Der Begriff Hirntod ist bei vielen Menschen tief verankert und läuft auch bei Laien, sei es im Fernsehen oder im Rahmen der Organspende, über den Weg. Wir haben uns mal damit beschäftigt, was damit gemeint ist und was in diesem Rahmen überhaupt durchgeführt wird, um das Versterben des Gehirnes feststellen zu können.
Zum einen wird das Wort Hirntotdiagnostik nicht mehr offiziell verwendet, sondern gilt als Synonym für „die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“, was den genauen Umfang auch schon viel verständlicher beschreibt. Das Gehirn hat durch einen direkten Traumatischen oder indirekten durch Unterversorgung (oder andere Noxen) einen Schaden erlitten. Dass unser Gehirn einen Schaden erleidet, kann auf viele Ursachen zurückzuführen sein, bei vielen Erkrankungen wie den Apoplex kann auch nur ein Teil des Gehirnes sterben, während der Rest weiterlebt. Wir sprechen nun aber davon, dass ein Gehirn, einen so großen Schaden erleidet, dass es nicht mehr lebensfähig ist und seine Funktionen einstellt. Da jetzt der Patient nicht auf unsere Fragen antworten kann, hat die Bundesärztekammer Richtlinien erlassen, um diesen Ausfall zu diagnostizieren und auch die Irreversibilität festzustellen und zu untermauern. Diese sind in der Richtlinie „gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG
und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG“ zu finden und vom Bundesministerium für Gesundheit im Transplantationsgesetz (TBG) genehmigt.
Die Hirntotdiagnostik
Die Prozedur unterscheidet sich primär in dem Bereich, ob eine spätere Transplantation stattfinden wird oder nicht. Wir gehen von keiner Transplantation in diesem Artikel aus, sondern rein von der Feststellung, ob das Gehirn für irreversible geschädigt gilt oder nicht.
1.) Vorliegen einer akuten schweren primären (betreffen das Gehirn unmittelbar sowie dessen Strukturen) oder sekundären (indirekt durch Sauerstoffmangel oder etwa CO-Vergiftungen und andere Toxine) Hirnschädigung bei der zwischen supratentoriellen (oberhalb des Tentoriums / oberhalb des Kleinhirnzeltes in der mittleren oder vorderen Schädelgrube) und infratentoriellen (unterhalb des Tentoriums / unterhalb des Kleinhirnzelt in der hinteren Schädelgrube) Schädigungen unterschieden wird (Siehe Bild Tentorium cerebelli). Die Verfahren der zum Nachweis der Irreversibilität unterscheiden sich in den klinischen Ausfallsymptomen.
2.) Ausschluss reversibler Ursachen des Hirnfunktionsausfalls, hierzu gehören Intoxikationen von Drogen, dämpfenden Medikamenten, neuromuskuläre Blockaden, reversible Erkrankungen des Hirnstammes (Bsp. Hypertensive Enzephalopathie) oder des peripheren Nervensystems, Hypothermie, Kreislaufschock, Koma auf Basis endokriner, metabolischer oder entzündlicher Erkrankungen. Auch die Spiegelbestimmung bei Verwendung von Sedativa oder Analgetika primär der WHO Stufen 2-4 können notwendig sein.
3.) Klinische Symptome müssen geprüft werden und vorliegen:
– Bewusstlosigkeit (Koma
– Lichtstarre mittlere bis maximal geweitete Pupillen
– Fehlen des Okulo-zephalen bzw. des vestibulookulären Reflexes (kompensieren der Blickbewegung zur Gegenseite bei Kopfbewegungen)
– Fehlen des Kornealreflexes (Lidschlussreflex)
– Fehlende Reaktion auf Schmerzreize beidseits im Trigeminusbereich und außerhalb
– Fehlen des Pharyngeal und Trachealreflexes (Schluck-, Würge- und Hustenreflex)
– Ausfall der Spontanatmung
Im Zweifelsfall müssen apparative Untersuchungen die Diagnostik ergänzen.
Der Nachweis ist nach einer angemessenen Zeit zu wiederholen.
– Supratentorieller Hirnschädigung nach 12 Stunden
– bei Sekundären Hirnschädigungen nach 72 Stunden.
4.) Die Wartezeit kann umgangen werden, wenn Befunde vorliegen, wie
– ein isoelektrische EEG
– ein Erlöschen oder der Ausfall evozierter Potenziale (Siehe Abbildung)
– ein zerebraler Zirkulationsstillstand (keine Durchblutung)
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