Alternative Wohnformen

Pflege-WG – Selbstbestimmt wohnen mit Unterstützung der Pflegekasse

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten pflegebedürftigen Menschen eine echte Alternative zum Pflegeheim: Privatsphäre, Gemeinschaft und individuelle Pflege unter einem Dach. Die Pflegeversicherung fördert Pflege-WGs durch Wohngruppenzuschlag, Anschubfinanzierung und Umbaukostenzuschüsse.

224 €
Wohngruppenzuschlag / Monat
2.613 €
Anschubfinanzierung pro Person
4.180 €
Umbaukostenzuschuss pro Person
ab PG 1
Anspruch auf alle WG-Förderungen

Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft?

In einer Pflege-WG wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen in einer Wohnung. Jede Person hat in der Regel ein eigenes Zimmer; Wohn- und Gemeinschaftsräume werden geteilt. Die pflegerische Versorgung erfolgt über ambulante Pflege- und Betreuungsdienste — kein Heim-Operator steuert den Alltag der Bewohner.

Eine Präsenzkraft unterstützt die Bewohnenden unabhängig von der pflegerischen Versorgung bei der Organisation des Alltags, begleitet bei Einkäufen und Behördengängen und ist täglich für Fragen and Unterstützung da.

Wichtiger Unterschied zum Pflegeheim: In einer selbstverantworteten Pflege-WG unterliegt die Gemeinschaft nicht der Heimaufsicht. Die Bewohnenden entscheiden selbst über die WG-Regeln, die Dienstleister und den Alltag — vorausgesetzt, sie sind in der Lage, ihre Interessen zu vertreten.

Anbieterverantwortete vs. selbstverantwortete Pflege-WG

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Anbieterverantwortete WG

Ein Betreiber (Pflegedienst, Kommune, Verein) übernimmt die organisatorische und rechtliche Verantwortung. Die Heimaufsicht der Bundeslandes prüft die Einrichtung. Weniger Eigenverantwortung — aber auch geringere Mitsprache bei zentralen Entscheidungen.

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Selbstverantwortete WG

Die Bewohnenden oder ihre Bevollmächtigten regeln alle Belange selbst — Einzug, Regeln, Dienstleister. Höchste Selbstbestimmung, aber auch entsprechende Eigenverantwortung. Keine Heimaufsicht, daher sorgfältige Planung notwendig.

Tipp: Für Menschen mit Demenz gibt es spezialisierte WGs. Beratung bieten lokale Alzheimergesellschaften und Pflegestützpunkte. Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe finden ›

Förderleistungen der Pflegeversicherung für Pflege-WGs

Pflege-WG-Bewohnende haben Anspruch auf alle regulären Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag 131 €/Monat) plus diese WG-spezifischen Zusatzleistungen:

🏠 Wohngruppenzuschlag – monatlich 224 €

Der Wohngruppenzuschlag dient der Finanzierung der Präsenzkraft. Er wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt — auch an Personen mit Pflegegrad 1, die anderweitig keine Sachleistungen erhalten.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 2, höchstens 11 Mitbewohner in der Wohnung
  • Mindestens 3 Bewohner müssen anerkannt pflegebedürftig sein
  • Eine Präsenzkraft ist gemeinschaftlich beauftragt
  • Der Versorgungsumfang darf nicht einer vollstationären Pflege entsprechen
Betrag224 €/Monat
Ab PflegegradPG 1 (ohne andere Voraussetzungen)
Pflegegrad 1Ja, auch ohne Sachleistungen
Antrag beiZuständige Pflegekasse

🔨 Umbaukostenzuschuss – bis 4.180 € pro Person

Für notwendige bauliche Veränderungen können Pflegebedürftige aller Pflegegrade bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme beantragen. In einer WG können bis zu 4 Personen den vollen Zuschuss erhalten — insgesamt also bis zu 16.720 € pro WG.

Bei mehr als 4 Anspruchsberechtigten wird der Gesamtbetrag von 16.720 € anteilig aufgeteilt.

🌎 Anschubfinanzierung (Gründungszuschuss) – bis 2.613 € pro Person

Wer eine neue selbstorganisierte Pflege-WG gründet, kann eine Anschubfinanzierung für Umbaumaßnahmen beantragen. Die Umgestaltung muss auf dauerhafte Verbesserung der altersgerechten bzw. barrierearmen Wohnsituation abzielen (z. B. bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen).

Pro PersonBis 2.613 €
Pro WG max.10.452 €
VoraussetzungMind. 3 pflegebedürftige Gründungsmitglieder
Antragsfrist1 Jahr ab Voraussetzungserfüllung
AuszahlungGegen Kostenbelege, nachträglich
FörderfähigNur Umgestaltung bestehenden Wohnraums

Verträge beim Einzug in eine Pflege-WG

Im Unterschied zum Pflegeheim (ein Heimvertrag) sind beim Einzug in eine Pflege-WG mehrere Verträge notwendig:

VertragMit wemRegelt
MietvertragVermieter / BetreiberWohnraumnutzung, Kosten, Kündigungsfristen
Präsenzkraft-VertragGemeinschaftlich beauftrage PräsenzkraftAufgaben, Arbeitszeiten, Vergütung
PflegevertragAmbulanter Pflegedienst (individuell)Pflegerische Maßnahmen, Abrechnung über Pflegesachleistungen
BehandlungsvertragPflegedienst (bei med. Bedarf)Medikamentengabe, Verbandswechsel, Blutdruckmessung
BetreuungsvertragBetreuungsdienst (optional)Alltagsbegleitung, psychosoziale Betreuung
GemeinschaftsvereinbarungAlle WG-Mitglieder untereinanderHaushaltsregeln, gemeinsame Ausgaben, WG-Kultur

Kosten einer Pflege-WG – Was muss selbst gezahlt werden?

Die Pflegeversicherung deckt die pflegerischen Leistungen über Sachleistungen oder Pflegegeld. Die folgenden Kosten müssen Bewohnende in der Regel selbst tragen:

  • Miete und Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
  • Verpflegung (Lebensmittel, ggf. gemeinsame Haushaltskasse)
  • Präsenzkraft-Anteil (wird durch Wohngruppenzuschlag mitfinanziert)
  • Eigenanteil bei Pflegesachleistungen über dem Versicherungsbetrag
  • Freizeitangebote und Ausflüge

Kosten-Realität 2025: Zwischen Pflege-WG und Pflegeheim besteht mittlerweile oft kein wesentlicher finanzieller Unterschied. Teilweise übersteigen WG-Kosten sogar die Heimkosten — v. a. in teuren Ballungsräumen. Immer den vollständigen Kostenvergleich erstellen lassen! Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen.

Häufige Fragen zur Pflege-WG

Darf ich Pflegedienst und Betreuungsdienst frei wählen?

Ja. Bewohnende einer Pflege-WG haben freie Wahl beim Pflegedienst — auch in anbieterverantworteten WGs. Das ist gesetzlich verankert (§ 2 SGB XI). Sie müssen nicht den Dienst nehmen, den der WG-Betreiber vorschlägt.

Kann ich den Wohngruppenzuschlag auch erhalten, wenn ich Pflegegrad 1 habe und kein Pflegegeld bezieht?

Ja. Der Wohngruppenzuschlag (224 €/Monat) steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu — und zwar unabhängig davon, ob sie Pflegegeld oder Sachleistungen erhalten. Er ist eine eigene Leistungsart.

Gilt die Heimaufsicht in der Pflege-WG?

Das hängt von der WG-Form ab: In einer selbstverantworteten WG ist die Heimaufsicht grundsätzlich nicht zuständig. In einer anbieterverantworteten WG wird die Einrichtung von der Heimaufsicht des Bundeslandes überwacht. Die jeweiligen Landesgesetze regeln dies unterschiedlich.

Können auch Menschen ohne Pflegegrad einziehen?

Technisch ist das möglich — allerdings besteht dann kein Anspruch auf die WG-spezifischen Förderleistungen (Wohngruppenzuschlag, Anschubfinanzierung). Für den Zuschlag müssen mindestens 3 Bewohner pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sein.

Wie finde ich eine passende Pflege-WG?

Über das Bürgeramt, Sozialamt oder die Heimaufsicht der Gemeinde gibt es oft Listen bestehender WGs. Auch Pflegestützpunkte und ambulante Pflegedienste, die WGs bereits betreuen, können VermittlerInnen empfehlen. Für demenzspezialisierte WGs helfen lokale Alzheimergesellschaften weiter.

Testen Sie Ihr Wissen

Testen Sie Ihr Verständnis – eine kompakte Frage zur Pflege-Wohngemeinschaft.

Selbsttest
Wie hoch ist der monatliche Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI?
125 €
214 €
300 €
500 €
Richtig – 214 € monatlich. Bewohner einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft erhalten einen Wohngruppenzuschlag von 214 € monatlich nach § 38a SGB XI. Voraussetzung ist, dass mindestens drei Pflegebedürftige zusammenleben.
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Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung · Fachautor für Pflege-WG – Selbstbestimmt wohnen mit Unterstützung der Pflegekasse. Mein Ziel: Pflegekräften fundiertes, praxistaugliches Wissen für den Berufsalltag an die Hand zu geben.