Weiterbildungen Reinhold
§ 41 SGB XI

Tagespflege – Tagesbetreuung für Pflegebedürftige zuhause leben

Tagespflege ermöglicht es, den ganzen Tag in einer Tagesstätte betreut zu werden – und abends nach Hause zurückzukehren. Die Pflegekasse übernimmt bis zu mehrere Tausend Euro jährlich, abhängig vom Pflegegrad. Besonders wertvoll: Das Tagespflegebudget kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen.

PG 2–5
Anspruchsvoraussetzung
zusätzlich
Zum Pflegegeld / Sachleistung
Fahrdienst
Oft im Budget enthalten
5×/Woche
Bis zu 5 Tage möglich

Was ist Tagespflege – und was bietet sie?

Die Tagespflege nach § 41 SGB XI ist eine teilstationäre Pflegeleistung. Pflegebedürftige verbringen den Tag (oder Teile davon) in einer zugelassenen Tageseinrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Ebenso gibt es Nachtpflege für Personen mit Schlafproblemen oder zu Entlastung pflegender Angehöriger in der Nacht.

Typische Angebote einer Tagespflege:

  • Pflegerische Grundversorgung (Körperpflege, Mobilisation)
  • Gedächtnisgymnastik, kognitive Aktivierung, Bewegungsprogramme
  • Soziale Betreuung und Gesellschaft – gegen soziale Isolation
  • Mahlzeiten (Mittag, oft auch Frühstück und Kaffee)
  • Fahrdienst: Abholung und Rückbringung (oft im Tagespflegepreis enthalten)
  • Krankenbeobachtung und Vitalzeichenkontrolle

Besonderer Vorteil: Das Tagespflegebudget (§ 41 SGB XI) ist ein eigenständiges Budget – es wird nicht mit Pflegegeld oder ambulanten Pflegesachleistungen verrechnet. Wer zuhause Pflegegeld und an einigen Tagen Tagespflege nutzt, kann beide Leistungen parallel in Anspruch nehmen (Pflegegeld wird anteilig gekürzt, wenn Sachleistungen übersteigen – bei separater Tagespflege aber nicht).

Tagespflege-Budget nach Pflegegrad (Stand 2025/2026)

Das monatliche Tagespflegebudget richtet sich nach dem Pflegegrad. Es deckt pflegebedingte Kosten, Betreuungskosten und (anteilig) den Fahrdienst. Unterkunft und Verpflegung werden separat berechnet und müssen privat bezahlt werden:

PflegegradMonatliches Budget öTagespflegeJährliches Maximum
Pflegegrad 2bis 721 €bis 8.652 €
Pflegegrad 3bis 1.357 €bis 16.284 €
Pflegegrad 4bis 1.685 €bis 20.220 €
Pflegegrad 5bis 2.085 €bis 25.020 €

Eigenanteile: Tagespflege-Einrichtungen berechnen neben dem pflegebedingten Entgelt auch Kosten für Unterkunft & Verpflegung (typisch 15–25 € pro Tag) und Investitionskosten (5–12 €/Tag). Diese sind privat zu tragen. Der Fahrdienst ist in vielen Einrichtungen im übrigen Tagespreis enthalten – unbedingt bei Auswahl fragen.

Tagespflege clever kombinieren

Tagespflege + Pflegegeld

Wer neben der Tagespflege zuhause durch Angehörige gepflegt wird und Pflegegeld bezieht: Das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten, solange das Tagespflege-Budget nicht für ambulante Sachleistungen (§ 36) übersteigt. In der Praxis: Tagespflege separat abrechnen, Pflegegeld wird nicht gekürzt.

Tagespflege + ambulante Sachleistungen

Ambulante Pflegesachleistungen (§ 36) und Tagespflege (§ 41) haben getrennte Budgets. Die Kombinationsformel: Wenn das Tagespflegebudget nicht voll ausgeschöpft wird, kann der Rest anteilig für ambulante Sachleistungen genutzt werden (nach einem Saldo-Splitting-Verfahren). Pflegekasse fragen für genaue Berechnung.

Merksatz: Tagespflege ist das einzige Pflegeleistungsbudget, das wirklich „on top“ zu anderen ambulanten Leistungen gewährt wird. Für berufstätige pflegende Angehörige ist Tagespflege daher häufig die wichtigste Entlastungsleistung.

Tagespflegeeinrichtung finden und Antrag stellen

  • Einrichtungssuche: Pflegestutzpunkt, Pflegekasse, Heimfinder-Portal der Pflegekassen oder Pflegelotse.de – nach zugelassenen Tagespflege-Einrichtungen in der Region suchen.
  • Probetag: Die meisten Einrichtungen bieten einen kostenlosen oder günstigen Schnuppertag an – unbedingt nutzen, um die Atmosphäre zu testen.
  • Antrag bei Pflegekasse: Tagespflege benötigt in der Regel keinen separaten Antrag – mit dem Pflegegradantrag (oder vorhandenem Pflegegrad) und einem Heimvertrag bei der Einrichtung ist die Abrechnung meist direkt möglich. Einige Kassen verlangen eine formlose Mitteilung.
  • Heimvertrag: Tagespflegevertrag nach WBVG mit der Einrichtung abschließen. Auf Kündigungsfristen, Abwesenheitsregelungen und Ausfallkosten achten.
📋 Praxistipp

„Fragen Sie bei der Einrichtung, ob der Fahrdienst im Tagespreis enthalten ist und ob die Einrichtung auf Demenz, Parkinson oder spezifische Erkrankungen spezialisiert ist. Gute Tagespflegen arbeiten eng mit dem Hausarzt zusammen.“

Quellen: § 41 SGB XI, MDK-Begutachtungsrichtlinien Tagespflege. Stand: April 2026.

Häufige Fragen zur Tagespflege

Kann man Tagespflege an einzelnen Tagen nutzen oder muss es regelmässig sein?

Tagespflege kann sowohl regelmäßig (z.B. jeden Montag und Mittwoch) als auch bedarfsorientiert genutzt werden. Die meisten Einrichtungen bevorzugen jedoch Regelmäßigkeit, um die Tagesplanung sicherzustellen. Spontane Buchungen sind möglich, aber nicht garantiert. Besprechen Sie dies direkt mit der Einrichtung.

Wird Tagespflege auch bei schwerer Demenz angeboten?

Ja – viele Tagespflegeeinrichtungen sind speziell auf Demenzbetroffene ausgerichtet. Es empfiehlt sich, gezielt nach demenzsensiblen oder demenzspezialisierten Tagespflegen zu suchen (Stichworte: „Tagespflege Demenz“, „Beschützte Tagespflege“). Solche Einrichtungen haben höhere Personalschlüssel und strukturierte Beschäftigungsangebote für kognitiv eingeschränkte Gäste.

Kann Tagespflege die ambulante Pflege ersetzen?

Teilweise – Tagespflege erbringt während des Aufenthalts pflegerische Grundversorgung (Körperpflege, Mobilisation), was ambulante Morgen- oder Mittagsrunden entlasten kann. Abends und morgens vor Abholung bleibt der ambulante Pflegedienst oder die private Pflege notwendig. Die Kombination „Tagespflege + ambulanter Pflegedienst morgens/abends“ deckt oft den gesamten Tagesbedarf ab und ermöglicht ein Leben zuhause.

Testen Sie Ihr Wissen

Abschließend ein kurzer Wissenscheck zur Tagespflege.

Selbsttest

Welche Leistungsart erbringt die Pflegekasse für die Tagespflege?

Pflegegeld
Ambulante Sachleistungen
Teilstationäre Leistungen nach § 41 SGB XI
Verhinderungspflege
Auflösung: Die Tagespflege zählt zu den teilstationären Leistungen nach § 41 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt einen monatlichen Betrag abhängig vom Pflegegrad – zusätzlich zum Pflegegeld und den ambulanten Sachleistungen.
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Tim Reinhold

Dozent & Fachautor im Bereich Tagespflege und teilstationäre Versorgung. Ich erstelle Lerninhalte, die Pflegefachkräfte und Betreuungspersonal konkret unterstützen.