Verwendung eines Bildungsschecks oder auch Bildungsgutschein
Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit oder Jobagentur
Die Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder auch Jobagentur können bei unserer Weiterbildungseinrichtung nicht eingereicht werden.
Bildungsscheck aus den Mitteln der Europäischen Union
Für NRW können Privatpersonen einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Hierbei werden bis zu einem Betrag von 1000,- €, 50% der Fortbildungskosten übernommen, darüber hinaus ein Maximalbetrag von 500,-€
Als Beispiel:
Kurskosten 750,- €
Eigenanteil: 375,- €
Förderung: 375,- €
Kurskosten 1500,- €
Eigenanteil: 1000,- €
Förderung: 500,- €
Achtung: Die 50% werden erst nach Abzug von Rabatten oder Gutscheinen berechnet.
Beispiel:
Kurskosten 750,- €
Gutschein 100,- €
Eigenanteil: 325,- €
Förderung: 325,- €
Wann muss ich meinen Bildungsscheck beantragen?
Ein Bildungsscheck muss immer vor der Kursbuchung vorliegen. Nachgereichte oder später beantragte Schecks können nicht mehr angenommen werden.
Wo kann ich meinen Bildungsscheck beantragen?
Der Antragsort ist je nach Ort unterschiedlich. Die entsprechenden Ausgabestellen können Hier gefunden werden.
Was benötige ich zum beantragen eines Bildungsschecks?
Die Anträge sind an ganz bestimmte Vorgaben gebunden. Diese Informationen können Hier eingesehen werden.
Kann ich als Unternehmen einen Bildungsscheck geltend machen?
Leider wurde der betriebliche Zugang am 31.12.2023 eingestellt und kann nicht mehr geltend gemacht werden.
Wohin muss der Scheck gesendet werden?
Der Scheck muss als Original, nach der Anmeldung und Erhalt der Rechnung zu uns gesandt werden. Der Zeitraum beträgt hierfür 1 Monat nach Rechnungsstellung.
Später eingesandte können nicht mehr berücksichtigt werden und eine Rechnungsstellung der Differenz wird durchgeführt.
Adresse:
Weiterbildungen-Reinhold
Welpestraße 51a
45525 Hattingen
Wird dieser auf der Rechnung beachtet?
Der eingereichte Scheck wird auf der Rechnung berücksichtigt und berechnet.
Bitte beachten Sie den ausgewiesenen Eigenanteil.
Was muss ich beachten?
Wenn Sie den Bildungsscheck beantragen, ist es wichtig einiges zu beachten, um späteren Schriftverkehr möglichst zu reduzieren.
Da dies erfahrungsgemäß bei den Antragsstellen nicht immer richtig berücksichtigt wird, achten Sie bitte selbst auch darauf!
1.) Der Kurs muss richtig auf dem Scheck vermerkt sein.
Beispiel:
– Behandlungspflege LG 1 und LG 2 als Kursname.
– Behandlungspflege LG 1 und LG 2 muss auf dem Scheck stehen.
2.) Falls Sie den Scheck bei uns nutzen möchten, müssen wir auf diesen als Bildungsanbieter vermerkt sein.
Beispiel: Weiterbildungen-Reinhold
3.) Bitte achten Sie darauf, vor Versand, alles Notwendige richtig zu datieren und zu unterschreiben.
Was passiert, wenn dieser fehlerhaft ist?
Sollten Fehler vorliegen, senden wir diesen an Sie zurück, mit einer entsprechenden Erklärung. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Fehler bei der Antragsstelle abändern zu lassen.
Was ist, wenn dieser abgelehnt wird?
In der Regel ist dies nicht der Fall. Der Bildungsscheck wird durch uns nach der Beendigung des Kurses eingereicht.
Sollte eine entsprechende Begründung durch die Bezirksregierung Arnsberg vorliegen, müssen wir den vorher veranschlagten Förderungsbetrag vollständig in Rechnung stellen.
Nutzen Sie den Bildungsscheck für unsere Kurse:
Unsere Weiterbildungen im Überblick