
Wichtige Paragraphen: § 113 SGB XI (Maßstäbe & Grundsätze) | § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungen) | § 114a SGB XI (Durchführung der Prüfungen) | § 115 SGB XI (Ergebnisse der Qualitätsprüfungen, Transparenz). Der Qualitätsausschuss Pflege (gs-qsa-pflege.de) koordiniert die Weiterentwicklung der Prüfrichtlinien auf Bundesebene. Für den Unterschied zwischen SGB V und SGB XI gibt es eine eigene Fachseite.
QPR-Prüfung und SIS – worauf Prüfer achten
Die Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR, MDS/MD Bund – aktuell gültige Fassung) bewerten die Pflegedokumentation explizit anhand des Strukturmodells. Im stationären Bereich ergänzt das indikatorengestützte Verfahren (gemäß § 113 Abs. 1a SGB XI) die externe Prüfung durch eine systematische Datenerhebung im internen Qualitätsmanagement. Prüfer achten auf:
Vollständigkeit der SIS
Alle Themenfelder ausgefüllt? Eingangsfrage wörtlich dokumentiert? Risikomatrix plausibel? Bei „Risiko“ → Maßnahmen im Maßnahmenplan abgeleitet? Wichtig: Die Risikomatrix muss eine fachliche Einschätzung abbilden, keine reinen Checkbox-Kreuze.
Passgenauer Maßnahmenplan
Stimmen die Maßnahmen mit den identifizierten Risiken überein? Ist der Plan individuell formuliert (nicht aus Textbausteinen kopiert)? Seit der Handreichung (Anlage 10, 2024) wird besonderer Wert auf den Tagesstruktur-Bezug gelegt.
Berichteblatt-Qualität
Werden Abweichungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert? Wird klar, was abweicht und welche Ersatzmaßnahme ergriffen wurde? Reine „Routineberichte“ ohne Abweichung sind ein häufiger Fehler.
Evaluation & Fachgespräch
Wurde anlassbezogen evaluiert? Kann die Pflegekraft Zustand, Risiken und Maßnahmen mündlich erklären („Plausibilitätsprüfung“)? Die SIS-Dokumentation allein „rettet“ keine Prüfung – entscheidend ist das Fachgespräch.
Hinweis für die Praxis: Der MDS-Hinweis „Umsetzung des Strukturmodells im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen“ (Stand 10/2019, 2. überarbeitete Auflage) ist weiterhin gültig und kann auf ein-step.de/schulungsunterlagen heruntergeladen werden. Das Strukturmodell wird in der Qualitätssicherung als gleichwertiges – nicht überlegenes – Dokumentationsmodell anerkannt. Wer ein anderes System nutzt, muss dessen Gleichwertigkeit im Fachgespräch nachweisen.
Praxistipps für die SIS-Dokumentation
„Dokumentiere so, dass eine fremde Pflegekraft nach dem Lesen der SIS und des Maßnahmenplans die Pflege übernehmen könnte – ohne Rückfragen.“
– EinSTEP-Schulungsunterlage, 2024
- Eingangsfrage ernst nehmen: Nicht „kein Bedarf“ schreiben – jeder hat Wünsche, Sorgen oder Prioritäten
- Ressourcen dokumentieren: Was kann die Person noch selbst? Das ist genauso wichtig wie die Defizite
- Individuelle Formulierungen: „Frau M. steht mit Hilfe einer Person vom Rollstuhl auf“ statt „TH bei Transfer“
- Risikomatrix begründen: Nicht pflichtgemäß, aber empfohlen. Ein Satz reicht: „Dekubitusrisiko durch immobilität und Inkontinenz“
- Evaluation dokumentieren: Nicht nur „weiter so“, sondern: Was hat sich geändert? Was bleibt? Was wird angepasst?
- Risikomatrix plausibel halten: Wenn Sie „kein Risiko“ ankreuzen, muss das zu den Themenfeldern passen. Ein bettlägeriger Patient mit Inkontinenz hat per Definition ein Dekubitusrisiko-Dokumentation
- Angehörige einbeziehen: Bei Delir, Demenz oder eingeschränkter Kommunikation: Eingangsfrage auch an Angehörige richten und deren Sicht dokumentieren. Burnout-Prävention für pflegende Angehörige nicht vergessen
EinSTEP 3.0 – Was ist neu? (Mai 2025)
Im Mai 2025 wurden die Informations- und Schulungsunterlagen des Projektbüros EinSTEP in der Version 3.0 vollständig überarbeitet und veröffentlicht. Die Multiplikatoren-Schulungen auf Bundesebene laufen seit November 2025 und werden bis in den Februar 2026 fortgesetzt. Anschließend organisieren die Trägerverbände die Schulungen regional. Wesentliche Neuerungen:
Handreichung Maßnahmenplan
Anlage 10 (2024) bietet erstmals konkrete Praxisbeispiele für die Ausgestaltung des Maßnahmenplans – ein häufiges Problemfeld in der QPR-Prüfung. Die Handreichung ist auf ein-step.de abrufbar.
SIS-Erläuterungen V3.0
Neue Erläuterungsdokumente für die ambulante (Anlage 1a) und stationäre (Anlage 1b) SIS. Präzisere Hinweise zu Freitextfeldern, Eingangsfrage und Risikomatrix.
Vier SIS-Varianten
Die SIS® (Formularversion 2.0, 2017) gibt es in vier Varianten: ambulant, stationär, Tagespflege und Kurzzeitpflege. Für die Kurzzeitpflege existiert zusätzlich ein Entlassplanungsformular (Anlage 3, V3.0).
Exemplarischer Projektplan
Anlage 2 (V3.0, 2025) liefert einen Projektplan für Einrichtungen, die das Strukturmodell erstmals einführen oder von V2.0 auf V3.0 umstellen. Inkl. Zeitplan, Rollen und Meilensteine.
Stellungnahmen: In Anlage 5 (V3.0) finden sich zwei juristische Stellungnahmen zur Pflegedokumentation, die die Rechtssicherheit des Strukturmodells bestätigen. In Anlage 7 wird der Zusammenhang zwischen dem Neuen Begutachtungsinstrument (NBI/NBA) und der SIS in einem Thesenpapier erläutert: Die 6 Themenfelder der SIS korrespondieren mit den Modulen des NBA – sie ersetzen aber nicht die NBI-Begutachtung. Für die Pflegekassen-Leistungen ist weiterhin der Pflegegrad nach NBA maßgeblich.
Digitale SIS-Dokumentation
§ 113 SGB XI fordert ausdrücklich, dass die Pflegedokumentation „in der Regel vollständig in elektronischer Form erfolgen“ kann. Die meisten Pflegesoftware-Anbieter bilden das Strukturmodell seit Jahren vollständig ab:
Etablierte Pflegesoftware
MEDIFOX DAN, connext Vivendi, DAN Pflege, DMRZ.de, snap Pflege, Swing Ambient Assisted Living, MediFox, Senso – alle bieten SIS-konforme Module. Das Technische Anforderungsprofil (Anlage 9, Version 1.4, V3.0) definiert Mindestanforderungen für Softwarehersteller.
Mobile Dokumentation
Tablet- und Smartphone-Erfassung am Bett oder im häuslichen Umfeld. Offline-Fähigkeit für ambulante Einsätze. Integration mit Pflege-Apps und Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) nach § 40a SGB XI.
Telematikinfrastruktur
Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) gemäß § 293 SGB V. Telemedizinische Konsultation mit ärztlichem Fachpersonal über die digitale Pflegedokumentation. Digitalisierung der Pflege als langfristiger Trend.
Achtung bei digitaler Risikomatrix: Reine Checkbox-Systeme genügen nicht den Anforderungen. Die digitale SIS muss die fachliche Einschätzung als Freitext abbilden können. Prüfen Sie Ihr System anhand des technischen Anforderungsprofils (Anlage 9).
SIS bei besonderen Pflegesituationen
Demenz & Delir
Die Eingangsfrage kann bei schwerer Demenz oft nicht beantwortet werden. Dann: Angehörige und Bezugspersonen einbeziehen, Verhalten beobachten, Biografiearbeit nutzen. Validation nach Naomi Feil unterstützt den Zugang zur Erlebniswelt. Bei akutem Delir: kurzfristige Re-Evaluation der SIS!
Palliativ & Ethik
In der Palliativsituation ändern sich Pflegebedarfe schnell. Häufige anlassbezogene Evaluation erforderlich. Trauerbegleitung für Angehörige dokumentieren. Ethische Fragestellungen (z. B. Therapiezielbegrenzung) im Berichteblatt festhalten.
Überleitung Krankenhaus → ambulant
Nach Krankenhausentlassung neue SIS erstellen oder bestehende komplett überprüfen. Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V) liefert pflegerische Überleitungsinformationen. Für die Kurzzeitpflege steht das Entlassplanungsformular (Anlage 3, EinSTEP 3.0) bereit.
Multimorbide Patienten
Bei Diabetes, Blutdruckentgleisungen, Inkontinenz und Kompressionstherapie gleichzeitig: Themenfeld 3 (Krankheitsbezogene Anforderungen) wird besonders umfangreich. Der Maßnahmenplan muss alle Einzelmaßnahmen im Tagesablauf integrieren – nicht isoliert nebeneinander stellen.
Häufige Fragen
Ist die SIS Pflicht?
Nein, die SIS ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Strukturmodell ist eine methodische Empfehlung, die vom BMG gefördert wird. Aber: über 80 % aller ambulanten und stationären Einrichtungen arbeiten inzwischen damit (Stand 2024). Die QPR-Prüfer sind darauf geschult – wer ein anderes System nutzt, muss Gleichwertigkeit nachweisen.
Brauche ich noch Pflegeplanung mit Zielen und Maßnahmen?
Im Strukturmodell gibt es keine eigene Pflegeplanung im klassischen Sinne. Der Maßnahmenplan (Element 2) ersetzt sie. Ziele müssen nicht mehr formal formuliert werden – das Pflegeziel ergibt sich aus der SIS. Allerdings fordern manche MDK-Prüfer bei komplexen Situationen eine Zielformulierung – das ist dann ein Qualitätsmerkmal, keine Pflicht.
Wie oft muss die SIS aktualisiert werden?
Anlassbezogen, nicht nach festem Zeitplan. Typische Anlässe: Krankenhausentlassung, neuer Pflegegrad, Sturz, neue Diagnose, deutliche Zustandsveränderung. In der Praxis mindestens einmal jährlich im Rahmen der Pflegevisite überprüfen.
Kann ich die SIS digital führen?
Ja – die meisten Pflegesoftware-Anbieter (MEDIFOX DAN, connext Vivendi, DAN Pflege, DMRZ, snap) bilden das Strukturmodell vollständig ab. § 113 SGB XI fordert ausdrücklich, dass die Pflegedokumentation „in der Regel vollständig in elektronischer Form“ möglich sein soll. Das Technische Anforderungsprofil (Anlage 9, V3.0) definiert Mindestanforderungen. Wichtig: Auch die digitale Risikomatrix muss die fachliche Einschätzung abbilden – reine Checkbox-Systeme genügen nicht.
Was hat sich mit EinSTEP 3.0 geändert?
Die Schulungsunterlagen wurden im Mai 2025 vollständig überarbeitet (EinSTEP 3.0). Neue Anlagen: SIS-Erläuterungen ambulant (1a) und stationär (1b) in V3.0, Exemplarischer Projektplan (Anlage 2), Entlassplanung KZP (Anlage 3), Kommunikationsbogen Tagespflege (Anlage 4), juristische Stellungnahmen (Anlage 5), Thesenpapier NBI/SIS (Anlage 7), Handreichung Maßnahmenplan (Anlage 10, 2024). Die SIS-Formulare selbst bleiben bei V2.0 (2017). Multiplikatoren-Schulungen laufen seit November 2025.
Wie hängen SIS und NBA (Neues Begutachtungsinstrument) zusammen?
Die 6 Themenfelder der SIS korrespondieren bewusst mit den Modulen des NBA: TF 1 = Module 2+3, TF 2 = Modul 1, TF 3 = Modul 5, TF 4 = Modul 4, TF 5 = Modul 6, TF 6 = Modul 6 (ambulant). Das Thesenpapier (Anlage 7, EinSTEP V3.0) erläutert den Zusammenhang. Wichtig: Die SIS ersetzt nicht die NBI-Begutachtung für den Pflegegrad – sie nutzt aber die gleiche inhaltliche Systematik. Für die Pflegekassen-Leistungen ist weiterhin der Pflegegrad nach NBA maßgeblich.
Was mache ich, wenn ein QPR-Prüfer meine SIS bemängelt?
Im Fachgespräch sachlich erklären, warum Sie so dokumentiert haben – die SIS lebt von der pflegefachlichen Begründung. Wenn der Prüfer z. B. eine Risikomatrix-Einstufung hinterfragt, erläutern Sie anhand der Themenfelder, wie Sie zur Einschätzung gekommen sind. Bei substanziellen Beanstandungen: Mängelbescheid prüfen, ggf. Stellungnahme abgeben. Nutzen Sie die MDS-Hinweise zur QPR-Umsetzung (auf ein-step.de abrufbar) als Argumentationsgrundlage. Die Qualitätssicherung enthält weitere Strategien.
Quellen und weiterführende Informationen
- EinSTEP – Offizielle Projektseite zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
- EinSTEP 3.0 – Schulungsunterlagen, Anlagen 1–10 und SIS-Formulare (Mai 2025)
- EinSTEP Historie – Entstehungsgeschichte des Strukturmodells (2013–2025)
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit – Pflege
- MD Bund – Medizinischer Dienst Bund (ehem. MDS) – Qualitätsprüfungen
- Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege – QPR und Qualitätsindikatoren
- DNQP – Expertenstandards in der Pflege (2024)
- § 113 SGB XI – Maßstäbe und Grundsätze zur Pflegequalität (Gesetzestext)
- § 114 SGB XI – Qualitätsprüfungen (Gesetzestext)
- pflege.de – Pflegedokumentation mit dem Strukturmodell (allgemeinverständlich)
- ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege: Pflegedokumentation (2024)
Testen Sie Ihr Wissen
Selbsttest: Können Sie die entscheidende Frage zum Strukturmodell und zur SIS richtig beantworten?
Wofür steht die Abkürzung SIS in der Pflegedokumentation?
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Dozent für Pflegeweiterbildung · Fachautor für Das Strukturmodell (SIS®) – Pflegedokumentation vereinfacht. Mein Ziel: Pflegekräften fundiertes, praxistaugliches Wissen für den Berufsalltag an die Hand zu geben.