Sturz in der Pflege – Erstmaßnahmen und Dokumentation
Stürze sind das häufigste unerwünschte Ereignis in Pflegeeinrichtungen. Entscheidend ist nicht nur die Sturzprävention, sondern auch das korrekte Handeln nach einem Sturz – vom Erstassessment bis zur lückenlosen Dokumentation.
Sturz in der Pflege – Definition und Relevanz
Ein Sturz ist nach dem DNQP-Expertenstandard definiert als ein „Ereignis, bei dem eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder einer tieferen Ebene aufkommt“. Darunter fallen auch Gleiten aus dem Stuhl, Herunterrutschen vom Bett und begleitete Abgänge zu Boden.
In stationären Pflegeeinrichtungen stürzen etwa 30 % der Bewohner mindestens einmal jährlich. Die Folgen reichen von Prellungen über Hüftfrakturen bis zu subduralen Hämatomen. Neben den körperlichen Schäden entsteht häufig eine Sturzangst, die zu Immobilität und sozialem Rückzug führt – ein Teufelskreis, der das erneute Sturzrisiko weiter erhöht.
Häufige Fehler nach einem Sturz
Im Umgang mit Sturzereignissen treten wiederholt vermeidbare Fehler auf:
- Vorschnelles Aufheben – der Bewohner wird sofort hochgezogen, ohne vorher auf Verletzungen zu prüfen (Frakturgefahr!)
- Keine Schmerzerhebung – die Frage „Haben Sie Schmerzen?“ und eine gezielte Inspektion unterbleiben
- Fehlende Vitalzeichen-Kontrolle – bei Kopfverletzungen werden Bewusstsein, Pupillen und Blutdruck nicht geprüft
- Sturzprotokoll nicht ausgefüllt – das Ereignis wird im Pflegebericht erwähnt, aber das formale Sturzprotokoll fehlt
- Arzt nicht informiert – besonders bei Antikoagulanzien-Patienten müssen auch „harmlose“ Stürze ärztlich abgeklärt werden
- Wiederholungssturz nicht analysiert – Sturzursache wird nicht ermittelt, Pflegeplanung bleibt unverändert
Praxisbeispiel
Herr Ü., 88 Jahre, Pflegegrad 3, wird nachts um 2:15 Uhr von der Nachtwache neben seinem Bett liegend aufgefunden. Er ist wach und orientiert, klagt aber über Schmerzen in der rechten Hüfte. Herr Ü. nimmt Marcumar ein.
Pflegerin Becker handelt nach Protokoll: Sie beruhigt Herrn Ü., prüft Bewusstsein und Vitalzeichen, inspiziert auf sichtbare Verletzungen und testet vorsichtig die Beweglichkeit. Da eine Hüftfraktur nicht ausgeschlossen werden kann, wird Herr Ü. nicht bewegt. Er wird zugedeckt, der diensthabende Arzt sofort informiert. Der Rettungsdienst bringt ihn zum Röntgen – Diagnose: Schenkelhalsfraktur rechts.
→ Durch das Nicht-Bewegen wurde eine Dislokation der Fraktur verhindert. Das Sturzprotokoll wurde sofort ausgefüllt: Uhrzeit, Fundort, Bewusstseinslage, Medikation, Verletzungsmuster, eingeleitete Maßnahmen.
Erstmaßnahmen nach einem Sturz – Schritt für Schritt
Das folgende Vorgehen orientiert sich am DNQP-Expertenstandard Sturzprophylaxe und den DGUV-Empfehlungen:
Eigenschutz beachten (Stolperfalle?). Bewohner beruhigen und ansprechen. Bewusstseinslage prüfen: Ist der Bewohner orientiert, benommen, bewusstlos?
Nicht sofort aufheben! Schmerzerhebung: Wo tut es weh? Inspektion: sichtbare Verletzungen, Schwellungen, Fehlstellungen, Blutungen? Kopf, Hüfte und Handgelenke besonders beachten.
Bewohner zudecken (Wärmeerhalt), bequem lagern. Bei Kopfverletzung: Pupillen, Bewusstsein, Übelkeit prüfen. Besonders bei Antikoagulanzien-Patienten (Marcumar, NOAK) besteht erhöhte Blutungsgefahr.
Blutdruck, Puls, ggf. Blutzucker (Hypoglykämie als Sturzursache?). Bei Bewusstlosigkeit → stabile Seitenlage + 112.
Jeder Sturz muss dem behandelnden Arzt gemeldet werden – auch bei fehlenden äußeren Verletzungen. Der Arzt entscheidet über bildgebende Diagnostik.
Sofortige Dokumentation: Datum/Uhrzeit, Fundort, Bewusstseinslage, Verletzungen, Medikation, Sturzursache (falls erkennbar), eingeleitete Maßnahmen. Pflegeplanung aktualisieren.
Was gehört ins Sturzprotokoll?
| Dokumentationspunkt | Beispielinhalt |
|---|---|
| Datum / Uhrzeit | 15.03.2026, 02:15 Uhr |
| Ort des Sturzes | Bewohnerzimmer, neben dem Bett (rechte Seite) |
| Sturzhergang | Bewohner wollte selbstständig zur Toilette, ist beim Aufstehen gestolpert |
| Bewusstseinslage | Wach, orientiert, keine Amnesie |
| Verletzungen | Schmerzen re. Hüfte, Bewegungseinschr., keine offene Wunde |
| Medikation | Marcumar, Ramipril, Bisoprolol, Risperidon |
| Maßnahmen | Nicht bewegt, zugedeckt, Arzt informiert, RTW gerufen |
7 Merkpunkte für die Praxis
- Niemals vorschnell aufheben – erst Assessment, dann Mobilisation oder Rückenlagerung
- Immer nach Schmerzen fragen und Hüfte, Kopf, Handgelenke inspizieren
- Bei Antikoagulanzien-Patienten muss jeder Sturz ärztlich abgeklärt werden (subdurales Hämatom!)
- Sturzprotokoll sofort ausfüllen – es ist ein rechtlich relevantes Dokument
- Sturzursache analysieren: Medikamente, Umgebung, Schuhwerk, Beleuchtung, Nykturie
- Pflegeplanung aktualisieren: Sturzrisiko neu bewerten, Maßnahmen anpassen (Sensor, Licht, Hilfsmittel)
- Angehörige informieren – transparent, sachlich, dokumentiert
Merksatz: Nach dem Sturz gilt: Nicht bewegen, nicht aufheben – erst befunden! Jeder Sturz wird dokumentiert, jeder Sturz wird ärztlich gemeldet, jeder Sturz wird analysiert.
Häufig gestellte Fragen
Muss jeder Sturz dem Arzt gemeldet werden – auch ohne sichtbare Verletzung?
Ja. Innere Verletzungen (z. B. subdurales Hämatom, Rippenfraktur) sind äußerlich nicht erkennbar. Besonders bei Patienten mit Antikoagulanzien oder hohem Alter muss jeder Sturz ärztlich bewertet werden.
Darf ich einen gestürzten Bewohner alleine aufheben?
Nur wenn keine Verletzung vorliegt und der Bewohner aktiv mithelfen kann. Ansonsten: Hilfe holen! Bei Verdacht auf Fraktur oder Kopfverletzung den Bewohner nicht bewegen und den Rettungsdienst rufen.
Was ist der Unterschied zwischen Sturzprotokoll und Pflegebericht?
Das Sturzprotokoll ist ein standardisiertes Formular mit definierten Feldern (Datum, Hergang, Verletzungen, Maßnahmen). Es dient der systematischen Analyse und ist Bestandteil der Qualitätssicherung. Der Pflegebericht ergänzt das Protokoll um den narrativen Verlauf und die Beobachtungen der Folgestunden/-tage.
Welche Medikamente erhöhen das Sturzrisiko?
Besonders relevant: Sedativa/Hypnotika (Benzodiazepine), Neuroleptika, Antihypertensiva (orthostatische Hypotonie), Opioide, Diuretika (Harnwegsdrang, Elektrolytstörungen) und Antidepressiva. Eine Medikamentenanalyse gehört zur Sturzursachen-Ermittlung.
Wie kann Sturzangst nach einem Sturz reduziert werden?
Durch frühzeitige Mobilisation (nicht Bettruhe!), Gleichgewichtstraining, Anpassung der Hilfsmittel (Rollator, Hüftprotektor) und emotionale Unterstützung. Ein individueller Bewegungsplan und die Einbindung der Physiotherapie sind zentral.
Quellen und weiterführende Literatur
- DNQP – Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, aktuelle Fassung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Sturzprävention und Erste Hilfe in Pflegeeinrichtungen
- Statistisches Bundesamt (Destatis) – Pflegestatistik Deutschland, aktuelle Fassung
- gesetze-im-internet.de – § 113 SGB XI: Maßstäbe und Grundsätze der Qualität
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Richtig: B) – Bei Hüftschmerzen nach Sturz besteht Frakturverdacht. Besonders unter Antikoagulation darf die Bewohnerin nicht bewegt werden. Zudecken, Bewusstsein und Vitalzeichen prüfen, Arzt sofort informieren. Aufheben (A) könnte eine Fraktur verschlimmern.
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