Weiterbildungen Reinhold
Ambulante Palliativversorgung

SAPV & AAPV – spezialisierte Palliativversorgung zu Hause

Schwerkranke und sterbende Menschen haben ein Recht darauf, in ihrer vertrauten Umgebung versorgt zu werden — zu Hause, in der Familie, im eigenen Bett. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) machen das möglich: professionelle Schmerztherapie, Symptomkontrolle und Begleitung — vollständig von der Krankenkasse bezahlt, ohne Eigenanteil.

§ 37b
SGB V — Rechtsanspruch auf SAPV
0 €
Eigenanteil — vollständig GKV-finanziert
24/7
SAPV-Teams erreichbar — auch nachts & am Wochenende
zu Hause
Pflege in der vertrauten Umgebung bleibt möglich

SAPV und AAPV – zwei Stufen der ambulanten Palliativversorgung

In Deutschland gibt es zwei Versorgungsstufen für schwerkranke Menschen, die zu Hause versorgt werden möchten: Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) als Grundversorgung durch den Hausarzt und ambulante Pflegedienste — und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für komplexe Situationen durch ein spezialisiertes interdisziplinäres Team. Beide ergänzen sich und können ineinanderübergehen, je nachdem wie sich der Zustand des Patienten entwickelt.

Das Ziel beider Versorgungsformen: Lebensqualität statt Lebensverlängerung um jeden Preis. Schmerzen lindern, Ängste nehmen, Würde erhalten — und die Familie entlasten. SAPV und AAPV richten sich an Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung, bei der eine begrenzte Lebenserwartung besteht. Das muss keine unmittelbar terminale Phase sein — auch Monate der palliativen Versorgung sind möglich.

AAPV — Allgemeine Ambulante Palliativversorgung

Die Grundversorgung — Hausarzt und Pflegedienst im Zentrum

Die AAPV ist die erste Stufe der ambulanten Palliativversorgung. Sie wird von Hausärzten, niedergelassenen Fachärzten und ambulanten Pflegediensten geleistet, die eine palliativmedizinische Basisqualifikation haben. Kein gesondertes Team erforderlich — der vertraute Hausarzt bleibt die zentrale Ansprechperson.

AAPV ist das, was die meisten Patienten in einer stabilen Palliativphase benötigen: gute Schmerztherapie, regelmäßige Arztbesuche, pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Dienst und ggf. psychosoziale Unterstützung durch einen ehrenamtlichen Hospizdienst. Wenn die AAPV nicht mehr ausreicht — weil die Symptome komplex werden — kommt die SAPV ins Spiel.

Wer leistet sie?Hausarzt + ambulanter Pflegedienst
Rechtsgrundlage§ 37 SGB V (Krankenpflege) + § 73 SGB V
KostenÜber GKV — normale Zuzahlung gilt
ErreichbarkeitPraxiszeiten des Arztes
SpezialisierungBasisqualifikation Palliativmedizin
RufbereitschaftNicht zwingend rund um die Uhr
SAPV — Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Die Hochleistungsversorgung — spezialisiertes Team für komplexe Situationen

Die SAPV ist für Patienten gedacht, deren Beschwerden — Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, psychische Krisen — so komplex sind, dass eine normale Hausarztversorgung nicht ausreicht. Ein SAPV-Team (auch: Palliative Care Team, PCT) besteht aus spezialisierten Palliativärzten, spezialisierten Pflegefachkräften und weiteren Fachkräften, die rund um die Uhr erreichbar sind — auch nachts, an Feiertagen und am Wochenende.

Das SAPV-Team ergänzt den Hausarzt — es ersetzt ihn nicht. Der Hausarzt bleibt in die Versorgung eingebunden und koordiniert mit dem Team zusammen. Entscheidend ist: SAPV gibt es als gesetzlichen Anspruch seit 2007 (§ 37b SGB V) — jeder GKV-Versicherte mit entsprechendem Bedarf hat ein Recht darauf.

Wer leistet sie?Spezialisiertes SAPV-Team (PCT)
Rechtsgrundlage§ 37b SGB V i.V.m. § 132d SGB V
Kosten0 € Eigenanteil — vollständig GKV
Erreichbarkeit24/7 — auch Nacht & Wochenende
SpezialisierungHochspezialisiert in Palliativmedizin
RufbereitschaftPflicht — auch für Notfallsituationen

Wer hat Anspruch auf SAPV – die Voraussetzungen im Detail

Der Anspruch auf SAPV nach § 37b SGB V besteht für alle GKV-Versicherten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Medizinische Voraussetzungen

  • Nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung bei weit fortgeschrittenem Stadium — typisch: Krebs, ALS, schwere COPD, Herzinsuffizienz im Endstadium, Demenz im Spätstadium
  • Begrenzte Lebenserwartung — ein konkretes Datum ist nicht erforderlich, aber eine infauste Prognose muss ärztlich feststellbar sein
  • Komplexes Symptombild, das eine spezialisierte Versorgung erfordert — unkontrollierbare Schmerzen, schwere Atemnot, Verwirrtheit, psychische Krisen
  • Alternativ: Bedarf an spezialisierter Koordination auch ohne akute Symptomkrise (Präventiv-SAPV)

Ort der Versorgung

  • SAPV gilt für die häusliche Umgebung — also die eigene Wohnung oder das Haus
  • Auch möglich: Pflegeheim, sofern es keine eigene stationäre Palliativversorgung hat (das sogenannte „dritte Feld“)
  • Auch möglich: Stationäres Hospiz — SAPV und Hospiz schließen sich nicht aus
  • Nicht möglich: Krankenhaus — dort greift die Krankenhausversorgung; beim Entlassungsmanagement kann SAPV aber bereits übergeleitet werden

SAPV ist kein Hospizplatz: SAPV bedeutet nicht, dass der Patient ins Hospiz muss — ganz im Gegenteil. SAPV ist die Möglichkeit, das Hospiz-Niveau der Versorgung nach Hause zu bringen. Das Ziel ist es, dass der Patient in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann: in der eigenen Wohnung, umgeben von der Familie. SAPV ist der wichtigste Baustein für ein Sterben zu Hause.

Das SAPV-Team – wer da ist und was geleistet wird

Ein SAPV-Team (Palliative Care Team, PCT) ist ein interdisziplinäres Versorgungsnetzwerk, das rund um die Uhr erreichbar ist. Die genaue Zusammensetzung variiert regional — Kernbestandteile sind aber überall gleich:

⚕️

Palliativarzt

Spezialisiert in Schmerztherapie, Symptomkontrolle und palliativer Sedierung. Verordnet und passt die Medikation an — auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.

👩‍⚕️

Palliative-Care-Pflegefachkraft

Hochspezialisiert ausgebildete Pflegefachkraft mit Weiterbildung Palliative Care (160+ Stunden). Führt komplexe pflegerische Maßnahmen durch und ist erste Ansprechperson für die Familie.

💕

Psychoonkologe / Psychologe

Unterstützung bei Verarbeitungsprozessen, Ängsten und Trauer — sowohl für den Patienten selbst als auch für Angehörige. Oft auch Krisenintervention bei akuten psychischen Ausnahmesituationen.

👥

Sozialdienst / Sozialarbeit

Klärt praktische Fragen: Pflegeleistungen, Finanzierung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organisation von Hospizbegleitung und Entlastungsangeboten für Angehörige.

🌞

Seelsorge

Geistliche Begleitung — konfessionell oder weltanschaulich neutral. Hilft Patienten und Familien bei Sinnfragen, Lebensabschluss und Trauer. Nicht obligatorisch, aber oft gewünscht.

🎵

Ehrenamtliche Hospizbegleitung

Ehrenamtliche Begleiter verbringen Zeit mit dem Patienten — zum Reden, Vorlesen, einfach Dasein. Entlasten die Familie und können Übergangszeiten überbrücken. Koordiniert durch den ambulanten Hospizdienst.

Was SAPV konkret leistet

Die Leistungen der SAPV werden in der Gemeinsamen Empfehlung nach § 132d SGB V definiert. Im Alltag bedeutet das:

  • Symptomkontrolle: Einstellung und Anpassung von Schmerzmedikamenten, Antiemetika (gegen Übelkeit), Anxiolytika (gegen Angst/Atemnot) — auch mit stark wirksamen Opioiden wie Morphin oder hochdosierten Infusionen
  • Notfallversorgung zu Hause: Bei akuten Krisen — Schmerzattacken, schwere Atemnot, Verwirrung — kommt das Team innerhalb von Stunden, auch nachts
  • Koordination der Gesamtversorgung: SAPV-Team koordiniert Hausarzt, Pflegedienst, Hospizdienst, Apotheke und Hilfsmittelversorgung als Schaltzentrale
  • Anleitung von Angehörigen: Familie und Hauptpflegepersonen werden geschult — Medikamentengabe, Lagerung, Erkennen von Krisen, Umgang mit Sterbesituationen
  • Palliative Sedierung: Bei unerträglichem Leid kann in Absprache eine kontrollierte Sedierung erfolgen — der Patient schläft, empfindet keinen Schmerz mehr
  • Trauerbegleitung: Auch nach dem Tod kann das SAPV-Team Angehörige noch begleiten — zumindest in der unmittelbaren Nachsterbe-Phase

Wie SAPV beantragt wird – Schritt für Schritt

SAPV erfordert eine ärztliche Verordnung. Man kann SAPV nicht selbst bei der Krankenkasse beantragen — der Arzt stellt die Verordnung aus und die Krankenkasse genehmigt sie. Der Weg ist aber einfacher als man denkt:

1
Ansprechen — beim Hausarzt, Onkologen oder im Krankenhaus

Der wichtigste erste Schritt: Das Thema aktiv ansprechen. Viele Patienten und Familien wissen nicht, dass SAPV existiert — und viele Ärzte sprechen es nicht von sich aus an. Gezielt fragen: „Wäre SAPV eine Möglichkeit für uns?“ oder „Können Sie mir das SAPV-Team in unserer Region nennen?“ Beim Entlassungsmanagement aus dem Krankenhaus sollte SAPV immer Thema sein.

2
Ärztliche Verordnung (Muster 63) ausstellen lassen

Der behandelnde Arzt — Hausarzt, Facharzt oder Krankenhausarzt — stellt die SAPV-Verordnung auf dem Formular Muster 63 aus. Er beschreibt darin die Diagnose, das Symptombild, die Prognose und den Bedarf an spezialisierter palliativer Versorgung. Diese Verordnung geht an die Krankenkasse.

3
Genehmigung durch die Krankenkasse — meist innerhalb von 3 Tagen

Die Krankenkasse prüft die Verordnung. Bei eindeutigem klinischem Bild erfolgt die Genehmigung oft innerhalb von einem bis drei Tagen — in dringenden Faellen kann das SAPV-Team auch schon vor der formalen Genehmigung tätig werden (Eilgenehmigung). Die Ablehnung einer SAPV-Verordnung ist bei vorliegenden Voraussetzungen rechtlich angreifbar.

4
SAPV-Team kontaktieren und Erstbeurteilung vereinbaren

Nach der Genehmigung — oder parallel dazu — Kontakt mit dem regionalen SAPV-Team (PCT) aufnehmen. Das Team vereinbart einen Erstbesuch und beurteilt die Situation vor Ort: Wohnsituation, Symptomkontrolle, familäre Ressourcen, Wünsche des Patienten. Daraus ergibt sich der individuelle Versorgungsplan.

5
Versorgungskoordination durch das SAPV-Team

Das SAPV-Team übernimmt die Koordination: Es stellt sicher, dass Arzt, Pflege, Hospizdienst und Apotheke reibungslos zusammenarbeiten. Die Familie bekommt eine direkte Kontaktnummer — rund um die Uhr erreichbar. Bei jeder Veränderung des Zustands passt das Team den Plan an.

Wo findet man das SAPV-Team? Über den behandelnden Arzt, die Krankenkasse, das nächstgelegene Hospiz oder den Pflegestützpunkt. Bundesweit verfügbar ist die DHPV-Datenbank (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, dhpv.de) mit einer Suchfunktion für alle SAPV-Teams nach Postleitzahl. Auch Krankenhausos-Onkologiezentren können regionale SAPV-Teams benennen.

SAPV, AAPV und Hospiz im Vergleich – was ist wann das Richtige?

Merkmal AAPV SAPV Stationäres Hospiz
Ort Zu Hause, Pflegeheim Zu Hause, Pflegeheim, Hospiz Einrichtung (Hospiz)
Rechtsgrundlage § 37 SGB V § 37b SGB V § 39a SGB V
Eigenanteil Normale GKV-Zuzahlung 0 € Ca. 5–10 % d. Kosten (GKV 95 %)
Verfügbarkeit Praxiszeiten 24/7 Rufbereitschaft 24/7 vor Ort
Symptomkomplexität Einfach bis mittel Hoch bis sehr hoch Hoch bis sehr hoch
Zuhause bleiben Ja Ja Nein — Einzug
Koordinationsrolle Hausarzt SAPV-Team Hospizteam intern
Pflegegrad erforderlich? Nein (für SGB V-Leistungen) Nein (§ 37b SGB V) Nein, aber PG erleichtert Zuzahlungsregelung
Ehrenamtliche Begleitung Zusätzlich buchbar Teil des Versorgungskonzepts Fester Bestandteil

SAPV und Hospiz schließen sich nicht aus: Es ist möglich, zunächst SAPV zu Hause zu nutzen und später — wenn die häusliche Situation nicht mehr tragbar ist — in ein Hospiz zu wechseln. Das SAPV-Team kann bei dem Übergang begleiten. Und in einem stationären Hospiz kann weiterhin spezialisierte ärztliche Palliativversorgung geleistet werden — oft durch dasselbe Team, das schon zu Hause zuständig war.

Besondere Situationen – SAPV im Pflegeheim, bei Kindern, bei Demenz

SAPV im Pflegeheim

SAPV ist ausdrücklich auch im Pflegeheim möglich — das „dritte Feld“ der SAPV (neben häuslicher Umgebung und Hospiz). Der Anspruch gilt für alle GKV-Versicherten im Pflegeheim, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In manchen Pflegeheimen ist die SAPV bereits strukturell verankert — beim Heimeinzug gezielt nachfragen.

Vorteil: Das Pflegeheim bleibt die vertraute Umgebung, aber die spezialisierten Palliativkenntnisse kommen von außen. Das SAPV-Team ergänzt die Heimpflege — es ersetzt sie nicht.

Kinder-SAPV (SAPV für Kinder)

Für lebensbedrohlich erkrankte Kinder (von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr) gibt es spezialisierte Kinder-SAPV-Teams. Die Anforderungen sind noch höher als bei Erwachsenen — die Teams sind häufig an Kinderkliniken angebunden. Auch hier gilt: Anspruch nach § 37b SGB V, vollständig GKV-finanziert, 0€ Eigenanteil.

Eltern schwerkranker Kinder haben Anspruch auf Beratung über Kinder-SAPV beim behandelnden Kinderpalliativiärzt oder der Kinderklinik. Regionale Kinder-SAPV-Teams: DHPV-Datenbank, Kinderpalliativzentren.

SAPV bei Demenz — häufig unterversorgt: Menschen mit fortgeschrittener Demenz haben grundsätzlich denselben Anspruch auf SAPV wie Tumorpatienten — aber in der Praxis werden sie deutlich seltener versorgt. Dabei sind die schädlichen Symptome — Schmerzen, Agitation, Schluckstörungen, Atemnot — bei Demenz im Spätstadium genauso behandlungsbedürftig. Angehörige sollten aktiv fragen: „Gibt es SAPV auch für meinen Angehörigen mit Demenz?“ Die Antwort sollte Ja sein.

Praxisbeispiel: Familie Bergmann – SAPV ermöglicht den letzten Wunsch

Praxisbeispiel

Heinrich, 71, Lungenkrebs im Stadium IV, metastasiert. Nach zwei Chemotherapie-Zyklen entscheidet er sich gegen weitere Behandlung. Sein einziger Wunsch: zu Hause sterben, im Beisein seiner Frau Margot und der Kinder. Die Onkologin spricht beim Entlassungsgespräch SAPV an — Heinrich und Margot haben noch nie von dem Begriff gehört.

Die Verordnung auf Muster 63 wird noch im Krankenhaus ausgestellt. Noch am selben Tag meldet sich das regionale SAPV-Team telefonisch. Zwei Tage nach der Entlassung folgt der Erstbesuch zu Hause.

Was das SAPV-Team leistet:

  • Schmerztherapie: Umstellung auf kontinuierliche Morphin-Infusion über Port, vollständige Schmerzfreiheit innerhalb von 48 Stunden
  • Atemnot: Sauerstoffversorgung zu Hause organisiert, niedrigdosiertes Morphin bei Bedarf gegen Luftnot
  • Krisenplan: Margot erhält eine laminierte Notfallkarte mit den wichtigsten Medikamentendosen und der direkten Teamrufnummer
  • Ehrenamtliche Hospizbegleitung: ein Ehrenamtlicher kommt dreimal pro Woche nachmittags, damit Margot sich ausruhen kann
  • Koordination: Team spricht mit Hausarzt, Pflegekasse (Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Inkontinenzmaterial), Apotheke und Hospizdienst

Heinrich stirbt drei Wochen nach der Entlassung — zu Hause, in seinem eigenen Bett, ohne Schmerzen, mit Margot und den Kindern an seiner Seite. Kosten für die Familie: 0 €. Die SAPV hat diesen letzten Wunsch möglich gemacht.

Häufige Fragen zu SAPV und AAPV

Wie schnell lässt sich SAPV organisieren — in akuten Situationen?

In dringenden Fällen kann ein SAPV-Team noch am selben Tag tätig werden — noch bevor die formale Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Die sogenannte Eilversorgung ist gesetzlich geregelt: Das Team beginnt die Versorgung und reicht die Genehmigung im Nachgang ein. Bei einer akuten Entlassung aus dem Krankenhaus sollte das SAPV-Team bereits im Entlassmanagement einbezogen werden — damit am Tag der Rückkehr nach Hause alles bereit ist.

Kann die Krankenkasse SAPV ablehnen?

Ja — aber eine Ablehnung ist bei vorliegenden Voraussetzungen rechtlich angreifbar. SAPV ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 37b SGB V. Wenn der Arzt die Notwendigkeit klar bescheinigt hat und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Ablehnung durch die Kasse rechtswidrig. In diesem Fall: sofort Widerspruch einlegen (Frist beachten), VdK oder SoVD einschalten, das SAPV-Team um Unterstützung bitten. In der Praxis sind Ablehnungen selten — bei eindeutigem klinischem Bild sind sie so gut wie nie erfolgreich.

Ersetzt SAPV den Hausarzt?

Nein. SAPV ergänzt den Hausarzt — es ersetzt ihn nicht. Der Hausarzt bleibt der vertraute Begleiter und ist weiterhin zuständig für die ärztliche Grundversorgung. Das SAPV-Team übernimmt die spezialisierten Aufgaben: komplexe Symptomkontrolle, Krisenintervention, 24/7-Rufbereitschaft, Koordination. In der Praxis arbeiten Hausarzt und SAPV-Team eng zusammen — mit klar geregelten Zuständigkeiten.

Was ist, wenn ich das SAPV abbrechen möchte — zum Beispiel wegen Krankenhauseinweisung?

SAPV endet, wenn der Patient stationär aufgenommen wird (dann greift Krankenhausversorgung) oder wenn er in ein Hospiz wechselt. Es gibt keine Vertragsbindung — SAPV kann jederzeit beendet und wieder aufgenommen werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt, nach dem der Patient wieder nach Hause kommt, kann SAPV sofort wieder aktiviert werden — mit erneuter Verordnung.

Kann ich als Angehöriger selbst das SAPV-Team kontaktieren?

Den ersten Kontakt stellt der Arzt durch die Verordnung her. Als Angehöriger können Sie aber das Thema beim Arzt initiieren und — sobald SAPV läuft — das Team direkt kontaktieren. Im Rahmen der SAPV-Versorgung sind Angehörige vollwertige Gesprächspartner des Teams. Das Team berät auch die Familie — zum Umgang mit der Pflegesituation, zu Anzeichen einer Zustandsveränderung und zum Thema Sterbebegleitung.

Wird SAPV auch bei privat versicherten Patienten übernommen?

Für GKV-Versicherte ist SAPV nach § 37b SGB V vollständig ohne Eigenanteil. Für PKV-Versicherte gilt SAPV nicht automatisch — hier müssen die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags geprüft werden. Viele private Krankenkassen erstatten SAPV-Kosten, aber es gibt keinen gesetzlichen Anspruch wie in der GKV. Im Zweifelsfall: Vorab Kostenübernahme bei der PKV beantragen.

Hinweis: SAPV-Strukturen und regionale Verfügbarkeit können variieren. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Orientierungshilfe und kein ärztlicher oder rechtlicher Rat. Für individuelle Beratung: behandelnder Arzt, Pflegestützpunkt, DHPV (dhpv.de), Pflegekasse. Stand: März 2026.

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