Palliativpflege – Würdevolles Leben bis zuletzt
Umfassende Informationen zur palliativen Versorgung: SAPV, Hospiz, Kostenübernahme, Schmerztherapie und Unterstützung für Angehörige – verständlich und aktuell aufbereitet.
Was ist Palliativpflege?
Palliativpflege (vom lateinischen palliare – mit einem Mantel umhüllen, lindern) ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Betreuung von Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung. Das Ziel ist nicht die Heilung, sondern die bestmögliche Lebensqualität in der verbleibenden Lebenszeit.
„Ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung, sorgfältiger Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“
– Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Kernprinzipien
Ganzheitlicher Ansatz
Behandlung körperlicher, psychischer, sozialer und spiritueller Bedürfnisse – für Patient und Angehörige.
Symptomkontrolle
Effektive Linderung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst und anderen belastenden Symptomen.
Teamorientiert
Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten, Seelsorgern und Sozialarbeitern.
Patientenwille
Respekt vor den Wünschen und Werten des Patienten – Förderung von Autonomie und Würde.
⚠ Wichtiges Missverständnis
Palliativpflege bedeutet nicht „aufgeben“. Im Gegenteil: Es ist eine aktive, umfassende Betreuung, die sich auf Lebensqualität konzentriert. Palliative Versorgung beginnt oft frühzeitig – parallel zur kurativen Behandlung – und kann Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern.
Typische Erkrankungen
- Fortgeschrittene Krebserkrankungen (Tumorleiden)
- Neurologische Erkrankungen: ALS, Parkinson, Multiple Sklerose
- Schwere Herz- oder Lungeninsuffizienz (COPD, Herzinsuffizienz NYHA IV)
- Fortgeschrittene Demenzerkrankungen
- Chronische Niereninsuffizienz im Endstadium
- HIV/AIDS im fortgeschrittenen Stadium
Versorgungsformen im Überblick
Palliativversorgung kann an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Intensitäten stattfinden. Ein Wechsel zwischen den Formen ist jederzeit möglich.
| Form | Ort & Betreuung | Eigenanteil | Geeignet, wenn … |
|---|---|---|---|
| AAPV Allgemeine ambulante Palliativversorgung |
Zu Hause, durch Hausarzt & Pflegedienst | Kein Eigenanteil | Symptome gut kontrollierbar, stabiler Zustand |
| SAPV Spezialisierte ambulante Palliativversorgung |
Zu Hause/Pflegeheim, 24/7 Palliative-Care-Team | Kein Eigenanteil | Komplexe Symptome, aufwendiger Versorgungsbedarf |
| Tageshospiz | Tagsüber im Hospiz, Nacht zu Hause | I. d. R. kein Eigenanteil | Entlastung Angehöriger, Patient kann transportiert werden |
| Stationäres Hospiz | Vollstationär, 24/7 Hospizteam | Max. 5 % (kann erlassen werden) | Versorgung zu Hause nicht mehr möglich |
| Palliativstation (im Krankenhaus) |
Vollstationär, Krankenhausteam | 10 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr) | Akute Symptomkrisen, diagnostische Maßnahmen |
Vertiefte Informationen in unseren Ratgebern
Palliativ vs. Hospiz – Unterschiede im Detail →
SAPV & AAPV – Anspruch, Team & Beantragung →
Hospizbegleitung – ambulant & stationär →
Rechtliche Grundlagen
Palliativversorgung ist in Deutschland gesetzlich verankert. Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Rechtsanspruch auf palliative Versorgung.
| Gesetz | Inhalt | Bedeutung |
|---|---|---|
| § 37b SGB V | SAPV-Anspruch | Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung |
| § 39a SGB V | Hospizleistungen | Finanzierung von stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten |
| § 132d SGB V | Palliativversorgungsverträge | Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern |
| HPG (2015) | Hospiz- und Palliativgesetz | Stärkung der palliativen Versorgung, Beratungsanspruch für alle Versicherten |
Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) – Kernpunkte
Das HPG, seit 8. Dezember 2015 in Kraft, hat die palliative Versorgung deutlich gestärkt:
- Gesetzlicher Anspruch auf palliativmedizinische Beratung für alle Versicherten
- Verbesserte Finanzierung stationärer Hospize (mind. 95 % der Kosten durch Kassen)
- Förderung ambulanter Hospizdienste
- Stärkung der SAPV-Strukturen
- Verankerung palliativer Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen
Rechtsanspruch
Es gibt keine Mindest- oder Höchst-Lebenserwartung für SAPV. Auch Patienten, die noch Monate leben könnten, haben Anspruch, wenn der Versorgungsbedarf besteht.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Palliativversorgung wird größtenteils von der Kranken- und Pflegekasse übernommen. Hier ein Überblick:
| Leistung | Kostenübernahme | Eigenanteil für Patienten |
|---|---|---|
| SAPV | Gesetzliche Krankenversicherung bei ärztlicher Verordnung | Kein Eigenanteil |
| Stationäres Hospiz | Überwiegend Kranken- & Pflegekassen (mind. 95 %) | Max. 5 % – oft vom Träger übernommen |
| Ambulanter Hospizdienst | Kassenfinanzierung & Trägermittel | Komplett kostenfrei |
| Palliativstation | Wie Krankenhausaufenthalt | 10 €/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
| Medikamente | Wie reguläre Verordnungen | 5–10 € Rezeptgebühr (Befreiung möglich) |
| Hilfsmittel | Bei medizinischer Notwendigkeit | I. d. R. kein Eigenanteil bei Palliativ |
Finanzielle Hilfe
Schwerstkranke können eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Palliative-Care-Teams und Hospize haben Sozialberater, die bei finanziellen Fragen helfen. Bei Notlagen können auch Stiftungen und karitative Organisationen unterstützen.
Symptomkontrolle & Schmerztherapie
Die effektive Kontrolle belastender Symptome ist das Herzstück der Palliativversorgung.
Häufigste Symptome
Schmerzen
Bei 70–90 % der Krebspatienten, auch bei anderen Erkrankungen häufig.
Atemnot (Dyspnoe)
Bis zu 70 % bei fortgeschrittenen Lungen- oder Herzerkrankungen.
Übelkeit & Erbrechen
40–70 % der Palliativpatienten betroffen.
Fatigue & Schwäche
Nahezu alle Patienten in fortgeschrittenen Stadien.
Angst & Unruhe
Psychische Symptome treten bei sehr vielen Patienten auf.
Verstopfung
Oft durch Schmerzmittel (Opioide) verursacht, gut behandelbar.
WHO-Stufenschema der Schmerztherapie
| Stufe | Schmerzintensität | Medikamente | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Leichte Schmerzen | Nicht-Opioide Analgetika | Paracetamol, Ibuprofen, Metamizol |
| Stufe 2 | Mittlere Schmerzen | Schwache Opioide + Nicht-Opioide | Tramadol, Tilidin/Naloxon |
| Stufe 3 | Starke Schmerzen | Starke Opioide + Nicht-Opioide | Morphin, Oxycodon, Fentanyl, Hydromorphon |
Mythos „Morphin bedeutet, dass es bald zu Ende geht“
Morphin und andere starke Opioide werden eingesetzt, um Schmerzen effektiv zu lindern – unabhängig davon, wie lange der Patient noch lebt. Viele Patienten leben noch Monate oder Jahre mit guter Schmerztherapie. Bei korrekter Anwendung entsteht keine psychische Abhängigkeit.
Verabreichungsformen
- Oral (Tabletten, Tropfen) – einfachste Form, wenn Patient schlucken kann
- Transdermal (Pflaster) – z. B. Fentanylpflaster, alle 3 Tage gewechselt
- Subkutan (unter die Haut) – keine Venen nötig, schonende Gabe
- Intravenös (in die Vene) – schnelle Wirkung bei akuten Schmerzen
- PCA-Schmerzpumpe – Patient kann bei Bedarf selbst Dosis abrufen
Das Palliative Care Team
Palliativversorgung ist Teamarbeit. Ein interdisziplinäres Team arbeitet Hand in Hand, um Patient und Angehörige bestmöglich zu unterstützen.
Palliativarzt
Leitet Schmerztherapie & Symptomkontrolle
Palliative-Care-Pflegekraft
Überwacht Symptome, verabreicht Medikamente
Hausarzt
Bleibt eingebunden, kennt Patient seit Jahren
Apotheker
Schmerzmedikamente, 24/7 erreichbar
Psychologe
Angst, Depression, psychische Belastung
Sozialarbeiter
Vollmachten, Sozialleistungen, Finanzen
Seelsorger
Spirituelle Begleitung, konfessionsunabhängig
Ehrenamtliche
Gesellschaft, Zuhören, Entlastung
Zentrale Anlaufstelle
In der Regel hat der Patient einen Case Manager (oft eine Palliative-Care-Pflegekraft), der alle Fäden zusammenhält und als erste Ansprechperson für Patient und Angehörige dient.
Antragstellung Schritt für Schritt
Der Weg zur palliativen Versorgung ist oft einfacher als gedacht.
SAPV beantragen
Gespräch mit dem Arzt
Sprechen Sie Hausarzt, Facharzt oder Krankenhausarzt auf Palliativversorgung an. Schildern Sie Symptome und den Wunsch nach palliativer Betreuung.
Ärztliche Verordnung (Muster 63)
Der Arzt prüft die SAPV-Voraussetzungen und stellt bei Bedarf die Verordnung aus – zunächst für bis zu 7 Tage, dann bis zu 90 Tage.
Genehmigung durch Krankenkasse
Die Kasse hat 3 Tage für die Genehmigung. Bei Dringlichkeit kann SAPV sofort beginnen – Genehmigung wird nachgereicht.
Erstgespräch mit dem SAPV-Team
Das zuständige Team nimmt Kontakt auf, führt ein Erstgespräch und erstellt einen individuellen Behandlungsplan.
Versorgung beginnt
Die SAPV-Versorgung startet. Das Team ist ab sofort rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende.
Stationäres Hospiz – Aufnahme
Kontakt zum Hospiz
Direkte Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Hospiz – frühzeitig, auch wenn Aufnahme erst später nötig wird.
Erstgespräch & ärztliches Attest
Hospizmitarbeiter führen ein Gespräch (oft zu Hause). Der Arzt bestätigt die Hospizindikation.
Kostenübernahme & Aufnahme
Das Hospiz beantragt Kostenübernahme. Bei freiem Platz erfolgt die Aufnahme zeitnah.
⏰ Wartezeiten beachten
In vielen Regionen gibt es Wartelisten für stationäre Hospiplätze. Frühzeitige Anmeldung ist ratsam. Im Notfall kann eine vorübergehende Unterbringung im Krankenhaus oder auf einer Palliativstation erfolgen.
Unterstützung für Angehörige
Angehörige sind ein zentraler Bestandteil der Palliativversorgung – und oft selbst stark belastet. Palliative-Care-Teams unterstützen daher auch die Angehörigen umfassend.
Angehörigengespräche
Regelmäßige Gespräche mit dem Team helfen, Ängste zu besprechen und Entscheidungen zu treffen.
Schulung & Anleitung
Angehörige werden im Umgang geschult: Schmerzmedikation, Lagerung, Mundpflege, Notfallsituationen.
Entlastungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ermöglichen Auszeiten.
Trauerbegleitung
Professionelle Begleitung auch nach dem Tod des Patienten – für Wochen und Monate.
24/7 Erreichbarkeit
Das SAPV-Team ist rund um die Uhr erreichbar – auch bei Krisensituationen nachts.
Angehörigengruppen
Austausch mit anderen Betroffenen in ähnlicher Situation kann sehr entlastend sein.
Selbstfürsorge für Angehörige
Pausen nehmen ist kein Egoismus, sondern notwendig. Nehmen Sie Hilfe an, setzen Sie Grenzen und sprechen Sie über Ihre Gefühle. Professionelle Helfer sind da, um Sie zu unterstützen – nutzen Sie diese Hilfe.
Weiterbildung Palliativpflege
Sie möchten beruflich in der Palliativversorgung arbeiten oder Ihr Wissen vertiefen? Unsere Weiterbildung Palliativpflege vermittelt fundiertes Fachwissen – 100 % online und berufsbegleitend.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Palliativversorgung
Bedeutet Palliativversorgung, dass man bald stirbt?
Nein. Palliativversorgung kann Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern. Sie beginnt oft parallel zur kurativen Behandlung und konzentriert sich auf Lebensqualität, nicht auf das Lebensende. Viele Patienten profitieren über einen längeren Zeitraum von palliativer Betreuung.
Ist Palliativversorgung nur für Krebspatienten?
Nein. Palliativversorgung richtet sich an alle Menschen mit schweren, fortschreitenden Erkrankungen – darunter ALS, Parkinson, Multiple Sklerose, fortgeschrittene Herz- und Lungenerkrankungen, Demenz und Niereninsuffizienz im Endstadium.
Was kostet Palliativversorgung für Patienten?
SAPV und ambulante Hospizdienste sind für Patienten kostenfrei. Bei stationären Hospizen übernehmen Kranken- und Pflegekassen den Großteil (mind. 95 %). Bei Palliativstationen gelten die üblichen Krankenhauseigenanteile (10 €/Tag, max. 28 Tage/Jahr). Schwerstkranke können eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Kann man Palliativversorgung zu Hause bekommen?
Ja. Über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt ein Palliative-Care-Team nach Hause – mit 24/7-Rufbereitschaft. Der größte Teil der Palliativpatienten wird ambulant versorgt.
Wie schnell wird SAPV genehmigt?
Die Krankenkasse hat 3 Tage für die Genehmigung. Bei Dringlichkeit (z. B. akute Schmerzkrise) kann SAPV sofort beginnen – die Genehmigung wird nachgereicht. In der Praxis erfolgt die Zusage meist innerhalb von 24 Stunden.
Ersetzt SAPV den ambulanten Pflegedienst?
Nein. SAPV ist eine ergänzende, spezialisierte medizinisch-pflegerische Leistung für Symptomkontrolle, Schmerztherapie und Krisenintervention. Der ambulante Pflegedienst oder pflegende Angehörige bleiben für die Grundpflege zuständig.
Macht Morphin in der Palliativversorgung abhängig?
Bei Palliativpatienten mit starken Schmerzen führt Morphin nicht zu einer psychischen Abhängigkeit. Der Körper gewöhnt sich zwar an das Medikament (Toleranz), aber das ist etwas anderes als Sucht. Die Schmerzlinderung steht immer im Vordergrund.
Kann man vom Hospiz wieder nach Hause zurückkehren?
Ja. Wenn sich die Symptome stabilisieren und der Patient es wünscht, ist eine Entlassung nach Hause jederzeit möglich. Hospize sind keine Einbahnstraße – manche Patienten kommen zur Symptomstabilisierung und gehen dann zurück.
Wird im Hospiz aktive Sterbehilfe geleistet?
Nein. In deutschen Hospizen wird keine aktive Sterbehilfe geleistet. Hospize konzentrieren sich auf Symptomlinderung und Lebensqualität. Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (passive Sterbehilfe) ist möglich, wenn der Patient dies wünscht – hierfür ist eine Patientenverfügung hilfreich.
Wo finde ich ein SAPV-Team in meiner Nähe?
Ihr Hausarzt oder Ihre Krankenkasse können ein SAPV-Team in Ihrer Region vermitteln. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) bietet zudem eine Online-Suchfunktion unter www.dgpalliativmedizin.de an. Auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) hilft bei der Suche.
Verwandte Themen
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit unseren weiterführenden Ratgebern
Palliativ vs. Hospiz
Kernunterschiede, AAPV & SAPV, Kostenvergleich und Zugangswege
SAPV & AAPV
Anspruch, Team-Zusammensetzung, Beantragung und Leistungsvergleich
Hospizbegleitung
Ambulant & stationär, ehrenamtliche Begleitung, Trauerarbeit
Patientenverfügung
Medizinische Weisungen rechtzeitig festlegen für selbstbestimmtes Handeln
Vorsorgevollmacht
Rechtliche & finanzielle Vertretung vertrauensvoll regeln
Entlastung für Angehörige
Beratung, Pflegekurse, Entlastungsleistung & Selbstfürsorge