Weiterbildungen Reinhold
Mobilität & Schwerbehinderung

ÖPNV-Vergünstigungen – kostenlos und günstig Bus & Bahn fahren

Menschen mit Schwerbehinderung und Pflegebedürftige können den öffentlichen Nahverkehr deutlich günstiger oder sogar kostenlos nutzen – die meisten wissen nicht, dass sie diesen Anspruch haben oder wie er genau funktioniert. Dieser Leitfaden erklärt, welches Merkzeichen welchen Vorteil bringt, was eine Wertmarke kostet, wann die Freifahrt gilt und wie die Begleitperson-Regelung funktioniert.

0 €
Kostenlose Wertmarke bei Bl oder H
91 €
Jahreswertmarke bei Merkzeichen G
0 €
Begleitperson — Nah- & Fernverkehr
§ 228
SGB IX — Rechtsgrundlage Freifahrt

Rechtsgrundlage – was § 228 SGB IX regelt

Die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für schwerbehinderte Menschen ist in den §§ 228–233 SGB IX geregelt. Das Recht gilt bundesweit — also in allen Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen und Regionalzügen im Nahverkehr (keine Fernzüge wie ICE oder IC). Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen.

Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen zwei Systemen:

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Beförderung mit Wertmarke (Beitragsmarke)

Für Merkzeichen G oder GL: Kauf einer jährlichen Wertmarke (ca. 91 €) oder Halbjahresmarke (ca. 46 €). Die Marke wird in den Schwerbehindertenausweis eingeklebt und ermöglicht ab dann die unentgeltliche Nutzung des gesamten ÖPNV im Bundesgebiet.

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Kostenlose Wertmarke (Merkzeichen Bl oder H)

Für Merkzeichen Bl (blind) oder H (hilflos): Die Wertmarke wird kostenlos ausgegeben (§ 228 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX). Die Wertmarke muss trotzdem beantragt und im Ausweis bzw. Beiblatt vorhanden sein — nur der Betrag entfällt.

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Begleitperson fährt kostenlos mit

Wer Merkzeichen B im Ausweis hat (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson), darf eine Person kostenlos mitnehmen — im Nah- und Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX). Für die Begleitperson ist keine Wertmarke erforderlich.

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Was als ÖPNV gilt

Bus (Stadt- und Regionalbus), Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn, Regionalzug (RB, RE), Stadtbahn, Fähren im Nahverkehr. Nicht gültig: ICE, IC, EC (Fernverkehr), Fernbusse, private Anbieter ohne ÖPNV-Konzession.

Schwerbehindertenausweis ist Pflicht: Die ÖPNV-Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem jeweiligen Merkzeichen vorgelegt wird. Wer noch keinen Ausweis hat: Antrag beim Versorgungsamt (Einheitliches Antragsformular, auch online in vielen Bundesländern). Die Bearbeitung dauert in der Regel 3–6 Monate. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden — die Wertmarke gilt aber erst ab Ausstellung des Ausweises.

Merkzeichen im Detail – welches bringt welchen ÖPNV-Vorteil?

Nicht jedes Merkzeichen berechtigt zur ÖPNV-Freifahrt. Hier eine Übersicht aller relevanten Merkzeichen mit ihrem genauen Inhalt:

G
Erhebliche Gehbehinderung
Einschränkung des Gehvermögens (§ 229 Abs. 1 SGB IX)
ÖPNV mit Wertmarke

Berechtigt zur Nutzung des ÖPNV nach Kauf einer jährlichen Wertmarke (91 €) oder Halbjahresmarke (46 €). Die Marke wird in den Ausweis eingeklebt. Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, erhält die Wertmarke kostenlos.

GL
Gehörlosigkeit
Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
ÖPNV mit Wertmarke

Gleiches Recht wie Merkzeichen G: ÖPNV nach Kauf der Wertmarke. Zusätzlicher Vorteil: Steuerliche Absetzbarkeit über Behinderungspauschbetrag, Zusatzurlaub im Arbeitsverhältnis.

Bl
Blindheit
Sehschärfe ≤ 1/50 auf dem besser sehenden Auge
Kostenlose Wertmarke

ÖPNV-Freifahrt mit kostenloser Wertmarke (§ 228 Abs. 4 Nr. 1). Wertmarke muss beantragt werden, kostet aber 0 €. Zusätzlich: Behinderungspauschbetrag 7.400 €/Jahr, Begleitperson kostenlos im Nah- und Fernverkehr (Merkzeichen B automatisch).

H
Hilflosigkeit
Dauernde persönliche Hilfe für gewöhnl. und regelm. wiederkehr. Verrichtungen nötig
Kostenlose Wertmarke

ÖPNV-Freifahrt mit kostenloser Wertmarke (§ 228 Abs. 4 Nr. 1). Häufig kombiniert mit Pflegegrad 4 oder 5. Merkzeichen H wird vom Versorgungsamt vergeben, unabhängig vom Pflegegrad. Begleitperson kostenlos im Nah- und Fernverkehr (Merkzeichen B meist automatisch zugewiesen).

B
Begleitperson
Notwendigkeit einer ständigen Begleitung
Begleitperson fährt kostenlos

Das Merkzeichen B allein berechtigt noch nicht zur Freifahrt — es wird immer in Kombination mit G, Bl, H etc. vergeben. Wer G + B hat und eine Wertmarke besitzt, darf eine beliebige Begleitperson kostenlos mitnehmen. Bei Bl + B oder H + B ist Begleitung automatisch kostenlos.

aG
Außergewöhnl. Gehbehinderung
Praktisch geh- und stehunfähig — Höchststufe der Gehbehinderung
ÖPNV mit Wertmarke

Freifahrt nach Wertmarken-Kauf wie bei Merkzeichen G. Zusätzlich Sonderrechte: blauer EU-Parkausweis zum Parken auf Behindertenparkplätzen, Kfz-Steuerbefreiung 100 % (§ 3a Abs. 1 KraftStG — kein Wahlrecht nötig, Wertmarke und Kfz-Steuerbefreiung gleichzeitig möglich). Fast immer auch Merkzeichen B zugewiesen.

RF
Rundfunkbeitrag-Ermäßigung
GdB ≥ 80 bei bestimmten Diagnosen
Kein direkter ÖPNV-Effekt

Merkzeichen RF berechtigt nicht zur ÖPNV-Freifahrt. Es bewirkt nur die Halbierung des Rundfunkbeitrags. Häufig wird es zusammen mit G oder H vergeben — dann gilt die ÖPNV-Regelung des anderen Merkzeichens.

TBl
Taubblindheit
Kombination aus Taubheit und Blindheit
Kostenlose Wertmarke

Freifahrt wie bei Merkzeichen Bl — kostenlose Wertmarke (§ 228 Abs. 4 Nr. 1). Taubblinde Menschen gehören zu den am stärksten betroffenen Gruppen — das Merkzeichen bringt alle Vorteile von Bl und GL kombiniert.

Merkzeichen-Kombination prüfen: Häufig liegen bei Pflegebedürftigen mehrere Merkzeichen gleichzeitig vor. Wer z.B. GdB 80 hat und Merkzeichen G, H und B kombiniert bekommt, hat: ÖPNV mit kostenloser Wertmarke (H), Begleitperson kostenlos in Nah- und Fernverkehr (B), Behinderungspauschbetrag 7.400 €/Jahr (H). Die Kombination lohnt sich — Merkzeichen werden durch das Versorgungsamt erkannt; ggf. lohnt sich ein aktualisierter Antrag.

Die Wertmarke – alles über Kauf, Kosten und Befreiung

Wer ÖPNV-Freifahrt mit Wertmarke (Merkzeichen G, GL oder aG) nutzen möchte, muss die Wertmarke aktiv kaufen. Sie wird in den gelben Bereich des Schwerbehindertenausweises eingeklebt und ist danach bundesweit gültig.

Wo bekommt man die Wertmarke?

  • Versorgungsamt (Amt für Soziales), im je nach Bundesland auch: Kreis- oder Stadtverwaltung
  • In manchen Bundesländern auch online bestellbar oder beim Einwohnermeldeamt
  • Wichtig: Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen

Was kostet die Wertmarke — und wann ist sie gratis?

SituationKosten JahreskarteKosten Halbjahresk.Gültigkeit
Standard (Merkzeichen G, GL, aG) 91 € 46 € Bundesweit ÖPNV
Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) Kostenlos Kostenlos Bundesweit ÖPNV
Empfänger Grundsicherung im Alter (SGB XII) Kostenlos Kostenlos Bundesweit ÖPNV
Empfänger von Hilfe zur Pflege (SGB XII) Kostenlos Kostenlos Bundesweit ÖPNV
Empfänger von Grundsicherung (SGB II — Jobcenter) Kostenlos Kostenlos Bundesweit ÖPNV
Merkzeichen Bl oder H Kostenlos (§ 228 Abs. 4) Kostenlos Bundesweit ÖPNV — Wertmarke muss beantragt werden, kostet 0 €

Wertmarke vergessen — trotzdem Recht? Nein. Die Wertmarke muss gültig und sichtbar im Ausweis oder Beiblatt vorhanden sein — das gilt auch bei Merkzeichen Bl und H (kostenlose Wertmarke). Wer die Verlängerung vergessen hat und ohne gültige Marke fährt, hat keinen Freifahrtanspruch. Empfehlung: Wertmarke rechtzeitig verlängern (einen Monat vor Ablauf), Datum im Kalender notieren.

Wahlrecht Wertmarke oder Kfz-Steuerermäßigung (§ 228 Abs. 5): Wer Merkzeichen G oder GL hat, muss sich entscheiden: entweder Wertmarke (91 €/Jahr, ÖPNV-Freifahrt) oder 50 % Kfz-Steuerermäßigung (§ 3a Abs. 2 KraftStG). Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Bei Merkzeichen aG, Bl oder H gilt diese Einschränkung nicht — dort ist die 100 %-Kfz-Steuerbefreiung (§ 3a Abs. 1 KraftStG) mit der Wertmarke kombinierbar.

Schritt für Schritt: Wertmarke beantragen und nutzen

1
Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen haben

Ohne Schwerbehindertenausweis geht gar nichts. Falls noch keiner vorhanden: Antrag beim Versorgungsamt (je nach Bundesland auch „Amt für Soziales“). Antrag mit ärztlichen Befundberichten und aktuellem Diagnose-Nachweis stellen.

2
Zuständige Stelle aufsuchen und Wertmarke kaufen

Versorgungsamt, Kreishaus oder je nach Bundesland auch Einwohnermeldeamt aufsuchen. Schwerbehindertenausweis vorzeigen. Jahres- oder Halbjahresmarke kaufen (oder kostenlos beantragen bei Sozialhilfebezug). Nachweis des Sozialhilfebezugs mitbringen (Bescheid).

3
Wertmarke in den Schwerbehindertenausweis einkleben

Die Wertmarke wird offiziell im Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis platziert — das geschieht häufig direkt an der Ausgabestelle. Sie ist datiert und gilt für ein Jahr (oder halbes Jahr). Ohne gültige Wertmarke im Beiblatt ist der Ausweis kein gültiger ÖPNV-Freifahrtnachweis — auch nicht bei Merkzeichen Bl oder H (dort entfällt nur der Preis).

4
Im ÖPNV: Ausweis vorzeigen

Der Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke (oder Merkzeichen Bl/H) muss auf Verlangen von Kontrollpersonal vorgezeigt werden. Zusätzlich empfiehlt sich ein Lichtbildausweis — technisch ist keiner vorgeschrieben, in manchen Verbünden aber erwartet.

5
Verlängerung rechtzeitig anstoßen

Jahresmarke läuft ab: Einen Monat vorher wieder zur zuständigen Stelle. Im Idealfall gleichzeitig prüfen, ob sich der Gesundheitszustand geändert hat und ob höhere Merkzeichen beantragt werden sollten (z.B. von G auf H bei Verschlechterung).

Begleitperson – wer darf kostenlos mit?

Das Merkzeichen B (Begleitperson) ist bei vielen Menschen mit Schwerbehinderung im Ausweis eingetragen — und betrifft meist die, die ohnehin auf Begleitung angewiesen sind. Die genauen Regeln:

Wann fährt die Begleitperson gratis?

  • Merkzeichen B eingetragen: Begleitperson fährt kostenlos — im Nah- und Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX)
  • Für die Begleitperson ist keine eigene Wertmarke erforderlich — auch nicht, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine hat
  • Kombinationen G+B, Bl+B, H+B, aG+B: Begleitperson immer gratis (Nah + Fern)
  • Merkzeichen nur G ohne B: Begleitperson zahlt normalen Fahrpreis

Wer darf als Begleitperson mitfahren?

  • Jede beliebige Person — kein Verwandtschaftsverhältnis erforderlich
  • Auch wechselnde Begleitpersonen — keine feste Registrierung nötig
  • Nur eine Person gleichzeitig (nicht mehrere Begleiter kostenlos)
  • Kinder unter 6 Jahren fahren bei allen Verkehrsverbünden gratis — unabhängig von Merkzeichen
  • Hunde (Blindenführhunde) dürfen immer kostenlos mitgenommen werden

Begleitperson im Fernverkehr — gesetzlich kostenlos: Nach § 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX fährt die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr (ICE, IC, EC) kostenlos mit — ohne eigene Fahrkarte und ohne Wertmarke. Voraussetzung: Merkzeichen B im Ausweis eingetragen. Der schwerbehinderte Mensch selbst muss im Fernverkehr eine reguläre Fahrkarte kaufen (die Freifahrt nach Abs. 1 gilt nur im Nahverkehr). Die Deutsche Bahn gewährt Personen mit Merkzeichen Bl oder H zusätzlich tarifliche Vergünstigungen im Fernverkehr (2. Klasse kostenlos) — Details unter bahn.de/barrierefrei.

Reichweite der Freifahrt – welche Verkehrsverbünde, welche Grenzen?

Die Freifahrtberechtigung gilt bundesweit — über alle Verkehrsverbünde (HVV Hamburg, MVV München, VRS Köln, BVG Berlin etc.) hinweg. Sie ist nicht an einen bestimmten Wohnort oder Verbund gebunden. Das bedeutet:

  • Wer in Hamburg wohnt, kann mit gültiger Wertmarke auch in München, Köln oder Berlin kostenlos fahren
  • Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands mit ÖPNV sind ebenfalls kostenfrei möglich
  • Kurhessen, Sachsen, Bayern — alle Bundesländer. Die Wertmarke ist kein Verbundticket, sondern ein bundesweiter Nachteilsausgleich
  • Einzige Einschränkung: Fahrzeuge, die nicht als ÖPNV gelten (Fernverkehr, private Ausflugsbusse, Seil- und Bergbahnen)

Regionale Zusatzvergünstigungen – was Bundesländer und Verbünde extra bieten

Die gesetzliche Regelung nach SGB IX ist bundesweit verbindlich. Darüber hinaus bieten viele Bundesländer und Verkehrsverbünde zusätzliche Vergünstigungen an, die lokal sehr unterschiedlich sein können:

AngebotWer bietet es anInhaltHinweis
Deutschlandticket mit Rabatt Einige Bundesländer & Verbünde Vergünstigtes Deutschlandticket für Schwerbehinderte (statt 58 €/Monat) Nicht bundesweit einheitlich; lokal prüfen
Sozialticket / Seniorenticket Viele Städte und Verbünde Monatskarte zu stark reduziertem Preis für Sozialhilfe- oder Rentenempfänger Kumulierung mit Wertmarke je nach Tarif möglich
Kostenloser Rollstuhltransport Meiste ÖPNV-Betreiber Rollstuhl oder Rollator darf kostenlos mitgenommen werden Zugängl. Fahrzeuge (Niederflurbusse) bevorzugen
Blindenhund kostenlos Bundesweit alle ÖPNV-Betreiber Blindenführhunde dürfen immer kostenlos und ohne Maulkorb mitfahren Gilt auch ohne Wertmarke / Ausweis
Behindertengerechte Sitzplätze Alle Verkehrsmittel Reservierungspflicht für schwerbehinderte Personen an bestimmten Sitzplätzen Ausweis zeigen genügt — Mitf. müssen Platz freimachen
Ermäßigte Jahreskarte / Jobticket-Regelung Einige Arbeitgeber und Verbünde Arbeitgeber-Zuschuss zum ÖPNV auch für Schwerbehinderte nutzbar Kommt zur Wertmarke hinzu, wenn Wertmarke nicht ausreichend ist

Deutschlandticket und Wertmarke — was gilt? Die gesetzliche Freifahrtberechtigung (§ 228 ff. SGB IX) mit Wertmarke gilt unabhängig vom Deutschlandticket. Wer eine gültige Wertmarke hat, braucht kein Deutschlandticket zu kaufen — die Freifahrt deckt denselben Bereich (ÖPNV bundesweit) zu deutlich niedrigeren Kosten (91 €/Jahr statt 696 €/Jahr). Ausnahme: Wenn lokale Zusatzangebote mit dem Deutschlandticket verknüpft sind (z.B. Mitnahme von Fahrrädern, regionale Ergänzungen), kann das Ticket trotzdem sinnvoll sein.

Praxisbeispiel: Renate – wie aus 91 € umsonst wurden

Praxisbeispiel aus der Beratungspraxis

Renate, 78, lebt in einer Mietwohnung in Hannover. Pflegegrad 3, Schwerbehindertenausweis mit GdB 80, Merkzeichen G und B. Sie bezieht eine kleine Rente von 970 €/Monat plus Aufstockung durch Grundsicherung im Alter (§ 41 SGB XII). Sie nutzt den Bus zweimal pro Woche zum Arzt und wöchentlich für Besorgungen.

Bisher kaufte Renate jedes Schuljahr eine Monatskarte für 84 €/Monat — fast 1.000 € pro Jahr. Ihr war nicht bekannt, dass sie mit ihrem GdB 80 und Merkzeichen G eine Wertmarke erwerben kann. Erstens: Der Sozialhilfebescheid (Grundsicherung nach SGB XII) berechtigt sie zur kostenlosen Wertmarke. Sie muss also nicht die 91 € zahlen. Nach einer Beratung beim Pflegestützpunkt stellt Renate den Antrag beim Versorgungsamt, legt den Grundsicherungsbescheid vor und bekommt sofort die Jahreswertmarke in den Ausweis eingeklebt.

Zweites Detail: Renate hat auch Merkzeichen B — das bedeutet, wenn ihre Tochter sie bei Arztbesuchen begleitet, fährt die Tochter gratis mit. Das war ebenfalls unbekannt. Früher kaufte die Tochter jedes Mal eine Einzelfahrkarte (ca. 2,50 € pro Fahrt, bei 3 Besuchen pro Monat: 90 €/Jahr).

Ergebnis: Renate spart jährlich fast 1.090 € — durch eine Wertmarke, die ihr als Sozialhilfeempfängerin nichts kostet, und durch die kostenlose Begleitperson-Mitnahme. Zuvor hatte sie diesen Anspruch fünf Jahre lang nicht genutzt.

Schnellübersicht: Alle ÖPNV-Vorteile nach Merkzeichen

MerkzeichenÖPNV-BerechtigungKostenBegleitperson gratisGilt auch im Fernverkehr?
G — Gehbehinderung Mit Wertmarke 91 €/Jahr (0 € bei Sozialhilfe) Nur mit Merkzeichen B Nein
GL — Gehörlosigkeit Mit Wertmarke 91 €/Jahr (0 € bei Sozialhilfe) Nur mit Merkzeichen B Nein
aG — Außergew. Gehbehinderung Mit Wertmarke 91 €/Jahr (0 € bei Sozialhilfe) Fast immer (Merkzeichen B meist vorhanden) Nein
Bl — Blindheit Kostenlose Wertmarke 0 € (§ 228 Abs. 4) Ja — Nah + Fernverkehr Bl/H: DB-Tarif 2. Kl. frei
H — Hilflosigkeit Kostenlose Wertmarke 0 € (§ 228 Abs. 4) Ja — Nah + Fernverkehr Bl/H: DB-Tarif 2. Kl. frei
TBl — Taubblindheit Kostenlose Wertmarke 0 € (§ 228 Abs. 4) Ja — Nah + Fernverkehr Bl/H: DB-Tarif 2. Kl. frei
B — Begleitperson Kein eigenes Recht Ermöglicht kostenlose Begleitung (Nah + Fern, § 228 Abs. 6) Ja — gesetzlich
RF — Rundfunk Kein ÖPNV-Effekt Nein Nein

Häufige Fragen zu ÖPNV-Vergünstigungen

Mein Vater hat GdB 80 aber kein Merkzeichen G — hat er trotzdem Anspruch auf Freifahrt?

Nein. Der Grad der Behinderung (GdB) allein reicht für den ÖPNV-Vorteil nicht aus — es ist ausdrücklich das Merkzeichen G, GL, Bl, H, aG oder TBl erforderlich. Allerdings: Bei GdB 80 und eingeschränkter Gehfähigkeit besteht ein guter Anlass, beim Versorgungsamt die Erteilung von Merkzeichen G zu beantragen. Falls Ihr Vater Schwierigkeiten beim Gehen hat und das durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden kann, ist der Antrag auf Ergänzung des Ausweises ein sinnvoller Schritt.

Gilt die Wertmarke auch für das Deutschlandticket oder nur im Nahverkehr?

Die gesetzliche Freifahrtberechtigung (§ 228 ff. SGB IX) gilt für den öffentlichen Personennahverkehr — also denselben Bereich, den auch das Deutschlandticket abdeckt: alle Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen und Regionalzüge (RB, RE) bundesweit. Die Wertmarke ist für schwerbehinderte Menschen mit G, GL oder aG also eine kostengünstigere Alternative — besonders bei Sozialhilfebezug, wo die Marke sogar kostenlos ist. Das Deutschlandticket hat einzelne Zusatzvorteile (Fahrradmitnahme in manchen Verbünden), ist aber für die reine Beförderung nicht notwendig, wenn eine gültige Wertmarke vorliegt.

Meine Mutter bezieht Pflegegeld PG 4 — bekommt sie die Wertmarke kostenlos?

Pflegegeld allein begründet keinen Anspruch auf kostenlose Wertmarke. Entscheidend ist der Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Wenn Ihre Mutter nur Rente und Pflegegeld bezieht und keine Sozialhilfe, zahlt sie für die Wertmarke 91 €/Jahr. Wenn das Gesamteinkommen so gering ist, dass ein Anspruch auf Grundsicherung bestünde (auch wenn noch kein Antrag gestellt wurde), kann sich der Grundsicherungsantrag lohnen — dann wäre auch die Wertmarke kostenlos.

Kann ich meinen Vater im Rollstuhl mit der Wertmarke in der U-Bahn mitnehmen?

Ja — sofern die U-Bahn/Straßenbahn barrierefrei zugänglich ist. Rollstühle dürfen im ÖPNV immer kostenlos mitgenommen werden, ohne Zusatzticket. Viele Stationen und Fahrzeuge sind mittlerweile mit Rampen, Aufzügen und Niederflureinstiegen ausgestattet. Wenn Ihr Vater Merkzeichen B hat, fährt eine Begleitperson (z.B. Sie) ebenfalls kostenlos mit. Empfehlung: Vor der Fahrt in der App des lokalen Verkehrsverbunds prüfen, ob die betreffenden Stationen barrierefrei sind — viele Verbünde bieten entsprechende Filterfunktionen.

Was passiert, wenn die Wertmarke abgelaufen ist und ich trotzdem damit fahre?

Technisch gilt das als Fahren ohne gültigen Fahrschein. Das Kontrollpersonal des Verkehrsverbunds kann ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangen (je nach Verbund 40–60 €). Die Berechtigung grundsätzlich vorhanden zu haben schützt nicht vor dem Bußgeld bei fehlender aktueller Marke. Deshalb: Verlängerungstermin fest im Kalender markieren, möglichst einen Monat vor Ablauf verlängern. Einige Ämter bieten inzwischen Erinnerungs-E-Mails an.

Mein Vater hat Merkzeichen H — darf ich als seine Tochter gratis mitfahren?

Ja — wenn Ihr Vater außerdem Merkzeichen B hat (was bei Merkzeichen H fast immer automatisch vergeben wird). Dann darf eine Begleitperson — also Sie als Tochter oder jede andere Person, die ihn begleitet — im ÖPNV kostenlos mitfahren. Kein Verwandtschaftsnachweis notwendig, keine feste Registrierung. Der Schwerbehindertenausweis Ihres Vaters mit Merkzeichen H und B ist der Nachweis.

Hinweis: Wertmarkenpreise, Zuständigkeitsstellen und regionale Zusatzangebote können sich ändern oder unterscheiden sich nach Bundesland. Alle Angaben sind Orientierungshilfen, kein Rechtsrat. Für individuelle Auskunft: Versorgungsamt, Pflegestützpunkt oder Sozialverband VdK (vdk.de) / SoVD (sovd.de). Stand: März 2026.

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