Stationäre Pflege

Qualität im Pflegeheim – Prüfung, Kosten und Leistungszuschlag der Pflegekasse

Wie wird die Qualität in Pflegeheimen wirklich geprüft? Welche Kosten kommen auf Bewohnende zu — und welche Zuschüsse zahlt die Pflegekasse? Hier finden Sie alle relevanten Fakten zu Heimprüfung, Eigenanteil-Zuschüssen und Suchportalen für gute Pflegeheime.

§ 114
SGB XI – Prüfpflicht des MD
75 %
Zuschlag auf EEE ab Jahr 4
2.096 €
PV-Zuschuss max. / Monat (PG 5)
seit 2019
Neues Prüfsystem vollstationär

Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) prüft Pflegeeinrichtungen regelmäßig im Auftrag der Pflegekassen — unangekündigt und einrichtungsübergreifend. Rechtsgrundlage: § 114 SGB XI.

  • Vollstationäre Pflege: Neues Prüfsystem seit 01.11.2019 — mehr Prozess- und Ergebnisqualität, weniger Bürokratie
  • Tagespflege: Neues Prüfsystem seit 01.01.2022
  • Prüfergebnisse werden veröffentlicht — öffentlich einsehbar auf Portalen und bei den Pflegekassen

Das Prüfsystem bewertet vier Qualitätsbereiche: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstständigkeit ⮉ Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung ⮉ Kognition und Kommunikation ⮉ Lebensqualität und soziale Beziehungen.

Prüfergebnisse online abrufen: Heimverzeichnis.deAOK PflegeBKK PflegeFinderVDEK Pflegelotse

Kosten im Pflegeheim – vier Kostenblöcke

Das Heimentgelt setzt sich aus vier gesetzlich definierten Kostenblöcken zusammen:

KostenblockBeschreibungWer zahlt?
Pflege & Betreuung (EEE) Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil — gleich für alle Pflegegrade (PG 2–5) innerhalb einer Einrichtung Bewohnende (+ Zuschuss Pflegekasse)
Unterkunft & Verpflegung Hotelkosten: Zimmer, Essen, Reinigung Vollständig selbst zu zahlen
Investitionskosten Abschreibungen für Gebäude, Einrichtung Vollständig selbst zu zahlen
Ausbildungskosten Beitrag zur Pflegeausbildung Vollständig selbst zu zahlen

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Anders als früher zahlen PG-2- bis PG-5-Bewohnende in einer Einrichtung denselben Pflegeselbstanteil ("EEE"). Je qualifizierter eine Einrichtung ist, desto höher kann dieser sein. Der EEE variiert je nach Bundesland und Einrichtung stark — von unter 500 € bis über 1.500 € pro Monat allein für Pflege.

Leistungszuschlag der Pflegekasse – weniger Eigenanteil je länger man wohnt

Seit 2022 zahlt die Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag auf den EEE — automatisch, ohne Antrag. Je länger eine Person im Pflegeheim lebt, desto größer wird der Zuschlag:

1. Jahr
15 %
auf den EEE
2. Jahr
30 %
auf den EEE
3. Jahr
50 %
auf den EEE
Ab Jahr 4
75 %
auf den EEE

Zusätzlich leistet die Pflegeversicherung die pauschalen monatlichen Pflegeversicherungsleistungen für vollstationäre Pflege (PG 2–5):

PflegegradPV-Zuschuss vollstationär / Monat
Pflegegrad 1131 € (als Entlastungsbeitrag)
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

Diese Beträge werden direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung überwiesen. Der Zuschuss gilt als erbracht und reduziert den Eigenanteil des Bewohnenden.

Wenn das Einkommen nicht reicht – Unterstützung vom Sozialamt

Wer die Heimkosten trotz Pflegeversicherungsleistungen nicht tragen kann, kann Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragen (§§ 61 ff. SGB XII). Das Sozialamt prüft Einkommens- und Vermögensverhältnisse und tritt subsidiär ein.

Eingliederungshilfe in Pflegeheimen

Menschen mit Behinderung in einem Pflegeheim können zusätzlich Eingliederungshilfe (SGB IX) erhalten — diese setzt grundsätzlich vor der Hilfe zur Pflege an. Der Eigenanteil liegt bei 15 % des Gesamtheimentgelts, maximal 278 €/Monat (für PG 2–5).

Abwesenheitsregelung: Ab dem 4. Abwesenheitstag (z. B. Krankenhaus, Urlaub) reduziert sich das Heimentgelt. Bei Auszug oder Tod endet die Zahlungspflicht sofort — kein Entgelt ab dem folgenden Tag. Beachten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist: bis zum 3. Werktag zum Ende des Monats.

Gesundheitsförderung im Heim

Pflegeheime führen seit 2017 Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Bewohnende und Mitarbeitende durch — finanziert durch die Pflegekassen. Bewohnende müssen nichts beantragen: Die Förderung kommt automatisch.

Häufige Fragen zur Qualität im Pflegeheim

Wie kann ich die Qualität eines Pflegeheims vor dem Einzug prüfen?

Nutzen Sie Suchportale (Heimverzeichnis.de, AOK PflegeNavigator, VDEK Pflegelotse) für öffentliche Prüfergebnisse. Beachten Sie die Datum des letzten Prüfberichts. Machen Sie unangekündigte Besichtigungen zu verschiedenen Zeiten (auch abends). Sprechen Sie mit Bewohnenden und Angehörigen — nicht nur mit der Einrichtungsleitung.

Wann habe ich Anspruch auf den vollen Leistungszuschlag von 75 %?

Ab dem Beginn des 4. Jahres des ununterbrochenen Aufenthalts in der Einrichtung. Kein Antrag notwendig — die Pflegekasse wird von der Einrichtung informiert. Bei Umzug in ein anderes Heim beginnen die Fristen von vorne. Der Zuschlag kann jedoch nur für Pflegegrade 2–5 (nicht PG 1) angerechnet werden.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Das Sozialamt (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) tritt ein, wenn das Einkommen und Vermögen des Bewohnenden nicht ausreicht. Unterhaltspflichtige Angehörige können nur herangezogen werden, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (seit 2020, § 94 SGB XII). Hilfe zur Pflege ›

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Einzelzimmer?

Es gibt keinen bundesgesetzlichen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Viele Bundesländer schreiben in ihren Pflegeheimgesetzen jedoch einen hohen Einzelzimmeranteil vor. Bei Neuzulassung seit den 1990er Jahren gilt in den meisten Bundesländern: nahezu 100 % Einzelzimmer. Fordern Sie diese im Heimvertrag als verbindliche Leistung an.

Testen Sie Ihr Wissen

Abschließend ein kurzer Wissenscheck zur Qualität in Pflegeheimen.

Selbsttest

Was steht seit 2019 im Mittelpunkt der Qualitätsprüfung stationärer Pflegeeinrichtungen durch den MD?

Ausschließlich die Personalquote
Nur die Zufriedenheit der Angehörigen
Die Ergebnisqualität der pflegerischen Versorgung
Ausschließlich die Hygiene
Auflösung: Seit der Einführung des neuen Qualitätssystems (QPR 2019) steht die Ergebnisqualität im Mittelpunkt. Der MD bewertet anhand von Qualitätsindikatoren, wie gut die tatsächliche Versorgung der Bewohner gelingt – z. B. hinsichtlich Dekubitus, Sturzfolgen und Erhalt der Mobilität.
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Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung · Fachautor für Qualität in der stationären Pflege. Mein Ziel: Pflegekräften fundiertes, praxistaugliches Wissen für den Berufsalltag an die Hand zu geben.