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Pflegeformen

Nachtpflege § 41 SGB XI – Entlastung in den Nachtstunden

Die Nachtpflege ist eine teilstationäre Leistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige werden abends in eine Einrichtung gebracht und morgens wieder nach Hause geholt – eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, die nachts Ruhe brauchen.

§ 41
SGB XI – Rechtsgrundlage
PG 2–5
Anspruchsberechtigt
Bis 2.299 €
Max. Leistung PG 5 (Stand 2026)

Was ist Nachtpflege?

Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege gemäß § 41 SGB XI. Pflegebedürftige werden in den Abendstunden in eine zugelassene Pflegeeinrichtung gebracht, dort über Nacht professionell betreut und am nächsten Morgen wieder nach Hause gebracht. Die Leistung umfasst die pflegerische Versorgung, soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege nach Plan sowie einen Fahrdienst zwischen Wohnung und Einrichtung.

Die Nachtpflege ist das Pendant zur Tagespflege und richtet sich vor allem an Pflegebedürftige mit nächtlichem Betreuungsbedarf – etwa bei ausgeprägter nächtlicher Unruhe, Weglauftendenz, Demenz mit Tag-Nacht-Umkehr oder wenn pflegende Angehörige nachts nicht mehr für die Betreuung sorgen können.

Nachtpflege und Tagespflege lassen sich kombinieren: Ein Pflegebedürftiger kann tagsüber die Tagespflege und bei Bedarf einzelne Nächte die Nachtpflege nutzen – beide Leistungen werden aus demselben Teilstationär-Budget nach § 41 SGB XI finanziert.

Leistungsbeträge Nachtpflege 2026

Die Höhe der Leistungen für Nachtpflege entspricht den Beträgen der Tagespflege nach § 41 SGB XI (Stand 2026):

PflegegradLeistung Nachtpflege/MonatPflegegeld zusätzlichSachleistung zusätzlich
PG 1kein Anspruch
PG 2721 €347 €796 €
PG 31.357 €599 €1.497 €
PG 41.685 €800 €1.859 €
PG 52.085 €990 €2.299 €

Die Nachtpflege-Leistung wird nicht auf das Pflegegeld oder die Sachleistungen angerechnet. Das bedeutet: Pflegebedürftige erhalten die Nachtpflege zusätzlich zu ihren ambulanten Leistungen – das Budget verdoppelt sich faktisch. Auch der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat bleibt unberührt.

Für wen eignet sich Nachtpflege?

🌙

Nächtliche Unruhe bei Demenz

Menschen mit Demenz leiden häufig unter einer Tag-Nacht-Umkehr: Sie sind nachts aktiv, rufen, wandern umher oder zeigen Weglauftendenz. Die Nachtpflege bietet professionelle Betreuung in geschützter Umgebung.

💤

Nächtlicher Pflegebedarf

Regelmäßige Lagerungswechsel, Inkontinenzversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrollen – wenn die häusliche Pflege nachts personell nicht leistbar ist.

💔

Überlastung pflegender Angehöriger

Angehörige, die tagsüber berufstätig sind und nachts pflegen, erreichen schnell ihre Belastungsgrenze. Nachtpflege ermöglicht erholsamen Schlaf und beugt Pflegeüberlastung vor.

📺

Überbrückung nach Krankenhausaufenthalt

Nach Krankenhausentlassung kann Nachtpflege die Übergangszeit absichern, bis die häusliche Versorgung stabilisiert ist – ergänzend zur Kurzzeitpflege.

Ablauf einer Nachtpflege

Der typische Ablauf einer Nachtpflege-Einrichtung:

1
Ankunft am Abend (ca. 18–20 Uhr)

Fahrdienst holt den Pflegebedürftigen ab oder Angehörige bringen ihn. Übergabe an das Pflegeteam mit aktuellen Informationen (Medikamente, Besonderheiten).

2
Abendprogramm und Bettfertigmachen

Gemeinsames Abendessen, Abendpflege (Körperpflege, Zahnpflege, Inkontinenzversorgung), eventuell ruhige Beschäftigung, Medikamentengabe nach Plan.

3
Nächtliche Betreuung

Professionelle Überwachung: Lagerungswechsel, Toilettengänge, Beruhigung bei Unruhe, Vitalzeichenkontrolle bei Bedarf. Nachtwachen sind durchgehend anwesend.

4
Morgenpflege und Rücktransport (ca. 6–8 Uhr)

Morgenpflege, Frühstück, Medikamentengabe. Rücktransport nach Hause per Fahrdienst oder Abholung durch Angehörige. Übergabe an ambulanten Pflegedienst bzw. Angehörige.

Abgrenzung zu anderen Pflegeformen

LeistungRechtsgrundlageBeschreibungAnrechnung
Nachtpflege§ 41 SGB XITeilstationäre Betreuung während der NachtstundenKeine Anrechnung auf Pflegegeld/Sachleistung
Tagespflege§ 41 SGB XITeilstationäre Betreuung tagsüberKeine Anrechnung auf Pflegegeld/Sachleistung
Kurzzeitpflege§ 42 SGB XIVollstationär, max. 56 Tage/Jahr, 1.854 €Pflegegeld wird zu 50 % weitergezahlt
Verhinderungspflege§ 39 SGB XIErsatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson, 1.685 €/JahrPflegegeld wird zu 50 % weitergezahlt
Vollstationäre Pflege§ 43 SGB XIDauernde Unterbringung im PflegeheimErsetzt alle ambulanten Leistungen
Praxistipp

„Kombinieren Sie Nachtpflege strategisch: Tagsüber ambulanter Pflegedienst (Sachleistung), abends Nachtpflege (§ 41), dazu Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen. So entsteht ein lückenloses 24-Stunden-Versorgungsnetz, das einen Heimeinzug oft vermeidbar macht.“

Qualitätskriterien bei der Auswahl

Da Nachtpflege-Plätze rar sind, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der verfügbaren Einrichtungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt folgende Auswahlkriterien:

  • Fachpersonalquote – mindestens eine examinierte Pflegefachkraft pro Nachtschicht, idealerweise mit geriatrischer oder gerontopsychiatrischer Zusatzqualifikation
  • Raumkonzept – ruhige, abgedunkelte Einzelzimmer oder Zweibettzimmer; keine Großraumlösungen, die den Schlaf stören
  • Demenzgerechte Gestaltung – Orientierungshilfen (Nachtlicht, farbliche Markierungen), gesicherte Ausgänge bei Weglauftendenz, Snoezel-Ecken zur Beruhigung
  • Transparente Kostenstruktur – klare Trennung zwischen Pflegekosten (Kassenleistung) und Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Fahrdienst)
  • Kommunikation – feste Ansprechpartner für Angehörige, schriftliche Übergabeprotokolle, regelmäßige Pflegevisiten
  • Notfallmanagement – Erreichbarkeit eines Arztes, klare Notfallprotokolle, Erste-Hilfe-Ausstattung und Defibrillator

Beantragung und Kostenübernahme

  • Antrag bei der Pflegekasse – formlos oder mit Formular der Kasse. Anspruch besteht ab PG 2
  • Kein gesondertes Gutachten nötig – der bestehende Pflegegrad genügt
  • Vertragsabschluss mit der Einrichtung – Pflegevertrag regelt Leistungsumfang, Kosten und Transport
  • Eigenanteil – Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Hotelkosten“) sind selbst zu tragen, die Pflegeleistung übernimmt die Pflegekasse
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen – können über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert werden
  • Sozialhilfe – bei finanzieller Bedürftigkeit übernimmt die Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) den Eigenanteil

Herausforderungen und Grenzen

Trotz des klaren Leistungsanspruchs ist das Angebot an Nachtpflege-Einrichtungen in Deutschland sehr dünn. Während es laut Destatis bundesweit über 16.000 Tagespflege-Einrichtungen gibt, existieren Nachtpflege-Plätze nur vereinzelt – oft als Zusatzangebot stationärer Einrichtungen. In vielen Landkreisen gibt es keine einzige reine Nachtpflege-Einrichtung. Dieses strukturelle Defizit führt dazu, dass eine eigentlich sinnvolle und gesetzlich verankerte Leistung kaum in Anspruch genommen wird. Fachverbände wie der DBfK fordern seit Jahren den Ausbau teilstationärer Nächtangebote, insbesondere für Menschen mit Demenz.

  • Wenig Einrichtungen – Nachtpflege-Plätze sind deutlich seltener als Tagespflege-Plätze, besonders im ländlichen Raum
  • Wirtschaftlichkeit – der hohe Personalaufwand (Nachtwache) bei geringer Belegung macht den Betrieb für viele Träger unrentabel
  • Transport – der Fahrdienst in den Abend- und Morgenstunden ist logistisch aufwändig und kostenintensiv
  • Akzeptanz – viele Pflegebedürftige und Angehörige scheuen den nächtlichen Ortswechsel
  • Bekanntheitsgrad – die Leistung ist vielen Betroffenen und selbst manchen Beratungsstellen nicht bekannt

Alternative bei fehlendem Nachtpflege-Angebot: Verhinderungspflege stundenweise für die Nachtstunden nutzen (keine Anrechnung auf Pflegegeld bei unter 8 Stunden/Tag), oder einen ambulanten Pflegedienst mit Nacht-Einsätzen beauftragen (Sachleistung).

Häufig gestellte Fragen

Wird Nachtpflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Die Leistungen der Nacht- und Tagespflege nach § 41 SGB XI werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Pflegebedürftige erhalten die Nachtpflege zusätzlich zu ihren ambulanten Leistungen.

Kann ich Nacht- und Tagespflege gleichzeitig nutzen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Beide Leistungen werden aus dem gleichen Budget nach § 41 SGB XI finanziert. In der Praxis kommt diese Kombination selten vor, da die meisten Pflegebedürftigen entweder tagsüber oder nachts Betreuung benötigen – nicht beides gleichzeitig.

Was passiert, wenn die Nachtpflege-Kosten das Budget übersteigen?

Die Differenz zwischen dem Leistungsbetrag und den tatsächlichen Kosten (insbesondere Unterkunft und Verpflegung) trägt der Pflegebedürftige als Eigenanteil. Bei finanzieller Bedürftigkeit kann Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden.

Gibt es Nachtpflege auch für Pflegegrad 1?

Nein, der Anspruch auf teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI besteht erst ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen, aber nicht für Nachtpflege im Sinne des Gesetzes.

Wie finde ich eine Nachtpflege-Einrichtung in meiner Nähe?

Die Pflegestützpunkte und die Pflegekasse beraten über verfügbare Angebote. Auch die Datenbank der AOK (Pflegenagivator) und der BKK-Pflegefinder listen teilstationäre Einrichtungen. Beachten Sie: Reine Nachtpflege-Einrichtungen sind selten – häufiger bieten Pflegeheime einzelne Plätze für Nachtpflege an.

Übernimmt die Pflegekasse auch den Fahrdienst?

Der Transport zur Nachtpflege-Einrichtung gehört laut § 41 SGB XI grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Aufwendungen der teilstationären Pflege. In der Praxis berechnen die Einrichtungen die Fahrkosten separat – es lohnt sich, die genaue Übernahme vorab mit der Pflegekasse zu klären.

Kann Nachtpflege auch stationär im Pflegeheim genutzt werden?

Nein. Nachtpflege ist eine teilstationäre Leistung für Menschen, die zu Hause leben. Wer bereits vollstationär im Pflegeheim versorgt wird, erhält Leistungen nach § 43 SGB XI – eine zusätzliche Nachtpflege ist dann nicht vorgesehen.

Wissen testen

Selbsttest
Wird die Nachtpflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Ja, zu 100 %
Ja, zu 50 %
Nein, keine Anrechnung
Nur bei PG 4 und 5
Richtig: Die Nachtpflege nach § 41 SGB XI wird nicht auf das Pflegegeld oder die Sachleistungen angerechnet. Sie wird als eigenständige Leistung zusätzlich gewährt – das gleiche gilt für die Tagespflege.

Quellen und weiterführende Informationen

Tim Reinhold – Gründer und Hauptdozent von Weiterbildungen Reinhold
Tim Reinhold Gründer & Hauptdozent

Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter und Pflegedienstleitung. Gründer von Weiterbildungen Reinhold (Hattingen) seit 2020. Über 1.500 Unterrichtseinheiten Fachqualifizierung in Behandlungspflege, Palliativ Care und Beatmungspflege. Mehr zur Person ›

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