Expertenstandards in der Pflege – Alle DNQP-Standards im Überblick
Expertenstandards sind das wissenschaftlich fundierte Qualitätsinstrument der professionellen Pflege. Sie definieren, was gute Pflege konkret bedeutet – verbindlich, messbar und in der Prüfung durch den MD relevant.
Was sind Expertenstandards?
Expertenstandards werden vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück entwickelt. Sie basieren auf einer systematischen Literaturrecherche, einer Expertenarbeitsgruppe und einer modellhaften Implementierung. Jeder Standard enthält:
Struktur eines jeden Standards
- Struktur-Kriterien: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? (Wissen, Kompetenz, Material)
- Prozess-Kriterien: Welche Maßnahmen sind durchzuführen? (Einschätzung, Planung, Umsetzung)
- Ergebnis-Kriterien: Welches Resultat muss erreicht werden? (Messbare Qualität)
Rechtliche Bedeutung
- Gemäß § 113a SGB XI sind Expertenstandards für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich
- Der Medizinische Dienst (MD) prüft die Umsetzung bei Qualitätsprüfungen
- Expertenstandards definieren den anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse – eine Nichtbeachtung kann haftungsrechtlich relevant sein
Alle 12 DNQP-Expertenstandards – aktueller Stand 2026
| Nr. | Expertenstandard | Erstveröff. | Letzte Aktualisierung | Kernaussage |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Dekubitusprophylaxe | 2000 | 2. Akt. 2017 | Systematische Risikoeinschätzung, Druckentlastung, Hautpflege, Mikroklimamanagement. → Dekubitus-Leitfaden |
| 2 | Entlassungsmanagement | 2002 | 2. Akt. 2019 | Frühzeitige Einschätzung des poststationären Versorgungsbedarfs, Sicherstellung der Anschlussversorgung. |
| 3 | Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen | 2004 | 2. Akt. 2020 | Systematische Schmerzeinschätzung, zeitnahe Schmerzlinderung, Evaluation. → Assessment |
| 4 | Sturzprophylaxe | 2005 | 2. Akt. 2022 | Sturzrisiko-Screening, individuelles Maßnahmenbündel, Sturzprotokoll. → Sturzprophylaxe-Leitfaden |
| 5 | Harnkontinenz | 2006 | 2. Akt. 2024 | Frühzeitiges Erkennen, Kontinenzförderung vor Versorgung mit Inkontinenzmaterial, Beckenbodentraining. |
| 6 | Ernährungsmanagement | 2007 | 1. Akt. 2017 | Screening auf Mangelernährung (MNA), Mahlzeitengestaltung, Ernährungsintervention. → Ernährung-Leitfaden |
| 7 | Chronische Wunden | 2008 | 2. Akt. 2024 | Wundassessment, phasengerechte Versorgung, Lebensqualität der Betroffenen. → Wundversorgungs-Leitfaden |
| 8 | Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen | 2014 | 1. Akt. 2020 | Differenzierte Schmerzanamnese, multimodale Therapie, Schmerzbewältigung. |
| 9 | Mobilitätsförderung | 2014 | Erstveröff. 2020 | Systematische Einschätzung, Bewegungsförderungsplan, Kinästhetik, Motivation. → Mobilitäts-Leitfaden |
| 10 | Beziehungsgestaltung bei Demenz | 2018 | Erstveröff. 2019 | Person-zentrierte Pflege, Validation, verstehende Diagnostik, Beziehungskontinuität. → Demenz-Leitfaden |
| 11 | Mundgesundheit | 2021 | Erstveröff. 2022 | Einschätzung der Mundgesundheit, Mundpflegeplanung, Zusammenarbeit mit Zahnärzten. |
| 12 | Hautintegrität | 2023 | Erstveröff. 2024 | Systematische Hautinspektion, präventive Hautpflege, Früherkennung von Hautschäden, Hautschutzplan. |
Implementierung in der Praxis – 5 Schritte
Ein Expertenstandard entfaltet nur Wirkung, wenn er systematisch eingeführt wird. Das DNQP empfiehlt folgendes Vorgehen:
Wie ist die aktuelle Versorgungssituation? Wo weichen bestehende Abläufe vom Standard ab? Strukturierte Bestandsaufnahme mit dem Team.
Alle beteiligten Mitarbeiter müssen den Standard kennen und verstehen. Schulungen mit Fallbeispielen, praktische Übungen, schriftliche Unterlagen.
Pflegestandards, Verfahrensanweisungen und Formulare an den Expertenstandard anpassen. Assessmentinstrumente bereitstellen.
Zunächst in einem begrenzten Bereich testen. Erfahrungen sammeln, Stolpersteine identifizieren, Anpassungen vornehmen.
Regelmäßige Überprüfung: Werden die Kriterien erfüllt? Interne Audits alle 6–12 Monate. Ergebnisse ins Qualitätsmanagement einbinden.
Expertenstandards in der MD-Prüfung
Bei Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI prüft der Medizinische Dienst systematisch, ob Expertenstandards umgesetzt werden. Die wichtigsten Prüfbereiche:
Risikoeinschätzung
Wird bei Aufnahme und bei Zustandsveränderungen systematisch eingeschätzt? Sind geeignete Assessmentinstrumente im Einsatz?
Maßnahmenplanung
Sind individuell angepasste Maßnahmen geplant, die auf die Einschätzung aufbauen? Sind sie im Maßnahmenplan dokumentiert?
Durchführung
Werden die geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt? Sind Abweichungen nachvollziehbar dokumentiert?
Evaluation
Wird die Wirksamkeit regelmäßig überprüft? Werden Pflegeziele und Maßnahmen bei Bedarf angepasst?
Merksatz: „Dokumentiert ist, was getan wurde – nicht getan wird, was dokumentiert werden sollte.“ Umgekehrt gilt in der MD-Prüfung: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt.
Häufige Fragen zu Expertenstandards
Sind Expertenstandards gesetzlich verpflichtend?
Ja – für zugelassene Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant) gemäß § 113a SGB XI. Für Krankenhäuser gelten sie über die allgemeine Sorgfaltspflicht und den anerkannten Stand der Wissenschaft. In der häuslichen Pflege durch Angehörige besteht keine direkte Pflicht, die Standards bieten aber eine wertvolle Orientierung.
Wie oft werden Expertenstandards aktualisiert?
Das DNQP plant Aktualisierungen im Abstand von 5–7 Jahren. Der Aktualisierungsprozess umfasst eine neue Literaturstudie, eine Sitzung der Expertenarbeitsgruppe und ggf. eine erneute Konsentierung. Zwischen den Aktualisierungen kann es ergänzende Kommentierungen geben.
Welcher Expertenstandard ist der wichtigste?
Es gibt keinen „wichtigsten“ Standard – alle sind gleichwertig verbindlich. In der Praxis sind jedoch Dekubitusprophylaxe, PU: Sturzprophylaxe und Schmerzassessment besonders prüfungsrelevant, da diese Bereiche die häufigsten Pflegedefizite aufweisen.
Gelten Expertenstandards auch für Pflegehilfskräfte?
Pflegehilfskräfte führen die im Maßnahmenplan festgelegten Aufgaben durch. Die Verantwortung für die Risikoeinschätzung und Planung liegt bei der Pflegefachkraft. Pflegehilfskräfte müssen die Standards kennen und Abweichungen erkennen und melden können.
Quellenangaben
- DNQP – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Hochschule Osnabrück
- § 113a SGB XI – Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
- §§ 114–115 SGB XI – Qualitätsprüfungen und Qualitätsdarstellung
- Medizinischer Dienst Bund: Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR), aktuelle Fassung 2023
- Schiemann D, Moers M, Büscher A: Qualitätsentwicklung in der Pflege. Kohlhammer, 2020.
Hinweis: Diese Seite bietet eine Übersicht. Die vollständigen Expertenstandards sind beim DNQP als Sonderdruck erhältlich. Einrichtungen müssen die Originaltexte vorhalten. Stand: April 2026.
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Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück hat bisher 13 nationale Expertenstandards entwickelt und publiziert. Die Standards werden in einem wissenschaftlichen Konsentierungsverfahren erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. A: Der MD prüft die Umsetzung, entwickelt aber keine Standards. C: Das BMG gibt den gesetzlichen Rahmen (§ 113a SGB XI) vor. D: Es gibt derzeit 13, nicht 15 Standards.
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Dozent für Pflegeweiterbildung · Fachautor für pflegerische Expertenstandards. Mein Ziel: Pflegekräften fundiertes, praxistaugliches Wissen für den Berufsalltag an die Hand zu geben.