Kontrakturenprophylaxe

Kontrakturen verhindern – Beweglichkeit erhalten

Kontrakturen gehören zu den häufigsten Komplikationen bei immobilen Pflegebedürftigen. Sie schränken Lebensqualität, Selbstständigkeit und Pflegefähigkeit massiv ein. Der DNQP-Expertenstandard betont: Kontrakturenprophylaxe ist eine pflegerische Kernaufgabe.

40–65 %
Prävalenz in Pflegeheimen
DNQP
Expertenstandard 2020
6
Große Gelenkgruppen

Was ist eine Kontraktur?

Eine Kontraktur (lat. contrahere = zusammenziehen) ist eine dauerhafte Bewegungseinschränkung eines Gelenks. Muskeln, Sehnen, Bänder und/oder die Gelenkkapsel verkürzen sich und verlieren ihre Elastizität. Das Gelenk lässt sich weder aktiv noch passiv in vollem Umfang bewegen. Eine fortgeschrittene Kontraktur ist irreversibel – deshalb hat Prävention höchste Priorität.

Der DNQP-Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ (Aktualisierung 2020) adressiert die Kontrakturenprophylaxe als integralen Bestandteil der Mobilitätsförderung. Studien zeigen eine Kontraktur-Prävalenz von 40–65 % bei Pflegeheimbewohnern (Gnass et al. 2019) – ein deutlicher Hinweis auf Verbesserungsbedarf.

Merksatz: Jeder Tag ohne Bewegung beschleunigt die Kontrakturbildung. Bereits nach 3–5 Tagen strenger Bettruhe beginnen messbare Veränderungen an Muskeln und Gelenkkapseln (Muskelfaserverkürzung, Kollagenumbau).

Pathophysiologie – Wie entsteht eine Kontraktur?

Die Kontrakturentwicklung verläuft in drei Phasen, die ohne Intervention ineinander übergehen. Das Verständnis dieser Phasen ist entscheidend für die Wahl und Dringlichkeit der Prophylaxemaßnahmen.

1
Funktionelle Phase (Tage bis Wochen)

Muskeltonus verändert sich, reflexartige Schonhaltung bei Schmerz. Kollagenfasern beginnen sich in Ruheposition zu vernetzen. Muskelfasern verlieren an Länge durch fehlende Dehnung (Sarkomerabbau). Vollständig reversibel durch aktive Bewegung und Physiotherapie.

2
Strukturelle Phase (Wochen bis Monate)

Bindegewebige Umbauprozesse: Elastische Fasern werden durch starres Typ-III-Kollagen ersetzt. Gelenkkapsel schrumpft, Synovialflüssigkeit nimmt ab. Faszien verkleben und verdicken sich. Teilweise reversibel – intensive Physiotherapie und Dehnbehandlung können Verbesserungen erzielen, jedoch nicht den vollen Bewegungsumfang wiederherstellen.

3
Fixierte Phase (Monate bis Jahre)

Vollständiger Gewebeumbau: Gelenkflächen verwachsen mit Bindegewebe (fibröse Ankylose), knöcherne Anbauten (Osteophyten) blockieren das Gelenk zusätzlich. Muskeln sind dauerhaft verkürzt und fibrotisch umgebaut. Irreversibel – nur operative Korrektur (Arthrolyse, Tenotomie) kann erwogen werden.

Therapeutisches Zeitfenster: Die funktionelle Phase ist das entscheidende Zeitfenster für eine erfolgreiche Prophylaxe. Je früher die Intervention, desto besser die Aussichten. In der Praxis bedeutet das: Mobilitätsförderung ab dem ersten Tag der Immobilität einleiten – nicht abwarten.

Ursachen und Risikofaktoren

Die Entstehung einer Kontraktur ist multifaktoriell. Entscheidend ist fast immer ein Zusammenspiel aus Immobilität und weiteren Risikofaktoren.

Primäre Ursachen

  • Immobilität – Bettlägerigkeit, Rollstuhlabhängigkeit, Bewegungsmangel (häufigste Ursache)
  • Neurologische Erkrankungen – Schlaganfall (Spastik), Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Querschnittlähmung
  • Schmerzbedingte Schonhaltung – Arthrose, Rheuma, postoperativer Schmerz führt zur Vermeidung bestimmter Bewegungen
  • Muskelerkrankungen – Myopathien, Muskeldystrophie, inaktivitätsbedingte Atrophie
  • Narbengewebe – nach Verbrennungen, Operationen oder Traumata

Begünstigende Faktoren

  • Hohes Alter – altersbedingte Abnahme der Gewebeelastizität
  • Demenz – reduzierter Bewegungsdrang, Angst, Verweigerung (Demenz in der Pflege)
  • Ernährung & Mangelernährung (E-Learning) – Eiweißmangel fördert Muskelabbau (Mangelernährung)
  • Depression / Antriebsmangel – fehlende Eigenmotivation zur Bewegung
  • Falsche Lagerung – Dauerlagerung in Beugestellung, fehlende Positionswechsel (Lagerungstechniken)
  • Medikamente – Sedativa, Neuroleptika (verringern Bewegungsdrang)
  • Fixierung – mechanische Fixierungen im Bett oder Rollstuhl

Die häufigsten Kontrakturformen

Kontrakturen betreffen bevorzugt bestimmte Gelenke und nehmen typische Fehlstellungen ein – die sogenannten Vorzugshaltungen:

GelenkTypische FehlstellungAuswirkungHäufigkeit
Kniegelenk Beugekontraktur (Flexion) Stehen und Gehen massiv eingeschränkt; erhöhtes Sturzrisikofaktoren Sehr häufig
Hüftgelenk Beugekontraktur, Außenrotation Aufrechtes Stehen unmöglich; Lagerung erschwert Sehr häufig
Sprunggelenk Spitzfuß (Plantarflexion) Abrollen beim Gehen unmöglich; Gleichgewichtsstörung Häufig
Schultergelenk Adduktions- und Innenrotationskontraktur An-/Auskleiden, Körperpflege eingeschränkt Häufig
Handgelenk/Finger Faustschluss-Kontraktur Greiffunktion verloren; Interdigitalmykosen möglich Häufig
Ellenbogen Beugekontraktur Alltagshandlungen (Essen, Trinken, Ankleiden) erschwert Mäßig

Assessment – Bewegungseinschränkung erkennen

Die frühzeitige Erkennung von Kontrakturrisiken und bestehenden Einschränkungen ist die Grundlage jeder Prophylaxe. Der DNQP-Expertenstandard empfiehlt ein systematisches Erst-Assessment bei Aufnahme und regelmäßige Re-Assessments.

Klinische Prüfung

  • Passive Bewegungsprüfung – jedes große Gelenk einmal in alle Richtungen bewegen. Endgefühl beurteilen: elastisch (= normal), fest (= verkürzt), hart (= knöcherner Anschlag)
  • Aktive Bewegungsprüfung – Bewohner auffordern, die Bewegung selbstständig auszuführen. Vergleich mit der passiven Prüfung zeigt Kraftdefizite
  • Neutral-Null-Methode – Gelenkbeweglichkeit wird in Grad gemessen (Goniometer). Abweichungen dokumentieren, z. B. „Knie li. 0/20/110“ = 20° Streckdefizit
  • Schmerzerfassung – Bewegungsschmerz hält Betroffene von aktiver Bewegung ab; Schmerzlinderung ist oft der Schlüssel zur Kontrakturprophylaxe (Schmerzassessment)

Screeninginstrumente

  • De Morton Mobility Index (DEMMI) – standardisiertes Mobilitätsassessment (15 Items, 0–100 Punkte)
  • Tinetti-Test – Balance und Gangbild (Überschneidung mit Sturzrisikoassessment)
  • Barthel-Index – Aktivitäten des täglichen Lebens, zeigt indirekte Kontrakturauswirkungen

Praxistipp: Dokumentieren Sie bei Aufnahme den genauen Bewegungsumfang (Neutral-Null-Methode) aller gefährdeten Gelenke. Nur so können Sie im Verlauf eine Verschlechterung objektiv nachweisen – und belegen, dass Prophylaxe durchgeführt wurde.

Der Expertenstandard „Mobilität“ im Überblick

Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wurde 2014 vom DNQP im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege entwickelt und 2020 aktualisiert (Fassung 19.11.2020). Er gliedert sich in sechs Standardebenen mit jeweils Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien:

StandardebeneKernanforderungBezug zur Kontrakturprophylaxe
Assessment Systematische Einschätzung der Mobilität bei Aufnahme und bei Veränderungen Kontrakturgefährdete Gelenke identifizieren, Bewegungsumfang messen
Planung Individuelle Maßnahmenplanung auf Basis des Assessments Bewegungsplan für gefährdete Gelenke, Häufigkeit und Art der Übungen festlegen
Information & Beratung Betroffene und Angehörige über Mobilitätsförderung informieren Aufklärung über Kontrakturrisiken und Anleitung zu eigenständigen Übungen
Maßnahmen Durchführung individueller mobilitätsfördernder Interventionen Aktive/passive Bewegungsübungen, Lagerung, Hilfsmitteleinsatz
Koordination Interprofessionelle Zusammenarbeit (Physio, Ergo, Arzt) Abstimmung mit Therapeuten, ärztliche Verordnungen koordinieren
Evaluation Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit Bewegungsumfangskontrolle, Vergleich mit Erstassessment, Anpassung

Aktueller Status (2026): Die ursprüngliche gesetzliche Grundlage § 113a SGB XI wurde durch das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) 2023 aufgehoben. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt den Einrichtungen dennoch die Anwendung des Standards als wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung. Eine Begleitforschung des BQS-Instituts (2024) bestätigte im stationären Bereich statistisch signifikante Korrelationen hinsichtlich Mobilität und sozialer Teilhabe.

Prophylaxemaßnahmen – Was wirkt?

Die wichtigste Maßnahme ist Bewegung. Alle Prophylaxekonzepte zielen darauf ab, Gelenke regelmäßig in ihrem vollen Bewegungsumfang zu bewegen. Der DNQP-Expertenstandard unterscheidet aktive, assistive und passive Maßnahmen – wobei aktive Bewegung immer Vorrang hat.

1. Aktive Bewegungsförderung (oberste Priorität)

  • Frühmobilisation – so früh wie möglich aufstehen, sitzen, gehen. Bettkante, Transfer, Stehversuch
  • Alltagsaktivitäten nutzen – Selbstständigkeit beim Waschen, Essen, Ankleiden fördert automatisch die Gelenkbeweglichkeit
  • Bewegungsübungen – individuell angepasste Übungen für gefährdete Gelenke, 2–3× täglich, je 10–15 Minuten
  • Kinästhetik-Prinzipien – Bewegung mit dem Betroffenen statt für ihn; eigene Ressourcen aktivieren
  • Gehtraining – mit oder ohne Hilfsmittel (Rollator, Gehwagen); auch kurze Strecken zählen

2. Assistive / Passive Maßnahmen

  • Passives Durchbewegen – wenn aktive Bewegung nicht möglich ist, bewegt die Pflegekraft das Gelenk vorsichtig durch den vollen ROM (Range of Motion)
  • Kontrakturprophylaktische Lagerung – Gelenke in funktioneller Mittelstellung lagern, nicht in extremer Beugung oder Streckung
  • Schienen (Orthesen) – z. B. Spitzfußprophylaxe-Schiene, Handlagerungsschiene; nur in Kombination mit Bewegungsübungen sinnvoll
  • Stehtraining – Stehtisch/Stehbrett bei immobilen Patienten; auch kurzes Stehen (1–2 Min.) hat prophylaktischen Wert

3. Physiotherapie und Ergotherapie

  • Physiotherapie – manuelle Therapie, Dehntechniken, Kraftaufbau; ärztliche Verordnung erforderlich (Heilmittelrichtlinie)
  • Ergotherapie – Gelenkschutz, funktionelle Übungen, Hilfsmittelanpassung
  • Bobath-Konzept – bei neurologischen Patienten (Schlaganfall); Spastikmanagement
  • Manuelle Triggerpunkttherapie – bei schmerzbedingter Schonhaltung

Kontraindiziert: Gewaltsames Dehnen gegen Widerstand, Durchbewegen über die Schmerzgrenze hinaus, ruckartige Bewegungen. Bei Frakturen, frischen Operationen, akuten Entzündungen und instabilen Gelenken ist passives Bewegen kontraindiziert – immer ärztliche Freigabe einholen.

Spezielle Prophylaxen nach Gelenk

Spitzfußprophylaxe

Der Spitzfuß (Pes equinus) entsteht durch Verkürzung der Wadenmuskulatur bei längerer Ruhigstellung. Er ist eine der häufigsten und vermeidbarsten Kontrakturen:

  • Fußstützbrett – Fuß in 90°-Stellung halten; nur temporär, nicht als Dauerlagerung
  • Aktives Fußkreisen – Dorsalextension, Plantarflexion, Kreisen; mehrmals täglich
  • Hochlagerung der Bettdecke – Decke über Bettkante schlagen, damit kein Gewicht auf den Füßen lastet
  • Stehübungen – Gewichtsbelastung im Stehen dehnt die Wadenmuskulatur physiologisch

Prophylaxe der Faustschluss-Kontraktur

Bei Hemiplegie oder fortgeschrittener Demenz schließen sich die Finger zur Faust. Feuchtigkeit in der Handfläche fördert Pilzbefall:

  • Handrolle – weiche Rolle (z. B. Mullbinde) in die Handfläche legen; Finger leicht geöffnet halten
  • Finger einzeln bewegen – passives Strecken und Spreizen; vorsichtig, ohne Schmerz
  • Handinnenpflege – täglich Handfläche kontrollieren, trocknen, ggf. Antimykotikum bei Pilzbefall
  • Funktionelles Greifen – Alltagsgegenstände reichen (Trinkbecher, Kamm, Ball); stimuliert aktive Öffnung

Schulter-Kontrakturprophylaxe

  • Arm in Abduktion lagern – mit Kissen den Arm in leichter Abspreizung unterstützen
  • Pendeltraining nach Codman – lockeres Schwingen des Arms nutzt die Schwerkraft
  • Tägliche Alltagsbewegungen – Haare kämmen, Gesicht waschen, nach Gegenständen greifen; eigenständig wenn möglich
Praxistipp

Integrieren Sie die Kontrakturenprophylaxe in die tägliche Grundpflege statt sie als „Extra“ zu planen. Beim Waschen, Anziehen und Lagern bieten sich natürliche Gelegenheiten, jedes Gelenk einmal durch den vollen Bewegungsumfang zu führen.

„Mobilitätsförderung ist keine Zusatzaufgabe – sie ist Pflege.“ (DNQP-Expertenstandard Mobilität 2020)

Hilfsmittel zur Kontrakturprophylaxe

Hilfsmittel unterstützen die Prophylaxe, ersetzen jedoch niemals aktive Bewegung. Sie können als Pflegehilfsmittel oder über ärztliche Verordnung als Heilmittel beantragt werden.

🧒

Lagerungshilfen

Keilkissen, Beinlagerungsschienen, Armabduktionskissen. Halten Gelenke in funktioneller Position zwischen den Bewegungsübungen.

🦷

Orthesen & Schienen

Gegen Spitzfuß (Nachtlagerungsschiene), Faustschluss (Handlagerungsschiene) oder Kniebeugekontraktur (Extensionsschiene). Immer vom Arzt verordnet.

🏃

Bewegungstrainer

Motorbetriebene Arm-/Bein-Trainer (z. B. MOTOmed) für passiv-assistive Bewegung. Gut für Rollstuhlfahrer. Ärztliche Verordnung möglich (HMV-Nr. 32).

🔨

Stehgeräte

Stehtisch, Stehtrainer, Stehrollstuhl. Belastung der unteren Extremitäten dehnt Muskeln und stimuliert den Kreislauf. Bei Querschnittlähmung Standard.

Dokumentation und Pflegeplanung

Wie bei der Dekubitusprophylaxe gilt auch hier: Nicht dokumentiert = nicht gemacht. Die Dokumentation der Kontrakturenprophylaxe ist nicht nur pflegerische Pflicht, sondern dient der rechtlichen Absicherung und Evaluation.

1
Erstassessment

Bei Aufnahme: Bewegungsumfang aller großen Gelenke messen und dokumentieren (Neutral-Null-Methode). Individuelle Risikofaktoren erfassen.

2
Maßnahmenplanung

Individuellen Bewegungsplan erstellen: Welche Gelenke? Welche Übungen? Wie oft? Aktiv oder passiv? Physiotherapie erforderlich?

3
Durchführungsdokumentation

Jede durchgeführte Maßnahme mit Datum, Uhrzeit, Art und Reaktion des Bewohners dokumentieren. Im Strukturmodell SIS: Themenfeld 2.

4
Evaluation

Wenigstens monatlich: Hat sich die Gelenkbeweglichkeit verändert? Werden geplante Maßnahmen umgesetzt? Muss der Plan angepasst werden?

Rechtliche Aspekte

Die rechtliche Bewertung von Kontrakturen ist vergleichbar mit der von Dekubitus: Eine vermeidbare Kontraktur kann als Pflegefehler gewertet werden.

  • Beweislastumkehr: Die Pflegeeinrichtung muss nachweisen, dass alle zumutbaren prophylaktischen Maßnahmen korrekt durchgeführt wurden
  • DNQP-Expertenstandard gilt als Maßstab: Der Standard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ dient in Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI als fachlicher Referenzrahmen für Mobilitätsförderung und Kontrakturprophylaxe
  • § 113a SGB XI aufgehoben: Die ursprüngliche Rechtsgrundlage für den Expertenstandard Mobilität wurde 2023 durch das PUEG aufgehoben. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt den Standard dennoch als Qualitätsinstrument; Mobilitätsförderung und Kontrakturprophylaxe werden in MD-Prüfungen weiterhin bewertet
  • MD-Prüfung: Bei der Qualitätsprüfung werden Mobilitätsförderung und Kontrakturprophylaxe gezielt geprüft – fehlende Dokumentation führt zu negativer Bewertung
  • Schmerzensgeldforderungen: Gerichte haben bei vermeidbaren Kontrakturen bereits Schmerzensgeldforderungen von 5.000–15.000 € zugesprochen

Häufige Fragen zur Kontrakturenprophylaxe

Kann eine bestehende Kontraktur rückgängig gemacht werden?

Das hängt vom Stadium ab. Frühe Kontrakturen (muskelbedingt, wenige Wochen bestehend) können durch intensive Physiotherapie und regelmäßiges Dehnen im Bewegungsumfang deutlich verbessert werden. Fortgeschrittene Kontrakturen mit Gelenkkapselschrumpfung und Kollagenumbau sind weitgehend irreversibel. In seltenen Fällen kann eine operative Lösung (Arthrolyse, Tenotomie) erwägt werden. Deshalb ist Früherkennung und konsequente Prophylaxe entscheidend.

Wie oft sollte passiv durchbewegt werden?

Die Empfehlung lautet mindestens 2–3× täglich, idealerweise in die Grundpflege integriert. Jedes gefährdete Gelenk sollte in alle möglichen Bewegungsrichtungen geführt werden – langsam, schmerzfrei, jeweils 5–10 Wiederholungen. Aktive Bewegung hat immer Vorrang vor passivem Durchbewegen.

Können Angehörige Kontrakturenprophylaxe durchführen?

Ja – grundlegende Maßnahmen (Bewegungsübungen, Stehübungen, Spitzfußprophylaxe) können Angehörige nach Anleitung durch Pflegekräfte oder Physiotherapeuten durchführen. Pflegekurse nach § 45 SGB XI bieten dafür kostenlose Schulungen. Bei neurologischen Erkrankungen (Spastik, Hemiplegie) sollte ein Physiotherapeut die Techniken zeigen.

Welche Hilfsmittel zahlt die Kasse?

Orthesen und Schienen sind bei ärztlicher Verordnung Leistung der Krankenkasse (Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppen 23 und 32). Lagerungshilfen können als Pflegehilfsmittel über die Pflegekasse beantragt werden. Motorbetriebene Bewegungstrainer (z. B. MOTOmed) werden bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung häufig von der Krankenkasse übernommen, ggf. als Leihgerät. Bei Ablehnung lohnt sich ein Widerspruch.

Was ist der Unterschied zwischen Kontraktur und Spastik?

Spastik ist eine erhöhte Muskelspannung durch Schädigung des zentralen Nervensystems (z. B. nach Schlaganfall) – das Gelenk kann unter Narkose voll bewegt werden. Eine Kontraktur ist eine strukturelle Verkürzung von Muskeln, Sehnen und Kapsel – das Gelenk ist auch unter Narkose nicht frei beweglich. Aus einer unbehandelten Spastik kann sich allerdings eine fixierte Kontraktur entwickeln.

Quellenangaben

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei bestehenden Kontrakturen oder Schmerzen immer physiotherapeutische und ärztliche Abklärung einleiten. Stand: April 2026.

Testen Sie Ihr Wissen

Zum Abschluss eine Wissensfrage zu Kontrakturenprophylaxe. Denken Sie kurz nach, bevor Sie die Auflösung aufklappen:

Wissenscheck
Ab welchem Zeitraum der Immobilität können sich bereits erste Kontrakturen bilden?
A) Nach ca. 2 Wochen.
B) Bereits nach 3–5 Tagen.
C) Erst nach 4 Wochen.
D) Nach mindestens 3 Monaten.
Auflösung anzeigen

Richtige Antwort: B)

Bereits nach 3–5 Tagen vollständiger Immobilität können erste strukturelle Veränderungen im Bindegewebe beginnen. Kollagenfasern verkleben, die Gelenkkapsel schrumpft und Muskelfasern verkürzen sich. Nach 2–3 Wochen sind diese Veränderungen bereits teilweise irreversibel. Deshalb betont der DNQP-Expertenstandard Mobilität (2020), dass Bewegungsförderung vom ersten Tag an erfolgen muss – auch bei bettlägerigen Patienten durch passive und assistive Bewegungsübungen.

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Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung. Als Fachautor widme ich mich besonders dem Thema Kontrakturen verhindern – Beweglichkeit erhalten – verständlich aufbereitet für den Pflegealltag.