Kontrakturen verhindern – Beweglichkeit erhalten
Kontrakturen gehören zu den häufigsten Komplikationen bei immobilen Pflegebedürftigen. Sie schränken Lebensqualität, Selbstständigkeit und Pflegefähigkeit massiv ein. Der DNQP-Expertenstandard betont: Kontrakturenprophylaxe ist eine pflegerische Kernaufgabe.
Was ist eine Kontraktur?
Eine Kontraktur (lat. contrahere = zusammenziehen) ist eine dauerhafte Bewegungseinschränkung eines Gelenks. Muskeln, Sehnen, Bänder und/oder die Gelenkkapsel verkürzen sich und verlieren ihre Elastizität. Das Gelenk lässt sich weder aktiv noch passiv in vollem Umfang bewegen. Eine fortgeschrittene Kontraktur ist irreversibel – deshalb hat Prävention höchste Priorität.
Der DNQP-Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ (Aktualisierung 2020) adressiert die Kontrakturenprophylaxe als integralen Bestandteil der Mobilitätsförderung. Studien zeigen eine Kontraktur-Prävalenz von 40–65 % bei Pflegeheimbewohnern (Gnass et al. 2019) – ein deutlicher Hinweis auf Verbesserungsbedarf.
Merksatz: Jeder Tag ohne Bewegung beschleunigt die Kontrakturbildung. Bereits nach 3–5 Tagen strenger Bettruhe beginnen messbare Veränderungen an Muskeln und Gelenkkapseln (Muskelfaserverkürzung, Kollagenumbau).
Pathophysiologie – Wie entsteht eine Kontraktur?
Die Kontrakturentwicklung verläuft in drei Phasen, die ohne Intervention ineinander übergehen. Das Verständnis dieser Phasen ist entscheidend für die Wahl und Dringlichkeit der Prophylaxemaßnahmen.
Muskeltonus verändert sich, reflexartige Schonhaltung bei Schmerz. Kollagenfasern beginnen sich in Ruheposition zu vernetzen. Muskelfasern verlieren an Länge durch fehlende Dehnung (Sarkomerabbau). Vollständig reversibel durch aktive Bewegung und Physiotherapie.
Bindegewebige Umbauprozesse: Elastische Fasern werden durch starres Typ-III-Kollagen ersetzt. Gelenkkapsel schrumpft, Synovialflüssigkeit nimmt ab. Faszien verkleben und verdicken sich. Teilweise reversibel – intensive Physiotherapie und Dehnbehandlung können Verbesserungen erzielen, jedoch nicht den vollen Bewegungsumfang wiederherstellen.
Vollständiger Gewebeumbau: Gelenkflächen verwachsen mit Bindegewebe (fibröse Ankylose), knöcherne Anbauten (Osteophyten) blockieren das Gelenk zusätzlich. Muskeln sind dauerhaft verkürzt und fibrotisch umgebaut. Irreversibel – nur operative Korrektur (Arthrolyse, Tenotomie) kann erwogen werden.
Therapeutisches Zeitfenster: Die funktionelle Phase ist das entscheidende Zeitfenster für eine erfolgreiche Prophylaxe. Je früher die Intervention, desto besser die Aussichten. In der Praxis bedeutet das: Mobilitätsförderung ab dem ersten Tag der Immobilität einleiten – nicht abwarten.
Ursachen und Risikofaktoren
Die Entstehung einer Kontraktur ist multifaktoriell. Entscheidend ist fast immer ein Zusammenspiel aus Immobilität und weiteren Risikofaktoren.
Primäre Ursachen
- Immobilität – Bettlägerigkeit, Rollstuhlabhängigkeit, Bewegungsmangel (häufigste Ursache)
- Neurologische Erkrankungen – Schlaganfall (Spastik), Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Querschnittlähmung
- Schmerzbedingte Schonhaltung – Arthrose, Rheuma, postoperativer Schmerz führt zur Vermeidung bestimmter Bewegungen
- Muskelerkrankungen – Myopathien, Muskeldystrophie, inaktivitätsbedingte Atrophie
- Narbengewebe – nach Verbrennungen, Operationen oder Traumata
Begünstigende Faktoren
- Hohes Alter – altersbedingte Abnahme der Gewebeelastizität
- Demenz – reduzierter Bewegungsdrang, Angst, Verweigerung (Demenz in der Pflege)
- Ernährung & Mangelernährung (E-Learning) – Eiweißmangel fördert Muskelabbau (Mangelernährung)
- Depression / Antriebsmangel – fehlende Eigenmotivation zur Bewegung
- Falsche Lagerung – Dauerlagerung in Beugestellung, fehlende Positionswechsel (Lagerungstechniken)
- Medikamente – Sedativa, Neuroleptika (verringern Bewegungsdrang)
- Fixierung – mechanische Fixierungen im Bett oder Rollstuhl
Die häufigsten Kontrakturformen
Kontrakturen betreffen bevorzugt bestimmte Gelenke und nehmen typische Fehlstellungen ein – die sogenannten Vorzugshaltungen:
| Gelenk | Typische Fehlstellung | Auswirkung | Häufigkeit |
|---|---|---|---|
| Kniegelenk | Beugekontraktur (Flexion) | Stehen und Gehen massiv eingeschränkt; erhöhtes Sturzrisikofaktoren | Sehr häufig |
| Hüftgelenk | Beugekontraktur, Außenrotation | Aufrechtes Stehen unmöglich; Lagerung erschwert | Sehr häufig |
| Sprunggelenk | Spitzfuß (Plantarflexion) | Abrollen beim Gehen unmöglich; Gleichgewichtsstörung | Häufig |
| Schultergelenk | Adduktions- und Innenrotationskontraktur | An-/Auskleiden, Körperpflege eingeschränkt | Häufig |
| Handgelenk/Finger | Faustschluss-Kontraktur | Greiffunktion verloren; Interdigitalmykosen möglich | Häufig |
| Ellenbogen | Beugekontraktur | Alltagshandlungen (Essen, Trinken, Ankleiden) erschwert | Mäßig |
Assessment – Bewegungseinschränkung erkennen
Die frühzeitige Erkennung von Kontrakturrisiken und bestehenden Einschränkungen ist die Grundlage jeder Prophylaxe. Der DNQP-Expertenstandard empfiehlt ein systematisches Erst-Assessment bei Aufnahme und regelmäßige Re-Assessments.
Klinische Prüfung
- Passive Bewegungsprüfung – jedes große Gelenk einmal in alle Richtungen bewegen. Endgefühl beurteilen: elastisch (= normal), fest (= verkürzt), hart (= knöcherner Anschlag)
- Aktive Bewegungsprüfung – Bewohner auffordern, die Bewegung selbstständig auszuführen. Vergleich mit der passiven Prüfung zeigt Kraftdefizite
- Neutral-Null-Methode – Gelenkbeweglichkeit wird in Grad gemessen (Goniometer). Abweichungen dokumentieren, z. B. „Knie li. 0/20/110“ = 20° Streckdefizit
- Schmerzerfassung – Bewegungsschmerz hält Betroffene von aktiver Bewegung ab; Schmerzlinderung ist oft der Schlüssel zur Kontrakturprophylaxe (Schmerzassessment)
Screeninginstrumente
- De Morton Mobility Index (DEMMI) – standardisiertes Mobilitätsassessment (15 Items, 0–100 Punkte)
- Tinetti-Test – Balance und Gangbild (Überschneidung mit Sturzrisikoassessment)
- Barthel-Index – Aktivitäten des täglichen Lebens, zeigt indirekte Kontrakturauswirkungen
Praxistipp: Dokumentieren Sie bei Aufnahme den genauen Bewegungsumfang (Neutral-Null-Methode) aller gefährdeten Gelenke. Nur so können Sie im Verlauf eine Verschlechterung objektiv nachweisen – und belegen, dass Prophylaxe durchgeführt wurde.
Der Expertenstandard „Mobilität“ im Überblick
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wurde 2014 vom DNQP im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege entwickelt und 2020 aktualisiert (Fassung 19.11.2020). Er gliedert sich in sechs Standardebenen mit jeweils Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien:
| Standardebene | Kernanforderung | Bezug zur Kontrakturprophylaxe |
|---|---|---|
| Assessment | Systematische Einschätzung der Mobilität bei Aufnahme und bei Veränderungen | Kontrakturgefährdete Gelenke identifizieren, Bewegungsumfang messen |
| Planung | Individuelle Maßnahmenplanung auf Basis des Assessments | Bewegungsplan für gefährdete Gelenke, Häufigkeit und Art der Übungen festlegen |
| Information & Beratung | Betroffene und Angehörige über Mobilitätsförderung informieren | Aufklärung über Kontrakturrisiken und Anleitung zu eigenständigen Übungen |
| Maßnahmen | Durchführung individueller mobilitätsfördernder Interventionen | Aktive/passive Bewegungsübungen, Lagerung, Hilfsmitteleinsatz |
| Koordination | Interprofessionelle Zusammenarbeit (Physio, Ergo, Arzt) | Abstimmung mit Therapeuten, ärztliche Verordnungen koordinieren |
| Evaluation | Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit | Bewegungsumfangskontrolle, Vergleich mit Erstassessment, Anpassung |
Aktueller Status (2026): Die ursprüngliche gesetzliche Grundlage § 113a SGB XI wurde durch das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) 2023 aufgehoben. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt den Einrichtungen dennoch die Anwendung des Standards als wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung. Eine Begleitforschung des BQS-Instituts (2024) bestätigte im stationären Bereich statistisch signifikante Korrelationen hinsichtlich Mobilität und sozialer Teilhabe.
Prophylaxemaßnahmen – Was wirkt?
Die wichtigste Maßnahme ist Bewegung. Alle Prophylaxekonzepte zielen darauf ab, Gelenke regelmäßig in ihrem vollen Bewegungsumfang zu bewegen. Der DNQP-Expertenstandard unterscheidet aktive, assistive und passive Maßnahmen – wobei aktive Bewegung immer Vorrang hat.
1. Aktive Bewegungsförderung (oberste Priorität)
- Frühmobilisation – so früh wie möglich aufstehen, sitzen, gehen. Bettkante, Transfer, Stehversuch
- Alltagsaktivitäten nutzen – Selbstständigkeit beim Waschen, Essen, Ankleiden fördert automatisch die Gelenkbeweglichkeit
- Bewegungsübungen – individuell angepasste Übungen für gefährdete Gelenke, 2–3× täglich, je 10–15 Minuten
- Kinästhetik-Prinzipien – Bewegung mit dem Betroffenen statt für ihn; eigene Ressourcen aktivieren
- Gehtraining – mit oder ohne Hilfsmittel (Rollator, Gehwagen); auch kurze Strecken zählen
2. Assistive / Passive Maßnahmen
- Passives Durchbewegen – wenn aktive Bewegung nicht möglich ist, bewegt die Pflegekraft das Gelenk vorsichtig durch den vollen ROM (Range of Motion)
- Kontrakturprophylaktische Lagerung – Gelenke in funktioneller Mittelstellung lagern, nicht in extremer Beugung oder Streckung
- Schienen (Orthesen) – z. B. Spitzfußprophylaxe-Schiene, Handlagerungsschiene; nur in Kombination mit Bewegungsübungen sinnvoll
- Stehtraining – Stehtisch/Stehbrett bei immobilen Patienten; auch kurzes Stehen (1–2 Min.) hat prophylaktischen Wert
3. Physiotherapie und Ergotherapie
- Physiotherapie – manuelle Therapie, Dehntechniken, Kraftaufbau; ärztliche Verordnung erforderlich (Heilmittelrichtlinie)
- Ergotherapie – Gelenkschutz, funktionelle Übungen, Hilfsmittelanpassung
- Bobath-Konzept – bei neurologischen Patienten (Schlaganfall); Spastikmanagement
- Manuelle Triggerpunkttherapie – bei schmerzbedingter Schonhaltung
Kontraindiziert: Gewaltsames Dehnen gegen Widerstand, Durchbewegen über die Schmerzgrenze hinaus, ruckartige Bewegungen. Bei Frakturen, frischen Operationen, akuten Entzündungen und instabilen Gelenken ist passives Bewegen kontraindiziert – immer ärztliche Freigabe einholen.
Spezielle Prophylaxen nach Gelenk
Spitzfußprophylaxe
Der Spitzfuß (Pes equinus) entsteht durch Verkürzung der Wadenmuskulatur bei längerer Ruhigstellung. Er ist eine der häufigsten und vermeidbarsten Kontrakturen:
- Fußstützbrett – Fuß in 90°-Stellung halten; nur temporär, nicht als Dauerlagerung
- Aktives Fußkreisen – Dorsalextension, Plantarflexion, Kreisen; mehrmals täglich
- Hochlagerung der Bettdecke – Decke über Bettkante schlagen, damit kein Gewicht auf den Füßen lastet
- Stehübungen – Gewichtsbelastung im Stehen dehnt die Wadenmuskulatur physiologisch
Prophylaxe der Faustschluss-Kontraktur
Bei Hemiplegie oder fortgeschrittener Demenz schließen sich die Finger zur Faust. Feuchtigkeit in der Handfläche fördert Pilzbefall:
- Handrolle – weiche Rolle (z. B. Mullbinde) in die Handfläche legen; Finger leicht geöffnet halten
- Finger einzeln bewegen – passives Strecken und Spreizen; vorsichtig, ohne Schmerz
- Handinnenpflege – täglich Handfläche kontrollieren, trocknen, ggf. Antimykotikum bei Pilzbefall
- Funktionelles Greifen – Alltagsgegenstände reichen (Trinkbecher, Kamm, Ball); stimuliert aktive Öffnung
Schulter-Kontrakturprophylaxe
- Arm in Abduktion lagern – mit Kissen den Arm in leichter Abspreizung unterstützen
- Pendeltraining nach Codman – lockeres Schwingen des Arms nutzt die Schwerkraft
- Tägliche Alltagsbewegungen – Haare kämmen, Gesicht waschen, nach Gegenständen greifen; eigenständig wenn möglich
Integrieren Sie die Kontrakturenprophylaxe in die tägliche Grundpflege statt sie als „Extra“ zu planen. Beim Waschen, Anziehen und Lagern bieten sich natürliche Gelegenheiten, jedes Gelenk einmal durch den vollen Bewegungsumfang zu führen.
„Mobilitätsförderung ist keine Zusatzaufgabe – sie ist Pflege.“ (DNQP-Expertenstandard Mobilität 2020)
Hilfsmittel zur Kontrakturprophylaxe
Hilfsmittel unterstützen die Prophylaxe, ersetzen jedoch niemals aktive Bewegung. Sie können als Pflegehilfsmittel oder über ärztliche Verordnung als Heilmittel beantragt werden.
Lagerungshilfen
Keilkissen, Beinlagerungsschienen, Armabduktionskissen. Halten Gelenke in funktioneller Position zwischen den Bewegungsübungen.
Orthesen & Schienen
Gegen Spitzfuß (Nachtlagerungsschiene), Faustschluss (Handlagerungsschiene) oder Kniebeugekontraktur (Extensionsschiene). Immer vom Arzt verordnet.
Bewegungstrainer
Motorbetriebene Arm-/Bein-Trainer (z. B. MOTOmed) für passiv-assistive Bewegung. Gut für Rollstuhlfahrer. Ärztliche Verordnung möglich (HMV-Nr. 32).
Stehgeräte
Stehtisch, Stehtrainer, Stehrollstuhl. Belastung der unteren Extremitäten dehnt Muskeln und stimuliert den Kreislauf. Bei Querschnittlähmung Standard.
Dokumentation und Pflegeplanung
Wie bei der Dekubitusprophylaxe gilt auch hier: Nicht dokumentiert = nicht gemacht. Die Dokumentation der Kontrakturenprophylaxe ist nicht nur pflegerische Pflicht, sondern dient der rechtlichen Absicherung und Evaluation.
Bei Aufnahme: Bewegungsumfang aller großen Gelenke messen und dokumentieren (Neutral-Null-Methode). Individuelle Risikofaktoren erfassen.
Individuellen Bewegungsplan erstellen: Welche Gelenke? Welche Übungen? Wie oft? Aktiv oder passiv? Physiotherapie erforderlich?
Jede durchgeführte Maßnahme mit Datum, Uhrzeit, Art und Reaktion des Bewohners dokumentieren. Im Strukturmodell SIS: Themenfeld 2.
Wenigstens monatlich: Hat sich die Gelenkbeweglichkeit verändert? Werden geplante Maßnahmen umgesetzt? Muss der Plan angepasst werden?
Rechtliche Aspekte
Die rechtliche Bewertung von Kontrakturen ist vergleichbar mit der von Dekubitus: Eine vermeidbare Kontraktur kann als Pflegefehler gewertet werden.
- Beweislastumkehr: Die Pflegeeinrichtung muss nachweisen, dass alle zumutbaren prophylaktischen Maßnahmen korrekt durchgeführt wurden
- DNQP-Expertenstandard gilt als Maßstab: Der Standard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ dient in Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI als fachlicher Referenzrahmen für Mobilitätsförderung und Kontrakturprophylaxe
- § 113a SGB XI aufgehoben: Die ursprüngliche Rechtsgrundlage für den Expertenstandard Mobilität wurde 2023 durch das PUEG aufgehoben. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt den Standard dennoch als Qualitätsinstrument; Mobilitätsförderung und Kontrakturprophylaxe werden in MD-Prüfungen weiterhin bewertet
- MD-Prüfung: Bei der Qualitätsprüfung werden Mobilitätsförderung und Kontrakturprophylaxe gezielt geprüft – fehlende Dokumentation führt zu negativer Bewertung
- Schmerzensgeldforderungen: Gerichte haben bei vermeidbaren Kontrakturen bereits Schmerzensgeldforderungen von 5.000–15.000 € zugesprochen
Häufige Fragen zur Kontrakturenprophylaxe
Kann eine bestehende Kontraktur rückgängig gemacht werden?
Das hängt vom Stadium ab. Frühe Kontrakturen (muskelbedingt, wenige Wochen bestehend) können durch intensive Physiotherapie und regelmäßiges Dehnen im Bewegungsumfang deutlich verbessert werden. Fortgeschrittene Kontrakturen mit Gelenkkapselschrumpfung und Kollagenumbau sind weitgehend irreversibel. In seltenen Fällen kann eine operative Lösung (Arthrolyse, Tenotomie) erwägt werden. Deshalb ist Früherkennung und konsequente Prophylaxe entscheidend.
Wie oft sollte passiv durchbewegt werden?
Die Empfehlung lautet mindestens 2–3× täglich, idealerweise in die Grundpflege integriert. Jedes gefährdete Gelenk sollte in alle möglichen Bewegungsrichtungen geführt werden – langsam, schmerzfrei, jeweils 5–10 Wiederholungen. Aktive Bewegung hat immer Vorrang vor passivem Durchbewegen.
Können Angehörige Kontrakturenprophylaxe durchführen?
Ja – grundlegende Maßnahmen (Bewegungsübungen, Stehübungen, Spitzfußprophylaxe) können Angehörige nach Anleitung durch Pflegekräfte oder Physiotherapeuten durchführen. Pflegekurse nach § 45 SGB XI bieten dafür kostenlose Schulungen. Bei neurologischen Erkrankungen (Spastik, Hemiplegie) sollte ein Physiotherapeut die Techniken zeigen.
Welche Hilfsmittel zahlt die Kasse?
Orthesen und Schienen sind bei ärztlicher Verordnung Leistung der Krankenkasse (Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppen 23 und 32). Lagerungshilfen können als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Motorbetriebene Bewegungstrainer (z. B. MOTOmed) werden bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung häufig von der Krankenkasse übernommen, ggf. als Leihgerät. Bei Ablehnung lohnt sich ein Widerspruch.
Was ist der Unterschied zwischen Kontraktur und Spastik?
Spastik ist eine erhöhte Muskelspannung durch Schädigung des zentralen Nervensystems (z. B. nach Schlaganfall) – das Gelenk kann unter Narkose voll bewegt werden. Eine Kontraktur ist eine strukturelle Verkürzung von Muskeln, Sehnen und Kapsel – das Gelenk ist auch unter Narkose nicht frei beweglich. Aus einer unbehandelten Spastik kann sich allerdings eine fixierte Kontraktur entwickeln.
Quellenangaben
- DNQP: Expertenstandard Mobilität in der Pflege (Aktualisierung 2020)
- Gnass I, Bartoszek G, Thiesemann R, Mayer H: Prevalence and risk factors of contractures in geriatric care. BMC Geriatrics 2019;19:39.
- Fischer U et al.: Kontrakturmanagement in der stationären Langzeitpflege. Pflege 2016;29(1):15–23.
- BQS Institut – Begleitforschung zum Expertenstandard Mobilität, Abschlussbericht 2024
- § 113 SGB XI – Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
- § 114 SGB XI – Qualitätsprüfungen
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit, Pflege
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei bestehenden Kontrakturen oder Schmerzen immer physiotherapeutische und ärztliche Abklärung einleiten. Stand: April 2026.
Testen Sie Ihr Wissen
Zum Abschluss eine Wissensfrage zu Kontrakturenprophylaxe. Denken Sie kurz nach, bevor Sie die Auflösung aufklappen:
Auflösung anzeigen
Richtige Antwort: B)
Bereits nach 3–5 Tagen vollständiger Immobilität können erste strukturelle Veränderungen im Bindegewebe beginnen. Kollagenfasern verkleben, die Gelenkkapsel schrumpft und Muskelfasern verkürzen sich. Nach 2–3 Wochen sind diese Veränderungen bereits teilweise irreversibel. Deshalb betont der DNQP-Expertenstandard Mobilität (2020), dass Bewegungsförderung vom ersten Tag an erfolgen muss – auch bei bettlägerigen Patienten durch passive und assistive Bewegungsübungen.
Passende Weiterbildungen & E-Learning
Stärken Sie Ihre Kompetenz im Bereich Kontrakturenprophylaxe mit unseren Online-Fortbildungen – staatlich anerkannt und berufsbegleitend. Ab 19 € pro E-Learning-Kurs.
Dozent für Pflegeweiterbildung. Als Fachautor widme ich mich besonders dem Thema Kontrakturen verhindern – Beweglichkeit erhalten – verständlich aufbereitet für den Pflegealltag.