Sturzprophylaxe – Stürze erkennen, vorbeugen, dokumentieren
Stürze sind das häufigste Unfallereignis in der Pflege und führen jedes Jahr zu Hunderttausenden Krankenhauseinweisungen. Der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe definiert evidenzbasierte Maßnahmen für Risikobewertung, Intervention und Nachsorge.
Was ist ein Sturz?
Ein Sturz ist nach Definition der WHO ein Ereignis, bei dem eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder einer tieferen Ebene aufkommt. Dazu zählen auch kontrolliertes Abgleiten, Hinsetzen auf den Boden und Sinken aus dem Bett oder Rollstuhl. In der Pflege wird der Sturz als jedes Ereignis erfasst, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt eine tiefere Position einnimmt – unabhängig davon, ob eine Verletzung entsteht.
Laut Robert Koch-Institut stürzen in Deutschland rund 30 % aller Menschen über 65 Jahre mindestens einmal pro Jahr. Bei Pflegeheimbewohnern liegt die Rate bei über 50 %. Etwa 10–15 % aller Stürze führen zu Frakturen, wobei die Schenkelhalsfraktur (Hüftfraktur) die folgenschwerste Komplikation darstellt.
Alarmierend: Eine Schenkelhalsfraktur bei über 80-Jährigen hat eine Ein-Jahres-Mortalität von ca. 20–30 %. PU: Sturzprophylaxe ist daher keine optionale Maßnahme, sondern überlebenswichtig.
Sturzrisikofaktoren – Intrinsisch und extrinsisch
Der DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe unterscheidet zwischen personenbezogenen (intrinsischen) und umgebungsbezogenen (extrinsischen) Risikofaktoren. Die meisten Stürze haben eine multifaktorielle Ursache – je mehr Risikofaktoren vorliegen, desto höher das Sturzrisiko.
Intrinsische Risikofaktoren
- Gangstörungen – unsicherer Gang, Schlurfgang, Asymmetrie
- Gleichgewichtsstörungen – vesibuläre Störungen, Schwindel
- Muskelschwäche – Sarkopenie, Inaktivität, Bettlägerigkeit
- Sehbeeinträchtigung – Katarakt, Glaukom, Makuladegeneration
- Kognitive Einschränkung – Demenz, Delir, Depression
- Orthostatische Hypotonie – Blutdruckentgleisungenabfall beim Aufstehen
- Inkontinenz – Eile zur Toilette, nächtliche Toilettengänge
- Chronische Erkrankungen – Parkinson, Schlaganfall, Diabetes, Arthrose
- Sturzvorgeschichte – ein Sturz erhöht das Risiko für weitere Stürze
- Sturzangst – führt zu Vermeidungsverhalten und weiterem Muskelabbau
Extrinsische Risikofaktoren
- Medikamente – Sedativa, Neuroleptika, Antidepressiva, Antihypertensiva, Opioide (≥ 4 Medikamente = Polypharmazie)
- Stolperfallen – Teppichkanten, Kabel, Schwellen, lose Teppiche
- Beleuchtung – zu dunkel, Blendung, fehlende Nachtbeleuchtung
- Bodenbelag – nass, rutschig, glatt, spiegelnd
- Fehlende Haltegriffe – Bad, Toilette, Flur, Treppen
- Ungeeignetes Schuhwerk – glatte Sohlen, offene Schuhe, zu groß
- Hilfsmittel – fehlende, falsch eingestellte oder defekte Gehhilfen
- Betten – falsche Höhe, fehlende Bremsen, defekte Bettseitenteile
- Fixierungsmaßnahmen – erhöhen paradoxerweise das Sturzrisiko
- Kleidung – zu lang, zu weit, offene Schnürsenkel
Merksatz: Medikamente sind der wichtigste modifizierbare extrinsische Risikofaktor. Besonders Psychopharmaka (Benzodiazepine, Neuroleptika, Antidepressiva) und Polypharmazie (≥ 4 Medikamente) erhöhen das Sturzrisiko signifikant. Eine regelmäßige Medikamentenüberprüfung ist essenziell.
Sturzrisiko-Assessment – Instrumente und Verfahren
Der DNQP-Expertenstandard empfiehlt eine systematische Risikoeinschätzung bei Aufnahme (stat./amb.) und bei jeder relevanten Veränderung der Situation. Das klinische Urteil der Pflegefachkraft hat dabei Priorität – Skalen sind ergänzende Instrumente.
| Instrument | Beschreibung | Einsatzbereich |
|---|---|---|
| Timed Up & Go (TUG) | Aufstehen vom Stuhl, 3 m gehen, umdrehen, zurückgehen, setzen. Zeit > 20 s = erhöhtes Risiko. | Mobile Personen, ambulant & stationär |
| Tinetti-Test (POMA) | Standardisierte Beurteilung von Gang und Gleichgewicht (max. 28 Punkte). < 20 = erhöhtes Risiko. | Geriatrie, Rehabilitation |
| Morse Fall Scale | 6 Kriterien (Sturzanamnese, Nebendiagnose, Gehhilfe, IV/Heparin, Gangbild, mentaler Status). Score > 45 = hohes Risiko. | Akutkrankenhaus |
| STRATIFY | 5 Ja/Nein-Fragen (Sturzvorgeschichte, Unruhe, Sehbeeinträchtigung, häufiger Toilettengang, Transfer/Mobilität). ≥ 2 = erhöhtes Risiko. | Akutkrankenhaus |
| Sturzrisiko-Check (DNQP) | Leitfragen des DNQP zur klinischen Einschätzung: Sturzvorgeschichte, Mobilität, Medikamente, Kognition, Umgebung. | Alle Settings |
Der Timed Up & Go (TUG) ist der einfachste und am häufigsten eingesetzte Schnelltest. Er benötigt nur einen Stuhl mit Armlehne, eine 3-Meter-Markierung und eine Stoppuhr. Bei Ergebnissen > 14 Sekunden sollte eine vertiefte Risikoeinschätzung erfolgen.
Im Strukturmodell SIS wird das Sturzrisiko im Themenfeld 2 (Mobilität und Beweglichkeit) erfasst – zusammen mit der Dekubitusprophylaxe.
Sturzprophylaxe – Evidenzbasierte Maßnahmen
Der DNQP-Expertenstandard empfiehlt ein multifaktorielles Interventionsprogramm, das individuell auf die identifizierten Risikofaktoren abgestimmt wird. Einzelmaßnahmen sind weniger wirksam als die Kombination mehrerer Interventionen.
1. Kraft- und Gleichgewichtstraining
Die wirksamste Einzelmaßnahme zur Sturzprophylaxe ist regelmäßiges Kraft- und Gleichgewichtstraining. Laut Cochrane Review (Sherrington et al. 2019) reduziert es das Sturzrisiko um ca. 23 %.
- Krafttraining der unteren Extremitäten – Aufstehübungen, Kniebeugen (mit Halt), Wadenwippen
- Gleichgewichtstraining – Tandemstand, Einbeinstand, Gewichtsverlagerung
- Mobilisation – Gehtraining, Treppensteigen, Transfertraining
- Gruppenangebote – Sturzpräventionskurse, Tai Chi, Otago-Trainingsprogramm
- Mindestens 3× pro Woche über einen längeren Zeitraum für nachhaltige Wirkung
2. Umgebungsanpassung
- Stolperfallen beseitigen – lose Teppiche entfernen, Kabel befestigen, Schwellen markieren
- Beleuchtung optimieren – Nachtlichter, blendfreie Beleuchtung, Lichtschalter erreichbar
- Haltegriffe installieren – Bad, Toilette, Flur, Treppen (bei Pflegegrad: Wohnraumanpassung bis 4.180 €)
- Bodenbelag prüfen – rutschfeste Matten, keine nassen Böden, Kontraste an Kanten
- Möbel sichern – stabile Beistellmöbel, Betthöhe anpassen, Bremsen prüfen
- Hilfsmittel bereitstellen – Rollator, Gehstock, Toilettensitzerhöhung in Reichweite
3. Hilfsmittelversorgung
- Gehhilfen – Rollator, Gehstock, Vierpunktstütze (korrekt eingestellt, regelmäßig geprüft)
- Hüftprotektoren – evidenzbasiert in Pflegeheimen (reduzieren Hüftfrakturen um ca. 18 %)
- Geeignetes Schuhwerk – geschlossene, rutschfeste Schuhe mit flachem Absatz und gutem Halt
- Brille – aktuelle Sehstärke, keine Gleitsichtbrille auf Treppen
- Sensormatte/Hüftalarm – Bettkantensensor, Bodensensor bei hohem Sturzrisiko
4. Medikamentenüberprüfung
- Regelmäßige Medikamentenreview – durch Arzt/Apotheker, insbesondere bei Polypharmazie
- Sturzrelevante Medikamente identifizieren – Sedativa, Neuroleptika, Antidepressiva, Antihypertensiva, Opioide
- PRISCUS-Liste beachten – potenziell inadäquate Medikamente für ältere Menschen
- Dosisanpassung oder Absetzversuch – in Absprache mit dem behandelndem Arzt
5. Weitere Maßnahmen
- Vitamin-D-Supplementierung – bei nachgewiesenem Mangel (häufig bei Senior:innen): mind. 800 IE/Tag
- Ernährungsoptimierung – ausreichend Eiweiß, Calcium, Flüssigkeit
- Sehtest – jährliche Kontrolle, Brillenanpassung
- Behandlung von Grunderkrankungen – Orthostatische Hypotonie, Herzrhythmusstörungen
- Angehörigenschulung – Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Nicht evidenzbasiert / kontraindiziert: Freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Fixierung) schützen nicht vor Stürzen. Im Gegenteil – sie erhöhen das Sturzrisiko und die Schwere der Verletzungen (z. B. Überklettern von Bettgittern). Seit dem Betreuungsrechtsreform-Gesetz 2023 gelten strenge Auflagen für freiheitsentziehende Maßnahmen.
Nach dem Sturz – Sturzprotokoll und Maßnahmen
Ein lückenloses Sturzprotokoll ist Pflicht in jeder Pflegeeinrichtung. Es dient der Ursachenanalyse, der Verhinderung weiterer Stürze und der rechtlichen Dokumentation.
Vitalzeichen prüfen, Verletzungen erfassen, bei Bewusstlosigkeit/Schmerzen Notarzt rufen. Betroffenen nicht sofort aufheben – erst Verletzungen ausschließen.
Hausarzt/Bereitschaftsarzt informieren. Bei Kopfverletzung, Blutverdünner-Einnahme oder Bewusstseinsstörung: sofortige ärztliche Untersuchung (Röntgen, CT).
Zeitpunkt, Ort, Umstände, Zeugen, Verletzungen, Vitalzeichen, Bewusstseinslage, Medikamente, Schuhe, Hilfsmittel, Beleuchtung, Bodenbelag dokumentieren.
Ursachen analysieren: War es ein intrinsischer oder extrinsischer Faktor? Gab es eine neue Medikation? Bestand Schwindel, Sehprobleme, Eile?
Risikobewertung aktualisieren, Interventionsplan überarbeiten, Umgebung prüfen, Medikation überprüfen lassen, ggf. Hilfsmittel anpassen.
48-Stunden-Beobachtung nach Sturz (besonders bei Kopfmitbeteiligung/Antikoagulation). Wiederholte Vitalzeichen-Kontrolle, Bewusstseinslage und Pupillenreaktion prüfen.
Wichtig bei Antikoagulantien: Patienten, die Blutverdünner einnehmen (Marcumar, NOAKs) und einen Kopfsturz erleiden, benötigen immer eine CT-Diagnostik – auch bei fehlenden Symptomen. Subdurale Hämatome können sich verzögert manifestieren.
Sturzprophylaxe in der häuslichen Pflege
Die Mehrzahl aller Stürze bei älteren Menschen ereignet sich im häuslichen Umfeld. Pflegende Angehörige können durch einfache Maßnahmen das Sturzrisiko erheblich senken.
Checkliste Wohnraumsicherheit
- Lose Teppiche entfernt oder mit Antirutschmatten gesichert?
- Kabel und Verlängerungen an Wänden befestigt?
- Nachtlicht zwischen Bett und Toilette installiert?
- Haltegriffe in Bad und Dusche montiert?
- Toilettensitzerhöhung vorhanden?
- Duschhocker und rutschfeste Matte in Dusche/Wanne?
- Treppengeländer beidseitig und griffig?
- Schwellen farblich markiert oder beseitigt?
- Rollator/Gehhilfe korrekt eingestellt?
- Geeignete Schuhe mit fester Sohle vorhanden?
Kostenfreie Hilfen und Finanzierung
- Barrierefreies Wohnen – bis 4.180 € pro Maßnahme bei Pflegegrad (§ 40 SGB XI)
- Pflegehilfsmittel – 42 €/Monat für Verbrauchsprodukte
- Technische Hilfsmittel – Rollator, Gehbock auf Rezept (SGB V)
- Hausnotruf – bei Pflegegrad: 25,50 €/Monat über Pflegekasse
- Entlastungsbetrag – 131 €/Monat für Alltagsunterstützung
- Pflegekurse – kostenlos nach § 45 SGB XI (auch Transfer/Mobilisation)
- Beratungsbesuche – nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Sturz-Prävention als Thema anfordern)
Gehen Sie gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person durch jeden Raum und prüfen Sie die Checkliste. Stolperfallen werden im Alltag oft nicht mehr wahrgenommen. Ein Wohnumfeld-Check durch den Pflegedienst oder eine Wohnraumberatung ist kostenlos und kann beim Pflegestützpunkt angefordert werden.
Sturzangst – Das Post-Fall-Syndrom
Bis zu 50 % aller Personen, die einen Sturz erlitten haben, entwickeln eine ausgeprägte Sturzangst („Fear of Falling“, auch Post-Fall-Syndrom). Diese Angst führt zu einem Teufelskreis:
Erster Sturz mit oder ohne Verletzung → Erfahrung von Kontrollverlust und Hilflosigkeit.
Angst vor erneutem Sturz → Vermeidung von Bewegung und Aktivitäten, sozialer Rückzug.
Durch Bewegungsmangel: zunehmende Muskelschwäche, Verlust von Gleichgewicht und Koordination.
Paradox: Gerade durch die Inaktivität steigt das Sturzrisiko weiter an → erneuter Sturz.
Die Durchbrechung dieses Teufelskreises ist eine zentrale Aufgabe der Sturzprophylaxe. Wirksam sind: betreutes Kraft- und Gleichgewichtstraining, progressive Mobilisation, Sturzbewältigungstraining („Wie stehe ich nach einem Sturz auf?“) und psychologische Unterstützung.
Rechtliche Aspekte
Die Sturzprophylaxe unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben:
- Expertenstandard als Maßstab – der DNQP-Standard Sturzprophylaxe ist über § 113 SGB XI für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich
- Dokumentationspflicht – Risikoeinschätzung, Maßnahmenplan und Sturzprotokoll müssen lückenlos dokumentiert werden
- MD-Qualitätsprüfung – Sturzprophylaxe wird systematisch geprüft (Indikator: „Sturzfolgen“ in der Ergebnisqualität)
- Freiheitsentziehende Maßnahmen – Bettgitter, Fixierungen bedürfen richterlicher Genehmigung (§ 1831 BGB) und sind nur als letztes Mittel zulässig
- Beweislast – bei sturzbedingten Verletzungen liegt die Beweislast bei der Einrichtung (Pflegedokumentation als Nachweis)
Empfehlung: Führen Sie ein Sturz-Audit mindestens halbjährlich durch. Analysieren Sie Häufigkeit, Orte, Uhrzeiten und Ursachen systematisch – das DNQP stellt dafür Audit-Instrumente bereit. → Expertenstandards im Detail
Häufige Fragen zur Sturzprophylaxe
Wie hoch ist das Sturzrisiko bei Pflegeheimbewohnern?
Sehr hoch: über 50 % der Pflegeheimbewohner stürzen mindestens einmal pro Jahr, viele davon mehrfach. Die häufigsten Sturzorte sind das eigene Zimmer (besonders nachts beim Gang zur Toilette), Flure und Badezimmer. Daher ist eine konsequente Umgebungsanpassung und nächtliche Beleuchtung besonders wichtig.
Schützen Bettgitter vor Stürzen?
Nein – Bettgitter erhöhen paradoxerweise das Sturzrisiko und die Verletzungsschwere. Betroffene klettern über das Gitter und stürzen aus größerer Höhe. Bettgitter gelten als freiheitsentziehende Maßnahme und bedürfen einer richterlichen Genehmigung. Alternativen: Niedrigbett (Pflegebett auf 25 cm absenkbar), Sturzmatte neben dem Bett, Bettkantensensor.
Wer übernimmt die Kosten für sturzpräventive Maßnahmen?
Je nach Maßnahme kommen verschiedene Kostenträger in Frage: Pflegekasse (Wohnraumanpassung bis 4.180 € nach § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat, Hausnotruf 25,50 €/Monat). Krankenkasse (Rollator, Gehstock, Hüftprotektoren auf Rezept nach SGB V). Entlastungsbetrag (131 €/Monat für Begleitdienste). Sturzpräventionskurse werden teilweise von Krankenkassen als Präventionsleistung nach § 20 SGB V bezuschusst.
Welches Training ist am wirksamsten?
Die beste Evidenz hat Kraft- und Gleichgewichtstraining. Besonders empfohlen werden das Otago-Trainingsprogramm (individuelles Heimtraining mit Physiotherapie-Anleitung) und Tai Chi. Beide reduzieren das Sturzrisiko um ca. 20–35 %. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit: mindestens 3× pro Woche über mindestens 12 Wochen.
Was muss im Sturzprotokoll dokumentiert werden?
Ein vollständiges Sturzprotokoll enthält: Datum und Uhrzeit, Ort des Sturzes, Hergang (wenn bekannt/beobachtet), Zeugen, Verletzungen (Art, Lokalisation), Vitalzeichen, Bewusstseinslage, aktuelle Medikation, Hilfsmittel (getragen/nicht getragen), Schuhwerk, Umgebungsfaktoren (Beleuchtung, Boden, Hindernisse), verständigter Arzt, eingeleitete Maßnahmen und Nachbeobachtungsplan.
Quellenangaben
- DNQP – Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung 2022
- WHO – Falls Fact Sheet, 2021
- RKI – Sturzunfälle bei älteren Menschen, Gesundheitsberichterstattung
- Sherrington C et al.: Exercise for preventing falls in older people. Cochrane Database of Systematic Reviews 2019;1:CD012424.
- § 113 SGB XI – Expertenstandards
- § 1831 BGB – Freiheitsentziehende Maßnahmen
- BMG – Pflege in Deutschland
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung oder ärztliche Diagnostik. Bei akutem Sturzereignis mit Verletzungsverdacht immer ärztliche Hilfe einleiten. Stand: April 2026.
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Abschließend eine Frage zum Thema Sturzprophylaxe – überlegen Sie, bevor Sie aufklappen:
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Richtige Antwort: C)
Sherrington et al. (Cochrane 2019) belegen, dass regelmäßiges Kraft- und Gleichgewichtstraining (mind. 3×/Woche, ≥12 Wochen) das Sturzrisiko um 20–35 % senkt. A ist falsch: Bettgitter gelten als freiheitsentziehende Maßnahme (§ 1831 BGB) und erhöhen das Verletzungsrisiko bei Überklettern. B ist falsch: Sedativa gehören zu den sturzfördernden Medikamenten (FRIDs) und steigern das Risiko. D ist falsch: Immobilität ist selbst ein Sturzrisikofaktor – Bewegungsförderung ist das Ziel.
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