Notfallmanagement

Sturz in der Pflege – Erstmaßnahmen und Dokumentation

Stürze sind das häufigste unerwünschte Ereignis in Pflegeeinrichtungen. Entscheidend ist nicht nur die Sturzprävention, sondern auch das korrekte Handeln nach einem Sturz – vom Erstassessment bis zur lückenlosen Dokumentation.

~30 %
Heimbewohner stürzen jährlich
Kopf+Hüfte
häufigste Verletzungen
Protokoll
Dokumentation = Pflicht!

Sturz in der Pflege – Definition und Relevanz

Ein Sturz ist nach dem DNQP-Expertenstandard definiert als ein „Ereignis, bei dem eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder einer tieferen Ebene aufkommt“. Darunter fallen auch Gleiten aus dem Stuhl, Herunterrutschen vom Bett und begleitete Abgänge zu Boden.

In stationären Pflegeeinrichtungen stürzen etwa 30 % der Bewohner mindestens einmal jährlich. Die Folgen reichen von Prellungen über Hüftfrakturen bis zu subduralen Hämatomen. Neben den körperlichen Schäden entsteht häufig eine Sturzangst, die zu Immobilität und sozialem Rückzug führt – ein Teufelskreis, der das erneute Sturzrisiko weiter erhöht.

Häufige Fehler nach einem Sturz

Im Umgang mit Sturzereignissen treten wiederholt vermeidbare Fehler auf:

  • Vorschnelles Aufheben – der Bewohner wird sofort hochgezogen, ohne vorher auf Verletzungen zu prüfen (Frakturgefahr!)
  • Keine Schmerzerhebung – die Frage „Haben Sie Schmerzen?“ und eine gezielte Inspektion unterbleiben
  • Fehlende Vitalzeichen-Kontrolle – bei Kopfverletzungen werden Bewusstsein, Pupillen und Blutdruck nicht geprüft
  • Sturzprotokoll nicht ausgefüllt – das Ereignis wird im Pflegebericht erwähnt, aber das formale Sturzprotokoll fehlt
  • Arzt nicht informiert – besonders bei Antikoagulanzien-Patienten müssen auch „harmlose“ Stürze ärztlich abgeklärt werden
  • Wiederholungssturz nicht analysiert – Sturzursache wird nicht ermittelt, Pflegeplanung bleibt unverändert

Praxisbeispiel

📋 Fallbeispiel aus dem Pflegealltag

Herr Ü., 88 Jahre, Pflegegrad 3, wird nachts um 2:15 Uhr von der Nachtwache neben seinem Bett liegend aufgefunden. Er ist wach und orientiert, klagt aber über Schmerzen in der rechten Hüfte. Herr Ü. nimmt Marcumar ein.

Pflegerin Becker handelt nach Protokoll: Sie beruhigt Herrn Ü., prüft Bewusstsein und Vitalzeichen, inspiziert auf sichtbare Verletzungen und testet vorsichtig die Beweglichkeit. Da eine Hüftfraktur nicht ausgeschlossen werden kann, wird Herr Ü. nicht bewegt. Er wird zugedeckt, der diensthabende Arzt sofort informiert. Der Rettungsdienst bringt ihn zum Röntgen – Diagnose: Schenkelhalsfraktur rechts.

→ Durch das Nicht-Bewegen wurde eine Dislokation der Fraktur verhindert. Das Sturzprotokoll wurde sofort ausgefüllt: Uhrzeit, Fundort, Bewusstseinslage, Medikation, Verletzungsmuster, eingeleitete Maßnahmen.

Erstmaßnahmen nach einem Sturz – Schritt für Schritt

Das folgende Vorgehen orientiert sich am DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe und den DGUV-Empfehlungen:

1
Ruhe bewahren – Situation erfassen

Eigenschutz beachten (Stolperfalle?). Bewohner beruhigen und ansprechen. Bewusstseinslage prüfen: Ist der Bewohner orientiert, benommen, bewusstlos?

2
Kurzassessment vor Ort

Nicht sofort aufheben! Schmerzerhebung: Wo tut es weh? Inspektion: sichtbare Verletzungen, Schwellungen, Fehlstellungen, Blutungen? Kopf, Hüfte und Handgelenke besonders beachten.

3
Bei V.a. Fraktur oder Kopfverletzung: nicht bewegen

Bewohner zudecken (Wärmeerhalt), bequem lagern. Bei Kopfverletzung: Pupillen, Bewusstsein, Übelkeit prüfen. Besonders bei Antikoagulanzien-Patienten (Marcumar, NOAK) besteht erhöhte Blutungsgefahr.

4
Vitalzeichen messen

Blutdruck, Puls, ggf. Blutzucker (Hypoglykämie als Sturzursache?). Bei Bewusstlosigkeit → stabile Seitenlage + 112.

5
Arzt informieren

Jeder Sturz muss dem behandelnden Arzt gemeldet werden – auch bei fehlenden äußeren Verletzungen. Der Arzt entscheidet über bildgebende Diagnostik.

6
Sturzprotokoll und Pflegebericht

Sofortige Dokumentation: Datum/Uhrzeit, Fundort, Bewusstseinslage, Verletzungen, Medikation, Sturzursache (falls erkennbar), eingeleitete Maßnahmen. Pflegeplanung aktualisieren.

Was gehört ins Sturzprotokoll?

Dokumentationspunkt Beispielinhalt
Datum / Uhrzeit 15.03.2026, 02:15 Uhr
Ort des Sturzes Bewohnerzimmer, neben dem Bett (rechte Seite)
Sturzhergang Bewohner wollte selbstständig zur Toilette, ist beim Aufstehen gestolpert
Bewusstseinslage Wach, orientiert, keine Amnesie
Verletzungen Schmerzen re. Hüfte, Bewegungseinschr., keine offene Wunde
Medikation Marcumar, Ramipril, Bisoprolol, Risperidon
Maßnahmen Nicht bewegt, zugedeckt, Arzt informiert, RTW gerufen

7 Merkpunkte für die Praxis

  • Niemals vorschnell aufheben – erst Assessment, dann Mobilisation oder Rückenlagerung
  • Immer nach Schmerzen fragen und Hüfte, Kopf, Handgelenke inspizieren
  • Bei Antikoagulanzien-Patienten muss jeder Sturz ärztlich abgeklärt werden (subdurales Hämatom!)
  • Sturzprotokoll sofort ausfüllen – es ist ein rechtlich relevantes Dokument
  • Sturzursache analysieren: Medikamente, Umgebung, Schuhwerk, Beleuchtung, Nykturie
  • Pflegeplanung aktualisieren: Sturzrisiko neu bewerten, Maßnahmen anpassen (Sensor, Licht, Hilfsmittel)
  • Angehörige informieren – transparent, sachlich, dokumentiert

Merksatz: Nach dem Sturz gilt: Nicht bewegen, nicht aufheben – erst befunden! Jeder Sturz wird dokumentiert, jeder Sturz wird ärztlich gemeldet, jeder Sturz wird analysiert.

Häufig gestellte Fragen

Muss jeder Sturz dem Arzt gemeldet werden – auch ohne sichtbare Verletzung?

Ja. Innere Verletzungen (z. B. subdurales Hämatom, Rippenfraktur) sind äußerlich nicht erkennbar. Besonders bei Patienten mit Antikoagulanzien oder hohem Alter muss jeder Sturz ärztlich bewertet werden.

Darf ich einen gestürzten Bewohner alleine aufheben?

Nur wenn keine Verletzung vorliegt und der Bewohner aktiv mithelfen kann. Ansonsten: Hilfe holen! Bei Verdacht auf Fraktur oder Kopfverletzung den Bewohner nicht bewegen und den Rettungsdienst rufen.

Was ist der Unterschied zwischen Sturzprotokoll und Pflegebericht?

Das Sturzprotokoll ist ein standardisiertes Formular mit definierten Feldern (Datum, Hergang, Verletzungen, Maßnahmen). Es dient der systematischen Analyse und ist Bestandteil der Qualitätssicherung. Der Pflegebericht ergänzt das Protokoll um den narrativen Verlauf und die Beobachtungen der Folgestunden/-tage.

Welche Medikamente erhöhen das Sturzrisiko?

Besonders relevant: Sedativa/Hypnotika (Benzodiazepine), Neuroleptika, Antihypertensiva (orthostatische Hypotonie), Opioide, Diuretika (Harnwegsdrang, Elektrolytstörungen) und Antidepressiva. Eine Medikamentenanalyse gehört zur Sturzursachen-Ermittlung.

Wie kann Sturzangst nach einem Sturz reduziert werden?

Durch frühzeitige Mobilisation (nicht Bettruhe!), Gleichgewichtstraining, Anpassung der Hilfsmittel (Rollator, Hüftprotektor) und emotionale Unterstützung. Ein individueller Bewegungsplan und die Einbindung der Physiotherapie sind zentral.

Quellen und weiterführende Literatur

🔬 Selbsttest
Eine Bewohnerin wird nachts neben dem Bett auf dem Boden liegend gefunden. Sie klagt über Hüftschmerzen und nimmt Marcumar ein. Was ist Ihre erste Maßnahme?
A) Die Bewohnerin sofort aufheben und ins Bett legen
B) Nicht bewegen, zudecken, Arzt und ggf. Rettungsdienst informieren
C) Ein Schmerzmittel verabreichen und bis morgen abwarten
D) Die Bewohnerin bitten, selbst aufzustehen
Antwort anzeigen

Richtig: B) – Bei Hüftschmerzen nach Sturz besteht Frakturverdacht. Besonders unter Antikoagulation darf die Bewohnerin nicht bewegt werden. Zudecken, Bewusstsein und Vitalzeichen prüfen, Arzt sofort informieren. Aufheben (A) könnte eine Fraktur verschlimmern.

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Tim Reinhold Dozent für Pflegeweiterbildung · Fachautor im Wissenszentrum Pflege

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