Pflege nach Bundesland – Der große Überblick 2026
Pflege ist Bundessache – und doch regelt jedes der 16 Bundesländer eigene Heimgesetze, Förderprogramme und Qualitätsstandards. Der Wohnort entscheidet über Eigenanteile, zusätzliche Landesleistungen und den Zugang zu Beratung. Dieser Ratgeber gibt Ihnen den vollständigen Überblick.
Warum Pflege in Deutschland von Bundesland zu Bundesland anders funktioniert
Die Grundzüge der Pflegeversicherung sind über das SGB XI bundeseinheitlich geregelt: Pflegegrade, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und der Entlastungsbetrag gelten in München genauso wie in Rostock. Auch das Pflegeberufegesetz (PflBG) ist Bundesrecht.
Dennoch haben die Länder erhebliche eigene Zuständigkeiten – und genau hier entstehen die großen Unterschiede:
- Landesheimgesetze: Jedes Bundesland hat ein eigenes Wohn- und Teilhabegesetz mit spezifischen Anforderungen an stationäre Einrichtungen
- Personalschlüssel: Fachkraftquoten und Betreuungsverhältnisse werden länderspezifisch festgelegt
- Eigenanteile: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten variieren regional extrem – mehr dazu unter Eigenanteile & Stolpersteine
- Zusätzliche Förderungen: Landespflegegeld, Blindengeld, Wohnraumanpassung und ÖPNV-Vergünstigungen – siehe auch Bundesland-Unterschiede im Detail
- Pflegestützpunkte: Anzahl und Ausstattung der Pflegestützpunkte schwanken massiv zwischen den Ländern
- Investitionskostenförderung: Manche Länder fördern Pflegeeinrichtungen direkt, andere überlassen die Kosten den Bewohnern
Kernaussage: Wer nur die Bundes-Checkliste abarbeitet, lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit Geld liegen. Fragen Sie immer: „Welche Landesleistungen gibt es an meinem Wohnort zusätzlich?“ – der Pflegestützpunkt oder Zuständigkeitslotse hilft bei der Recherche.
Die 16 Landesheimgesetze im Überblick
2006 wurde die Heimgesetzgebung im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen. Seitdem hat jedes Bundesland ein eigenes Wohn- und Teilhabegesetz erlassen. Diese Gesetze regeln, wie stationäre Pflegeeinrichtungen gebaut, betrieben und überwacht werden – und sie beeinflussen direkt die Qualität und die Kosten der Pflege.
| Bundesland | Gesetz | Kurzbezeichnung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz | WTPG |
| Bayern | Pflege- und Wohnqualitätsgesetz | PfleWoqG |
| Berlin | Wohnteilhabegesetz | WTG Berlin |
| Brandenburg | Pflege- und Betreuungswohngesetz | BbgPBWoG |
| Bremen | Wohn- und Betreuungsgesetz | BremWoBeG |
| Hamburg | Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz | HmbWBG |
| Hessen | Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen | HGBP |
| Mecklenburg-Vorpommern | Einrichtungsqualitätsgesetz | EQG M-V |
| Niedersachsen | Gesetz über unterstützende Wohnformen | NuWG |
| Nordrhein-Westfalen | Wohn- und Teilhabegesetz | WTG NRW |
| Rheinland-Pfalz | Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe | LWTG |
| Saarland | Landesheimgesetz | LHeimG SL |
| Sachsen | Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz | SächsBeWoG |
| Sachsen-Anhalt | Wohn- und Teilhabegesetz | WTG LSA |
| Schleswig-Holstein | Selbstbestimmungsstärkungsgesetz | SbStG |
| Thüringen | Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe | ThürWTG |
💡 Praxisrelevanz: Die Landesheimgesetze bestimmen u. a. die Einzelzimmerquote, Fachkraftquoten, Mitbestimmungsrechte der Bewohner, Dokumentationspflichten und die Heimaufsicht. Wenn Sie eine Einrichtung vergleichen, schauen Sie nicht nur auf den Preis – der gesetzliche Rahmen gibt vor, welche Mindeststandards gelten.
Eigenanteile im Pflegeheim – regionale Preisunterschiede
Der Gesamteigenanteil im Pflegeheim setzt sich zusammen aus: Einrichtungseinheitlichem Eigenanteil (EEE), Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Während der pflegebedingte Anteil über die Pflegekasse teilfinanziert wird, tragen die Bewohner den Rest selbst – oder das Sozialamt springt bei Bedürftigkeit ein (Hilfe zur Pflege).
Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Durchschnittliche monatliche Gesamteigenanteile im ersten Jahr (Richtwerte, Quelle: VDEK, Stand 2025):
| Bundesland | Ø Eigenanteil/Monat | Tendenz |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | ca. 2.800–3.200 € | Bundesweit am höchsten |
| Baden-Württemberg | ca. 2.700–3.100 € | Sehr hoch |
| Bayern | ca. 2.400–2.900 € | Überdurchschnittlich |
| Schleswig-Holstein | ca. 2.300–2.700 € | Überdurchschnittlich |
| Hamburg | ca. 2.500–2.900 € | Großstadt-Niveau |
| Berlin | ca. 2.200–2.600 € | Großstadt-Niveau |
| Niedersachsen | ca. 2.100–2.500 € | Durchschnittlich |
| Hessen | ca. 2.200–2.600 € | Durchschnittlich |
| Rheinland-Pfalz | ca. 2.000–2.400 € | Leicht unter Durchschnitt |
| Bremen | ca. 2.100–2.400 € | Durchschnittlich |
| Saarland | ca. 2.000–2.300 € | Leicht unter Durchschnitt |
| Brandenburg | ca. 1.700–2.100 € | Unterdurchschnittlich |
| Mecklenburg-Vorpommern | ca. 1.500–1.900 € | Günstig |
| Sachsen | ca. 1.500–1.800 € | Günstig |
| Sachsen-Anhalt | ca. 1.500–1.800 € | Günstig |
| Thüringen | ca. 1.400–1.700 € | Bundesweit am günstigsten |
⚠️ Achtung: Ab dem 2. Jahr im Heim greift ein gestaffelter Leistungszuschlag der Pflegekasse (§ 43c SGB XI): 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr. Damit sinkt der pflegebedingte Eigenanteil über die Zeit – das Gesamtbild bleibt aber regional sehr unterschiedlich. Details: Eigenanteile & Stolpersteine.
„Vergleichen Sie die Eigenanteile immer über die Pflegekassen-Webportale oder den Medizinischen Dienst – und fordern Sie den Einrichtungsvergleich schriftlich an. So haben Sie eine belastbare Grundlage für die Entscheidung.“
Gut zu wissen: Reicht das Einkommen und Vermögen nicht aus, hilft die Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Mehr zu den benötigten Unterlagen beim Sozialamt.
Westdeutsche Bundesländer – Pflege-Profile
Nordrhein-Westfalen
Mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Bundesland und zugleich eines mit den höchsten Eigenanteilen. Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) schreibt unter anderem eine 80-%-Einzelzimmerquote bei Neubauten vor. NRW verfügt über ein dichtes Netz an Pflegestützpunkten und ein eigenes Kompetenznetz Demenz. Mehr: Weiterbildung Pflege NRW.
- Besonderheit: Landespflegeplan mit Bedarfsplanung – Kommunen steuern den Ausbau von Pflegeplätzen
- Investitionskosten: Nicht landesfinanziert – werden vollständig auf Bewohner umgelegt (Haupttreiber der hohen Eigenanteile)
- Beratung: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI über ca. 130 Pflegestützpunkte
Bayern
Bayern ist das einzige Bundesland mit einem echten Landespflegegeld: 1.000 € jährlich für alle Pflegebedürftigen (PG 2–5) in häuslicher Pflege, einkommensunabhängig. Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) gilt als eines der strengsten im Bundesgebiet. Dazu kommt das höchste Blindengeld (ca. 854 €/Monat).
- Landespflegegeld: 1.000 €/Jahr (Antrag beim ZBFS), nicht auf Sozialleistungen anrechenbar
- Blindengeld: ca. 854 €/Monat – bundesweiter Spitzenwert
- Demenzstrategie: Eigenes Bayerisches Demenzstrategie-Programm mit Förderung ambulanter Wohngruppen
Baden-Württemberg
Wirtschaftlich stark, aber mit den zweithöchsten Eigenanteilen nach NRW. Das WTPG setzt auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Baden-Württemberg fördert ambulante Wohnformen besonders stark und hat gute Pflegestützpunkt-Strukturen.
- Einzelzimmerquote: In Neubauten 100 % vorgeschrieben
- Pflegestützpunkte: Flächendeckend ausgebaut, enge Verzahnung mit Kommunen
- Wohnraumanpassung: Zusätzliche Landesförderung über die L-Bank (neben den bundesweiten Zuschüssen)
Niedersachsen
Das zweitgrößte Flächenland mit einem Schwerpunkt auf ambulanter Versorgung. Das NuWG (Gesetz über unterstützende Wohnformen) wurde 2019 grundlegend novelliert. Niedersachsen hat ein eigenes Landespflegegeld für Menschen mit Behinderung. Mehr: Weiterbildung Pflege Niedersachsen.
- Pflegetelefon: Kostenlose telefonische Beratung durch das Sozialministerium
- Geringe Pflegestützpunkt-Dichte: Im Vergleich zu Rheinland-Pfalz deutlich weniger Anlaufstellen
- Ländlicher Raum: Besondere Herausforderung bei ambulanter Versorgung in dünn besiedelten Gebieten
Hamburg
Als Stadtstaat mit kurzen Wegen gut aufgestellt bei der Beratungsinfrastruktur. Das HmbWBG setzt hohe Standards bei Wohn- und Betreuungsqualität. Die Eigenanteile sind auf Großstadt-Niveau. Mehr: Weiterbildung Pflege Hamburg.
- Pflegestützpunkte: 7 Standorte für rund 1,9 Mio. Einwohner – kurze Wege in der Stadt
- Tagespflege: Gutes Angebot an Tagespflegeplätzen
- Investitionskosten: Hoch durch Großstadtmieten, aber teilweise landesgefördert
Hessen
Hessen hat mit dem HGBP ein umfassendes Betreuungs- und Pflegegesetz. Das Blindengeld liegt bei ca. 630 €/Monat (inkl. Gehörlosengeld ca. 138 €). Eigenanteile sind durchschnittlich, im Rhein-Main-Gebiet aber deutlich höher als in Nordhessen.
Rheinland-Pfalz
Der Bundesland-Champion bei Pflegestützpunkten: Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die höchste Dichte an Beratungsstellen. Das LWTG gilt als fortschrittlich, und das Land bietet ein eigenes Pflegegeld-Programm. Ein vorbildliches Modell für die wohnortnahe Beratung.
- Pflegestützpunkte: Ca. 135 landesweit – höchste Dichte aller Bundesländer
- Demenz-Netzwerke: Regionale Demenz-Förderprogramme mit Kommunalanbindung
Schleswig-Holstein
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) betont die Eigenständigkeit der Bewohner. Schleswig-Holstein gewährt Blindengeld (ca. 536 €/Monat) und Gehörlosengeld (ca. 95 €). Die Eigenanteile liegen über dem Bundesdurchschnitt.
Saarland
Das kleinste Flächenland hat sein Landesheimgesetz beibehalten und steuert die Pflege mit einem kompakten Beratungssystem. Die Eigenanteile liegen leicht unter dem Bundesdurchschnitt.
Bremen
Der kleinste Stadtstaat regelt mit dem BremWoBeG die stationäre Pflege. Bremen hat verhältnismäßig gut ausgebaute Pflegestützpunkte für seine Größe.
Ostdeutsche Bundesländer und Berlin
Die ostdeutschen Bundesländer zeichnen sich durch deutlich niedrigere Eigenanteile aus – bedingt durch geringere Grundstücks- und Baukosten, niedrigere Tariflöhne und teilweise noch vorhandene DDR-Bestandsgebäude mit abgeschriebenen Investitionskosten. Die Qualität der Pflege ist nicht automatisch schlechter – die Kosten sind schlicht regional bedingt.
Berlin
Als Stadtstaat mit besonderer sozialer Struktur hat Berlin ein eigenes Wohnteilhabegesetz. Die Eigenanteile liegen auf Großstadt-Niveau, aber unter dem West-Durchschnitt. Berlin verfügt über ein gut ausgebautes Pflegestützpunktnetz.
Sachsen
Sachsen hat mit dem SächsBeWoG ein modernes Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz. Die Eigenanteile gehören zu den niedrigsten in Deutschland. Blindengeld liegt bei ca. 622 €/Monat – wird allerdings auf Grundsicherung angerechnet.
Thüringen
Bundesweit die günstigsten Eigenanteile. Das ThürWTG regelt die Einrichtungsqualität. Blindengeld: ca. 622 €/Monat (wie Sachsen). Die ambulante Versorgungsdichte im ländlichen Raum ist eine Herausforderung.
Brandenburg
Das BbgPBWoG regelt die Pflege im Land rund um die Hauptstadt. Der Speckgürtel Berlins hat städtische Strukturen, das restliche Land kämpft mit dünner Besiedelung und Fachkräftemangel.
Sachsen-Anhalt
Das WTG LSA gilt seit 2014. Eigenanteile sind günstig, die demografische Herausforderung (hoher Anteil älterer Bevölkerung bei Abwanderung Jüngerer) ist besonders ausgeprägt.
Mecklenburg-Vorpommern
Das EQG M-V (Einrichtungsqualitätsgesetz) ist seit 2010 in Kraft. Günstige Eigenanteile, aber die dünnste Besiedelung aller Bundesländer stellt die ambulante Versorgung vor große logistische Herausforderungen.
📚 Merke: Niedrige Eigenanteile bedeuten nicht schlechte Qualität. Die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (§ 114 SGB XI) gelten bundeseinheitlich – unabhängig vom Standort. Zur Qualitätssicherung im Pflegedienst gibt es eine eigene Fachseite.
Personalschlüssel und Fachkraftquoten – bundeslandabhängig
Obwohl das Pflegeberufegesetz die Ausbildung bundesweit vereinheitlicht hat, variieren die Personalschlüssel (Verhältnis Pflegekraft zu Bewohner) je nach Bundesland erheblich. Die sogenannte Fachkraftquote – also der Mindestanteil an examinierten Pflegefachkräften am Gesamtpersonal – liegt meist bei 50 %, wird aber länderspezifisch ausgestaltet.
Strengere Vorgaben (Beispiele)
- Bayern (PfleWoqG): Differenzierte Fachkraftquote nach Pflegegrad-Mix, 50 % Mindestanteil, zusätzliche Anforderungen bei Demenzbetreuung
- NRW (WTG): Mindestens 50 % Fachkräfte in der stationären Pflege, plus verantwortliche Pflegefachkraft je Wohnbereich
- Baden-Württemberg: Umfassende Dokumentation der Personalbesetzung, hohe Transparenzanforderungen
Flexiblere Regelungen
- Thüringen/Sachsen: 50 % Fachkraftquote als Regelmaß, aber mit Ausnahmen bei nachgewiesenem Fachkräftemangel
- Dünn besiedelte Regionen: Einzelne Länder erlauben temporäre Unterschreitungen bei Stellenbesetzungsproblemen
- Assistenzkräfte: Zunehmend können qualifizierte Pflegehilfskräfte (LG 1/LG 2) Fachkräfte anteilig ersetzen
💡 Für Pflegekräfte: Weiterbildungen wie Behandlungspflege LG 1 & LG 2 oder die Pflegedienstleitung (PDL) werden bundesweit anerkannt – der Abschluss gilt unabhängig vom Bundesland. Übersicht aller Optionen: Weiterbildung Pflege Deutschland.
Pflegestützpunkte – Beratungsdichte nach Bundesland
Pflegestützpunkte bieten kostenlose, unabhängige Beratung nach § 7c SGB XI. In der Theorie haben alle Bürger Anspruch auf wohnortnahe Pflegeberatung – in der Praxis hängt die Erreichbarkeit massiv vom Bundesland ab. Mehr zur Pflegeberatung: Pflegestützpunkt & Beratung.
🏆 Rheinland-Pfalz
Ca. 135 Pflegestützpunkte – bundesweiter Spitzenreiter. Nahezu flächendeckend, kurze Wege, enge Zusammenarbeit mit Kommunen. Vorbildmodell für die wohnortnahe Beratung.
Nordrhein-Westfalen
Ca. 130 Pflegestützpunkte verteilt auf 53 Kreise und kreisfreie Städte. Für die hohe Bevölkerungszahl ausbaufähig, aber in Städten gut erreichbar.
Berlin
36 Pflegestützpunkte für 3,7 Mio. Einwohner – einer der höchste Versorgungsgrade pro Einwohner. Als Stadtstaat besonders gut aufgestellt.
Niedersachsen
Ca. 45 Pflegestützpunkte auf einem großen Flächenland. Im ländlichen Raum sind die Wege zur nächsten Beratungsstelle oft lang. Telefonberatung als Ergänzung.
„Wenn kein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe ist: Die Pflegekasse ist nach § 7a SGB XI zur Beratung verpflichtet – auch telefonisch oder digital. Zusätzlich helfen Sozialverbände wie VdK und SoVD mit bundesweiten Beratungsstrukturen.“
Erster Schritt: Notfallstart – Die ersten 72 Stunden gibt Orientierung, wenn alles schnell gehen muss.
Zusätzliche Landesleistungen – was gibt es über das SGB XI hinaus?
Neben den bundeseinheitlichen Pflegekassenleistungen bieten mehrere Bundesländer eigene Förderprogramme. Eine ausführliche Darstellung aller Landesleistungen finden Sie auf unserer spezialisierten Seite Bundesland-Unterschiede in der Pflege. Hier die wichtigsten auf einen Blick:
| Leistung | Bundesländer | Höhe / Umfang |
|---|---|---|
| Landespflegegeld | Bayern (alle PG), Niedersachsen (Menschen m. Behinderung) | Bayern: 1.000 €/Jahr; Niedersachsen: variabel |
| Blindengeld | Alle 16 Bundesländer (unterschiedliche Höhe) | Ca. 380–854 €/Monat je nach Bundesland |
| Gehörlosengeld | Nur einzelne Länder (NRW, Hessen, Nds., SH) | Ca. 74–138 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | Bundesweit 4.180 € (PK) + zusätzliche Landesförderung in BW, BY, NRW | Variabel, bis zu mehrere Tsd. € zusätzlich |
| Demenz-Programme | Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz u. a. | Förderung ambulanter Wohngruppen, Beratungsnetzwerke |
| ÖPNV-Vergünstigungen | Variabel – hängt vom Schwerbehindertenausweis und Landesregelung ab | Freifahrt bis 50 % Rabatt, Details beim Versorgungsamt |
Tipp: Prüfen Sie auch Leistungen außerhalb der Pflegekasse – z. B. GEZ-Befreiung, ÖPNV-Vergünstigungen oder Kleidergeld & Erstausstattung. Diese Härtefall-Leistungen variieren ebenfalls nach Bundesland.
Pflegeweiterbildung nach Bundesland
Das Pflegeberufegesetz hat die Ausbildung bundesweit vereinheitlicht, aber bei Weiterbildungen gelten weiterhin landesrechtliche Regelungen. Die Anerkennung von Weiterbildungszertifikaten ist grundsätzlich bundesweit möglich, die konkreten Curricula werden aber durch die zuständigen Landesbehörden genehmigt.
📚 Deutschland (Übersicht)
Kompletter Ratgeber zu allen Weiterbildungen: Behandlungspflege, PDL, Pflegeassistent – Voraussetzungen, Kosten, Förderung. Zum Überblick →
🇩🇪 Nordrhein-Westfalen
WTG-konforme Weiterbildungsanforderungen, Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde, Fördermöglichkeiten über Bildungsscheck NRW. Zum NRW-Ratgeber →
🇩🇪 Niedersachsen
Anerkennung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Spezielle Regelungen für PDL und Behandlungspflege. Zum Niedersachsen-Ratgeber →
🇩🇪 Hamburg
Weiterbildung in der Hansestadt: Sozialbehörde als Genehmigungsinstanz, kompakte Angebotsstruktur, gute Erreichbarkeit. Zum Hamburg-Ratgeber →
💡 Gut zu wissen: Unsere Weiterbildungen sind bundesweit anerkannt – egal in welchem Bundesland Sie leben. Die Kurse finden zu 100 % live-online statt, sodass Sie ortsunabhängig teilnehmen können.
Fachkräftemangel – regionale Hotspots
Der Pflegefachkräftemangel betrifft ganz Deutschland, aber die Intensität variiert erheblich nach Region. Laut Destatis Pflegestatistik 2023 sind insbesondere ländliche Regionen in Ostdeutschland und Teilregionen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein betroffen.
Besonders betroffen
- Mecklenburg-Vorpommern: Dünnste Besiedelung, überalterter Personalbestand, lange Fahrtwege für ambulante Dienste
- Brandenburg (außerhalb Berliner Speckgürtel): Fachkräfte wandern in die Hauptstadt ab
- Sachsen-Anhalt: Höchster Altersdurchschnitt aller Bundesländer, starke demografische Schere
- Ländliches Niedersachsen: Große Entfernungen bei dünner Infrastruktur
Vergleichsweise stabil
- Bayern: Wirtschaftliche Stärke ermöglicht bessere Gehälter, Zuzug aus dem Ausland
- Hamburg/Berlin: Stadtstaaten profitieren von Attraktivität für junge Fachkräfte
- Baden-Württemberg: Hohe Wirtschaftskraft, gute Ausbildungsinfrastruktur
- NRW (Städte): Ballungsgebiete wie Köln, Düsseldorf mit stabilem Personalbestand
⚠️ Auswirkung auf Angehörige: In Regionen mit starkem Fachkräftemangel sind Wartezeiten für ambulante Pflegedienste länger, Heimplätze knapper und Pflegeberatung schwerer erreichbar. Planen Sie frühzeitig – unser Leitfaden Pflegeanträge & Zuständigkeit hilft bei der Organisation.
Checkliste: Was Sie in Ihrem Bundesland prüfen sollten
Unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie leben – diese Punkte sollten Sie systematisch klären:
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag – diese gelten überall gleich. Alle Beträge: Leistungen der Pflegekasse.
Landespflegegeld, Blindengeld, Gehörlosengeld, Wohnraumanpassung, ÖPNV-Vergünstigungen. Übersicht: Bundesland-Unterschiede.
Kostenlose Beratung zu allen Fragen – Pflegestützpunkt finden. Alternativ: Pflegekasse anrufen (§ 7a SGB XI).
Bei stationärer Pflege: Eigenanteile mehrerer Einrichtungen vergleichen – sie unterscheiden sich selbst innerhalb eines Bundeslandes erheblich. Hilfe: Eigenanteile & Stolpersteine.
Wenn Einkommen nicht reicht: Hilfe zur Pflege, Sozialamt & Heimkosten. Auch hier gelten länderspezifische Vermögensgrenzen.
MD-Begutachtung mit Pflegegrad-Ablehnung? Widerspruch gegen den Pflegegrad ist Ihr Recht – und lohnt sich in über 50 % der Fälle.
Auflösung anzeigen
Richtige Antwort: C – Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ist bundesweiter Spitzenreiter mit rund 135 Pflegestützpunkten – nahezu flächendeckend. NRW hat zwar absolut mehr Standorte (ca. 130), aber bei fast fünfmal so vielen Einwohnern ist die Dichte deutlich geringer.
Häufige Fragen zu Pflege nach Bundesland
Gelten Pflegegeld und Sachleistungen in jedem Bundesland gleich?
Ja. Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) sind bundesgesetzlich geregelt und gelten überall identisch. Die Beträge für 2026: Leistungsübersicht.
Warum sind die Eigenanteile im Pflegeheim so unterschiedlich?
Der pflegebedingte Eigenanteil (EEE) ist innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade gleich. Aber Unterkunft, Verpflegung und vor allem Investitionskosten werden regional bestimmt. In NRW und Baden-Württemberg treiben hohe Immobilienkosten und fehlende Landesförderung der Investitionskosten die Gesamteigenanteile nach oben. In Ostdeutschland sind Grundstücke und Baukosten deutlich niedriger.
Was ist das bayerische Landespflegegeld und wer bekommt es?
Bayern zahlt 1.000 € jährlich an alle Personen mit Pflegegrad 2–5, die in Bayern wohnen und überwiegend zu Hause gepflegt werden. Es ist einkommensunabhängig und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Antrag beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales).
Kann ich einen Pflegestützpunkt auch in einem anderen Bundesland nutzen?
Grundsätzlich ist der Pflegestützpunkt am Wohnort zuständig. Wenn Sie in einem Grenzgebiet leben, können Sie aber telefonisch oder online Beratung aus jedem Bundesland in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse (§ 7a SGB XI) ist bundesweit zur Beratung verpflichtet – unabhängig vom Wohnort.
Wird meine Pflegeweiterbildung in allen Bundesländern anerkannt?
Grundsätzlich ja. Das Pflegeberufegesetz regelt die Grundausbildung bundeseinheitlich. Weiterbildungszertifikate (z. B. Behandlungspflege, PDL) werden länderübergreifend anerkannt, sofern sie von einer staatlich anerkannten Einrichtung stammen. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland kann im Einzelfall eine Plausibilitätsprüfung durch die Aufsichtsbehörde stattfinden – eine Aberkennung ist aber sehr selten.
Was passiert mit meinen Pflegeleistungen, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe?
Alle SGB-XI-Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen etc.) laufen nahtlos weiter – sie sind personengebunden, nicht ortsgebunden. Landes-spezifische Leistungen (Landespflegegeld, Blindengeld) müssen am neuen Wohnort neu beantragt werden, da sich die Höhe nach dem neuen Bundesland richtet. Wichtig: Den Umzug rechtzeitig der Pflegekasse melden.
In welchen Bundesländern gibt es Blindengeld?
Alle 16 Bundesländer zahlen Blindengeld – aber in sehr unterschiedlicher Höhe (ca. 380–854 €/Monat). Bayern zahlt am meisten, ostdeutsche Länder und Stadtstaaten am wenigsten. Details: Bundesland-Unterschiede.
Weiterführende Themen im Wissenszentrum
Vertiefen Sie Ihr Wissen zu Pflegeleistungen, Sozialrecht und regionalen Besonderheiten.
Passende Weiterbildungen & E-Learning
Erweitern Sie Ihre Fachkompetenz – alle Kurse bundesweit anerkannt, 100 % live-online:
Quellen und weiterführende Informationen
- Destatis – Pflegestatistik (zuletzt 2023, veröffentlicht 2024)
- Bundesministerium für Gesundheit – Themenseite Pflege
- SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (gesetze-im-internet.de)
- Pflegeberufegesetz – PflBG (gesetze-im-internet.de)
- Medizinischer Dienst – Qualitätsprüfungen (§ 114 SGB XI)
- GKV-Spitzenverband – Pflegeleistungen und Pflegestützpunkte
- Qualitätsausschuss Pflege – Geschäftsstelle (§ 113b SGB XI)
- Verband der Ersatzkassen (vdek) – Eigenanteil-Statistiken
- SGB XII – Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, § 61 ff.)
Dozent für Pflegeweiterbildung. Im Wissenszentrum Pflege schreibe ich insbesondere über Pflege nach Bundesland – Der große Überblick 2026 – verständlich und praxisorientiert.