★★★★★ 5,0 bei 154 Google-Bewertungen 4.000+ Absolventen Seit 2020 Pflege-Weiterbildung Persönliche Beratung
Sturzprophylaxe

Sturzprophylaxe – Stürze erkennen, vorbeugen, dokumentieren

Stürze sind das häufigste Unfallereignis in der Pflege und führen jedes Jahr zu Hunderttausenden Krankenhauseinweisungen. Der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe definiert evidenzbasierte Maßnahmen für Risikobewertung, Intervention und Nachsorge.

400.000
Sturzbedingte Klinikaufnahmen/Jahr
30 %
der über 65-Jährigen stürzen jährlich
DNQP
Expertenstandard

Was ist ein Sturz?

Ein Sturz ist nach Definition der WHO ein Ereignis, bei dem eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder einer tieferen Ebene aufkommt. Dazu zählen auch kontrolliertes Abgleiten, Hinsetzen auf den Boden und Sinken aus dem Bett oder Rollstuhl. In der Pflege wird der Sturz als jedes Ereignis erfasst, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt eine tiefere Position einnimmt – unabhängig davon, ob eine Verletzung entsteht.

Laut Robert Koch-Institut stürzen in Deutschland rund 30 % aller Menschen über 65 Jahre mindestens einmal pro Jahr. Bei Pflegeheimbewohnern liegt die Rate bei über 50 %. Etwa 10–15 % aller Stürze führen zu Frakturen, wobei die Schenkelhalsfraktur (Hüftfraktur) die folgenschwerste Komplikation darstellt.

Alarmierend: Eine Schenkelhalsfraktur bei über 80-Jährigen hat eine Ein-Jahres-Mortalität von ca. 20–30 %. Sturzprophylaxe ist keine optionale Maßnahme, sondern überlebenswichtig.

Sturzrisikofaktoren – Intrinsisch und extrinsisch

Der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe unterscheidet zwischen personenbezogenen (intrinsischen) und umgebungsbezogenen (extrinsischen) Risikofaktoren. Die meisten Stürze haben eine multifaktorielle Ursache – je mehr Risikofaktoren vorliegen, desto höher das Sturzrisiko.

Intrinsische Risikofaktoren

  • Gangstörungen – unsicherer Gang, Schlurfgang, Asymmetrie
  • Gleichgewichtsstörungen – vestibuläre Störungen, Schwindel
  • Muskelschwäche – Sarkopenie, Inaktivität, Bettlägerigkeit
  • Sehbeeinträchtigung – Katarakt, Glaukom, Makuladegeneration
  • Kognitive Einschränkung – Demenz, Delir, Depression
  • Orthostatische Hypotonie – Blutdruckabfall beim Aufstehen
  • Inkontinenz – Eile zur Toilette, nächtliche Toilettengänge
  • Chronische Erkrankungen – Parkinson, Schlaganfall, Diabetes, Arthrose
  • Sturzvorgeschichte – ein Sturz erhöht das Risiko für weitere Stürze
  • Sturzangst – führt zu Vermeidungsverhalten und weiterem Muskelabbau

Extrinsische Risikofaktoren

  • Medikamente – Sedativa, Neuroleptika, Antidepressiva, Antihypertensiva, Opioide (≥ 4 Medikamente = Polypharmazie)
  • Stolperfallen – Teppichkanten, Kabel, Schwellen, lose Teppiche
  • Beleuchtung – zu dunkel, Blendung, fehlende Nachtbeleuchtung
  • Bodenbelag – nass, rutschig, glatt, spiegelnd
  • Fehlende Haltegriffe – Bad, Toilette, Flur, Treppen
  • Ungeeignetes Schuhwerk – glatte Sohlen, offene Schuhe, zu groß
  • Hilfsmittel – fehlende, falsch eingestellte oder defekte Gehhilfen
  • Betten – falsche Höhe, fehlende Bremsen, defekte Bettseitenteile
  • Fixierungsmaßnahmen – erhöhen paradoxerweise das Sturzrisiko
  • Kleidung – zu lang, zu weit, offene Schnürsenkel

Merksatz: Medikamente sind der wichtigste modifizierbare extrinsische Risikofaktor. Besonders Psychopharmaka (Benzodiazepine, Neuroleptika, Antidepressiva) und Polypharmazie (≥ 4 Medikamente) erhöhen das Sturzrisiko signifikant. Eine regelmäßige Medikamentenüberprüfung ist essenziell.

Sturzrisiko-Assessment – Instrumente und Verfahren

Der DNQP-Expertenstandard empfiehlt eine systematische Risikoeinschätzung bei Aufnahme (stationär/ambulant) und bei jeder relevanten Veränderung der Situation. Das klinische Urteil der Pflegefachkraft hat dabei Priorität – Skalen sind ergänzende Instrumente.

InstrumentBeschreibungEinsatzbereich
Timed Up & Go (TUG) Aufstehen vom Stuhl, 3 m gehen, umdrehen, zurückgehen, setzen. Zeit > 20 s = erhöhtes Risiko. Mobile Personen, ambulant & stationär
Tinetti-Test (POMA) Standardisierte Beurteilung von Gang und Gleichgewicht (max. 28 Punkte). < 20 = erhöhtes Risiko. Geriatrie, Rehabilitation
Morse Fall Scale 6 Kriterien (Sturzanamnese, Nebendiagnose, Gehhilfe, IV/Heparin, Gangbild, mentaler Status). Score > 45 = hohes Risiko. Akutkrankenhaus
STRATIFY 5 Ja/Nein-Fragen (Sturzvorgeschichte, Unruhe, Sehbeeinträchtigung, häufiger Toilettengang, Transfer/Mobilität). ≥ 2 = erhöhtes Risiko. Akutkrankenhaus
Sturzrisiko-Check (DNQP) Leitfragen des DNQP zur klinischen Einschätzung: Sturzvorgeschichte, Mobilität, Medikamente, Kognition, Umgebung. Alle Settings
Praxistipp

Der Timed Up & Go (TUG) ist der einfachste und am häufigsten eingesetzte Schnelltest. Er benötigt nur einen Stuhl mit Armlehne, eine 3-Meter-Markierung und eine Stoppuhr. Bei Ergebnissen > 14 Sekunden sollte eine vertiefte Risikoeinschätzung erfolgen.

Im Strukturmodell SIS® wird das Sturzrisiko im Themenfeld 2 (Mobilität und Beweglichkeit) erfasst – zusammen mit der Dekubitusprophylaxe.

Sturzprophylaxe – Evidenzbasierte Maßnahmen

Der DNQP-Expertenstandard empfiehlt ein multifaktorielles Interventionsprogramm, das individuell auf die identifizierten Risikofaktoren abgestimmt wird. Einzelmaßnahmen sind weniger wirksam als die Kombination mehrerer Interventionen.

1. Kraft- und Gleichgewichtstraining

Die wirksamste Einzelmaßnahme zur Sturzprophylaxe ist regelmäßiges Kraft- und Gleichgewichtstraining. Laut Cochrane Review (Sherrington et al. 2019) reduziert es das Sturzrisiko um ca. 23 %.

  • Krafttraining der unteren Extremitäten – Aufstehübungen, Kniebeugen (mit Halt), Wadenwippen
  • Gleichgewichtstraining – Tandemstand, Einbeinstand, Gewichtsverlagerung
  • Mobilisation – Gehtraining, Treppensteigen, Transfertraining
  • Gruppenangebote – Sturzpräventionskurse, Tai Chi, Otago-Trainingsprogramm
  • Mindestens 3× pro Woche über einen längeren Zeitraum für nachhaltige Wirkung

2. Umgebungsanpassung

  • Stolperfallen beseitigen – lose Teppiche entfernen, Kabel befestigen, Schwellen markieren
  • Beleuchtung optimieren – Nachtlichter, blendfreie Beleuchtung, Lichtschalter erreichbar
  • Haltegriffe installieren – Bad, Toilette, Flur, Treppen (bei Pflegegrad: Wohnraumanpassung bis 4.180 € nach § 40 SGB XI)
  • Bodenbelag prüfen – rutschfeste Matten, keine nassen Böden, Kontraste an Kanten
  • Möbel sichern – stabile Beistellmöbel, Betthöhe anpassen, Bremsen prüfen
  • Hilfsmittel bereitstellen – Rollator, Gehstock, Toilettensitzerhöhung in Reichweite

3. Hilfsmittelversorgung

  • Gehhilfen – Rollator, Gehstock, Vierpunktstütze (korrekt eingestellt, regelmäßig geprüft)
  • Hüftprotektoren – evidenzbasiert in Pflegeheimen (reduzieren Hüftfrakturen um ca. 18 %)
  • Geeignetes Schuhwerk – geschlossene, rutschfeste Schuhe mit flachem Absatz und gutem Halt
  • Brille – aktuelle Sehstärke, keine Gleitsichtbrille auf Treppen
  • Sensormatte/Hüftalarm – Bettkantensensor, Bodensensor bei hohem Sturzrisiko

4. Medikamentenüberprüfung

  • Regelmäßige Medikamentenreview – durch Arzt/Apotheker, insbesondere bei Polypharmazie
  • Sturzrelevante Medikamente identifizieren – Sedativa, Neuroleptika, Antidepressiva, Antihypertensiva, Opioide
  • PRISCUS-Liste beachten – potenziell inadäquate Medikamente für ältere Menschen
  • Dosisanpassung oder Absetzversuch – in Absprache mit dem behandelnden Arzt

5. Weitere Maßnahmen

  • Vitamin-D-Supplementierung – bei nachgewiesenem Mangel (häufig bei älteren Menschen): mind. 800 IE/Tag
  • Ernährungsoptimierung – ausreichend Eiweiß, Calcium, Flüssigkeit
  • Sehtest – jährliche Kontrolle, Brillenanpassung
  • Behandlung von Grunderkrankungen – orthostatische Hypotonie, Herzrhythmusstörungen
  • Angehörigenschulung – Pflegekurse nach § 45 SGB XI (auch Transfer und Mobilisation)

Nicht evidenzbasiert / kontraindiziert: Freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Fixierung) schützen nicht vor Stürzen. Im Gegenteil – sie erhöhen das Sturzrisiko und die Schwere der Verletzungen (z. B. Überklettern von Bettgittern). Seit dem Betreuungsrechtsreform-Gesetz 2023 gelten strenge Auflagen für freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB).

Nach dem Sturz – Sturzprotokoll und Sofortmaßnahmen

Ein lückenloses Sturzprotokoll ist Pflicht in jeder Pflegeeinrichtung. Es dient der Ursachenanalyse, der Verhinderung weiterer Stürze und der rechtlichen Dokumentation.

1
Sofortmaßnahmen

Vitalzeichen prüfen, Verletzungen erfassen, bei Bewusstlosigkeit/Schmerzen Notarzt rufen. Betroffene nicht sofort aufheben – erst Verletzungen ausschließen.

2
Arzt informieren

Hausarzt/Bereitschaftsarzt informieren. Bei Kopfverletzung, Blutverdünner-Einnahme oder Bewusstseinsstörung: sofortige ärztliche Untersuchung (Röntgen, CT).

3
Sturzprotokoll ausfüllen

Zeitpunkt, Ort, Umstände, Zeugen, Verletzungen, Vitalzeichen, Bewusstseinslage, Medikamente, Schuhe, Hilfsmittel, Beleuchtung, Bodenbelag dokumentieren.

4
Sturzanalyse durchführen

Ursachen analysieren: War es ein intrinsischer oder extrinsischer Faktor? Gab es eine neue Medikation? Bestand Schwindel, Sehprobleme, Eile?

5
Maßnahmenplan anpassen

Risikobewertung aktualisieren, Interventionsplan überarbeiten, Umgebung prüfen, Medikation überprüfen lassen, ggf. Hilfsmittel anpassen.

6
Nachbeobachtung

48-Stunden-Beobachtung nach Sturz (besonders bei Kopfmitbeteiligung/Antikoagulation). Wiederholte Vitalzeichen-Kontrolle, Bewusstseinslage und Pupillenreaktion prüfen.

Wichtig bei Antikoagulantien: Patienten, die Blutverdünner einnehmen (Marcumar, NOAKs) und einen Kopfsturz erleiden, benötigen immer eine CT-Diagnostik – auch bei fehlenden Symptomen. Subdurale Hämatome können sich verzögert manifestieren.

Sturzprophylaxe in der häuslichen Pflege

Die Mehrzahl aller Stürze bei älteren Menschen ereignet sich im häuslichen Umfeld. Pflegende Angehörige können durch einfache Maßnahmen das Sturzrisiko erheblich senken.

Checkliste Wohnraumsicherheit

  • Lose Teppiche entfernt oder mit Antirutschmatten gesichert?
  • Kabel und Verlängerungen an Wänden befestigt?
  • Nachtlicht zwischen Bett und Toilette installiert?
  • Haltegriffe in Bad und Dusche montiert?
  • Toilettensitzerhöhung vorhanden?
  • Duschhocker und rutschfeste Matte in Dusche/Wanne?
  • Treppengeländer beidseitig und griffig?
  • Schwellen farblich markiert oder beseitigt?
  • Rollator/Gehhilfe korrekt eingestellt?
  • Geeignete Schuhe mit fester Sohle vorhanden?

Kostenfreie Hilfen und Finanzierung

  • Wohnraumanpassung – bis 4.180 € pro Maßnahme bei Pflegegrad (§ 40 SGB XI)
  • Pflegehilfsmittel – 42 €/Monat für Verbrauchsprodukte
  • Technische Hilfsmittel – Rollator, Gehbock auf Rezept (SGB V)
  • Hausnotruf – bei Pflegegrad: 25,50 €/Monat über die Pflegekasse
  • Entlastungsbetrag – 131 €/Monat für Alltagsunterstützung
  • Pflegekurse – kostenlos nach § 45 SGB XI (auch Transfer/Mobilisation)
  • Beratungsbesuche – nach § 37 Abs. 3 SGB XI (halbjährlich für alle PG 2–5)
Praxistipp für Angehörige

Gehen Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person durch jeden Raum und prüfen Sie die Checkliste. Stolperfallen werden im Alltag oft nicht mehr wahrgenommen. Ein Wohnumfeld-Check durch den Pflegedienst oder eine Wohnraumberatung ist kostenlos und kann beim Pflegestützpunkt angefordert werden.

Sturzangst – Das Post-Fall-Syndrom

Bis zu 50 % aller Personen, die einen Sturz erlitten haben, entwickeln eine ausgeprägte Sturzangst („Fear of Falling“, auch Post-Fall-Syndrom). Diese Angst führt zu einem Teufelskreis:

Sturzereignis

Erster Sturz mit oder ohne Verletzung → Erfahrung von Kontrollverlust und Hilflosigkeit.

Sturzangst entwickelt sich

Angst vor erneutem Sturz → Vermeidung von Bewegung und Aktivitäten, sozialer Rückzug.

Inaktivität und Muskelabbau

Durch Bewegungsmangel: zunehmende Muskelschwäche, Verlust von Gleichgewicht und Koordination.

Erhöhtes Sturzrisiko

Paradox: Gerade durch die Inaktivität steigt das Sturzrisiko weiter an → erneuter Sturz.

Die Durchbrechung dieses Teufelskreises ist eine zentrale Aufgabe der Sturzprophylaxe. Wirksam sind: betreutes Kraft- und Gleichgewichtstraining, progressive Mobilisation, Sturzbewältigungstraining („Wie stehe ich nach einem Sturz auf?“) und psychologische Unterstützung.

Rechtliche Aspekte der Sturzprophylaxe

Die Sturzprophylaxe unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben:

  • Expertenstandard als Maßstab – der DNQP-Standard Sturzprophylaxe ist über § 113 SGB XI für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich
  • Dokumentationspflicht – Risikoeinschätzung, Maßnahmenplan und Sturzprotokoll müssen lückenlos dokumentiert werden
  • MD-Qualitätsprüfung – Sturzprophylaxe wird systematisch geprüft (Indikator: „Sturzfolgen“ in der Ergebnisqualität)
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen – Bettgitter, Fixierungen bedürfen richterlicher Genehmigung (§ 1831 BGB) und sind nur als letztes Mittel zulässig
  • Beweislast – bei sturzbedingten Verletzungen liegt die Beweislast bei der Einrichtung (Pflegedokumentation als Nachweis)

Empfehlung: Führen Sie ein Sturz-Audit mindestens halbjährlich durch. Analysieren Sie Häufigkeit, Orte, Uhrzeiten und Ursachen systematisch – das DNQP stellt dafür Audit-Instrumente bereit. → Expertenstandards im Detail

Häufige Fragen zur Sturzprophylaxe

Wie hoch ist das Sturzrisiko bei Pflegeheimbewohnern?

Sehr hoch: über 50 % der Pflegeheimbewohner stürzen mindestens einmal pro Jahr, viele davon mehrfach. Die häufigsten Sturzorte sind das eigene Zimmer (besonders nachts beim Gang zur Toilette), Flure und Badezimmer. Daher ist eine konsequente Umgebungsanpassung und nächtliche Beleuchtung besonders wichtig.

Schützen Bettgitter vor Stürzen?

Nein – Bettgitter erhöhen paradoxerweise das Sturzrisiko und die Verletzungsschwere. Betroffene klettern über das Gitter und stürzen aus größerer Höhe. Bettgitter gelten als freiheitsentziehende Maßnahme und bedürfen einer richterlichen Genehmigung (§ 1831 BGB). Alternativen: Niedrigbett (Pflegebett auf 25 cm absenkbar), Sturzmatte neben dem Bett, Bettkantensensor.

Wer übernimmt die Kosten für sturzpräventive Maßnahmen?

Je nach Maßnahme kommen verschiedene Kostenträger in Frage: Pflegekasse (Wohnraumanpassung bis 4.180 € nach § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat, Hausnotruf 25,50 €/Monat). Krankenkasse (Rollator, Gehstock, Hüftprotektoren auf Rezept nach SGB V). Entlastungsbetrag (131 €/Monat für Begleitdienste). Sturzpräventionskurse werden teilweise von Krankenkassen als Präventionsleistung nach § 20 SGB V bezuschusst.

Welches Training ist am wirksamsten?

Die beste Evidenz hat Kraft- und Gleichgewichtstraining. Besonders empfohlen werden das Otago-Trainingsprogramm (individuelles Heimtraining mit Physiotherapie-Anleitung) und Tai Chi. Beide reduzieren das Sturzrisiko um ca. 20–35 %. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit: mindestens 3× pro Woche über mindestens 12 Wochen.

Was muss im Sturzprotokoll dokumentiert werden?

Ein vollständiges Sturzprotokoll enthält: Datum und Uhrzeit, Ort des Sturzes, Hergang (wenn bekannt/beobachtet), Zeugen, Verletzungen (Art, Lokalisation), Vitalzeichen, Bewusstseinslage, aktuelle Medikation, Hilfsmittel (getragen/nicht getragen), Schuhwerk, Umgebungsfaktoren (Beleuchtung, Boden, Hindernisse), verständigter Arzt, eingeleitete Maßnahmen und Nachbeobachtungsplan.

Wann muss das Sturzrisiko neu eingeschätzt werden?

Bei Aufnahme in die Einrichtung, nach jedem Sturzereignis, bei jeder wesentlichen Zustandsänderung (neue Diagnose, neue Medikation, OP, Bettlägerigkeit), nach Krankenhausaufenthalt und regelmäßig im Rahmen der Pflegeplanung (spätestens alle 6 Monate). Der DNQP empfiehlt das klinische Urteil der Pflegefachkraft als primäres Instrument.

Sind Hüftprotektoren wirksam?

J a – für Pflegeheimbewohner mit erhöhtem Sturzrisiko zeigen Studien eine Reduktion von Hüftfrakturen um ca. 18 %. Voraussetzung: Sie werden tatsächlich getragen. Die Akzeptanz ist oft gering (Komfort, Aussehen). Moderne Protektoren in Unterwäsche integriert haben bessere Trageakzeptanz. Im häuslichen Bereich ist die Evidenz weniger eindeutig.

Hilft Vitamin D bei der Sturzprävention?

Bei nachgewiesenem Vitamin-D-Mangel (häufig bei älteren Menschen, besonders in Pflegeheimen) verbessert eine Supplementierung von mindestens 800 IE/Tag die Muskelkraft und reduziert das Sturzrisiko. Ohne Mangel ist die alleinige Vitamin-D-Gabe nicht ausreichend wirksam – sie sollte immer mit Bewegungstraining kombiniert werden.

Quellenangaben

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder ärztliche Diagnostik. Bei akutem Sturzereignis mit Verletzungsverdacht immer ärztliche Hilfe einleiten. Stand: April 2026.

Selbsttest – Testen Sie Ihr Wissen

Wissens-Check 1

Welche Maßnahme hat laut Cochrane-Review die höchste Evidenz zur Sturzprävention bei älteren Menschen?

Bettgitter als Sturzschutz anbringen
Sedierung bei nächtlicher Unruhe
Kraft- und Gleichgewichtstraining (z. B. Otago-Programm, Tai Chi)
Striktes Bettruhe-Regime zur Sturzvermeidung
Richtig: Kraft- und Gleichgewichtstraining (Sherrington et al., Cochrane 2019) reduziert das Sturzrisiko um 20–35 %. Bettgitter sind freiheitsentziehend und erhöhen das Verletzungsrisiko. Sedativa gehören zu den sturzfördernden Medikamenten. Bettruhe/Immobilität ist selbst ein Sturzrisikofaktor.
Wissens-Check 2

Ab welchem Ergebnis beim Timed Up & Go Test (TUG) besteht ein erhöhtes Sturzrisiko?

Ab 5 Sekunden
Ab 10 Sekunden
Ab 20 Sekunden
Ab 60 Sekunden
Richtig: Ab 20 Sekunden gilt das Sturzrisiko als erhöht. Der TUG misst die Zeit für Aufstehen, 3 m Gehen, Umdrehen, Zurückgehen und Hinsetzen. Bereits ab 14 Sekunden sollte eine vertiefte Risikoeinschätzung erfolgen.
Wissens-Check 3

Welche Aussage zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) ist korrekt?

Bettgitter schützen zuverlässig vor nächtlichen Stürzen
Fixierungen dürfen von Pflegekräften eigenständig angeordnet werden
FEM bedürfen einer richterlichen Genehmigung und erhöhen paradoxerweise das Sturzrisiko
FEM sind die wirksamste Maßnahme bei dementiellen Erkrankungen
Richtig: FEM bedürfen einer richterlichen Genehmigung (§ 1831 BGB) und erhöhen paradoxerweise das Sturz- und Verletzungsrisiko (z. B. durch Überklettern von Bettgittern). Alternativen: Niedrigbett, Sturzmatte, Bettkantensensor, Nachtlicht.

Passende Weiterbildungen & E-Learning

Bauen Sie Ihr Fachwissen zu Sturzprophylaxe aus – mit unseren flexiblen Online-Kursen. Zertifiziert und praxisnah.

Tim Reinhold – Gründer und Hauptdozent von Weiterbildungen Reinhold
Tim Reinhold Gründer & Hauptdozent

Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter und Pflegedienstleitung. Gründer von Weiterbildungen Reinhold (Hattingen) seit 2020. Über 1.500 Unterrichtseinheiten Fachqualifizierung in Behandlungspflege, Palliativ Care und Beatmungspflege. Mehr zur Person ›