Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel – Technische Helfer und Verbrauchsmittel auf Kosten der Pflegekasse

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und fördern die Selbstständigkeit. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten — für technische Hilfsmittel nach individueller Prüfung, für Verbrauchsprodukte per einfachem Antrag bis zu 42 € pro Monat.

42 €
Pauschale Verbrauchsmittel / Monat
ab PG 1
Anspruch, häusliche Pflege
25 €
Max. Zuzahlung technische Hilfsmittel
504 €
Jahresbetrag Verbrauchsmittel

Zwei Kategorien – völlig unterschiedliche Antragswege

⚙️ Technische & digitale Pflegehilfsmittel

Rollstühle, Pflegebetten, Aufstehhilfen, Hausnotrufsysteme, Medikamentenspender, Sturzsensoren. Diese Produkte werden auf individuelle Notwendigkeit geprüft — der Medizinische Dienst erstellt ein Gutachten.

Zuzahlung: 10 % des Preises, maximal 25 €.

Antrag: Schriftlich bei der Pflegekasse, ggf. mit ärztlicher Begründung.

🧹 Verbrauchsmittel (Verbrauchspflegehilfsmittel)

Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen. Aus hygienischen Gründen nur einmal verwendbar — kein MD-Gutachten, kein Notwendigkeitsnachweis.

Zuzahlung: Keine.

Antrag: Formloser Antrag bei der Pflegekasse — einmalig reicht aus.

Unterschied zu Hilfsmitteln der Krankenkasse: Pflegehilfsmittel (Pflegekasse) erleichtern die Pflege und fördern Selbstständigkeit. Krankenkassen-Hilfsmittel (z. B. Gehstöcke, Prothesen) gleichen gesundheitliche Beeinträchtigungen aus. Sind Sie unsicher, bei welcher Kasse Sie anfragen sollen — stellen Sie den Antrag einfach bei der Pflegekasse, die Kassen klären die Zuständigkeit untereinander.

Wer hat Anspruch?

Pflegehilfsmittel können alle pflegebedürftigen Personen beantragen, die:

  • Mindestens Pflegegrad 1 haben
  • In der häuslichen Umgebung betreut werden (eigene Wohnung, Pflege-WG, betreutes Wohnen)

Kein Anspruch bei stationärer Pflege: Im Pflegeheim ist die Einrichtung für die Bereitstellung von Hilfsmitteln zuständig — nicht die Pflegekasse direkt. Bei Heimeinzug also nicht mehr separat beantragen.

Privat Pflegeversicherte haben denselben Anspruch wie gesetzlich Versicherte. Die Compass Private Pflegeberatung gibt Auskunft: pflegeberatung.de

Technische Pflegehilfsmittel beantragen – Schritt für Schritt

1
Schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse stellen

Formulare finden Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse oder über den Kassennavigator des GKV-Spitzenverbandes. Hilfreich: eine Begründung, warum das Hilfsmittel benötigt wird.

2
Prüfung durch den Medizinischen Dienst

Die Pflegekasse beauftragt den MD mit einer Begutachtung. Frist: 3 Wochen ab Antrag (mit MD-Gutachten bis 5 Wochen). Wird die Frist überschritten ohne Mitteilung, gilt die Leistung als genehmigt.

3
Bescheid und Versorgung

Bei positivem Bescheid gibt die Pflegekasse an, über welchen Anbieter (z. B. Sanitätshaus) das Hilfsmittel bezogen wird. Große und teure Produkte werden oft leihweise bereitgestellt (z. B. Pflegebetten).

4
Widerspruch bei Ablehnung

Wurde der Antrag abgelehnt, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Begründen Sie den Widerspruch mit dem individuellen Bedarf — eine Stellungnahme des Arztes oder der Pflegefachkraft kann die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.

Zeitsparende Möglichkeiten: Wenn der MD bei der Pflegebegutachtung Pflegehilfsmittel empfiehlt und der Pflegebedürftige zustimmt, gilt das als Antrag — die separate Notwendigkeitsprüfung entfällt. Ebenso wenn eine Pflegefachkraft des Pflegedienstes das Hilfsmittel schriftlich empfiehlt (Empfehlung darf max. 2 Wochen alt sein).

Verbrauchsmittel – formlos und bis 42 € monatlich

Für Verbrauchspflegehilfsmittel (Produktgruppe 54 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis) genügt ein formloser schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse — einmalig. Kein Notwendigkeitsnachweis, kein Arzt nötig.

Die Kasse zahlt rückwirkend: Kaufen Sie die Produkte, reichen Sie die Quittungen monatlich ein. Alternativ können Sie Ihren Anspruch an einen darauf spezialisierten Anbieter abtreten, der dann direkt mit der Kasse abrechnet.

Was ist erstattungsfähig?

  • Bettschutzeinlagen und Inkontinenzunterlagen
  • Einmalhandschuhe (Latex, Nitril, Vinyl)
  • Schutzschürzen und Mundschutz
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Fingerlinge und andere Verbandsprodukte mit Pflegehilfsmittelcharakter

Die vollständige Liste findet sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (Produktgruppe 54). Produkte können überall eingekauft werden — Apotheke, Drogerie, Discounter, online.

504 € pro Jahr: Werden alle 12 Monate je 42 € beansprucht, ergibt das 504 € jährlich — ein nicht zu unterschätzender Betrag. Viele Familien beantragen die Pauschale erst Jahre nach dem Pflegegraderhalt. Den Antrag rückwirkend stellen ist in der Regel nicht möglich — also so früh wie möglich handeln!

Zuzahlungsregeln auf einen Blick

HilfsmittelartZuzahlungBefreiung möglich?
Technische Pflegehilfsmittel (Kauf) 10 % des Preises, max. 25 € Ja, bei Überschreiten der Belastungsgrenze (1 % oder 2 % des Jahreseinkommens)
Technische Pflegehilfsmittel (Leihgabe) Keine
Digitale Pflegehilfsmittel (z. B. Hausnotruf) Wie technische, individuell Ja
Verbrauchsmittel (Produktgruppe 54) Keine

Die Belastungsfreigrenze entspricht den gleichen Regeln wie bei Zuzahlungen zur Krankenkasse. Ausführlich erklärt auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Kann ich ein Pflegehilfsmittel kaufen, das nicht im Verzeichnis steht?

Ja — aber die Erstattung ist dann nicht garantiert. Sie können einen Individualantrag stellen und die Notwendigkeit gut begründen. Hilfreich ist dabei oft eine ärztliche Stellungnahme. Ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale kann bei Ablehnungen beraten.

Ist ein Hausnotruf ein Pflegehilfsmittel?

Ja. Der Hausnotruf gehört zu den digitalen Pflegehilfsmitteln und ist im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Er kann von der Pflegekasse bezuschusst werden — vorausgesetzt, ein Pflegegrad liegt vor, die Person wohnt häuslich und die Notwendigkeit ist gegeben. Ausführlich auf gesund.bund.de/hausnotruf.

Kann ich die Verbrauchsmittel-Pauschale auch rückwirkend beantragen?

Rückwirkende Anträge sind bei der Pflegekasse generell schwierig — in der Regel erstattet die Kasse nur Kosten, die nach der Antragstellung entstanden sind. Daher gilt: Sofort nach Pflegegradfeststellung den formlosen Antrag stellen.

Was passiert, wenn der Medizinische Dienst die Frist überschreitet?

Wenn die Pflegekasse die 3-Wochen-Frist (bzw. 5 Wochen bei MD-Gutachten) überschreitet, ohne Sie zu benachrichtigen, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Fordern Sie in diesem Fall schriftlich die Lieferung des Hilfsmittels ein und verweisen Sie auf die Fristüberschreitung.

Testen Sie Ihr Wissen

Haben Sie alles behalten? Testen Sie sich mit dieser Frage zu Pflegehilfsmitteln.

Selbsttest
Welchen monatlichen Anspruch haben Pflegebedürftige auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
23 €
42 €
50 €
131 €
Richtig – 42 € monatlich. Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI), z. B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
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Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung · Autor im Wissenszentrum Pflege. Mein Schwerpunkt: Pflegehilfsmittel und Hilfsmittelversorgung – verständlich, aktuell und praxisnah aufbereitet.