Pflegekammer – Selbstverwaltung der Pflege in Deutschland
Was ist eine Pflegekammer, welche Bundesländer haben eine, und was bedeutet sie für Pflegefachpersonen? Ein Überblick über Aufgaben, Chancen und Kontroversen.
Was ist eine Pflegekammer?
Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – vergleichbar mit der Ärztekammer, der Apothekerkammer oder der Rechtsanwaltskammer. Sie vertritt die beruflichen Interessen der Pflegefachpersonen gegenüber Politik, Gesellschaft und Arbeitgebern und regelt berufsrechtliche Angelegenheiten in Selbstverwaltung.
Im Gegensatz zu Gewerkschaften (freiwillig, tariffokussiert) oder Berufsverbänden (freiwillig, interessenpolitisch) ist die Pflegekammer eine gesetzliche Vertretung mit hoheitlichen Aufgaben. Alle Pflegefachpersonen eines Bundeslandes sind Pflichtmitglieder.
Merksatz: Gewerkschaft = Tarif & Arbeitnehmerrechte (freiwillig). Berufsverband = Berufspolitik (freiwillig). Pflegekammer = berufsrechtliche Selbstverwaltung (Pflichtmitgliedschaft). Alle drei haben unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben.
Aufgaben einer Pflegekammer
Berufsordnung
Erlass und Überwachung einer Berufsordnung mit Berufspflichten, ethischen Grundsätzen und Qualitätsstandards für die pflegerische Berufsausübung.
Fort- und Weiterbildung
Regelung der Fortbildungspflicht, Anerkennung und Registrierung von Weiterbildungsmaßnahmen, Qualitätssicherung der Bildungsangebote.
Politische Interessenvertretung
Anhörungsrecht bei Gesetzgebungsverfahren. Stellungnahmen zu pflegerelevanten Gesetzen. Die Pflege bekommt eine eigene, gesetzlich verankerte Stimme.
Berufsgerichtsbarkeit
Berufsrechtliche Überwachung: Bei Verstößen gegen die Berufsordnung kann die Kammer Maßnahmen ergreifen (Verwarnung bis Berufsverbot).
Beratung der Mitglieder
Beratung in berufsrechtlichen, ethischen und arbeitsrechtlichen Fragen. Schlichtungsstelle bei Konflikten. Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten.
Register
Berufsregister aller Pflegefachpersonen im Bundesland. Erstmals valide Daten über Anzahl, Qualifikation und Tätigkeitsfelder der Pflegenden.
Pflegekammern in den Bundesländern – aktueller Stand
Die Errichtung von Pflegekammern ist Ländersache. Der Stand ist in Deutschland uneinheitlich – einige Länder haben Kammern gegründet, andere haben sich dagegen entschieden, und Schleswig-Holstein hat seine Pflegekammer wieder aufgelöst.
| Bundesland | Status | Anmerkung |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | Aktiv (seit 2016) | Erste Pflegekammer Deutschlands. Pflichtmitgliedschaft für Pflegefachpersonen. |
| Niedersachsen | Aufgelöst (2020) | 2017 gegründet, nach Mitgliederbefragung (70 % dagegen) aufgelöst. Kritik: Beiträge, mangelnder Nutzen. |
| Schleswig-Holstein | Aufgelöst (2021) | Kurze Bestehenszeit. Ähnliche Argumente wie Niedersachsen. |
| Nordrhein-Westfalen | Aktiv (seit 2022) | Größte Pflegekammer Deutschlands. Starke berufspolitische Positionierung. |
| Weitere Länder | In Diskussion / Abgelehnt | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen u. a. führen Diskussionen oder befragen Pflegefachpersonen. |
Hinweis: Die Situation ändert sich laufend. Prüfe den aktuellen Stand für dein Bundesland auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung oder des Deutschen Pflegerats (DPR).
Argumente Pro und Contra Pflegekammer
Argumente dafür
- Eigene, gesetzlich verankerte Stimme der Pflege in der Gesundheitspolitik
- Professionalisierung: Berufsordnung, Fortbildungspflicht, Qualitätsstandards
- Gleichstellung mit Ärzten und Apothekern (eigene Kammer = eigene Vertretung)
- Valide Daten über die Pflegeberufe erstmals möglich
- Berufsrechtlicher Schutz und ethische Orientierung
- Stärkung des Berufsbildes und der Attraktivität des Pflegeberufs
Argumente dagegen
- Pflichtmitgliedschaft und Kammerbeiträge (üblich: ca. 5–10 €/Monat, einkommensabhängig)
- Befürchtung: Weitere Bürokratie ohne spürbaren Nutzen
- Kammer verbessert nicht direkt Arbeitsbedingungen oder Gehälter (das ist Gewerkschaftsaufgabe)
- Negative Erfahrungen aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Fehlende Akzeptanz an der Basis: Viele fühlen sich nicht vertreten
Was bedeutet die Pflegekammer konkret für Pflegefachpersonen?
Alle Pflegefachpersonen (Pflegefachfrau/-mann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger) im jeweiligen Bundesland sind automatisch Mitglied. Registrierung ist Pflicht.
Monatliche Beiträge, gestaffelt nach Einkommen. Übliche Bandbreite: 2,50–12 €/Monat je nach Kammer und Einkommen. Teilzeitkräfte zahlen weniger.
Die von der Kammer erlassene Berufsordnung ist verbindlich. Sie regelt Berufspflichten, Sorgfaltspflichten, Schweigepflicht, Dokumentation und ethische Grundsätze.
Regelmäßige Fortbildung wird verpflichtend (üblich: feste Stundenzahl pro Jahr). Die Kammer erkennt Fortbildungen an und überprüft die Nachweise.
Alle Mitglieder haben Wahlrecht: Wahl der Kammerversammlung („Pflegeparlament“). Aktives und passives Wahlrecht. Mitgestaltung der Berufspolitik von innen.
Bundespflegekammer – Dachverband
Neben den Landespflegekammern gibt es Bestrebungen, eine Bundespflegekammer als Dachorganisation zu gründen – analog zur Bundesärztekammer. Der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben hierzu unterschiedliche Positionen. Eine Bundespflegekammer könnte die Interessen der Pflege auf Bundesebene bündeln, einheitliche Standards setzen und ein bundesweites Berufsregister führen.
Tipp – Deutscher Pflegerat (DPR): Der DPR ist der Dachverband der Pflegeberufsverbände und setzt sich für eine bundeseinheitliche Kammerstruktur ein. Er gilt als wichtigste pflegepolitische Stimme auf Bundesebene. deutscher-pflegerat.de
Internationale Vorbilder
In vielen Ländern ist die berufsrechtliche Selbstverwaltung der Pflege längst etabliert. Ein Blick über die Grenzen zeigt, wie andere Staaten die Qualitätssicherung und Interessenvertretung organisieren:
- Großbritannien (NMC): Das Nursing and Midwifery Council registriert über 730.000 Pflegefachpersonen und stellt verbindliche Standards für Ausbildung, Praxis und Ethik auf. Ohne NMC-Registrierung darf niemand als Pflegefachkraft arbeiten.
- Österreich (GuKG): Seit 2018 führt die Gesundheit Österreich GmbH das Gesundheitsberuferegister. Ähnlich wie eine Kammer schafft es Transparenz über Qualifikationen und ermöglicht eine Berufsausübungsbewilligung.
- Schweiz (SBK): Der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner vertritt rund 30.000 Mitglieder und nimmt kammernahe Funktionen wahr, obwohl formal keine Kammer existiert.
- USA (State Boards): Jeder US-Bundesstaat hat ein Board of Nursing mit Licensure-Pflicht. Ohne gültige Lizenz ist die Berufsausübung illegal. Die Lizenz muss regelmäßig erneuert werden, wobei Fortbildungsnachweise Pflicht sind.
Die internationalen Erfahrungen zeigen: Berufsrechtliche Regulierung stärkt die Patientensicherheit und die Anerkennung des Pflegeberufs. In Deutschland fehlt bislang ein einheitliches Berufsregister – Pflegekammern könnten diese Lücke schließen.
Fortbildungspflicht im Detail
Eine der wichtigsten Neuerungen durch Pflegekammern ist die verbindliche Fortbildungspflicht. In Rheinland-Pfalz müssen Pflegefachpersonen beispielsweise mindestens 24 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Jahren nachweisen. In Nordrhein-Westfalen gelten ähnliche Regelungen. Die Kammer akkreditiert die Fortbildungsangebote und führt ein Punkteregister (ähnlich den CME-Punkten der Ärztekammern).
Bei Nicht-Erfüllung drohen Sanktionen: von einer Nachfristsetzung über Rügen bis hin zu berufsrechtlichen Verfahren. In der Praxis setzen die Kammern jedoch vor allem auf Beratung und Erinnerung, bevor formelle Maßnahmen ergriffen werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Pflegefachkräften ausreichend Fortbildungszeit zu ermöglichen.
Häufige Fragen zur Pflegekammer
Muss ich Mitglied in der Pflegekammer werden?
Ja, wenn in deinem Bundesland eine Pflegekammer existiert und du als Pflegefachperson tätig bist. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend – du kannst nicht austreten. Pflegehelfer und Pflegeassistenten sind in der Regel nicht mitgliedspflichtig.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Beiträge sind einkommensabhängig und werden von der jeweiligen Kammerversammlung festgelegt. Typisch: ca. 0,2–0,4 % des Bruttoeinkommens. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 € sind das etwa 6–12 €/Monat. Teilzeit und Elternzeit werden berücksichtigt.
Ersetzt die Pflegekammer die Gewerkschaft?
Nein. Kammer und Gewerkschaft haben unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich. Die Gewerkschaft (ver.di, DBfK etc.) verhandelt Tarife und vertritt Arbeitnehmerrechte. Die Kammer regelt berufsrechtliche Fragen und vertritt den Berufsstand als Ganzes. Beides ist wichtig.
Warum wurde die Pflegekammer in Niedersachsen aufgelöst?
Nach einer Befragung der Mitglieder stimmten rund 70 % gegen den Fortbestand. Kritikpunkte: zu hohe Beiträge, mangelnde Kommunikation, zu wenig spürbarer Nutzen, Vertrauensverlust. Die Erfahrung zeigt, dass die Akzeptanz an der Basis entscheidend ist – eine Pflegekammer braucht aktive Beteiligung und Transparenz.
Sind Pflegehelfer und Pflegeassistenten auch Pflichtmitglieder?
In der Regel nicht. Die Pflichtmitgliedschaft betrifft Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung (Pflegefachfrau/-mann, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger). Pflegehelfer und -assistenten mit einjähriger Ausbildung können in manchen Kammern freiwilliges Mitglied werden, sind aber nicht pflichtregistriert.
Was passiert, wenn ich mich nicht bei der Kammer registriere?
Die Registrierung ist gesetzliche Pflicht. Bei Nicht-Registrierung kann die Kammer über den Arbeitgeber oder das Melderegister auf dich zukommen. Im äußersten Fall drohen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Die meisten Kammern setzen jedoch zunächst auf Information und persönliche Ansprache.
Könnte eine Pflegekammer die Heilkundeübertragung ermöglichen?
Ja, das ist eines der langfristigen Ziele. Mit einer Kammer als berufsrechtlicher Instanz könnten erweiterte Kompetenzen – etwa eigenständige Verordnung von Pflegehilfsmitteln oder Community Health Nursing – rechtssicher geregelt werden. Ohne Kammerstruktur fehlt die institutionelle Grundlage für eine solche Kompetenzübertragung.
Quellen & weiterführende Informationen
- Deutscher Pflegerat (DPR): deutscher-pflegerat.de
- Pflegekammer Rheinland-Pfalz: pflegekammer-rlp.de
- Pflegekammer Nordrhein-Westfalen: pflegekammer-nrw.de
- Pflegeberufegesetz (PflBG): gesetze-im-internet.de/pflbg
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): dbfk.de
- NMC – Nursing and Midwifery Council (UK): nmc.org.uk
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter und Pflegedienstleitung. Gründer von Weiterbildungen Reinhold (Hattingen) seit 2020. Über 1.500 Unterrichtseinheiten Fachqualifizierung in Behandlungspflege, Palliativ Care und Beatmungspflege. Mehr zur Person ›
Pflege professionalisieren
Weiterbildung ist der Schlüssel zur Professionalisierung des Pflegeberufs.