Pflegepraxis

Pflegepraxis – Grundlagen für professionelle und häusliche Pflege

Professionelle Pflegepraxis basiert auf evidenzbasierten Standards, Prophylaxen und systematischer Dokumentation. Hier finden Sie alle wesentlichen Themen der praktischen Pflege – verständlich aufbereitet für Pflegekräfte, Auszubildende und pflegende Angehörige.

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Praxis-Fachseiten
DNQP
Nationale Expertenstandards
SGB V/XI
Rechtsgrundlagen

Was gehört zur Pflegepraxis?

Die Pflegepraxis umfasst alle pflegerischen Handlungen, die zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen ausgeführt werden. Sie reicht von der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) über die Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, Vitalzeichenkontrolle) bis hin zu Prophylaxen (Dekubitus-, Sturz-, Kontrakturenprophylaxe) und der Pflegedokumentation.

Professionelle Pflege orientiert sich an den Nationalen Expertenstandards des DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege), die den aktuellen Stand der Pflegewissenschaft zusammenfassen. Diese Standards sind für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste nach § 113 SGB XI verpflichtend.

Die folgenden Fachseiten bieten jeweils einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche der Pflegepraxis – praxisnah, evidenzbasiert und mit aktuellen Quellen.

Warum Pflegepraxis-Wissen entscheidend ist

Pflegefehler haben direkte Konsequenzen für die Gesundheit pflegebedürftiger Menschen. Laut AOK-Pflegereport sind die häufigsten vermeidbaren Komplikationen in der häuslichen Pflege:

KomplikationHäufigkeitProphylaxe-Seite
Stürze mit Frakturca. 400.000/Jahr in DESturzprophylaxe
Dekubitus (Druckgeschwür)ca. 10 % der stationären PatientenDekubitusprophylaxe
Dehydrationca. 20 % der PflegeheimbewohnerFlüssigkeitsmangel
Mangelernährungca. 25 % der über 65-JährigenMangelernährung
Kontrakturenca. 30–50 % bei ImmobilitätKontrakturenprophylaxe
Medikationsfehlerca. 5–10 % aller MedikamentengabenMedikamentengabe

Quellen: RKI, DNQP Expertenstandards, Pflegereport der AOK/Barmer, Statistisches Bundesamt. Stand: 2025.

Nationale Expertenstandards im Überblick

Das DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege) an der Hochschule Osnabrück hat bisher 12 Nationale Expertenstandards veröffentlicht. Diese sind über § 113 SGB XI für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich:

Nr.ExpertenstandardFachseite
1Dekubitusprophylaxe in der PflegeZur Seite
2Entlassungsmanagement in der PflegeExpertenstandards
3Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten SchmerzenSchmerzassessment
4Schmerzmanagement bei chronischen SchmerzenSchmerzassessment
5Sturzprophylaxe in der PflegeSturzprophylaxe
6Förderung der Harnkontinenz
7Pflege von Menschen mit chronischen WundenWundversorgung
8Ernährungsmanagement zur Sicherung der oralen ErnährungMangelernährung
9Förderung der physiologischen Geburt
10Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit DemenzDemenz
11Erhaltung und Förderung der MobilitätMobilisation
12Erhaltung und Förderung der HautintegritätDekubitus

Quelle: DNQP – Expertenstandards. Ausführliche Erklärung: Expertenstandards in der Pflege

Für wen ist dieses Praxiswissen?

Pflegefachkräfte & Auszubildende

  • Wissensauffrischung zu Standards und Prophylaxen
  • Vorbereitung auf Prüfungen und Audits
  • Aktuelle DNQP-Empfehlungen auf einen Blick
  • Praktische Anleitungen für den Pflegealltag
  • Weiterbildungsrelevantes Wissen (LG 1 & LG 2)

Pflegende Angehörige

  • Verständliche Erklärungen ohne Fachjargon
  • Konkrete Handlungsanleitungen für zu Hause
  • Risiken erkennen und vorbeugen (Stürze, Dekubitus, Dehydration)
  • Wissen, um professionelle Pflege einzuschätzen
  • Links zu Pflegegrad & Leistungen und Beratung

Häufige Fragen zur Pflegepraxis

Was sind Expertenstandards und wer muss sie einhalten?

Nationale Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen des DNQP. Sie sind über § 113 SGB XI für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste verbindlich. Stationäre Einrichtungen, ambulante Dienste und teil-stationäre Einrichtungen müssen die Umsetzung nachweisen – bei MD-Qualitätsprüfungen werden sie systematisch abgefragt. → Expertenstandards im Detail

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege (SGB XI) umfasst Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung – sie wird von der Pflegekasse finanziert. Behandlungspflege (SGB V) umfasst ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder Vitalzeichenkontrolle – sie wird von der Krankenkasse bezahlt. → Leistungen der Pflegekassen

Muss ich als pflegender Angehöriger dokumentieren?

Eine rechtliche Dokumentationspflicht wie bei professionellen Pflegekräften besteht für Angehörige nicht. Trotzdem ist Dokumentation sinnvoll: Ein Pflegetagebuch hilft bei der Begutachtung zum Pflegegrad, bei der Kommunikation mit Ärzten und Pflegediensten und bei der eigenen Übersicht über Medikamente, Trinkmenge und besondere Vorkommnisse. → Pflegedokumentation

Wo kann ich professionelle Pflege lernen?

Die Pflegefachausbildung (3 Jahre, generalistisch seit 2020) vermittelt alle Grundlagen. Für bestimmte Tätigkeiten gibt es Weiterbildungen: Behandlungspflege LG 1 & LG 2 für medizinische Aufgaben im ambulanten Bereich, Pflegedienstleitung (PDL) für Leitungsfunktionen, Ambulanter Pflegeassistent als Einstieg in die professionelle Pflege. Kostenlose Pflegekurse (§ 45 SGB XI) gibt es für pflegende Angehörige.

Quellenangaben

Hinweis: Diese Seiten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine professionelle Beratung oder Anleitung. Alle Maßnahmen der Behandlungspflege dürfen nur von qualifiziertem Personal oder nach ärztlicher Delegation durchgeführt werden. Stand: April 2026.

Testen Sie Ihr Wissen

Zeit für eine kurze Lernkontrolle – wie fit sind Sie zu Pflegepraxis?

Selbsttest
Welcher Grundsatz gilt bei der Durchführung pflegerischer Maßnahmen?
Schnelligkeit vor Gründlichkeit
Aktivierende Pflege vor übernehmender Pflege
Dokumentation erst am Monatsende
Nur verordnete Maßnahmen durchführen
Richtig – aktivierende Pflege. Der Grundsatz „aktivierende Pflege“ bedeutet, dass Pflegebedürftige stets so viel wie möglich selbst tun sollen. Pflegekräfte unterstützen, übernehmen aber nur, was nicht eigenständig möglich ist.
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Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung. Als Fachautor widme ich mich besonders dem Thema Pflegepraxis – Grundlagen für professionelle und häusliche Pflege – verständlich aufbereitet für den Pflegealltag.