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24 Stunden Pflege – Betreuung rund um die Uhr zu Hause

Die 24 Stunden Betreuung ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben – mit einer Betreuungskraft, die im Haushalt lebt.

Zu Hause
Vertraute Umgebung
1:1
Individuelle Betreuung
Rechtlich
komplex
Arbeitszeitgesetz beachten

Was ist 24 Stunden Pflege?

Der Begriff „24 Stunden Pflege“ ist irreführend: Keine Betreuungskraft darf tatsächlich 24 Stunden am Tag arbeiten. Korrekt ist der Begriff „24 Stunden Betreuung“ oder „häusliche Rund-um-Betreuung“. Eine Betreuungsperson lebt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt hauswirtschaftliche, betreuende und grundpflegerische Tätigkeiten.

Medizinische Pflege (Behandlungspflege) ist NICHT Teil dieser Leistung – dafür wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst benötigt.

Qualitätskriterien für seriöse Anbieter

Der Markt für 24 Stunden Betreuung ist unübersichtlich. Seriöse Vermittlungsagenturen erkennen Sie an folgenden Merkmalen: transparente Verträge in deutscher Sprache, Angabe des konkreten Arbeitszeit- und Pausenmodells, A1-Bescheinigung der entsandten Kraft, Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland, realistische Kostenkalkulation (keine Dumping-Preise), Qualifikationsnachweis der Betreuungskraft (Sprachniveau, Pflege-Erfahrung) sowie ein 24/7-Notfalltelefon. Die Verbraucherzentrale bietet Checklisten zur Anbieterprüfung.

Kosten und Finanzierung

Die monatlichen Kosten für eine entsandte Betreuungskraft liegen typischerweise bei 2.200–3.500 € (je nach Qualifikation und Sprachkenntnissen). Im Arbeitgebermodell kommen Lohnnebenkosten hinzu (ca. 3.500–5.000 €/Monat). Zur Finanzierung können Pflegegeld (bis 990 €), Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr), Kurzzeitpflege-Budget (anteilig) und der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) herangezogen werden. Dennoch verbleibt ein erheblicher privater Eigenanteil.

Wichtig: „24 Stunden Pflege“ ist KEIN gesetzlich definierter Begriff. Es gibt keine einheitliche Qualitäts- oder Ausbildungsstandards. Seriöse Anbieter informieren transparent über Arbeitszeiten, Qualifikation und rechtliche Rahmenbedingungen.

Organisationsmodelle – Wie wird 24 Stunden Betreuung organisiert?

Modell Beschreibung Vorteile Risiken
Entsendemodell Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im Herkunftsland (z. B. Polen) angestellt und wird nach Deutschland entsendet Arbeitnehmerrechte gelten, Sozialversicherung im Herkunftsland, A1-Bescheinigung Qualität variiert, oft Sprachbarrieren
Arbeitgebermodell Familie stellt die Betreuungskraft direkt als Haushaltshilfe an Direkte Kontrolle, klare Arbeitsverhältnisse Familie trägt alle Arbeitgeberpflichten (Lohnsteuer, SV, Arbeitsrecht)
Selbstständigenmodell Betreuungskraft arbeitet als Selbstständige Flexibel Sehr hohes Risiko der Scheinselbstständigkeit! Nicht empfohlen.
Vermittlungsagentur Deutsche Agentur vermittelt Betreuungskräfte (meist aus Osteuropa) an Familien Organisation, Vertretung bei Ausfall, Support Vermittlungsqualität und Seriosität prüfen!

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die 24 Stunden Betreuung bewegt sich in einem komplexen rechtlichen Rahmen. Familien müssen folgende Aspekte beachten:

Arbeitszeitgesetz

Max. 8 Stunden/Tag (kann auf 10 erweitert werden mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten). Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen Einsätzen. 24 Stunden durchgehende Arbeit ist illegal – Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet.

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Mindestlohn

Seit EuGH-Rechtsprechung gilt der deutsche Mindestlohn auch für entsandte Betreuungskräfte – inkl. Bereitschaftszeiten. Seit Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 €/Stunde. Im Pflege-Bereich gelten höhere Mindestentgelte nach dem Pflege-Mindestlohn-Tarifvertrag.

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Sozialversicherung

Beim Entsendemodell: A1-Bescheinigung als Nachweis der SV im Herkunftsland. Beim Arbeitgebermodell: Anmeldung bei deutscher SV.

Schwarzarbeit

Betreuungskräfte ohne Vertrag, ohne SV und ohne Steuern beschäftigen = Schwarzarbeit. Bußgelder bis 500.000 € und strafrechtliche Konsequenzen. Nach Schätzungen arbeiten in Deutschland bis zu 300.000 osteuropäische Betreuungskräfte – ein erheblicher Teil davon in rechtlichen Grauzonen oder illegal.

EuGH-Urteil (2023): Auch Bereitschaftszeiten (z. B. nachts im Haushalt anwesend sein) zählen als Arbeitszeit, wenn die Betreuungskraft sich nicht frei bewegen kann. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Kosten und die legale Gestaltung von 24 Stunden Modellen.

Typische Leistungen der Betreuungskraft

Das darf die Betreuungskraft

  • Hauswirtschaft: Kochen, Putzen, Wäsche, Einkaufen
  • Grundpflege: Waschen, Anziehen, Toilettenbegleitung
  • Aktivierung: Spaziergang, Gesellschaft, Gespräche
  • Begleitung: Arztbesuche, Einkauf, Spaziergänge
  • Präsenz: Anwesenheit für Sicherheitsgefühl

Das darf NUR der Pflegedienst

  • Medikamentengabe (Richten und Verabreichen)
  • Injektionen (Insulin, Heparin)
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Katheterpflege, Stomaversorgung
  • Blutdruck-/Blutzuckermessung mit Dokumentation

Typischer Tagesablauf einer Betreuungskraft

Ein strukturierter Tagesablauf gibt Orientierung und Sicherheit – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Betreuungskraft. Morgens stehen Grundpflege, Frühstück und Medikamentenerinnerung im Vordergrund. Der Vormittag wird häufig für Arztbesuche, Einkäufe oder Spaziergänge genutzt. Nach dem gemeinsamen Mittagessen folgt eine Ruhephase, in der auch die Betreuungskraft Freizeit hat. Am Nachmittag finden Aktivierung (Spiele, Gespräche, leichte Gymnastik) und Haushaltstätigkeiten statt. Abends wird das Abendessen zubereitet, die Abendpflege begleitet und die Nachtruhe vorbereitet. Wichtig: Die Betreuungskraft muss während der Nacht nicht arbeiten – nächtliche Hilfe ist nur bei akutem Bedarf vorgesehen und zählt als Bereitschaftszeit.

Kosten und Finanzierung

Die monatlichen Kosten für eine 24 Stunden Betreuung liegen typischerweise zwischen 2.500 und 4.500 € – abhängig von Qualifikation, Sprachkenntnissen und Pflegeaufwand. Im Entsendemodell (Osteuropa) beginnen die Preise bei etwa 2.200 €, im Arbeitgebermodell mit voller Sozialversicherung bei etwa 3.500 €. Extrem niedrige Angebote (unter 1.800 €) sind ein Warnsignal für Schwarzarbeit oder Scheinselbstständigkeit.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für eine häusliche Betreuungskraft können teilweise steuerlich geltend gemacht werden: als haushaltsnahe Dienstleistung (20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr) und/oder als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) bei Pflegebedürftigkeit. Bei anerkanntem Pflegegrad kann alternativ der Pflege-Pauschbetrag (1.800 € bei PG 4/5) geltend gemacht werden. Steuerliche Beratung ist empfehlenswert, da die Regelungen komplex und die Ersparnisse erheblich sein können. Voraussetzung ist immer ein legales Beschäftigungsverhältnis.

Finanzierungsquellen

Leistung Betrag (2026) Voraussetzung
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) 347–990 €/Monat PG 2–5
Verhinderungspflege (§ 39) 1.685 €/Jahr PG 2–5, für Vertretungszeiten
Kurzzeitpflege (§ 42) 1.854 €/Jahr PG 2–5, kombinierbar mit VP
Entlastungsbetrag (§ 45b) 131 €/Monat PG 1–5
Steuerliche Absetzbarkeit Bis 4.000 €/Jahr (20 % von max. 20.000 €) Haushaltsnahe Dienstleistungen § 35a EStG

Tipp: Kombinieren Sie mehrere Finanzierungsquellen. Pflegegeld + Verhinderungspflege + steuerliche Absetzbarkeit können die monatlichen Kosten erheblich reduzieren. Lassen Sie sich bei einem Pflegestützpunkt beraten.

Checkliste: Seriösen Anbieter erkennen

1
Transparente Verträge

Klare Aufschlüsselung aller Kosten, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen. Keine versteckten Gebühren.

2
A1-Bescheinigung vorhanden

Beim Entsendemodell muss die Betreuungskraft eine gültige A1-Bescheinigung (Sozialversicherungsnachweis) vorweisen.

3
Arbeitszeiten realistisch

Seriöse Anbieter kommunizieren klar, dass echte 24 Stunden Arbeit gesetzeswidrig ist. Zwei Betreuungskräfte im Wechsel oder klare Freizeit-Regelung.

4
Vertretung bei Ausfall

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub? Seriöse Agenturen stellen eine Ersatzkraft.

5
Qualifikation prüfen

Welche Ausbildung/Erfahrung hat die Betreuungskraft? Sprachkenntnisse (mind. B1 Deutsch empfohlen)?

Häufige Fragen zur 24 Stunden Betreuung

Darf die Betreuungskraft auch nachts arbeiten?

Nachtarbeit ist möglich, muss aber arbeitszeitgesetzlich korrekt geregelt sein. Wenn die Betreuungskraft nachts verfügbar sein muss (Bereitschaft), zählt dies nach aktueller Rechtsprechung als Arbeitszeit. Echte Ruhephasen von mindestens 11 Stunden müssen gewährleistet sein.

Brauche ich zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst?

In der Regel ja, wenn Behandlungspflege benötigt wird (Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung). Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege und Hauswirtschaft, der Pflegedienst die medizinische Pflege. Beide ergänzen sich.

Wie oft wechseln die Betreuungskräfte?

Typisch ist ein Rotationsmodell: 2–3 Monate Betreuung, dann 2–4 Wochen Pause (während der eine Ersatzkraft übernimmt). Manche Familien haben 2 feste Betreuungskräfte, die sich regelmäßig ablösen.

Was muss ich an Wohnraum zur Verfügung stellen?

Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und Zugang zu Bad/Küche. Das Zimmer muss abschließbar sein. W-LAN und Privatsphäre gehören zur Grundausstattung – die Betreuungskraft wohnt hier, es ist für sie ein Zuhause auf Zeit.

Gibt es Alternativen zur 24 Stunden Betreuung?

Ja. Abhängig vom Pflegebedarf kommen in Frage: Ambulanter Pflegedienst kombiniert mit Tagespflege, Betreutes Wohnen oder eine ambulant betreute Pflege-WG. Bei sehr hohem Pflegebedarf kann ein Pflegeheim die sicherere und kostengünstigere Lösung sein. Pflegestützpunkte beraten kostenfrei zu allen Optionen.

Selbsttest
Eine Betreuungskraft aus Polen ist über eine Vermittlungsagentur im Entsendemodell tätig. Welches Dokument muss sie zwingend vorweisen können?
A) Einen deutschen Pflegeausweis
B) Eine gültige A1-Bescheinigung
C) Eine Approbation als Pflegefachkraft
D) Einen deutschen Gewerbeschein
Richtig: B) – Die A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung) weist nach, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversichert ist und legal nach Deutschland entsendet wurde. Ohne dieses Dokument liegt möglicherweise Schwarzarbeit oder eine Scheinselbstständigkeit vor.
Tim Reinhold – Gründer und Hauptdozent von Weiterbildungen Reinhold
Tim Reinhold Gründer & Hauptdozent

Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter und Pflegedienstleitung. Gründer von Weiterbildungen Reinhold (Hattingen) seit 2020. Über 1.500 Unterrichtseinheiten Fachqualifizierung in Behandlungspflege, Palliativ Care und Beatmungspflege. Mehr zur Person ›

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