Weiterbildungen Reinhold
§ 40 SGB XI

Wohnraumanpassung – Bis zu 16.720 € für barrierefreies Wohnen

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – und das bis zu viermal (mehrere Maßnahmen kombinierbar). Bei mehreren Pflegepersonen im gleichen Haushalt kann das Budget noch höher sein. Haltegriffe, Duschumbau, Treppenlift, Rampe – alles möglich.

4.180 €
Je Maßnahme (max.)
16.720 €
Bei 4 Maßnahmen
PG 1–5
Alle Pflegegrade berechtigt
Antrag
Vor Umbau stellen!

Was wird gefördert? – Förderfähige Maßnahmen

Wichtig – Antrag VOR dem Umbau! Der Antrag bei der Pflegekasse muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst umbaut und dann Antrag stellt, bekommt nichts. Ausnahme: Notfall-Sofortmaßnahmen (z.B. unmittelbar nach Sturz). Im Zweifelsfall: erst anrufen, dann beauftragen.

MaßnahmeTypische KostenFörderfähig?
Haltegriffe im Bad, WC100–500 €✓ Ja
Bodengleiche Dusche (Schwellenabbau)1.500–4.180 €✓ Ja
Badewannenlifter / Wannenumbau zur Dusche2.000–8.000 €✓ Ja (bis 4.180 €)
Rampe / Schwellenabbau Eingang500–3.000 €✓ Ja
Treppenlift (Innentreppe)3.000–10.000 €✓ Ja (bis 4.180 €)
Türverbreiterung500–3.000 €✓ Ja
Pflegebett-Anpassung (Podest)200–1.000 €✓ Ja
Smart-Home-Steuerung für Pflege1.000–5.000 €✓ Ja (soweit pflegebedingt)
Küchen-Umrüstung (Höhen, Sicherungen)2.000–8.000 €✓ Anteilig möglich
Normale Schutzvorrichtungen (Kindersicherung)variable✗ Nein (kein Pflegebezug)

Antragstellung – Schritt für Schritt

  1. 1
    Pflegekasse kontaktieren: Vorab anrufen oder schreiben – kurz die geplante Maßnahme beschreiben, Pflegegrad nennen. Pflegekasse bestätigt schriftlich, welche Unterlagen nötig sind. Manche Kassen haben ein Online-Formular.
  2. 2
    Kostenvoranschlag einholen: Zwei Angebote vom Fachbetrieb holen. Angaben zum Pflegekassen-Antrag: Maßnahme beschreiben, Kostenvoranschlag beihen, ärztliche Bestätigung empfehlenswert (nicht immer zwingend).
  3. 3
    Antrag stellen – schriftlich: Antrag mit Kostenvoranschlag bei Pflegekasse einreichen. Pflegekasse bestätigt, genehmigt oder fordert weiteren Nachweis an (z.B. Wohnungsfotos). Wartezeit: 3–5 Werktage bis mehrere Wochen.
  4. 4
    Genehmigung abwarten, dann beauftragen: Nach Genehmigung: Auftrag vergeben, Umbau durchführen, Rechnung mit Bankbeleg bei Pflegekasse einreichen. Erstattung direkt auf Konto (kein Vorschuss nötig wenn Eigenanteil gering).

Zusätzliche Fördermöglichkeiten – KfW, Landesförderung & Eingliederungshilfe

Die Pflegekasse ist nicht die einzige Förderquelle. Folgende Programme können ergänzend genutzt werden – teilweise auch ohne Pflegegrad:

  • KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“: Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit zu günstigen Konditionen. Auch für Eigentümer und Mieter ohne Pflegegrad. Finanziert: Barrierefreie Bäder, Raumaufteilung, Einbruchschutz, smarte Assistenzsysteme.
  • KfW-Zuschuss 455-B: Zuschuss (ohne Rückzahlung) bis zu 6.250 € für Einzelmaßnahmen oder bis zu 12.500 € für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Achtung: Programmverfügbarkeit schwankt je nach Haushaltslage.
  • Landesförderprogramme: Einige Bundesländer (z. B. NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern) bieten eigene Zuschüsse für barrierefreies Wohnen. Ansprechpartner: Wohnungsförderungsstellen der Kommunen.
  • Eingliederungshilfe (SGB IX): Bei Schwerbehinderung übernimmt der Träger der Eingliederungshilfe Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – zusätzlich zur Pflegekasse.
  • Sozialhilfe (§ 61 SGB XII): Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, übernimmt das Sozialamt den Eigenanteil an der Wohnraumanpassung.

Tipp: KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss können kombiniert werden. Erst den Pflegekassen-Zuschuss beantragen, dann für den überschießenden Betrag KfW-Kredit nutzen. Pflegestützpunkte helfen kostenlos bei der Förderplanung.

Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung

Was ist, wenn die Maßnahme mehr als 4.180 € kostet?

Die Pflegekasse zahlt maximal 4.180 € je Maßnahme. Den Rest trägt der Antragsteller selbst – oder es kommen zusätzliche Fördermittel in Frage: KfW-Kredit (Programm 159, altersgerecht umbauen), Landesförderprogramme, Eingliederungshilfe bei Behinderung (SGB IX), ggf. Sozialamt.

Kann man mehrere Maßnahmen gleichzeitig beantragen?

Ja – bis zu vier Maßnahmen können separat beantragt werden, jede mit bis zu 4.180 €. Dabei muss jede Maßnahme klar abgegrenzt und einzeln begründet sein. Haltegriff + Duschumbau + Rampe + Treppenlift = bis zu 16.720 € Erstattung möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, verdoppelt sich das Budget entsprechend.

Gilt die Förderung auch bei Mietwohnungen?

Ja – die Förderung gilt unabhängig vom Eigentümer. Allerdings muss der Vermieter zustimmen und der Mieter muss den Zustand in der Regel bei Auszug wiederherstellen. Bei dauerhafter Pflege stellt der Vermieter selten Probleme. Für Mieter ist es oft einfacher, mit dem Vermieter vor der Beantragung zu sprechen und die Zustimmung schriftlich zu erhalten.

Wird der Zuschuss bei Verschlechterung des Pflegegrads erneut gewährt?

Ja – laut § 40 Abs. 4 SGB XI kann der Zuschuss von 4.180 € erneut gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so wesentlich verändert hat, dass eine erneute Anpassung der Wohnumgebung erforderlich ist. Das gilt z. B. bei Verschlechterung des Pflegegrads oder bei Hinzukommen einer Rollstuhlpflicht.

Welche Unterlagen braucht die Pflegekasse beim Antrag?

In der Regel genügen: 1) Formloser Antrag mit Beschreibung der geplanten Maßnahme, 2) Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs (zwei Angebote empfehlenswert), 3) Nachweis des Pflegegrads (meist bei der Kasse schon bekannt). Manche Kassen verlangen zusätzlich Fotos der aktuellen Wohnsituation oder eine ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit.

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Selbsttest: Können Sie die entscheidende Frage zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen richtig beantworten?

Wissens-Check

Bis zu welchem Betrag bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ab 2026?

2.500 Euro pro Maßnahme.
4.180 Euro pro Maßnahme.
4.180 Euro pro Maßnahme.
Ab 2026 bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person – eine Erhöhung gegenüber den 4.180 € im Jahr 2025.
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Tim Reinhold

Dozent & Fachautor im Bereich Wohnraumanpassung – Bis zu 16.720 € für barrierefreies Wohnen. Ich erstelle Lerninhalte, die Pflegefachkräfte und Betreuungspersonal konkret unterstützen.