Wohnen im Alter

Barrierefrei Wohnen – Umbau, Zuschüsse und Förderprogramme 2026

Wer im Alter zu Hause leben möchte, braucht eine altersgerechte Wohnung. Die Pflegeversicherung bezuschusst notwendige Umbaumaßnahmen — und KfW-Programme bieten zusätzliche Kredite und Zuschüsse. Ob Treppenlifte, bodengleiche Duschen oder Türverbreiterungen — hier erfahren Sie alles über Fördermöglichkeiten.

4.180 €
Pflegekasse pro Umbaumaßnahme
16.720 €
Max. Förderung pro WG/Haushalt
ab PG 1
Anspruch auf Umbaukostenzuschuss
2026
Aktuelle Daten (Stand 22.01.2026)

Zuschuss der Pflegekasse für Wohnraumanpassung

Nach § 40 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen, die

  • die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung sicherstellen
  • oder eine dauerhaft stationäre Pflege abwenden

Betrag: Bis zu 4.180 € je Umbaumaßnahme, ab Pflegegrad 1. Mehrere Maßnahmen können kombiniert werden, jede bis zur Grenze gefördert. In einer gemeinsam genutzten Wohnung (z. B. Pflege-WG) können bis zu 4 Personen den vollen Zuschuss erhalten — insgesamt bis zu 16.720 €.

Typische förderfähige Maßnahmen

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Bodengleiche Dusche

Umbau einer Badewanne oder einer hohen Duschtasse in eine ebenerdige, schwellenlose Dusche. Große Nachfrage, häufig geförderter Erstantrag.

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Treppenlifte & Rampen

Installation eines Treppenlifts für Innen- oder Außentreppen sowie das Einbauen von Rampen anstelle von Stufen an Haus- und Wohnungseingängen.

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Türverbreiterung & Schwellen

Verbreiterung von Türen auf mindestens 80 cm (Rollstuhlgängigkeit nach DIN 18040-2), Beseitigung von Türschwellen.

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Haltegriffe & Handläufe

Wandmontierte Haltegriffe im Bad, WC, Flur und Treppenhaus; Handläufe an Treppen; Höhenanpassung von Lichtschaltern und Griffen.

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WC-Erhöhung & Umbau

Einbau eines erhöhten WCs, unterfahrbare Waschtische, behindertengerechte Ausrüstung des Badezimmers.

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Überwachungs- & Rufsysteme

Installation eines fest montierten Hausnotrufs oder eines ähnlichen Not-Signalsystems (wenn nicht als Hilfsmittel abgerechnet — Pflegekasse prüft Zuständigkeit).

KfW-Förderung – „Altersgerecht Umbauen“

Die KfW-Bankengruppe fördert barrierereduzierende Umbaumaßnahmen mit vergünstigten Krediten und teilweise auch Zuschüssen — unabhängig von einem Pflegegrad, d. h. vorsorglich:

  • KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159): Bis 50.000 € mit günstigem Zinssatz, auch für Mieter möglich (mit Einwilligung des Vermieters)
  • Zuschuss-Programme: Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse — über Ihr Bvouand-Wohnberatungsstelle anfragen

Aktuelles Programm und Konditionen auf: kfw.de/barrierereduzierung

Tipp: KfW und Pflegekasse kombinieren
Pflegekassenzuschuss (bis 4.180 €) und KfW-Kredit können kombiniert werden. Lassen Sie die Maßnahme vorab von einer anerkannten Wohnberatungsstelle prüfen — damit wird auch sichergestellt, dass sie den Normanforderungen entspricht.

So beantragen Sie den Pflegekasse-Zuschuss

1
Schriftlichen Antrag stellen – vor Beginn der Maßnahme

Wichtig: Den Antrag unbedingt vor dem Umbau bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Wer schon begonnen hat, riskiert die Förderung.

2
Kostenvoranschlag beilegen

Mindestens einen detaillierten Handwerker-Kostenvoranschlag einreichen. Die Pflegekasse kann einen eigenen Gutachter damit beauftragen, die Notwendigkeit zu prüfen.

3
Genehmigung abwarten und Umbau durchführen

Erst nach Genehmigung die Maßnahme beauftragen. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen.

4
Rechnung einreichen

Nach Fertigstellung die Handwerkerrechnung bei der Pflegekasse einreichen. Die Kasse erstattet bis zu 4.180 € pro Maßnahme, Eigenanteil wird selbst getragen.

Kostenlose Beratungsangebote

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BAG Wohnungsanpassung e. V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung bietet eine bundesweite Beratungsnetzwerk: lokale Wohnberatungsstellen beraten kostenlos, begleiten bei Antragsstellung und prüfen Fördermöglichkeiten.

wohnungsanpassung-bag.de

🔍

Serviceportal „Zuhause im Alter“

Checkliste altersgerechte Wohnung, Heimverzeichnis, Förderrechner und Beratungsstellen-Suche in einem Portal vom Bundesgesundheitsministerium.

serviceportal-zuhause-im-alter.de

EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Kostenlose, unabhängige Beratung zu Reha- und Teilhabeleistungen — auch zu Wohnraumanpassung. Für Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen.

teilhabeberatung.de

Norm DIN 18040-2: Die Baunorm DIN 18040-2 definiert Mindestanforderungen für barrierefreie Wohnungen in Deutschland (Türbreiten, Bewegungsflächen, Ausstattung). Eine DIN-konforme Umsetzung erhöht die Chance auf Förderwilligkeit und schützt beim Wiederverkauf. Ihr Wohnberater oder Architekt kennt die Anforderungen.

Häufige Fragen zum barrierefreien Umbauen

Können Mieter einen Umbau beantragen?

Ja — aber die Pflegekasse setzt in der Regel eine schriftliche Zustimmung des Vermieters voraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Vermieter überdies in vielen Fällen dazu, barrierefreie Umbauten zu genehmigen, wenn der Mieter daran ein berechtigtes Interesse hat (Pflegebedürftigkeit, Behinderung). Eine Kautionszahlung für den Rückbau kann jedoch vereinbart werden.

Was ist, wenn der Zuschuss nicht reicht?

Den Restbetrag können Sie als KfW-Kredit finanzieren (Programm 159: bis 50.000 €). Manche Kommunen bieten eigene Zuschüsse für barrierefreie Modernisierungen an — fragen Sie bei der lokalen Wohnberatungsstelle nach. Außerdem können Aufwendungen für Pflege und behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen steuerlich als außergewöhnliche Belastung gelten.

Gibt es auch Förderung ohne Pflegegrad?

Ja — der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ steht jedem offen, unabhängig von einem Pflegegrad. Er ist ideal für vorsorgende Umbaumaßnahmen. Der direkte Pflegekasse-Zuschuss hingegen setzt Pflegegrad 1 oder höher voraus.

Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?

Ja — pro Umbaumaßnahme (also z. B. Badumbau, dann separat Treppenlift) jeweils bis 4.180 €. Der Zuschuss ist an den Charakter der Maßnahme gebunden, nicht an eine Gesamtgrenze pro Person — solange die Maßnahmen das Pflegeziel dienen. In einer Wohnung (z. B. Pflege-WG) beträgt die Gesamtobergrenze durch mehrere Antragsteller allerdings 16.720 €.

Testen Sie Ihr Wissen

Wie gut kennen Sie sich mit Barrierefrei wohnen aus? Prüfen Sie Ihr Wissen mit dieser Frage:

Wissenscheck
Bis zu welchem Betrag bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen pro Person und Maßnahme?
A) Bis zu 2.500 €
B) Bis zu 4.180 €
C) Bis zu 6.000 €
Auflösung anzeigen

Richtige Antwort: B

Die Pflegekasse gewährt gemäß § 40 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Türverbreiterungen, Rampen, bodengleiche Duschen). 2.500 € (A) ist die Anschubfinanzierung für Pflege-WGs. 6.000 € (C) gibt es nicht als pauschalen Zuschuss.

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Tim Reinhold

Dozent für Pflegeweiterbildung · Autor im Wissenszentrum Pflege. Mein Schwerpunkt: Barrierefrei Wohnen – Umbau, Zuschüsse und Förderprogramme 2026 – verständlich, aktuell und praxisnah aufbereitet.