Digitalisierung in der Pflege – Gesamtüberblick 2026
Die Digitalisierung verändert die Pflege grundlegend: Elektronische Patientenakte, digitale Pflegeanwendungen, Telematikinfrastruktur und KI-gestützte Dokumentation schaffen neue Möglichkeiten – fordern aber auch Kompetenz, Datenschutz und Investitionen.
Warum Digitalisierung in der Pflege?
Deutschland steht vor einem doppelten Druck: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt (5,2 Mio. im Jahr 2025, laut Destatis), während der Fachkräftemangel zunimmt. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug, um:
- Dokumentationsaufwand zu reduzieren: Pflegekräfte verbringen bis zu 30 % ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation (DIP-Studie 2024). Spracherkennung, automatisierte Assessments und mobile Erfassung können diese Quote halbieren.
- Versorgungsqualität zu steigern: Digitale Assessments erkennen Verschlechterungen früher (z. B. Dekubitus-Risiko, Sturzgefahr). Telemedizin ermöglicht ärztliche Konsultation ohne Fahrtzeiten.
- Pflegekräfte zu entlasten: Assistenzroboter, Sensorik und intelligente Hilfsmittel ergänzen – ersetzen nicht – menschliche Zuwendung.
- Angehörige einzubinden: Pflege-Apps und Patientenportale schaffen Transparenz und ermöglichen Koordination der häuslichen Pflege.
Gesetzlicher Rahmen (Stand April 2026)
Die digitale Transformation im Gesundheitswesen wird durch eine Reihe von Gesetzen vorangetrieben:
| Gesetz / Verordnung | Kern-Inhalt | Relevanz für die Pflege |
|---|---|---|
| Digital-Gesetz (DigiG) in Kraft seit 26.03.2024 |
Opt-out-Modell für ePA, Pflicht zur Nutzung der TI, E-Rezept als Standard | Alle Pflegeeinrichtungen müssen ePA-fähig werden; elektronischer Medikationsplan direkt einsehbar |
| Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in Kraft seit 26.03.2024 |
Forschungsdatennutzung, Gesundheitsdateninfrastruktur | Pflegedaten können anonymisiert für Versorgungsforschung genutzt werden |
| Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) seit 2021 |
DiPA-Verzeichnis, Telemedizin-Ausbau, digitale Pflegeberatung | Erstattungsfähige digitale Pflegeanwendungen (§ 40a SGB XI) |
| Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) seit 2019 |
Förderung digitaler Ausstattung in Pflegeeinrichtungen | Einmalig bis zu 12.000 € je Einrichtung für IT-Investitionen (§ 8 Abs. 8 SGB XI) |
| KHZG-Digitalisierung (Krankenhaus-Zukunftsgesetz) |
4,3 Mrd. € für Klinik-Digitalisierung | Digitale Pflege-Dokumentation, Patientenportale, Medikationsmanagement |
Tipp: Die gematik stellt auf gematik.de aktuelle Informationen zur Telematikinfrastruktur und deren Anbindungspflichten bereit.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 15. Januar 2025 erhält jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA (Opt-out-Verfahren). Über 73 Mio. Versicherte sind betroffen. Für die Pflege bedeutet dies:
Inhalte der ePA
Arztbriefe, Befunde, Medikationsplan, Impfstatus, Patientenverfügung, Pflegeberichte, Allergie-Infos. Ab 2026: Therapiepläne, Pflegegrad-Bescheide.
Zugriffsrechte
Versicherte steuern den Zugriff. Pflegedienste erhalten nach Einwilligung Lesezugriff. Die berechtigte Nutzung läuft über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder die SMC-B-Karte der Einrichtung.
Nutzen in der Pflege
Sofortiger Zugang zum aktuellen Medikationsplan. Keine doppelte Diagnostik. Bessere Überleitung zwischen Krankenhaus und häuslicher Pflege. Notfalldatensatz auf der eGK.
Datenschutz: Die ePA unterliegt der DSGVO und dem SGB V (§§ 341–355). Zugriff nur mit Befugnis. Unbefugte Einsichtnahme ist strafbar (§ 397 SGB V). Pflegekräfte müssen regelmäßig zum Datenschutz geschult werden.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
DiPA sind digitale Anwendungen (Apps/Web), die den Pflegebedürftigen oder die Pflegeperson bei der Bewältigung des Pflegealltags unterstützen. Sie werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen.
Rechtliche Grundlage
- § 40a SGB XI: Leistungsanspruch auf erstattungsfähige DiPA bis zu 53 €/Monat ab Pflegegrad 1
- § 40b SGB XI: Ergänzende Unterstützungsleistungen bei DiPA-Nutzung
- DiPAV: Digitale-Pflegeanwendungen-Verordnung regelt Anforderungen an Datenschutz, Interoperabilität und Nachweis des pflegerischen Nutzens
Kategorien von DiPA
| Kategorie | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Stabilisierung des Alltags | Unterstützung bei Tagesstruktur, Erinnerungen, Orientierung | Demenz-Begleit-Apps, Medikamenten-Erinnerungen |
| Unterstützung pflegender Angehöriger | Schulung, Selbstmanagement, Austauschplattformen | Pflege-Apps für Angehörige, Online-Pflegekurse |
| Kommunikation & Vernetzung | Kontakt zu Pflegediensten, Behörden, Ärzten | Pflegeberatungs-Chats, Terminmanagement |
| Mobilität & Körperliche Aktivierung | Bewegungsübungen, Sturzprävention, Fitness | Physiotherapie-Videos, Gleichgewichtstraining |
Das aktuelle DiPA-Verzeichnis ist auf dipa.bfarm.de einsehbar.
Digitale Pflegedokumentation
Die Umstellung von Papier auf digitale Dokumentation ist der größte Hebel zur Entlastung von Pflegekräften. Moderne Systeme unterstützen das Strukturmodell SIS und generieren automatisiert Pflegeplanungen.
Vorteile gegenüber Papierdokumentation
- Zeitersparnis: Bis zu 45 Min./Tag/Pflegekraft (DIP-Studie 2024)
- Lesbarkeit: Keine Handschrift-Probleme, standardisierte Formulierungen
- Sofortzugriff: Mobile Geräte ermöglichen Dokumentation am Pflegebett
- Automatische Assessments: Braden-Skala, Barthel-Index, NRS werden berechnet
- Interoperabilität: Datenaustausch mit Ärzten, Kassen, Krankenhäusern
- Revisionssicherheit: Änderungen nachvollziehbar, rechtssicher archiviert
Verbreitete Software-Systeme (Auswahl)
| System | Schwerpunkt | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Connext Vivendi | Ambulante & stationäre Pflege | SIS-Modul, Tourenplanung, ePA-Anbindung, HL7/FHIR |
| MediFox Dan | Ambulante Pflege | Tourenoptimierung, Telematik, mobile App |
| Snap (CompuGroup Medical) | Klinische Pflege | KHZG-konform, Schnittstelle KIS, Medikation |
| CareCloud / Noventi | Cloud-basiert, ambulant | Sprachsteuerung, KI-Vorschläge, Abrechnungsmodul |
Merksatz: Digitale Dokumentation muss denselben rechtlichen Anforderungen genügen wie Papier: Unterschrift (elektronisch), Zeitstempel, revisionssichere Speicherung. Die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB gilt unverändert.
Telematikinfrastruktur (TI) und Pflege
Die Telematikinfrastruktur ist das sichere Datennetz des deutschen Gesundheitswesens. Betrieben von der gematik, verbindet sie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken – und zunehmend auch Pflegeeinrichtungen.
Pflegeeinrichtungen benötigen einen Konnektor, eine SMC-B-Karte (Institutionsausweis) und ein eHealth-Kartenterminal. TI 2.0 ersetzt den Konnektor durch eine softwarebasierte Lösung (TI-Gateway).
Sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Pflegeberichte, Verordnungen und Überleitungsbögen können verschlüsselt an Ärzte und Kliniken versandt werden.
Seit 01.01.2024 Pflicht. Pflegekräfte können E-Rezepte von Ärzten digital empfangen und direkt an die Apotheke übermitteln – ohne Papierrezept.
Mit TI-Anbindung können Pflegekräfte nach Einwilligung auf die ePA zugreifen: Medikationsplan, Diagnosen, Therapieplan. Ziel: Sektorübergreifende Versorgung.
Telemedizin in der häuslichen Pflege
Telemedizin überwindet räumliche Distanzen und bringt ärztliche Expertise direkt in die häusliche Versorgung. Besonders relevant für ländliche Regionen mit weiten Wegen zum nächsten Facharzt.
Videosprechstunde
Pflegekräfte können Ärzte per Video hinzuziehen – z. B. bei Wundbeurteilung, Hautveränderungen oder Medikationsanpassung. Seit DigiG voll erstattungsfähig.
Telemonitoring
Fernüberachung von Vitalparametern: Blutdruckentgleisungen, Puls, SpO₂, Blutzucker, Gewicht. Grenzwertüberschreitungen lösen automatisch Alarm aus.
Teleconsulting
Pflegefachkräfte konsultieren Spezialisten (Wundexperten, Psychiater, Geriater) ohne Patiententransport. Besonders wertvoll bei Dekubitusversorgung und Demenz.
Ausführliche Informationen: → Ratgeber Telemedizin in der häuslichen Pflege
Künstliche Intelligenz (KI) in der Pflege
KI-Anwendungen in der Pflege sind 2026 keine Zukunftsmusik mehr, sondern in ersten Bereichen im Regelbetrieb:
| Anwendungsbereich | KI-Funktion | Reifegrad 2026 |
|---|---|---|
| Sprachdokumentation | Pflegekraft diktiert, KI erstellt strukturierten Bericht nach SIS | Praxisreif |
| Sturzerkennung | Sensoren + KI erkennen Sturzereigenisse in Echtzeit, alarmieren automatisch | Praxisreif |
| Dekubitus-Risikoprädiktion | KI analysiert Vitaldaten, Mobilität, Ernährung und berechnet individuelles Risiko | Pilotphase |
| Tourenplanung | Algorithmen optimieren Routen ambulanter Pflegedienste unter Berücksichtigung von Zeitfenstern und Qualifikation | Praxisreif |
| Chatbots für Pflegeberatung | KI-gestützte Erstberatung für Leistungen der Pflegekassen, Antragsstellung, Hilfsangebote | Pilotphase |
| Medikamenten-Interaktionsprüfung | Automatische Warnung bei Wechselwirkungen beim Stellen der Medikation | Praxisreif |
Ethischer Hinweis: KI-Systeme in der Pflege müssen transparent, erklärbar und diskriminierungsfrei sein. Die EU-KI-Verordnung (AI Act, in Kraft seit 01.08.2024) stuft Gesundheits-KI als Hochrisikosystem ein – mit Pflichten zu Risikobewertung, menschlicher Aufsicht und Dokumentation. Mehr dazu: Ethik in der Pflege
Robotik und Assistenzsysteme
Pflegeroboter ergänzen menschliche Pflege, können sie aber nicht ersetzen. Der Einsatz konzentriert sich auf physische Entlastung und soziale Aktivierung:
Transportroboter
Autonome Fahrzeuge transportieren Wäsche, Medikamente, Mahlzeiten in stationären Einrichtungen. Entlasten Logistik, nicht Pflege.
Soziale Roboter (z. B. Pepper, Paro)
Emotionale Ansprache, Beschäftigung bei Demenz, Reminiszenz-Gespräche. Forschung zeigt Reduktion von Agitation (Moyle et al., 2023).
Exoskelette
Mechanische Unterstützung für Rücken und Knie bei Transfers und Lagerung. Reduzieren Muskel-Skelett-Belastung um bis zu 40 % (Fraunhofer IPA, 2024).
Vertiefung: → Robotik in der Pflege – Chancen und Grenzen
Datenschutz und Informationssicherheit
Digitale Pflegedaten unterliegen dem höchsten Schutzstandard (Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien personenbezogener Daten). Für Pflegeeinrichtungen gelten:
Verschlüsselung, Zugriffs-kontrolle, regelmäßige Backups, Firewall. Mindeststandard: BSI-Grundschutz oder ISO 27001.
Pflicht bei Einführung neuer digitaler Systeme, die Gesundheitsdaten verarbeiten (Art. 35 DSGVO).
Jährliche Datenschutz-Schulung Pflicht. Inhalte: Umgang mit mobilen Geräten, Passwortsicherheit, Meldepflicht bei Datenpannen (72 Stunden, Art. 33 DSGVO).
Gesundheitsdaten dürfen nur in der EU/EWR gespeichert werden. Cloud-Anbieter benötigen eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV, Art. 28 DSGVO). C5-Testat des BSI empfohlen.
Herausforderungen der Digitalisierung
Die digitale Transformation ist kein Selbstläufer. Die größten Hürden im Pflege-Sektor:
- Investitionskosten: Kleine ambulante Dienste können Software-Lizenzen, Hardware und TI-Anbindung oft nicht allein finanzieren
- Digitale Kompetenz: Laut einer Barmer-Studie (2024) fühlen sich 38 % der Pflegekräfte unsicher im Umgang mit digitalen Dokumentationssystemen
- Interoperabilität: Viele Systeme kommunizieren nicht miteinander – fehlende Standards (HL7 FHIR wird erst schrittweise verpflichtend)
- Akzeptanz: Pflegebedürftige (insb. über 80 Jahre) benötigen Schulung und Unterstützung bei DiPA- und App-Nutzung
- Datenschutz-Bedenken: Berechtigte Sorge um Missbrauch sensibler Daten hemmt die Bereitschaft zur Einführung
- Ethische Fragen: Wieviel Technik verträgt Pflege? Wo bleibt die menschliche Zuwendung? → Ethik in der Pflege
„Wir haben 2025 auf ein Cloud-basiertes Dokumentationssystem umgestellt. Die ersten drei Monate waren hart – aber jetzt sparen unsere 14 Pflegekräfte zusammen ca. 8 Stunden pro Tag an Dokumentationszeit. Das ist fast eine zusätzliche Fachkraft.“
→ Erfolgsfaktoren: Pilotgruppe vorab schulen, Superuser benennen, Papier erst abschaffen, wenn alle sicher sind.
Digitale Kompetenz aufbauen – Schulungskonzepte
Technik nützt nur, wenn das Team sie beherrscht. Ein strukturiertes Schulungskonzept ist entscheidend für den Erfolg jeder Digitalisierungsmaßnahme:
Digitale Kompetenzen im Team erfassen (Selbsteinschätzung + Praxistest). Differenzierung: Anfänger, Fortgeschrittene, Superuser. Nicht jede Pflegekraft muss alles können.
Pro Schicht/Team 1–2 Superuser ausbilden, die als Ansprechpartner fungieren. Entlastet die PDL und schafft niedrigschwellige Hilfe im Alltag.
Schulungen am realen System (nicht PowerPoint). Fallbeispiele aus dem eigenen Pflegealltag. Max. 90 Minuten pro Einheit. Wiederholung nach 4–6 Wochen.
Wöchentliches „Digi-Feedback“ in der Teambesprechung: Was klappt? Wo hakt es? Welche Workarounds sind entstanden? Kontinuierliche Verbesserung statt Big-Bang-Einführung.
Quellenangaben
- Bundesministerium für Gesundheit (2024): Digital-Gesetz (DigiG). bmg.bund.de
- gematik GmbH (2025): Telematikinfrastruktur – Fachinformationen. gematik.de
- BfArM (2025): DiPA-Verzeichnis. dipa.bfarm.de
- Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) (2024): Digitalisierung in der Pflege – Potenziale und Hemmnisse
- Barmer (2024): Pflegereport 2024 – Digitale Kompetenz in der Pflege
- Fraunhofer IPA (2024): Exoskelette in der Pflege – Evaluationsstudie
- Europäische Union (2024): Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act)
- Moyle, W. et al. (2023): Effectiveness of Social Robots for Dementia. International Journal of Nursing Studies, 141, 104477
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): bsi.bund.de – IT-Grundschutz für Gesundheitseinrichtungen
- Bertelsmann Stiftung (2024): Digitalisierungsindex Pflege – Wie digital sind Pflegeeinrichtungen in Deutschland?
Häufige Fragen zur Digitalisierung in der Pflege
Muss mein ambulanter Pflegedienst an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden?
Ja. Seit dem Digital-Gesetz (DigiG) müssen alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen schrittweise an die TI angebunden werden. Der genaue Zeitplan hängt von der Umsetzungsverordnung ab. Fördermittel nach § 8 Abs. 8 SGB XI unterstützen die Kosten.
Was kostet eine DiPA und wer bezahlt?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf erstattungsfähige DiPA bis zu 53 €/Monat (§ 40a SGB XI). Die Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen. Die App muss im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein.
Ersetzt KI in Zukunft Pflegekräfte?
Nein. KI übernimmt Routineaufgaben (Dokumentation, Logistik, Risikoerkennung), aber menschliche Zuwendung, Empathie und individuelle Beurteilung bleiben unersätzlich. KI ist ein Werkzeug, keine Ersatzkraft. Die EU-KI-Verordnung schreibt zudem menschliche Aufsicht für Hochrisiko-Systeme in der Gesundheitsversorgung vor.
Welche digitalen Kompetenzen brauchen Pflegekräfte?
Grundlagen: Bedienung von Tablets/Smartphones, Pflegedokumentations-Software, E-Mail/KIM. Erweitert: ePA-Nutzung, Telemedizin-Geräte, klinische Entscheidungsunterstützung. Die PDL-Weiterbildung integriert zunehmend digitale Managementkompetenzen.
Dürfen Pflegekräfte private Smartphones für die Dokumentation nutzen?
Grundsätzlich nein, sofern der Arbeitgeber dies nicht explizit in einer BYOD-Richtlinie (Bring Your Own Device) geregelt hat. Gesundheitsdaten auf privaten Geräten sind ein Datenschutzrisiko. Der Träger muss dienstliche Geräte mit MDM (Mobile Device Management) bereitstellen.
Was ist der Unterschied zwischen DiGA und DiPA?
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen, § 33a SGB V) sind ärztlich verordnete Apps für Versicherte der GKV – z. B. Tinnitus-Therapie, Depressions-Begleitung. DiPA (Digitale Pflegeanwendungen, § 40a SGB XI) richten sich speziell an Pflegebedürftige und pflegende Angehörige – z. B. Alltagsstrukturierung, Gedächtnistraining. DiPA benötigen keine ärztliche Verordnung, sondern werden direkt bei der Pflegekasse beantragt.
Gibt es Fördermittel für die Digitalisierung meines Pflegedienstes?
Ja. § 8 Abs. 8 SGB XI ermöglicht Fördermittel für IT-Investitionen (einmalig bis zu 12.000 € je Einrichtung). Zusätzlich bieten Länder-Programme und KfW-Kredite Möglichkeiten. Die gematik bietet TI-Starterpakete an. Tipp: Prüfen Sie auch das Programm „Pflege Digital“ des BMG, das bis 2027 innovative Projekte fördert.
Wie verlässlich ist KI-generierte Pflegedokumentation?
Aktuelle Spracherkennungs-KI erreicht in Pflegekontexten eine Genauigkeit von 92–96 %. Das bedeutet: Jeder Bericht muss von einer Pflegefachperson gegengelesen und freigegeben werden. KI ist ein Diktierwerkzeug, kein Automat. Die rechtliche Verantwortung für die Dokumentation bleibt bei der freigebenden Pflegekraft.
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Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von 2019 und das Digital-Gesetz (DigiG) von 2024 bilden die zentralen gesetzlichen Grundlagen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen – u. a. elektronische Patientenakte, E-Rezept und DiGA/DiPA. Das PflBG (A) regelt die Pflegeausbildung. Das BDSG (C) betrifft den Datenschutz, nicht spezifisch die Digitalisierung.
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