Pflegefachpersonen übernehmen im deutschen Gesundheitssystem zunehmend eigenverantwortliche Aufgaben. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung Pflege und Entbürokratisierung in der Pflege werden ihre fachlichen Kompetenzen erstmals systematisch rechtlich verankert. Ziel ist es, pflegerische Entscheidungen dort zu treffen, wo Versorgung tatsächlich stattfindet: nah am Menschen, qualifikationsbasiert und ohne unnötige bürokratische Umwege. Die Reform stärkt damit nicht nur die professionelle Rolle der Pflege, sondern schafft auch die rechtliche Grundlage für mehr Handlungsspielraum, Verantwortung und Effizienz im Pflegealltag.
Befugniserweiterung Pflege: Was Pflegefachkräfte dürfen
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vollzieht der Gesetzgeber einen lange angekündigten, aber bislang nur zögerlich umgesetzten Schritt: Pflegefachpersonen sollen nicht länger primär als ausführende Berufsgruppe verstanden werden, sondern als eigenständig handelnde Akteure innerhalb der Gesundheitsversorgung. Das Gesetz reagiert damit auf eine Realität, die sich seit Jahren zuspitzt – steigende Pflegebedarfe, struktureller Fachkräftemangel und ein System, das an seinen eigenen Verwaltungsanforderungen zu ersticken droht.
Im Zentrum der Reform steht eine Neubewertung professioneller Pflegekompetenz. Pflegefachpersonen verfügen über eine generalistische Ausbildung, die pflegewissenschaftliche, medizinische und psychosoziale Inhalte verbindet. Diese Kompetenz wurde bislang rechtlich nur begrenzt abgebildet. Das neue Gesetz setzt hier an und öffnet den Handlungsspielraum: Pflegefachpersonen sollen – abhängig von Qualifikation und Versorgungssetting – heilkundliche Tätigkeiten übernehmen dürfen, ohne dass jede einzelne Maßnahme ärztlich angeordnet werden muss.
Konkret bedeutet das: Pflegefachpersonen dürfen künftig bestimmte pflegerische und medizinisch-pflegerische Maßnahmen eigenverantwortlich planen, durchführen, evaluieren und anpassen. Dazu zählen insbesondere Aufgaben in der Versorgung chronisch erkrankter Menschen, etwa im Wundmanagement, bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes oder bei der Begleitung von Menschen mit Demenz. Auch präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen werden ausdrücklich als eigenständiger Verantwortungsbereich der Pflege gestärkt. Das Gesetz verlässt damit das klassische Delegationsprinzip und etabliert erstmals Elemente echter Substitution ärztlicher Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen.
Rechtlich wird dieses neue Rollenverständnis durch die Einführung eines sogenannten „Scope of Practice“ vorbereitet. Dieser beschreibt den fachlich und rechtlich zulässigen Tätigkeitsrahmen der Pflege und soll künftig als verbindliche Grundlage für Verträge, Abrechnungssysteme und Organisationsstrukturen dienen. Ziel ist es, Pflegehandlungen nicht mehr pauschal zu begrenzen, sondern sie an Qualifikation, Erfahrung und Versorgungsbedarf auszurichten. Damit wird die Pflege erstmals systematisch als eigenständige Profession im Leistungsgeschehen anerkannt.
Neben der Befugniserweiterung adressiert das Gesetz einen zweiten, für den Pflegealltag mindestens ebenso entscheidenden Punkt: den Abbau von Bürokratie. Dokumentationspflichten sollen verschlankt, doppelte Nachweispflichten reduziert und unnötige Genehmigungsprozesse gestrichen werden. Pflege soll sich wieder stärker an der tatsächlichen Versorgung orientieren und weniger an der Absicherung gegenüber Prüfinstanzen. Der Gesetzgeber verfolgt damit ausdrücklich das Ziel, Pflegezeit zurückzugewinnen – Zeit, die bisher in Formularen, Vermerken und Nachweisen verloren geht.
Gleichzeitig ist das Gesetz kein Freifahrtschein. Die erweiterten Befugnisse sind an fachliche Standards, Fort- und Weiterbildungen sowie klare Verantwortungszuweisungen gebunden. Pflegefachpersonen übernehmen mit den neuen Rechten auch mehr rechtliche Verantwortung. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Kompetenzen wird daher in weiten Teilen durch Selbstverwaltung, Berufsordnungen und untergesetzliche Regelungen erfolgen müssen. Entscheidend wird sein, ob diese Ausgestaltung den gesetzlichen Willen tatsächlich aufgreift – oder ob alte Abhängigkeiten unter neuem Namen fortbestehen.
In seiner Gesamtheit markiert das Gesetz einen Paradigmenwechsel: weg von einer Pflege, die vor allem verwaltet und absichert, hin zu einer Pflege, die professionell entscheidet, steuert und Verantwortung trägt. Ob dieser Wandel im Alltag ankommt, wird sich weniger im Gesetzestext als in seiner praktischen Umsetzung zeigen. Das rechtliche Fundament dafür ist nun gelegt.
FAQ – Befugniserweiterung Pflege
und Entbürokratisierung in der Pflege
Was ist das Gesetz zur Befugniserweiterung Pflege und Entbürokratisierung in der Pflege?
Das Gesetz zur Befugniserweiterung Pflege+ und Entbürokratisierung in der Pflege schafft neue rechtliche Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen. Ziel ist es, ihre fachlichen Kompetenzen besser zu nutzen, eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen und bürokratische Hürden im Pflegealltag deutlich zu reduzieren.
Welche neuen Befugnisse erhalten Pflegefachpersonen?
Pflegefachpersonen dürfen künftig – abhängig von Qualifikation und Versorgungsbereich – pflegerische und medizinisch-pflegerische Maßnahmen eigenverantwortlich planen, durchführen, bewerten und anpassen. Dazu zählen insbesondere Aufgaben in der Versorgung chronisch erkrankter Menschen, im Wundmanagement, in der Diabetesversorgung sowie in der Begleitung von Menschen mit Demenz.
Müssen Pflegefachpersonen weiterhin ärztliche Anordnungen einholen?
Nicht in jedem Fall. Das Gesetz löst das bisherige reine Delegationsprinzip teilweise ab. Pflegefachpersonen können bestimmte Tätigkeiten selbstständig ausüben, ohne für jede Maßnahme eine ärztliche Einzelanordnung einzuholen. Die genaue Abgrenzung erfolgt qualifikations- und aufgabenbezogen.
Bedeutet das Gesetz eine vollständige Ersetzung ärztlicher Tätigkeiten?
Nein. Das Gesetz ersetzt keine ärztliche Versorgung, sondern ergänzt sie. Ärztliche Diagnostik und Therapie bleiben ärztliche Aufgaben. Die Reform zielt darauf ab, Pflegekompetenz dort eigenständig einzusetzen, wo sie fachlich sinnvoll, sicher und versorgungsrelevant ist.
Wie trägt das Gesetz zur Entbürokratisierung bei?
Dokumentationspflichten und Verwaltungsanforderungen sollen reduziert werden. Ziel ist es, doppelte Nachweise und unnötige formale Vorgaben abzubauen, damit Pflegefachpersonen mehr Zeit für die direkte Versorgung von Menschen haben.
Für wen gilt die Befugniserweiterung Pflege?
Die erweiterten Befugnisse gelten für qualifizierte Pflegefachpersonen. Voraussetzung sind entsprechende Aus- und Weiterbildungen sowie die Einhaltung fachlicher Standards. Die konkrete Umsetzung erfolgt über untergesetzliche Regelungen und Vorgaben der Selbstverwaltung.
Warum ist die Reform für die Pflege wichtig?
Der steigende Pflegebedarf und der Fachkräftemangel erfordern neue Versorgungsmodelle. Das Gesetz stärkt die Attraktivität des Pflegeberufs, verbessert die Versorgungssicherheit und erkennt Pflege erstmals systematisch als eigenständige Profession im Gesundheitssystem an.
Bundesministerium für Gesundheit
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – Gesetzentwurf (PDF)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/GE_Befugniserweiterung_Entbuerokratisierung_Pflege.pdf
Bundesministerium für Gesundheit
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – Gesetzentwurf (PDF)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/GE_Befugniserweiterung_Entbuerokratisierung_Pflege.pdf
Bundesregierung
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/befugnisse-pflegekraefte-2376966
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Einordnung und Bewertung des Befugniserweiterungsgesetzes
https://www.dbfk.de