Palliativpflege – Ratgeber zu SAPV, Hospiz & Versorgung
Ratgeber • Aktuell 2026

Palliativpflege – Würdevolles Leben bis zuletzt

Umfassende Informationen zur palliativen Versorgung: SAPV, Hospiz, Kostenübernahme, Schmerztherapie und Unterstützung für Angehörige – verständlich und aktuell aufbereitet.

~400.000
SAPV-Patienten/Jahr (GKV-Bericht)
260+
SAPV-Teams in Deutschland
100 %
SAPV – kein Eigenanteil
Pflegekraft hilft bettlägeriger Person

Was ist Palliativpflege?

Palliativpflege (vom lateinischen palliare – mit einem Mantel umhüllen, lindern) ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Betreuung von Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung. Das Ziel ist nicht die Heilung, sondern die bestmögliche Lebensqualität in der verbleibenden Lebenszeit.

„Ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung, sorgfältiger Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“
– Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Kernprinzipien

Ganzheitlicher Ansatz

Behandlung körperlicher, psychischer, sozialer und spiritueller Bedürfnisse – für Patient und Angehörige.

Symptomkontrolle

Effektive Linderung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst und anderen belastenden Symptomen.

Teamorientiert

Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten, Seelsorgern und Sozialarbeitern.

Patientenwille

Respekt vor den Wünschen und Werten des Patienten – Förderung von Autonomie und Würde.

⚠ Wichtiges Missverständnis

Palliativpflege bedeutet nicht „aufgeben“. Im Gegenteil: Es ist eine aktive, umfassende Betreuung, die sich auf Lebensqualität konzentriert. Palliative Versorgung beginnt oft frühzeitig – parallel zur kurativen Behandlung – und kann Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern.

Typische Erkrankungen

  • Fortgeschrittene Krebserkrankungen (Tumorleiden)
  • Neurologische Erkrankungen: ALS, Parkinson, Multiple Sklerose
  • Schwere Herz- oder Lungeninsuffizienz (COPD, Herzinsuffizienz NYHA IV)
  • Fortgeschrittene Demenzerkrankungen
  • Chronische Niereninsuffizienz im Endstadium
  • HIV/AIDS im fortgeschrittenen Stadium

Versorgungsformen im Überblick

Palliativversorgung kann an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Intensitäten stattfinden. Ein Wechsel zwischen den Formen ist jederzeit möglich.

Form Ort & Betreuung Eigenanteil Geeignet, wenn …
AAPV
Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Zu Hause, durch Hausarzt & Pflegedienst Kein Eigenanteil Symptome gut kontrollierbar, stabiler Zustand
SAPV
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Zu Hause/Pflegeheim, 24/7 Palliative-Care-Team Kein Eigenanteil Komplexe Symptome, aufwendiger Versorgungsbedarf
Tageshospiz Tagsüber im Hospiz, Nacht zu Hause I. d. R. kein Eigenanteil Entlastung Angehöriger, Patient kann transportiert werden
Stationäres Hospiz Vollstationär, 24/7 Hospizteam Max. 5 % (kann erlassen werden) Versorgung zu Hause nicht mehr möglich
Palliativstation
(im Krankenhaus)
Vollstationär, Krankenhausteam 10 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr) Akute Symptomkrisen, diagnostische Maßnahmen

Rechtliche Grundlagen

Palliativversorgung ist in Deutschland gesetzlich verankert. Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Rechtsanspruch auf palliative Versorgung.

Gesetz Inhalt Bedeutung
§ 37b SGB V SAPV-Anspruch Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung
§ 39a SGB V Hospizleistungen Finanzierung von stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten
§ 132d SGB V Palliativversorgungsverträge Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
HPG (2015) Hospiz- und Palliativgesetz Stärkung der palliativen Versorgung, Beratungsanspruch für alle Versicherten

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) – Kernpunkte

Das HPG, seit 8. Dezember 2015 in Kraft, hat die palliative Versorgung deutlich gestärkt:

  • Gesetzlicher Anspruch auf palliativmedizinische Beratung für alle Versicherten
  • Verbesserte Finanzierung stationärer Hospize (mind. 95 % der Kosten durch Kassen)
  • Förderung ambulanter Hospizdienste
  • Stärkung der SAPV-Strukturen
  • Verankerung palliativer Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

Rechtsanspruch

Es gibt keine Mindest- oder Höchst-Lebenserwartung für SAPV. Auch Patienten, die noch Monate leben könnten, haben Anspruch, wenn der Versorgungsbedarf besteht.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Palliativversorgung wird größtenteils von der Kranken- und Pflegekasse übernommen. Hier ein Überblick:

Leistung Kostenübernahme Eigenanteil für Patienten
SAPV Gesetzliche Krankenversicherung bei ärztlicher Verordnung Kein Eigenanteil
Stationäres Hospiz Überwiegend Kranken- & Pflegekassen (mind. 95 %) Max. 5 % – oft vom Träger übernommen
Ambulanter Hospizdienst Kassenfinanzierung & Trägermittel Komplett kostenfrei
Palliativstation Wie Krankenhausaufenthalt 10 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr)
Medikamente Wie reguläre Verordnungen 5–10 € Rezeptgebühr (Befreiung möglich)
Hilfsmittel Bei medizinischer Notwendigkeit I. d. R. kein Eigenanteil bei Palliativ

Finanzielle Hilfe

Schwerstkranke können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Palliative-Care-Teams und Hospize haben Sozialberater, die bei finanziellen Fragen helfen. Bei Notlagen können auch Stiftungen und karitative Organisationen unterstützen.

Symptomkontrolle & Schmerztherapie

Die effektive Kontrolle belastender Symptome ist das Herzstück der Palliativversorgung.

Häufigste Symptome

Schmerzen

Bei 70–90 % der Krebspatienten, auch bei anderen Erkrankungen häufig.

Atemnot (Dyspnoe)

Bis zu 70 % bei fortgeschrittenen Lungen- oder Herzerkrankungen.

Übelkeit & Erbrechen

40–70 % der Palliativpatienten betroffen.

Fatigue & Schwäche

Nahezu alle Patienten in fortgeschrittenen Stadien.

Angst & Unruhe

Psychische Symptome treten bei sehr vielen Patienten auf.

Verstopfung

Oft durch Schmerzmittel (Opioide) verursacht, gut behandelbar.

WHO-Stufenschema der Schmerztherapie

Stufe Schmerzintensität Medikamente Beispiele
Stufe 1 Leichte Schmerzen Nicht-Opioide Analgetika Paracetamol, Ibuprofen, Metamizol
Stufe 2 Mittlere Schmerzen Schwache Opioide + Nicht-Opioide Tramadol, Tilidin/Naloxon
Stufe 3 Starke Schmerzen Starke Opioide + Nicht-Opioide Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Hydromorphon

Mythos „Morphin bedeutet, dass es bald zu Ende geht“

Morphin und andere starke Opioide werden eingesetzt, um Schmerzen effektiv zu lindern – unabhängig davon, wie lange der Patient noch lebt. Viele Patienten leben noch Monate oder Jahre mit guter Schmerztherapie. Bei korrekter Anwendung entsteht keine psychische Abhängigkeit.

Verabreichungsformen

  • Oral (Tabletten, Tropfen) – einfachste Form, wenn Patient schlucken kann
  • Transdermal (Pflaster) – z. B. Fentanylpflaster, alle 3 Tage gewechselt
  • Subkutan (unter die Haut) – keine Venen nötig, schonende Gabe
  • Intravenös (in die Vene) – schnelle Wirkung bei akuten Schmerzen
  • PCA-Schmerzpumpe – Patient kann bei Bedarf selbst Dosis abrufen
Lagerung durch Pflegekraft

Das Palliative Care Team

Palliativversorgung ist Teamarbeit. Ein interdisziplinäres Team arbeitet Hand in Hand, um Patient und Angehörige bestmöglich zu unterstützen.

Palliativarzt

Leitet Schmerztherapie & Symptomkontrolle

‍⚕

Palliative-Care-Pflegekraft

Überwacht Symptome, verabreicht Medikamente

Hausarzt

Bleibt eingebunden, kennt Patient seit Jahren

Apotheker

Schmerzmedikamente, 24/7 erreichbar

Psychologe

Angst, Depression, psychische Belastung

Sozialarbeiter

Vollmachten, Sozialleistungen, Finanzen

Seelsorger

Spirituelle Begleitung, konfessionsunabhängig

Ehrenamtliche

Gesellschaft, Zuhören, Entlastung

Zentrale Anlaufstelle

In der Regel hat der Patient einen Case Manager (oft eine Palliative-Care-Pflegekraft), der alle Fäden zusammenhält und als erste Ansprechperson für Patient und Angehörige dient.

Antragstellung Schritt für Schritt

Der Weg zur palliativen Versorgung ist oft einfacher als gedacht.

SAPV beantragen

1

Gespräch mit dem Arzt

Sprechen Sie Hausarzt, Facharzt oder Krankenhausarzt auf Palliativversorgung an. Schildern Sie Symptome und den Wunsch nach palliativer Betreuung.

2

Ärztliche Verordnung (Muster 63)

Der Arzt prüft die SAPV-Voraussetzungen und stellt bei Bedarf die Verordnung aus – zunächst für bis zu 7 Tage, dann bis zu 90 Tage.

3

Genehmigung durch Krankenkasse

Die Kasse hat 3 Tage für die Genehmigung. Bei Dringlichkeit kann SAPV sofort beginnen – Genehmigung wird nachgereicht.

4

Erstgespräch mit dem SAPV-Team

Das zuständige Team nimmt Kontakt auf, führt ein Erstgespräch und erstellt einen individuellen Behandlungsplan.

5

Versorgung beginnt

Die SAPV-Versorgung startet. Das Team ist ab sofort rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende.

Stationäres Hospiz – Aufnahme

1

Kontakt zum Hospiz

Direkte Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Hospiz – frühzeitig, auch wenn Aufnahme erst später nötig wird.

2

Erstgespräch & ärztliches Attest

Hospizmitarbeiter führen ein Gespräch (oft zu Hause). Der Arzt bestätigt die Hospizindikation.

3

Kostenübernahme & Aufnahme

Das Hospiz beantragt Kostenübernahme. Bei freiem Platz erfolgt die Aufnahme zeitnah.

⏰ Wartezeiten beachten

In vielen Regionen gibt es Wartelisten für stationäre Hospiplätze. Frühzeitige Anmeldung ist ratsam. Im Notfall kann eine vorübergehende Unterbringung im Krankenhaus oder auf einer Palliativstation erfolgen.

Unterstützung für Angehörige

Angehörige sind ein zentraler Bestandteil der Palliativversorgung – und oft selbst stark belastet. Palliative-Care-Teams unterstützen daher auch die Angehörigen umfassend.

Angehörigengespräche

Regelmäßige Gespräche mit dem Team helfen, Ängste zu besprechen und Entscheidungen zu treffen.

Schulung & Anleitung

Angehörige werden im Umgang geschult: Schmerzmedikation, Lagerung, Mundpflege, Notfallsituationen.

Entlastungspflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ermöglichen Auszeiten.

Trauerbegleitung

Professionelle Begleitung auch nach dem Tod des Patienten – für Wochen und Monate.

24/7 Erreichbarkeit

Das SAPV-Team ist rund um die Uhr erreichbar – auch bei Krisensituationen nachts.

Angehörigengruppen

Austausch mit anderen Betroffenen in ähnlicher Situation kann sehr entlastend sein.

Selbstfürsorge für Angehörige

Pausen nehmen ist kein Egoismus, sondern notwendig. Nehmen Sie Hilfe an, setzen Sie Grenzen und sprechen Sie über Ihre Gefühle. Professionelle Helfer sind da, um Sie zu unterstützen – nutzen Sie diese Hilfe.

Mehr zur Entlastung für Angehörige →  •  Burnout-Prävention →

Weiterbildung Palliativpflege

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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Palliativversorgung

Bedeutet Palliativversorgung, dass man bald stirbt?

Nein. Palliativversorgung kann Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern. Sie beginnt oft parallel zur kurativen Behandlung und konzentriert sich auf Lebensqualität, nicht auf das Lebensende. Viele Patienten profitieren über einen längeren Zeitraum von palliativer Betreuung.

Ist Palliativversorgung nur für Krebspatienten?

Nein. Palliativversorgung richtet sich an alle Menschen mit schweren, fortschreitenden Erkrankungen – darunter ALS, Parkinson, Multiple Sklerose, fortgeschrittene Herz- und Lungenerkrankungen, Demenz und Niereninsuffizienz im Endstadium.

Was kostet Palliativversorgung für Patienten?

SAPV und ambulante Hospizdienste sind für Patienten kostenfrei. Bei stationären Hospizen übernehmen Kranken- und Pflegekassen den Großteil (mind. 95 %). Bei Palliativstationen gelten die üblichen Krankenhauseigenanteile (10 €/Tag, max. 28 Tage/Jahr). Schwerstkranke können eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Kann man Palliativversorgung zu Hause bekommen?

Ja. Über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt ein Palliative-Care-Team nach Hause – mit 24/7-Rufbereitschaft. Der größte Teil der Palliativpatienten wird ambulant versorgt.

Wie schnell wird SAPV genehmigt?

Die Krankenkasse hat 3 Tage für die Genehmigung. Bei Dringlichkeit (z. B. akute Schmerzkrise) kann SAPV sofort beginnen – die Genehmigung wird nachgereicht. In der Praxis erfolgt die Zusage meist innerhalb von 24 Stunden.

Ersetzt SAPV den ambulanten Pflegedienst?

Nein. SAPV ist eine ergänzende, spezialisierte medizinisch-pflegerische Leistung für Symptomkontrolle, Schmerztherapie und Krisenintervention. Der ambulante Pflegedienst oder pflegende Angehörige bleiben für die Grundpflege zuständig.

Macht Morphin in der Palliativversorgung abhängig?

Bei Palliativpatienten mit starken Schmerzen führt Morphin nicht zu einer psychischen Abhängigkeit. Der Körper gewöhnt sich zwar an das Medikament (Toleranz), aber das ist etwas anderes als Sucht. Die Schmerzlinderung steht immer im Vordergrund.

Kann man vom Hospiz wieder nach Hause zurückkehren?

Ja. Wenn sich die Symptome stabilisieren und der Patient es wünscht, ist eine Entlassung nach Hause jederzeit möglich. Hospize sind keine Einbahnstraße – manche Patienten kommen zur Symptomstabilisierung und gehen dann zurück.

Wird im Hospiz aktive Sterbehilfe geleistet?

Nein. In deutschen Hospizen wird keine aktive Sterbehilfe geleistet. Hospize konzentrieren sich auf Symptomlinderung und Lebensqualität. Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (passive Sterbehilfe) ist möglich, wenn der Patient dies wünscht – hierfür ist eine Patientenverfügung hilfreich.

Wo finde ich ein SAPV-Team in meiner Nähe?

Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse können ein SAPV-Team in Ihrer Region vermitteln. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) bietet zudem eine Online-Suchfunktion unter www.dgpalliativmedizin.de an. Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) hilft bei der Suche.

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